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für Veranstaltungen im In- und Ausland (gültig ab 01.07.2018)

Im Dokument HESSEN. Bildungsurlaubsprogramm 2022 (Seite 47-51)

6. Bildungsurlaube und/oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Ver-anstaltungen: Aus den Richtlinien des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) und/oder den Förderrichtlinien für die Bezuschussung von Ver-anstaltungen mit öffentlichen Mitteln ergeben sich verbindliche Rahmen-bedingungen für jede*n Teilnehmende*n:

1. Bei Veranstaltungen, die nach dem HBUG bzw. vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer anerkannt sind, beträgt – entsprechend der Vorgaben des HBUG – die tägliche Arbeitszeit 6 Zeitstunden. Diese Zeiten dürfen nicht unterschritten werden. Eine nur zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.

2. Die Bezuschussung der Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln ist an die Teilnahme am Seminarprogramm gekoppelt. Nimmt der*die Teilnehmende*r nicht am Seminarprogramm teil, so kann ihm*ihr der dadurch entfallende Zuschuss in Rechnung gestellt werden.

7. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson: Im Falle des Rücktritts eines Teil-nehmenden verlangt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr bzw. Storno-gebühr für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen:

1. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € bei Auslandsseminaren und 20 € bei Inlands-seminaren fällig.

2. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr fällig in Höhe von:

 20 % der Teilnahmegebühr bei Absagen innerhalb von sechs Wochen vor Seminarbeginn

 50 % der Teilnahmegebühr bei Absagen innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn

 80 % der Teilnahmegebühr bei Absagen innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn

 90 % bei Nichtantritt des Bildungsurlaubs

Wir bemühen uns die Stornogebühren bei Absagen zu reduzieren, wie es nach Abzug der ersparten Aufwendungen und evtl. anderweitiger Besetzung der Plätze möglich ist. In Absprache mit Arbeit und Leben Hessen kann eine Ersatzperson gestellt werden. Anfallende Umbuchungsgebühren o. ä. ist von der Person selber zu tragen.

8. Rücktritt durch den Veranstalter: Arbeit und Leben Hessen kann eine Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Anzahl von Teilnehmenden (in Abhängigkeit von den jeweiligen Förderrichtlinien) sechs Wochen vor Beginn nicht erreicht ist. Im Fall der Absage einer Veranstaltung durch Arbeit und Leben Hessen. werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe erstattet. Arbeit und Leben Hessen behält sich vor, aus wichtigen Gründen Änderungen bei der Unterbringung, dem Aufenthalt und/oder dem geplanten Programm vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumut-bar sind. Arbeit und Leben Hessen kann während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn der*die Teilnehmende*r die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch das Team nachhaltig stört oder sich so verhält, dass die sofortige Lösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuelle hieraus entstehende Mehrkosten trägt der*die Teilnehmende*r bzw. dessen*deren Erziehungsberechtigte.

9. Versicherung und Haftung: Sämtliche Schäden, die von einem*einer Teil-nehmenden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, müssen von diesem*dieser bzw. dessen*deren Erziehungsberechtigten selbst getragen werden. Der Teilnahmebeitrag beinhaltet in der Regel keinerlei Versicherung.

Um sich vor Kostennachteilen insbesondere bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und evtl.

eines Versicherungspakets, das im Allgemeinen die Gepäck-, Unfall-, Haft-pflicht- und Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts um-fasst, angeraten.

10. Beförderung: Bei Seminarreisen (Bahn, Flug, Bus, etc.) wird die Be-förderung durch Arbeit und Leben Hessen nur vermittelt. Es gelten die Reise-bedingungen der Unternehmen, die die Beförderungen erbringen. Die Haf-tung von Arbeit und Leben Hessen ist beschränkt entsprechend der Regelung § 651 v, wBGB.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzel-ner Bestimmungen des Teilnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrags zur Folge. Dies gilt ebenso für die Teilnahme-bedingungen.

Impressum

Herausgeber: Arbeit und Leben Hessen, Weilstr. 4-6, 61440 Oberursel Redaktion: Sonja Puchelski, Jeanette Korntheuer

Layout: Felix Kutschinski

Druck: druckwerkstatt Rödelheim, Biedenkopfer Weg 40a, 60489 Frankfurt a.M.

Vorderseite: siehe S. 51 und S. 15 • S. 9: Ralf Roletschek, CC BY-SA 1.0 fi, https://w.wiki/455P • S. 13: Thomas Ledl, CC BY-SA 4.0, https://w.wiki/47Jt • S. 15: Dr. Bernd Gross, CC BY-SA 3.0, de, https://w.wiki/455u • S. 17: Alex1011, CC BY-SA 3.0, https://w.wiki/4569 • S. 21: photoheuristic.info, CC BY 2.0, https://w.wiki/45Px • S. 25: Nattes à chat, CC BY-SA 4.0, https://w.wiki/45QG • S. 33 7C0, CC BY 2.0, https://flic.kr/p/2huo2Wi • S. 39 Wahlatlas, CC BY-SA 4.0, https://w.wiki/45Sq • S. 51 © AdobeStock •

Alle übrigen Bilder gemeinfrei gemäß CC 0.

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. © Frankfurt am Main 2021

Anmeldung

zum Seminar der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben Hessen (Sie können sich auch online anmelden unter www.al-hessen.de)

Seminarthema: Seminar-Nr.:

von: bis: in:

Name: Vorname:

Straße/Nr.:

PLZ: Wohnort:

Telefon: Fax: E-Mail:

Beruf: Geburtsdatum:

Arbeitgeber*in:

Bildungsurlaub: ja

nein

Ich möchte ein Einzelzimmer gegen Aufpreis:

Ich bin einverstanden meine Kontaktdaten zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften anderen Teilnehmenden zur Kenntnis zu geben: ja

nein

Bemerkungen:

Datum: Unterschrift:

(Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen von Arbeit und Leben Hessen an.)

Die wichtigsten Informationen aus dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz:

 Wer kann teilnehmen?

„Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungs-urlaub.“ (§ 1 Abs. 1, Satz 1) Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

 Wozu Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub dient der 1. politischen Bildung, 2. Schulung (Quali-fi zierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder 3. berufl ichen Weiterbildung der nicht zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.“ (§ 1 Abs. 2)

 Das Ziel politischer Bildung im Bildungsurlaub:

„Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ihren Stand-ort in Betrieb oder Gesellschaft sowie gesellschaftliche Zusammen-hänge zu erkennen. Bildungsurlaub zur politischen Bildung verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Ge-sellschaft oder Betrieb zu fördern.“ (§ 1 Abs. 3)

 Bildungsurlaub – wie viele Tage?

„Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend.“ (§ 2 Abs. 1, Satz 1)

 Ab wann besteht Anspruch auf Bildungsurlaub?

„Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben.“

(§ 4 Abs. 1)

Im Dokument HESSEN. Bildungsurlaubsprogramm 2022 (Seite 47-51)