Der von den Planfeststellungsbehörden festgelegte Untersuchungsrahmen (WSD Nord & BWA 2005) regelt in mehreren Abschnitten die Bearbeitung des Teilschutz-gutes Wasserbeschaffenheit/Stoffhaushalt.
Grundsätzlich wird, unter Bezugnahme auf „vorangegangene Ausbaumaßnahmen“
darauf hingewiesen (WSD Nord & BWA 2005, Abschnitt D.3), dass der Zustand zu ermitteln und zu beschreiben ist, „...der unmittelbar vor Beginn der Vorhabensverwirk-lichung gegeben sein wird, d.h. es ist der aktuelle Ist-Zustand zu ermitteln. In diesem Ist-Zustand sind die bereits realisierten Vorhaben enthalten. Entscheidend für die Be-stimmung der Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens ist deshalb der Zu-stand, der sich unmittelbar vor Beginn der Vorhabensverwirklichung eingestellt hat.“
Lediglich dann, wenn „...zukünftig wirtschaftliche, verkehrliche, technische und sonsti-ge Entwicklunsonsti-gen zu erwarten“ sind, ist der „...vorhersehbare Zustand, wie er sich bis zur Vorhabensverwirklichung darstellen wird, zu beschreiben“.
Untersuchungsumfang
Der Untersuchungsumfang für das Schutzgut Wasser, Oberirdische Gewässer, Teil-schutzgut „Wasserbeschaffenheit/Stoffhaushalt“, wird in Abschnitt 3.1.1 des Untersu-chungsrahmens wie folgt festgelegt:
„Ist-Zustand Wasserbeschaffenheit/Stoffhaushalt (Schwebstoffregime und gelöste Stoffe):
− Auswertung vorhandener Literatur und Daten
− Darstellung des bisherigen Wissensstandes über das Schwebstoffregime und den Gehalt von Sauerstoff, Nährstoff, Salz und Schadstoffen
− ggf. ergänzende Messungen
− Bewertung.
Prognose Wasserbeschaffenheit/Stoffhaushalt (Schwebstoffregime und gelöste Stof-fe): Auswirkungen während der Bauzeit:
− Auswirkungen der Ausbaubaggerungen
− Auswirkungen der Unterbringung des Baggerguts
− Bewertung.
Prognose Wasserbeschaffenheit/Stoffhaushalt (Schwebstoffregime und gelöste Stof-fe): Langfristige Auswirkungen:
− Auswirkungen infolge veränderter Gewässergeometrie (Fahrrinnentiefen und -breiten)
− Auswirkungen infolge ausbaubedingter Änderungen hydrodynamischer Parameter
− Auswirkungen infolge der Änderung der Unterhaltungsbaggerei
− Bewertung.
Die langfristigen ausbaubedingten Auswirkungen auf das Schwebstoffregime und den Gehalt an gelösten Stoffen sind abzuschätzen. Veränderungen im Schlickfall durch ausbaubedingte Verschiebung der Brackwasserzone sind zu ermitteln“.
Diesen Vorgaben des Untersuchungsrahmens wird gefolgt.1
1 Es sei darauf hingewiesen, dass die Gesamtheit der Leitparameter (inkl. der bei dem Schutzgut Tiere untersuchten Gruppen sowie den Untersuchungsparametern in der Unterlagen H.1a - H.1f) weitgehend mit den in Anhang V der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000) benutzten Parametern zur Einstufung
Schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet
In Abschnitt 1 des Untersuchungsrahmens (WSD Nord & BWA 2005) werden folgende Festlegungen zum Untersuchungsgebiet getroffen:
„Das Untersuchungsgebiet (s. beigefügten Übersichtsplan) entspricht der Darstellung in der Scoping-Unterlage. Es umfasst den Raum, in dem direkte oder indirekte Aus-wirkungen der Fahrrinnenanpassung auf die Schutzgüter erwartet werden. Das enge-re Untersuchungsgebiet beinhaltet den Raum, in dem der dienge-rekte Eingriff stattfindet, d.h. diejenigen Flächen, auf denen Ausbaubaggerungen und Baggergutablagerungen vorgesehen sind. Weiterhin sind darüber hinaus aber auch jene Gebiete zu betrach-ten, in denen durch indirekte (hydrologische) Auswirkungen, also z. B. ausbaube-dingten Wasserstands- und/oder Strömungsänderungen, mit signifikanten Folgewir-kungen auf die Schutzgüter zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass im Rahmen der UVU grundsätzlich das Gebiet der Tideelbe von der seeseitigen Ausbaugrenze in der Außenelbe bei Scharhörn (km 756, Tonne 7) bis zum Wehr Geesthacht (km 586), das bei mittleren Tideverhältnissen die stromaufwärtige Tidegrenze bildet, zu betrachten ist. Seitlich begrenzt wird das Untersuchungsgebiet in der Regel durch die Deichlinie.
Darüber hinaus umfasst das Untersuchungsgebiet auch die tidebeeinflussten Neben-flüsse und Nebengewässer der Tideelbe. Hier finden zwar keine Baumaßnahmen statt, gleichwohl können aber Beeinflussungen der örtlichen Umweltbedingungen durch ausbaubedingte Änderungen der hydrologischen Verhältnisse in der Tideelbe nicht ausgeschlossen werden. Bei den zum Untersuchungsraum zählenden Neben-flüssen und Nebengewässern handelt es sich namentlich um:
Stör, Krückau, Pinnau, Wedeler Au / Hetlinger Binnenelbe, Flottbek, Oste, Freiburger Hafenpriel, Wischhafener Süderelbe, Ruthenstrom, Grauensieker Schleu-senfleth/Krautsander Binnenelbe, Barnkruger Loch, Bützflether Süderelbe, Schwinge, Lühe, Este, Seeve, Illmenau, Luhe.“
Diesen Vorgaben des Untersuchungsrahmens wird gefolgt. Das Untersuchungsgebiet (UG) erstreckt sich somit über etwa 170 km (semi-)aquatischen Bereich der Tideelbe.
Seitliche Begrenzung des schutzgutspezifischen Untersuchungsgebietes ist die Mittle-re MThw-Linie die das UG vom terMittle-restrischen BeMittle-reich abgMittle-renzt. Die (Klein-)Gewässer im Außendeichsland werden mit behandelt, sofern mess- und beobachtbare Auswir-kungen („signifikante FolgewirAuswir-kungen“ gem. WSD Nord & BWA 2005) zu erwarten sind.
Den Untersuchungen zur vorangegangenen Fahrrinnenanpassung (PÖUN 1997, IHF 1997) lag eine siebenteilige Gliederung des UG zugrunde, die anhand der Krite-rien Morphologie und Salinität vorgenommen wurde. Da auf diese Gliederung in die-sem Teilgutachten teils Bezug genommen wird, gibt Tabelle 1.3-1 eine Übersicht.
des ökologischen Zustands von Übergangsgewässern und Küstengewässern (WRRL-Anhang V 1.14, 1.2.4) übereinstimmt.
Tabelle 1.3-1: Gliederung der Tideelbe in (PÖUN 1997/IHF 1997)
Wehr Geesthacht bis Bunthäuser Spitze
586 - 610 24
Lühesand (Nord) bis uh Glückstadt/oh Störmündung
650 - 677 27
V Untere Tideelbe
uh Glückstadt/ oh Störmündung bis Ostemündung
677 - 704 27
VI Untere Tideelbe
Ostemündung bis Cuxhaven
704 - 727 23
VII Außenelbe
Cuxhaven Kugelbake bis UG-Grenze (etwa Scharhörn)
727 - 748 21
Gesamt Wehr Geesthacht bis ca. Scharhörn 586 - 748 162
Bei der Bearbeitung des Teilschutzgutes Wasserbeschaffenheit/Stoffhaushalt sind al-lerdings die aktuellen Entwicklungen im Gewässerschutz und hierbei insbesondere die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000) zu beachten.
Daher wird in diesem Teilgutachten, den Festlegungen in den Berichten zur Umset-zung der WRRL (ARGE ELBE/WGE 2004a) folgend, eine Einteilung der Tideelbe nach sog. Wasserkörpern2 verwendet. Diese Einteilung gliedert das UG in eine Abfol-ge von fünf Wasserkörpern: drei limnisch Abfol-geprägten Abschnitten, einen Übergangs-gewässer- und einen Küstengewässerabschnitt (Tabelle 1.3-2, Abbildung 1.3-1). Die Zuordnung der Untersuchungsabschnitte der vorangegangenen UVU zu den Wasser-körpern gemäß WRRL wird nachfolgend erläutert:
Der Abschnitt I (Obere Tideelbe) aus PÖUN (1997) wird mit einem fünf Stromkilometer umfassenden Anteil des Abschnittes II (Hamburger Stromspaltungsgebiet) zum Was-serkörper Elbe (Ost) zusammengefasst.
Der übrige Teil des Abschnitts II ist deckungsgleich mit dem Wasserkörper „Hafen“
gemäß WRRL.
Abschnitt III (Mittlere Tideelbe: Nienstedten bis Lühesand Nord) ist überwiegend dem Wasserkörper „Elbe (West)“ zuzuordnen.
Die Abschnitte IV, V und VI (Mittlere Tideelbe: Lühesand Nord bis Glückstadt u. Unte-re Tideelbe) werden gemäß WRRL zu dem Wasserkörper „Übergangsgewässer“ zu-sammengefasst3.
2 Ein „(Oberflächen)Wasserkörper“ i.S.v. Art. 2 (10) WRRL ist ein „einheitlicher und bedeutender Ab-schnitt eines Oberflächengewässers“, mithin also ein hinsichtlich seiner physikochemischen und mor-phologischen Beschaffenheit homogener Gewässerabschnitt. Wasserkörper können zu Wasserkörper-gruppen zusammengefasst werden.
3 Der Wasserkörper „Übergangsgewässer“ wurde in ARGE ELBE (2002) noch abweichend festgelegt.
Der Abschnitt VII (Außenelbe) entspricht weitgehend dem Wasserkörper „Küstenge-wässer“. Der Wasserkörper „Küstengewässer“ reicht jedoch nur bis km 746,3, d. h.
der Abschnitt des UG von km 746,3 bis km 756 wird durch die WRRL nicht mehr er-fasst.
Tabelle 1.3-2: Längseinteilung der Tideelbe in fünf Wasserkörper (ARGE ELBE 2004a)
Lage Strom–km
Abschnitts-länge (km) Wasserkörper (ARGE ELBE 2004)
Fließgewässertypisierung (Pottgiesser et al. 2004) Wehr Geesthacht bis
Müggenberger Schleuse/
Harburger Eisenbahnbrücke
586,0 - 615,0 29,0 Elbe (Ost) bis Mühlenberger Loch 615,0 - 635,0 20,0 Hafen
Typ 20 - Strom des Tieflan-des (limnisch)
bis Schwinge-Mündung bis Grauerort1)
635,0 - 654,9 635,0 - 660,5
19,9 Elbe (West) Typ 22 - Marschgewässer (limnisch)
bis Kugelbake 654,9 - 727,0 72,1
Übergangsgewässer Typ
T1 - Übergangsgewässer (brackig)
bis Scharhörn 727,0 - 746,3 19,3 Küstengewässer2) Küstengewässer (marin)
Gesamt 586,0 - 746,3 ca. 160 Tideelbe
-Erläuterungen: 1) Nicht mehr aktuelle Abgrenzung nach ARGE ELBE 2002.
2) Im Küstengewässer der FGE (Flussgebietseinheit) Elbe kommen 3 der 5 Gewässertypen der Ökoregion Nordsee vor. LANU Schleswig-Holstein (2004) gibt eine differenzierte Be-trachtung des Wasserkörpers Küstengewässer mit Unterscheidung mehrerer „Nordseety-pen“. Relevant sind hier lediglich zwei Typen (Tabelle 2.3-6).
Abbildung 1.3-1: Längseinteilung der Tideelbe in fünf Wasserkörper (ARGE ELBE 2004a)
Gemäß Untersuchungsrahmen gehören auch die tidebeeinflussten Nebenflüsse und Nebengewässer zum Untersuchungsgebiet. Bei den Nebenflüssen handelt es sich definitionsgemäß um Flüsse zweiter Ordnung, die in diesem Fall in die Tideelbe mün-den. Zu den Nebengewässern zählen insbesondere die aus ehemaligen Seitenarmen
der Elbe hervorgegangenen sogenannten Nebenelben sowie kleinere, tideoffene Ge-wässer (Bäche, Priele u. ä.). Nachfolgend werden die Nebenflüsse und Nebengewäs-ser in WasNebengewäs-serkörper(gruppen) eingeteilt und den FließgewäsNebengewäs-sertypen (PottgiesNebengewäs-ser et al. 2004) zugeordnet (Tabelle 1.3-2). Die Gewässer sind nach ihrer Lage linksseitig bzw. rechtsseitig der Elbe und nachfolgend stromaufwärts gehend gelistet. Eingestellt sind nur die tidebeinflussten Unterläufe.
Tabelle 1.3-3: Zuordnung der „Nebenflüsse und Nebengewässer“ gem. WRRL Gewässer, Lage Teileinzugsgebiet u.
Wasser-körper(gruppe)1), 2) Fließgewässertypisierung (Pottgiesser et al. 2004) Rechtsseitig der Tideelbe
Stör Teg 5 Stör, Wkg bk_6 Typ 22 - Marschengewässer
Krückau Teg 6 Bille/Krückau, Wkg kr_11 Typ 22 - Marschengewässer Pinnau Teg 6 Bille/Krückau, Wkg pi_5 Typ 22 - Marschengewässer Wedeler Au
Hetlinger Binnenelbe
Teg 6 Bille/Krückau, Wkg pi_15 Teg 6 Bille/Krückau, Wkg pi_14
Typ 14 - Sandgeprägter Tieflandbach Typ 22 - Marschengewässer (künstlich)
Flottbek el_4 Flottbek Typ 16 - Kiesgeprägter Tieflandbach
Linksseitig der Tideelbe
Typ 22.2 - Flüsse der Marschen 1
Oste Tideoffene Gewässer der
Marschen (rechts der Oste)/
Übergangsgewässer (Elbe) Typ 15 - Sand- u. lehmgeprägte Tieflandflüs-se
Freiburger Hafenpriel Tideoffene Gewässer der Marschen (rechts der Oste)/
Übergangsgewässer (Elbe) Typ 22.1 - Gewässer der Marschen Wischhafener Süderelbe Tideoffene Gewässer der
Marschen (rechts der Oste) Typ 22.1 - Gewässer der Marschen
Ruthenstrom Tideoffene Gewässer der
Marschen (rechts der Oste) Typ 22.1 - Gewässer der Marschen Gauensieker
Schleu-senfleth/Krautsander Binne-nelbe
Tideoffene Gewässer der
Marschen (rechts der Oste) Typ 22.1 - Gewässer der Marschen Barnkruger Loch Tideoffene Gewässer der
Marschen (rechts der Oste) Typ 22.1 - Gewässer der Marschen Bützflether Süderelbe Tideoffene Gewässer der
Marschen (rechts der Oste) Typ 22.1 - Gewässer der Marschen
Schwinge 29004 Este, Lühe, Schwinge,
tidebeeinflusst Typ 22.1 - Gewässer der Marschen
Lühe 29004 Este, Lühe, Schwinge,
tidebeeinflusst Typ 22.2 - Flüsse der Marschen 1
Este 29004 Este, Lühe, Schwinge,
tidebeeinflusst Typ 22.2 - Flüsse der Marschen 1 Seeve 29005 Seeve Unterlauf Typ 22.2 - Flüsse der Marschen 1
Ilmenau 28012 Ilmenau,
Olderhau-sen - Mündung Typ 22.2 - Flüsse der Marschen 1
Luhe 28016 Luhe (Unterlauf) Typ 15 - sand- u. lehmgeprägte Tieflandflüsse Erläuterungen: 1) soweit im UG befindlich
2) Die WRRL bezieht sich auf Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km2. Daraus er-gibt sich das sog. „reduzierte Gewässernetz“. Die Informationen in der Tab. wurden den B-u. C-Berichten der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ent-nommen (Quelle: http://www.wasserblick.net).