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und 2. Ausbildungsjahr bzw. Ausbildungsdrittel

Im Dokument Bremer Curriculum (Seite 25-110)

1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 1A

Lernfeld 1A 50 Std.

Kontakt zu Menschen aufnehmen – Einführung in die Ausbildung

Voraussetzungen: keine

Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen

Zielgruppe Setting

 Pflegeschüler*innen  Berufsfachschule  verschiedene Arbeitsfelder der Pflege als Orte des professionellen Beziehungsaufbaus (v. a. im Orien-tierungseinsatz)

Kompetenzen

Die Auszubildenden erwerben professionelle Kompetenzen für ihren ersten Praxiseinsatz. Sie bauen professionelle Beziehungen mit zu pflegenden Menschen anderer Generationen auf und berücksichti-gen dabei biographische, kulturelle und zeitgeschichtliche Hintergründe. Sie führen einfache Gesprä-che und nutzen hierfür sprachliGesprä-che und nonverbale kommunikative Grundtechniken. Den Pflegepro-zess nutzen sie als Strukturierungshilfe für die Aufnahme von zu pflegenden Menschen in Pflegeein-richtungen.

Unterrichtsziele

Die Auszubildenden orientieren sich in der Schule, in der Ausbildung und in der Lerngruppe und ge-stalten bewusst erste Beziehungen mit Menschen einer anderen Generation im Rahmen von Inter-views.

Sie erproben unterschiedliche Formen der Kontaktaufnahme und bestimmen Merkmale sowie die Be-deutung der pflegerischen Kommunikation. In Übungen und Simulationen stellen sie ihr Gesprächs-verhalten auf unterschiedliche Personen und Situationen in der Pflege ein, erkennen Anzeichen von Zufriedenheit / Unzufriedenheit in Mimik und Gestik und leiten Ansätze für einen personenorientier-ten Umgang mit intimen Pflegesituationen und Störungen der Kommunikation in der Pflege ab. Sie bauen Fähigkeiten des Fragens und Zuhörens für die Gewinnung von Informationen und den Bezie-hungsaufbau mit anderen Menschen auf und unterscheiden erzählende, sachlich informierende und argumentative Darstellungen, z. B. in einem Lebensbericht.

Die Auszubildenden beschreiben Anforderungen an die Gestaltung einer Aufnahme von zu pflegenden Menschen in ausgewählte Pflegesettings (Klinik oder stationäre Langzeitpflege) und wenden die für Aufnahme- und Anamnesegespräche typischen Techniken der Gesprächsführung an. Hierfür orientie-ren sie sich an der Grundstruktur des Pflegeprozessmodells und ordnen die erhobenen Informationen nach einem in einer kooperierenden Einrichtung gängigen Modell (z. B. bedürfnisorientiert nach ATL / ABEDL®-Struktur).

Weiter stellen die Auszubildenden grundlegende Aspekte des Konzepts der Biographiearbeit dar und unterscheiden Selbst- und Fremdverstehen. Sie rekonstruieren ihre eigene Lernbiographie, identifizie-ren ihre individuellen Lernstärken und Lernschwächen, formulieidentifizie-ren ihre persönlichen Ziele und Er-wartungen an die Ausbildung und tauschen sich darüber aus. Sie charakterisieren das Profil des Be-rufsbildes vor dem Hintergrund des Pflegeberufegesetzes sowie das Ausbildungskonzept der Schule und des Ausbildungsträgers.

Außerdem erfahren sie durch die Auseinandersetzung mit Biographien von Menschen aus anderen Generationen die Bedeutung von persönlichen, kulturellen und zeitgeschichtlichen Ereignissen für die Konstruktion des Selbstverständnisses in einer Lebensgeschichte, thematisieren gesellschaftliche Ent-wicklungen, die Lebensverläufe beeinflussen und setzen sich so mit einem gesellschaftlich vorgepräg-ten Menschenbild in so genannvorgepräg-ten Normalbiographien auseinander.

Die Auszubildenden reflektieren bewusst ihre Beziehungen zu anderen Menschen (zunächst im priva-ten und schulischen Kontext) und beobachpriva-ten individuelle Variationen im Bedürfnis nach Nähe und Vertrautheit bzw. Distanzierung bei sich und anderen. Sie kommunizieren diese Unterschiede

situati-1. Ausbildungsjahr – LF 1A

onsangemessen, motivieren Andere, von sich zu erzählen und respektieren gleichzeitig Grenzsetzun-gen bei Anderen und sich selbst.

In einer ersten Übersicht orientieren sich die Auszubildenden in den Handlungsfeldern der pflegeri-schen Versorgungskontexte – insbesondere das Spektrum der Pflegeeinrichtungen, denen sie als Lern-gruppe im Orientierungseinsatz gegenüberstehen werden - und unterscheiden im Überblick die ver-schiedenen Lebens- und Arbeitsbedingungen, denen zu pflegende Menschen und Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner jeweils begegnen. Sie lernen den Charakter des neuen Berufsbildes nach dem Pfle-geberufegesetz und im Überblick die Geschichte seiner Entwicklung kennen.

Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren

Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Pflegephänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen)

Beziehungsaufbau /-gestaltung - Einführung:

o einfache Gesprächs- und Kommunikationmuster im Pflegealltag (zu-hören, fragen, begrüßen / verabschieden …)

o nonverbal interagieren

o Erzählungen und Erinnerungen anregen („narrative Kultur“)  wird in LF 8 und 10 aufgenommen

die eigene Lernbiographie als Ausgangspunkt für Lernprozesse in der Pflegeausbildung wahrnehmen

Biographieorientierung /-arbeit  wird z. B. in LF 3B, LF 7, LF 8, LF 10, LF 12 erweitert und vertieft

o Selbst- und Fremdverstehen – Wahrnehmung und Anerkennung un-terschiedlicher Sichtweisen

o historische / gesellschaftliche Ereignisse, kulturelles und soziales Um-feld sowie persönliche Erfahrungen als biographiestrukturierende Faktoren berücksichtigen wird in LF 10 ggf. vertiefend aufgenom-men

o Lebensphasen und ihre Bedeutung berücksichtigen (Konzept der Normalbiographie und typische Statuspassagen)

o Privatsphäre und Grenzen wahrnehmen

Grundverständnis beruflichen Pflegens – erste Annäherung an das eigene professionelle Rollenverständnis  wird z. B. in LF 3A/1B, LF 7, LF 11, LF 14, LF16, LF 19, LF21, LF 23 aufgenommen, erweitert und vertieft)

Pflegeprozess als Problemlösungs- und Beziehungsprozess --grundlegende Einführung, wird im Ausbildungsverlauf kontinuierlich weiterentwickelt

o Grundstruktur des Pflegeprozessmodells (6-stufig und/ ggf. 4-stufig) o Prinzip der vollständigen Handlung als Grundlage für die Logik des

Pflegeprozesses

Prinzipien eines bedürfnisorientierten Pflegemodells

o Möglichkeiten zur Strukturierung pflegerelevanter Informationen (ATL/ABEDL®, ggf. bereits geordnet in der Grundstruktur des SIS®)

Menschen in einer Pflegeeinrichtung aufnehmen

o Merkmale eines pflegerischen Anamnesegesprächs (auch in Abgren-zung zur medizinischen Anamnese)

o Gesprächsführung im Rahmen von Aufnahmegesprächen in stationä-ren Pflegeeinrichtungen

o Ordnung der in einem Aufnahmegespräch erhobenen Informationen o Dokumentation in den Aufnahmeunterlagen der Pflegeeinrichtung

(möglichst sowohl analog als auch digital)

 wird in LF 5 im Sinne des Pflegeprozesses für elektive und akute Aufnahmen in der Klinik, in LF 7 für die häusliche Pflege in kultursen-siblen Pflegesituationen und in LF 10 für die Aufnahme in der stationä-ren Langzeitversorgung nach Überleitung aus der geriatrischen Rehabi-litation gefestigt, erweitert und vertieft

Kontakt zum Pflegeteam des Praxiseinsatzes aufnehmen

Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung  wird in LF 5 im Sinne des Pflegeprozes-ses für elektive und akute Aufnahmen in der Klinik, in LF 7 für die häusliche Pflege in kultursensiblen Pflegesituatio-nen und in LF 10 für die Aufnahme in der stationären Langzeitversorgung nach Überleitung aus der geriatrischen Reha-bilitation gefestigt, erweitert und vertieft

Situative Rahmenbedingungen

Einführung in das Berufsbild, das Pflegeberufegesetz (PflBG 2017 / PflAPrV 2018) und die Ausbildungskonzeption in Verbindung mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“– mit Überblick zur Entwicklungsge-schichte des Pflegeberufs auch im internationalen Vergleich

Orientierung in der Ausbildung: Pflegeschule und Ausbildungsträger

Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, Auszubildenden

1. Ausbildungsjahr – LF 1A

Rechtliche Grundlagen: Schweigepflicht, Datenschutz

Erste Unterscheidung von Einrichtungen der stationären Akut- und Langzeitpflege am Beispiel der Aufnahmesituati-on

1. Ausbildungsjahr – LF 1A

Kompetenzaufbau nach Anlage 1 PflBG

I-Pflegeprozess /-diagnostik …

II-Kommunikation / Beratung

III–Intra- /in-terprof. Handeln

IV-Gesetze/Leit-linien

V–Pflegewiss.

/Berufsethik I.1.a/c/f/h

I.5.a

22 h II.1.b/c/d 14 h IV.2.a 4 h V.2.a

V.2.d

10 h

Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht

CE Nr. Titel h von ges. h

in Anl. 1

CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 50 v. 70

CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen X

Summe 50 h

Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Muster-curriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)

Ls-Lern- und Lebensgeschichten (14 h) - Die eigene Lernbiographie sowie ein erstes biographieorientiertes Interview mit einem Menschen aus einer anderen Generation erarbeiten - Annäherung an die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdverstehen.

Ls-Merkmale und Bedeutung pflegerischer Kommunikation (8 h) - Einführung in die pflegerische Kommunikati-on.

Ls-Aufnahmegespräche führen (8h) – Grundlegung.

1. Ausbildungsjahr – LF 1A

Musterbeispiel für Lernfeld 1A:

Kontakt zu Menschen aufnehmen – Einführung in die Ausbildung

Abbildung 2: Visualisierung einer möglichen Ausgestaltung von Lernfeld 1A

1. Ausbildungsjahr – LF 2

1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 2

Lernfeld 2 110 Std.

Menschen in ihrer Orientierung und Beweglichkeit unterstützen und Sicherheit mitgestalten

Voraussetzungen: LF 1 A – (zumindest: Einführung i. d. Pflegeprozess)

Hinweis zur Planung: Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Ver-sorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es sinnvoll sein, entsprechende Skills zur Bewegungsinteraktion aus LF 3B bzw. LF 4 vorzuziehen.

Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen

Zielgruppe Setting

 insbes. alte Menschen und deren Bezugspersonen  Altenheim

 häusliches Umfeld  Krankenhaus (v.a. internistische u. gerontopsychiatrische Statio-nen)

Kompetenzen

Die Auszubildenden erheben gesundheitliche Einschränkungen und Ressourcen von zu pflegenden Menschen sowie Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der Durchführung von ausgewählten Lebensaktivitäten, beschreiben den Pflegebedarf, leiten einfache unterstützende Pflegemaßnahmen ab und führen diese durch. Sie leiten zu pflegende Menschen bzw. ihre Bezugspersonen zur Durch-führung von unbekannten Bewegungsabläufen bzw. zu einfachen Maßnahmen der (Selbst-/Fremd-)Pflege an. Dabei berücksichtigen sie die Sicherheit der zu pflegenden Menschen („Patientensicher-heit“), beachten die Grenzen ihrer Verantwortung und das Haftungsrecht. Weiter unterstützen die Auszubildenden auch Menschen, die in ihren Denkprozessen beeinträchtigt sind und Symptomen einer Altersverwirrtheit zeigen, bei der Orientierung und geben bei Bedarf verständliche Informatio-nen oder InstruktioInformatio-nen für alltägliche Handlungsabläufe. In ihr Bewegungshandeln integrieren sie immer auch Aspekte der Selbstwahrnehmung und persönlichen Gesunderhaltung und -förderung.

Unterrichtsziele

Am Beispiel von zentralen Aktivitäten des Lebens – der Mobilität und der Alltagsbewältigung – arbeiten die Auszubildenden exemplarisch gesundheitliche Einschränkungen heraus, die zu Pflege- und Unterstützungsbedarf führen können. Sie beobachten hierzu jeweils pflegebedürftige (ältere) Menschen, beschreiben beobachtete Phänomene und Verhaltensweisen und ermitteln Pflegebedarfe.

Bezogen auf Mobilität erfassen die Auszubildenden Bewegungsaktivitäten und deren Bedeutung für eine gesunde Lebensführung sowie entwicklungs- und krankheitsbedingte Bewegungseinschränkun-gen, ermitteln den Pflegebedarf und leiten fördernde Formen der Bewegungsinteraktion ab. Sie schätzen das individuelle Sturzrisiko ein, kennen Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen, sind sich ihrer Verantwortung und der Grenzen ihrer Verantwortung bewusst und begründen diese mit arbeits- und haftungsrechtlichen Regelungen sowie den Regelungen zur Förderung der Sicherheit von zu pflegenden Menschen („Patientensicherheit“). Sie kennen Grundprinzipien der Instruktion / Anleitung und üben sich darin, Menschen ohne kognitive Einschränkungen gezielt in ihren Bewe-gungsabläufen und für Handlungen der Alltagsbewältigung zu instruieren.

In Verbindung mit dem Erlernen von beruflichen Handlungsabläufen in der Bewegungsinteraktion achten sie immer auch auf ihre persönlichen Haltungs- und Bewegungsmuster und reflektieren diese hinsichtlich der Möglichkeiten von persönlicher Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung.

Die Auszubildenden charakterisieren Phänomene der Altersverwirrtheit bei Frauen und Männern, beobachten verschiedene Symptome und beschreiben diese. Sie entwickeln Ansätze für eine perso-nengerechte Interaktion und kennen geeignete Orientierungsangebote, Strukturhilfen und angepasste Formen der Instruktion und Anleitung in alltäglichen Handlungsabläufen.

Sie nehmen ihre persönlichen Reaktionen in Interaktionen mit desorientierten älteren Menschen wahr, verständigen sich über ihre Unsicherheiten, formulieren persönlichen Unterstützungsbedarf sowie Zielsetzungen für ihren Orientierungseinsatz in der praktischen Ausbildung. Mit Blick auf die zu erarbeitenden Inhalte, insbesondere die medizinisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen zum

1. Ausbildungsjahr – LF 2

Bewegungsapparat und zum Training von Handlings und Skills, nutzen sie geeignete Lernstrategien.

Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren

Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen)

Beobachtung und Beschreibung von Bewegungsfähigkeit sowie von Mobilitäts- und Bewegungseinschränkungen

Gestaltung von Bewegungsinteraktion als ein Kernmerkmal pflegeberuf-lichen Handelns

o Wahrnehmung und Entwicklung der eigenen Beweglichkeit und der Grenzen der Belastbarkeit des eigenen Bewegungsapparates o das eigene Bewegungsverhalten reflektieren – Momente persönlicher

Gesundheitsförderung identifizieren

o Vermeidung von beruflichen Gesundheitsrisiken und Gefahren – am Beispiel berufsbezogener Schädigungen des Bewegungsapparates o Selbstfürsorge – insbesondere für die Gesunderhaltung des eigenen

Be-wegungsapparats - Rückengerechte Arbeitsweise

o Bewahrung und Weiterentwicklung der persönlichen Mobilität als zent-rales Moment der pflegerischen Interaktion

o Eigene Grenzen der körperlichen Belastbarkeit wahrnehmen

o Mobilisierung – Pflegeinterventionen zur Bewegungsaktivierung bzw.

Bewegungsinteraktion - insbes. mit alten Menschen (z.B. Kinästhetik

…)

o Menschen bei Orts- und Positionswechseln unterstützen

o Technische Hilfen als Unterstützung der zu pflegenden Personen und zur eigenen Entlastung nutzen

 Einführung, wird z. B. in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 9, LF 10, LF 12, auf-gegriffen, geübt, erweitert, vertieft

Risikoeinschätzung und Prävention von Sekundärerkrankungen infolge von Immobilität / Durchführung von Prophylaxen in der Pflege o Kontrakturenprophylaxe

o Dekubitusprophylaxe  vgl. a. LF 3A o Thromboseprophylaxe  vgl. a. LF 5 od. LF 7

o Pneumonieprophylaxe  wird in LF 8 aufgenommen und vertieft

Sturzprävention / kontrolliertes Stürzen ermöglichen  Einführung, wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Expertenstandard ausführlich thematisiert

Maßnahmen der ersten Hilfe leisten – Grundlagen  wird in LF 6 und 18 aufgenommen und vertieft

Koordination von eigenen Bewegungsmustern / Lernen und Lernstrate-gien in Verbindung mit Handlungs- und Bewegungsabläufen

Menschen ohne kognitive Einschränkungen zu einfachen Handlungen und hilfreichen Bewegungsabläufen anleiten

o Praxisanleitung erfahren – Aufgaben und Möglichkeiten der Interaktion o Zielgerichtete Anleitung anbieten – didaktisch-methodische

Grundprin-zipien

Interaktion mit älteren Menschen, die in ihrer Orientierung eingeschränkt sind (mit Verwirrtheitssymptomen / Demenz)

o Anwendung des ATL / ABEDL®-Modells (ggf. auch bereits SIS ®) auf die Strukturierung von zentralen Aktivitäten des Lebens im Bereich der Mobilität und Alltagsbewältigung

o Beobachtung und Beschreibung von Fähigkeiten und Einschränkungen in der Kommunikation, Orientierung und Handlungsdurchführung o sich in der Kommunikation auf das Gegenüber einstellen – erste Skills o Orientierungshilfen geben

o zur Durchführung von vormals bekannten Handlungsabläufen anleiten bzw. entsprechende Impulse geben, um in der Alltags- und Lebensbe-wältigung zu unterstützen

o Unterstützungsangebote in ihrem Ablauf zielorientiert planen

 wird in LF 12 u. 23 aufgenommen, erweitert und vertieft

Beweglichkeit und Bewegungsbedarf – Bewegung in ihrer grundlegenden Bedeutung einer gesunden Lebensfüh-rung

Bewegungs- und Handlungsunsicher-heit

Veränderungen der Motorik im Alter - Beeinträchtigte körperliche Mobilität / Gehfähigkeit - Immobilität und Bewe-gungseinschränkungen  wird fort-laufend – siehe links – erweitert u.

vertieft

Erhöhte Gesundheitsrisiken, die durch Mobilitätsbeeinträchtigungen verur-sacht werden

o Sturzgefahr  wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Expertenstandard ausführlich

Berufliche Gesundheitsrisiken und Gefahren – insbesondere in Hinblick auf eine Schädigung des Bewegungs-apparates

Erkrankungen des Bewegungsappara-tes:

o degenerative Gelenkerkrankungen (Arthrosen)

o Osteoporose

Beeinträchtigte Denkprozesse (mit Einschränkungen u. a. des Gedächtnis-ses, der Aufmerksamkeit, der Hand-lungsplanung, der Urteilsfähigkeit

Verwirrtheit, Orientierungsproble-me und PhänoOrientierungsproble-mene, die mit einer Demenzerkrankung im Alter in Zu-sammenhang gebracht werden o Selbstversorgungsdefizite als Folge o Beeinträchtigungen der persönlichen

Identität

o Relokationsstresssyndrom Einführung auf phänomenologischer Ebene  wird in LF 12 grundlegend, und in den LF‘n 18, LF 22, und LF 23 aus unterschiedlichen Blickwinkeln erweitert und vertieft

Situative Rahmenbedingungen

Altern von Frauen und Männern – Demografische Entwicklung in Deutschland (und Epidemiologie der Demenz)  Einführung, wird in LF 10, 12 und 22 aufgegriffen und vertieft

Einführung der rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit der Gewährleistung der Sicherheit zu pflegender Menschen („Patientensicherheit“) am Beispiel der Sturzprophylaxe  wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Experten-standard ausführlich thematisiert

1. Ausbildungsjahr – LF 2

Unfallverhütung, Arbeitsschutz – berufliche Gesundheitsrisiken und Gefahren für den Bewegungsapparat

Haftungsrecht

Delegation  ggf. auch in LF 5 oder LF 6

Medizinproduktegesetz (Grundlagen und hier in Bezug auf den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Mobilitätsförde-rung)

Ergänzende Wissensgrundlagen

Anatomie und Physiologie des Bewegungsapparates

Richtungsbezeichnungen des Körpers

Lernen und Lernstrategien in den Naturwissenschaften

Kompetenzaufbau

I-Pflegeprozess

/-diagnostik … II-Kommunika-tion/Beratung

III–Intra- /in-terprof. Handeln

IV-Gesetze/Leit-linien

V–Pflegewiss.

/Berufsethik I.1.a/b/c/d/g

I.2.a/b/c/f/g.

I.3.a I.5.b.

1.6.a/b/c/e.

74 h II.1.a/b/

c/e.

II.2.a/b

14 h IV.2.a/b/c 8 h V.2.a/b/c/d/f. 14 h

Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht

CE Nr. Titel h von ges.h

in Anl. 1 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 66 v. 180

CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 8 v. 60

CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen

perso-nenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen

8 v. 80

Stunden zur Verfügung 18 v. 140

Summe: 110 h

Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)

Ls – Menschen zum Handeln anleiten (8 h) - Anleitung / Instruktion von zu pflegenden Menschen (bzw. ihren An-gehörigen) bei der Durchführung von unbekannten Handlungsabläufen in der Selbst-/Fremdversorgung - Einstieg in den Aufgabenkomplex der Information / Schulung / Beratung.

Ls – Frau Mauerhoff (18 h) - Menschen mit Orientierungsstörungen und Verwirrtheitsproblemen / beginnender De-menz pflegen.

1. Ausbildungsjahr – LF 2

Musterbeispiel für Lernfeld 2:

Menschen in ihrer Orientierung und Beweglichkeit unterstützen und Sicherheit mitgestalten

Abbildung 3: Visualisierung einer möglichen Ausgestaltung von Lernfeld 2

1. Ausbildungsjahr – LF 3A

1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 3A

Lernfeld 3 A 100 Std.

Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Verrichtungen beobachten und unterstützen – sich auf diese Anforderungen im ersten Praxiseinsatz vorbereiten

Voraussetzungen: LF 1 A (zumindest: Einführung i. d. Pflegeprozess) / LF 2 (für viele Teile zumin-dest Mobilisation, im weiteren Verlauf auch Unterstützung von Menschen mit Verwirrtheitssymptomen)

Hinweis zur Planung: Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es sinnvoll sein, entsprechende Skills zur Säuglingspflege aus LF 3B bzw. LF 4 vorzuziehen.

Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen

Zielgruppe Setting

 Menschen des mittleren und hohen Erwach-senenalters

 Akutklinik  Stationäre Langzeitversorgung

 Häusliche Pflege

Kompetenzen

Die Auszubildenden ermitteln entsprechenden Pflegebedarf sowie Ressourcen und unterstützen Menschen, die auf Hilfeleistungen, Anleitung oder Übernahme angewiesen sind, bei der Körperpfle-ge, Nahrungsaufnahme sowie Ausscheidung unter Beachtung hygienischer Vorschriften. Durch die gezielte Anwendung von Pflegeinterventionen zur Prävention bzw. von prophylaktischen Maßnah-men schützen sie die zu pflegenden Menschen vor Komplikationen. Sie kontrollieren im RahMaßnah-men der Basisversorgung regelmäßig Vitalzeichen und Temperatur, bewerten die Ergebnisse und reagieren ihrem Kenntnisstand entsprechend angemessen. Dabei nutzen sie die in Pflegeeinrichtungen übli-chen, analogen sowie digitalen Dokumentationssysteme und berücksichtigen institutionelle Rahmen-bedingungen.

Unterrichtsziele

Die Auszubildenden kennen im Überblick unterschiedliche, insbesondere stationäre Einrichtungen zur pflegerischen Versorgung von Menschen verschiedener Altersgruppen und – exemplarisch – die Organisationsstruktur eines Versorgungsbereichs.

Sie beschreiben Pflegebedarfe bezogen auf Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie Ausscheidung und leiten Art und Umfang der erforderlichen Hilfeleistungen, Informationen oder kompensierenden Pflegehandlungen ab. Die Auszubildenden erläutern die anatomisch-physiologischen Zusammen-hänge sowie ausgewählte zentrale Krankheitsbilder zu diesen Lebensaktivitäten. Des Weiteren erläu-tern sie ausgehend von zugehörigen gesundheitlichen Ressourcen und (potenziellen) Problemen er-forderliche Präventions-/ Prophylaxe Maßnahmen sowie die Grundprinzipien hygienischen Pflege-handelns und setzen sie um. Sie beherrschen die Methoden der Vitalzeichenkontrolle und der Tem-peraturmessung, erkennen Abweichungen sowie lebensbedrohliche Situationen und kennen die an-gemessenen Reaktionen. Die Auszubildenden entwickeln im Kontext des beschriebenen Aufgaben-spektrums Ansätze eines professionellen Selbstverständnisses von Pflege und kennen verschiedene Wissenschaftsbezüge der Pflege. Des Weiteren arbeiten sie einige rechtliche und ethische Grundla-gen pflegeberuflichen Handelns heraus. Sie gewinnen einen Überblick über die Bezugswissenschaf-ten der Pflege (Medizin, Ethik, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaft, Gesellschaftswis-senschaften, Recht …), um künftige Lerngegenstände in diese Rahmenstruktur einordnen und je-weils sinnvolle Lernstrategien einsetzen zu können.

In der Zusammenführung der neu erworbenen Handlungskompetenzen und Kenntnisse bearbeiten die Auszubildenden Fallbeispiele, für die sie einem klinischen, analog und/oder digital gestützten Dokumentationssystem gezielt Informationen entnehmen, um situativ erforderliche Pflegehandlun-gen begründet planen, durchführen und die Dokumentation fortschreiben zu können. Weiter nehmen die Auszubildenden die Anzeichen und die Entstehung ihrer eigenen emotionalen Reaktionen insbe-sondere in körpernahen Pflegesituationen sowie Belastungssituationen im Kontext von Ausbildung

1. Ausbildungsjahr – LF 3A

wahr und machen sich mögliche Deutungen bewusst. Sie leiten individuelle Strategien für einen professionellen Umgang damit ab. Sie verstehen außerdem mögliche Reaktionen der zu pflegenden Menschen und berücksichtigen dabei sowohl individuelle, biographisch geprägte als auch soziokul-turell bedingte Unterschiede.

Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren

Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Be-dürfnisse / Erkrankungen)

„Wohlbefinden“ als Folge erfüllter Grundbedürfnisse vermitteln – Unterscheidung und Anerkennung unterschiedlicher Bedürfnislagen in der körpernahen Versorgung (wird in LF 3B aufgenommen)

o Kleidung und ihre Bedeutung für Identität und Wohlbefinden

Selbstversorgungsdefizite, Ressourcen, Fähigkeiten und individuelle Bedürfnisse in verschiedenen ATL / ABEDL® einschätzen

Pflegebezogenen Dokumentationssystemen (analog und/oder digital) Informationen zu der zu pflegenden Person und zur Orientierung für die Durchführung von Pflegemaßnahmen entnehmen

zielorientierte und strukturierte Planung von Pflegemaßnahmen / situa-tionsbezogene Anpassung vorliegender Pflegeplanungen

Pflegerische Unterstützung bei der Selbstversorgung (im Rahmen der Basispflege – Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung ...) geben

sachgerechte Dokumentation von Pflegemaßnahmen (digitale und ana-loge Dokumentationssysteme nutzen)

Informationen strukturiert und situationsgerecht mündlich weitergeben

Vitalzeichen-/ Temperaturkontrolle durchführen  wird in LF 6 und ggf. 8 aufgenommen, erweitert und ggf, in LF 18 und/oder LF 21 ver-tieft

Bei der Thermoregulation unterstützen - Menschen mit Fieber pflegen

Grundlagen hygienischen Handelns umsetzen  wird in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 7, LF 17 sowie ggf. in LF 18 und LF 24 aufgenommen, erwei-tert, vertieft

Unterstützung bei der Körperpflege, Mund-, Zahn- und Zahnprothesen-pflege

o Beobachtung und Beschreibung der Haut/Schleimhaut und von Haut-veränderungen

o Gesundheitsförderung / Prävention von Sekundärerkrankungen / pro-phylaktische Maßnahmen in alltägliche Unterstützungsangebote, z. B.

in die Körperpflege, integrieren

 Intertrigoprophylaxe

 Intertrigoprophylaxe

Im Dokument Bremer Curriculum (Seite 25-110)