• Keine Ergebnisse gefunden

über den Basiswert eingeholt werden können

Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist der DAX®, ISIN DE0008469008 und der X-DAX®, ISIN DE000A0C4CA0.

Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter www.comdirect.de und unter www.deutsche-boerse.com verfügbar.

Teil D - Die Risiken

Der Erwerb der Wertpapiere ist mit diversen Risiken verbunden. Die Realisierung eines oder mehrerer der im Folgenden genannten oder sonstiger Risiken zieht möglicherweise maßgebliche und nachhaltige Verluste nach sich und führt je nach Struktur des betreffenden Wertpapiers möglicherweise zu einem Teil- oder sogar zu einem Totalverlust des von dem Anleger investierten Kapitals. Die Emittentin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung der mit einer Investition in die Wertpapiere verbundenen Risiken nur die wesentlichen Risiken erfasst, die der Emittentin zum Datum des Basisprospektes bekannt waren.

D.2Emittentenrisiko Die Wertpapiere sind mit einem Emittentenrisiko, auch Schuldner- oder Bonitätsrisiko genannt, für zukünftige Anleger verbunden. Hierunter versteht man die Gefahr, dass die Commerzbank vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen unter diesen Wertpapieren nachkommen zu können.

Darüber hinaus unterliegt die Commerzbank im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken. Dazu zählen insbesondere folgende Risikoarten:

Globale Finanzmarktkrise sowie Staatsschuldenkrise: Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet und es ist nicht auszuschließen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern, insbesondere bei einer erneuten Verschärfung der Krise, ergeben können. Eine weitere Verschärfung der Krise innerhalb der Europäischen Währungsunion kann erheblich negative, unter Umständen sogar existenzbedrohende Folgen für den Konzern haben. Der Konzern hält Staatsanleihen. Wertminderungen und niedrigere beizulegende Zeitwerte solcher Staatsanleihen haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der

Vergangenheit ganz erheblich belastet, und zukünftige Belastungen sind nicht auszuschließen.

Makroökonomisches Umfeld: Die starke Abhängigkeit des Konzerns vom wirtschaftlichen Umfeld, insbesondere in Deutschland, kann bei jedem erneuten wirtschaftlichen Abschwung weitere erhebliche Belastungen zur Folge haben.

Adressenausfallrisiko: Der Konzern unterliegt Adressenausfallrisiken (Kreditrisiken), auch in Bezug auf große Einzelengagements, Großkredite und Engagements, die in einzelnen Sektoren konzentriert sind, sogenannte Klumpenrisiken, sowie aus Forderungen gegenüber Schuldnern, die von der Staatsschuldenkrise besonders betroffen sein können. Der Abbau des Schiffsfinanzierungsportfolios unterliegt erheblichen Risiken im Hinblick auf die unverändert schwierige Marktlage und die Volatilität von Schiffspreisen, davon beeinflussten Adressenausfallrisiken (Kreditrisiken) sowie den Risiken von erheblichen Veränderungen der Werte bei Sicherheiten an Schiffen. Der Konzern verfügt über erhebliche Positionen in seinem Portfolio notleidender Kredite und Kreditausfälle könnten nur unzureichend durch Sicherheiten und bisher erfolgte Wertberichtigungen und gebildete Rückstellungen abgedeckt sein.

Marktrisiken: Der Konzern unterliegt einer Vielzahl von Marktrisiken in Bezug auf die Bewertung von Aktien und Fondsanteilen sowie in Form von Zinsrisiken, Credit Spread Risiken, Währungsrisiken, Volatilitäts- und Korrelationsrisiken, Rohstoffpreisrisiken.

Strategische Risiken: Es besteht das Risiko, dass der Konzern von seiner Strategie nicht, nicht vollständig oder nur zu höheren Kosten als geplant profitieren kann und dass die Umsetzung geplanter Maßnahmen nicht zur Verwirklichung der angestrebten strategischen Ziele führt.

Risiken aus dem Wettbewerbsumfeld: Die Märkte, in denen der Konzern tätig ist, insbesondere der deutsche Markt (und dort vor allem die Tätigkeiten im Geschäft mit Privat- und Firmenkunden sowie im Investment Banking) und der polnische Markt, sind von starkem Preis- und Konditionenwettbewerb gekennzeichnet, woraus ein erheblicher Margendruck resultiert.

Liquiditätsrisiken: Der Konzern ist auf die regelmäßige Versorgung mit Liquidität angewiesen und ein marktweiter oder unternehmensspezifischer Liquiditätsengpass kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinflussen.

Operationelle Risiken: Der Konzern unterliegt einer Vielzahl von operationellen Risiken einschließlich des Risikos, dass Mitarbeiter exzessive Risiken für den Konzern eingehen oder gegen oder in Ausübung der Geschäftstätigkeit gegen geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften verstoßen und dadurch plötzlich auftretende Schäden in erheblicher Größenordnung verursachen, die mittelbar auch zu einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen führen können. Die betrieblichen Systeme der Bank sind zunehmend dem Risiko von Cyberangriffen und anderer Internet-Kriminalität ausgesetzt, was zu Verlusten von Kundeninformationen, Reputationsschäden für die Bank sowie aufsichtsrechtlichen Verfahren und finanziellen Verlusten führen könnte.

Risiken aus bankenspezifischer Regulierung: Die sich ständig verschärfenden aufsichtsrechtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards sowie Prozess- und Reporting-Anforderungen könnten das Geschäftsmodell für verschiedene Aktivitäten des

beeinträchtigen oder die Aufnahme zusätzlichen Eigenkapitals notwendig machen. Sonstige aufsichtsrechtliche Reformvorschläge infolge der Finanzmarktkrise, z.B. Belastungen wie die Bankenabgabe, eine mögliche Finanztransaktionssteuer, die Trennung des Eigenhandels vom Einlagengeschäft oder verschärfte Offenlegungs- und Organisationspflichten, können das Geschäftsmodell und das Wettbewerbsumfeld des Konzerns wesentlich beeinflussen.

Rechtliche Risiken: Im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten können für den Commerzbank-Konzern Rechtsstreitigkeiten entstehen, deren Ausgang ungewiss ist und die mit Risiken für den Konzern verbunden sind. Der Ausgang dieser Verfahren sowie regulatorische, aufsichtsrechtliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren können erhebliche, über die jeweils geltend gemachten Ansprüche hinausgehende negative Auswirkungen auf den Konzern haben.

Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die sich auf die Neuen SG Emittenten und, sofern anwendbar, die Muttergarantin beziehen:4 Eine Anlage in die Wertpapiere beinhaltet gewisse Risiken, die vor einer Anlageentscheidung abzuwägen sind.

Insbesondere ist die SG-Gruppe den mit ihren Kerngeschäftsbereichen verbundenen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen:

Weltwirtschaftliche Risiken:

Die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte sind nach wie vor von großer Unsicherheit geprägt, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SG-Gruppe haben könnte.

Regionale Marktrisiken können sich im Ergebnis der SG-Gruppe niederschlagen.

Die Branchen, in denen die SG-Gruppe tätig ist – auch in ihrem Heimatmarkt – sind äußerst wettbewerbsintensiv.

Kreditrisiken:

Die SG-Gruppe ist einem Kontrahenten- und Konzentrationsrisiko ausgesetzt.

Es besteht das Risiko, dass mit den Absicherungsstrategien der SG-Gruppe nicht alle Verlustrisiken verhindert werden.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SG-Gruppe könnte durch eine deutliche Erhöhung der Rückstellungen oder durch unzureichende Risikovorsorge in Bezug auf Darlehensverluste beeinträchtigt werden.

Marktrisiken:

Der lange anhaltende Abwärtstrend der Finanzmärkte oder die abnehmende Liquidität in diesen Märkten könnte die Veräußerung von Vermögenswerten oder die Bewegung von Handelspositionen erschweren und erhebliche Verluste zur Folge haben.

Bei den Handels- und Anlagetätigkeiten der SG-Gruppe besteht das Risiko erheblicher Verluste der SG-Gruppe aufgrund der Volatilität der Finanzmärkte.

4Zusammenfassung der wesentlichen Risiken in Bezug auf Société Générale, SGIS und die SGE als Neue SG Emittentin und die Société Générale als Muttergarantin (sofern die SGIS oder die SGE Neue SG Emittentin werden) werden als zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass eine SG-Emittenten-Ersetzung stattfinden könnte.

Die finanzielle Stabilität und das Verhalten anderer Finanzinstitute und Marktteilnehmer könnten nachteilige Auswirkungen auf die SG-Gruppe haben.

Bei einem Konjunkturrückgang kann die SG-Gruppe Einnahmeverluste im Vermittlungsgeschäft und in sonstigen provisions- und gebührenbasierten Geschäftsbereichen erleiden.

Operationelle Risiken:

Das Risikomanagementsystem der SG-Gruppe ist möglicherweise nicht effektiv und könnte für die SG-Gruppe unerkannte oder unerwartete Risiken, die zu deutlichen Verlusten führen könnten, bergen.

Eine Störung oder Beendigung des Betriebs oder ein Kapazitätsengpass, die/der Institute betrifft, mit denen die SG-Gruppe Geschäfte tätigt, oder ein Ausfall der IT-Systeme der SG-Gruppe oder ein Verstoß gegen diese könnte Verluste nach sich ziehen.Bei der Erstellung ihrer konsolidierten Abschlüsse nach IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, stützt sich die SG-Gruppe auf Annahmen und Schätzungen. Sollten diese Fehler enthalten, würde sich dies erheblich auf ihre Finanzinformationen auswirken.

Die Fähigkeit der SG-Gruppe, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist ein kritischer Faktor für ihren Geschäftserfolg und kann, sollte dies nicht gelingen, wesentliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Geschäftsentwicklung haben.

Tätigt die SG-Gruppe eine Übernahme, ist sie danach möglicherweise nicht in der Lage, das erworbene Unternehmen kostengünstig zu integrieren oder die erwarteten Gewinne zu erzielen.

Es besteht das Risiko, dass der SG-Gruppe infolge unvorhergesehener Ereignisse oder aufgrund von Katastrophen – einschließlich terroristischer Anschläge oder Naturkatastrophen – Verluste entstehen.

Strukturelle Zins- und Wechselkursrisiken:

Änderungen der Zinssätze können sich negativ auf das Bank- und Asset-Management-Geschäft der SG-Gruppe auswirken.

Schwankende Wechselkurse könnten sich nachteilig auf die Ertragslage der SG-Gruppe auswirken.

Liquiditätsrisiko:

Die SG-Gruppe ist vom Zugang zu Finanzmitteln und sonstigen Liquiditätsquellen abhängig. Der Zugang zu diesen -mitteln und – quellen kann aus Gründen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, beschränkt sein.

Risiken der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften und Reputationsrisiken; Rechtsstreitigkeiten:

Ein Reputationsschaden könnte die Wettbewerbsposition der SG-Gruppe schwächen.

Die SG-Gruppe ist rechtlichen Risiken ausgesetzt, die sich nachteilig auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnten.

Die SG-Gruppe ist in jedem Land, in dem sie tätig ist, umfangreichen Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften unterworfen.

Änderungen dieser Vorschriften könnten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der SG-Gruppe haben.

Eine Reihe außerordentlicher Maßnahmen seitens Regierungen, Zentralbanken und Regulierungsbehörden könnten geändert oder beendet werden.

Sonstige Risiken:

Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strategieplans der SG-Gruppe.

Die Bonität und die Kreditratings jeder Neuen SG Emittentin können sich auf den Marktwert der Wertpapiere auswirken.

Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union könnte sich nachteilig auf die SG-Gruppe auswirken.

D.6Risiken aus den Wertpapieren Keine Besicherung: Die Wertpapiere sind unbesicherte Verbindlichkeiten. Sie werden weder mit Sicherheiten unterlegt, noch sind sie durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) noch durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgesichert. Damit trägt der Anleger das Risiko, dass die Emittentin unter den Wertpapieren fällige Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringt, was sogar zu einem Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen kann.

Risiken im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen, der EU-Verordnung über einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus sowie dem Vorschlag für eine neue EU-Verordnung über die obligatorische Abtrennung bestimmter Handelsgeschäfte von Banken:

Für den Fall, dass die Emittentin (nach Maßgabe der gesetzlichen Definition) „ in ihrem Bestand gefährdet“ ist oder von der zuständigen Aufsichtsbehörde als „in ihrem Bestand gefährdet“ angesehen wird und nicht länger imstande ist, ihrer beaufsichtigten Geschäftstätigkeit nachzugehen, kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Bedingungen der Schuldverschreibungen ändern (z.B. die Änderung der Laufzeit) und Ansprüche aus den Schuldverschreibungen auf Zahlung von Kapital, Zinsen oder sonstigen Beträgen in eines oder mehrere zum harten Kernkapital der Emittentin zählende Instrumente, wie beispielsweise Stammaktien, umwandeln oder dauerhaft bis auf null herabsetzen („Aufsichtsrechtlicher Bail-in“).

Die EU-Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus („SRM-Verordnung“) enthält Vorschriften im Hinblick auf die Abwicklungsplanung, frühzeitiges Eingreifen, Abwicklungsmaßnahmen und Abwicklungsinstrumente. Dadurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass anstelle der nationalen Abwicklungsbehörden eine einzige Behörde – nämlich die einheitliche Abwicklungsbehörde – alle relevanten Entscheidungen für der europäischen Bankenunion angehörende Banken trifft.

Der von der EU Kommission am 29. Januar 2014 angenommene Entwurf einer Verordnung über die zwingende Abtrennung bestimmter Bankgeschäfte verbietet es Banken, Eigenhandel zu betreiben, und sieht eine Trennung der Bankgeschäfte von Investmentgeschäften vor. Sollte die Abtrennungsverpflichtung eingeführt werden, kann diese – aufgrund höherer Refinanzierungskosten, zusätzlicher Eigenkapitalanforderungen und operativer Kosten sowie Verlust von Diversifikationsvorteilen – zusätzliche Kosten verursachen.

Steuereinbehalt nach dem US-amerikanischen Gesetz zur Regelung des US-Steuer-Reportings ausländischer Finanzinstitute (Foreign Account

Tax Compliance Act; "FATCA"): Die Emittentin ist möglicherweise verpflichtet, gemäß bestimmter Vorschriften, die auch als FATCA bezeichnet werden, Steuern in Höhe von 30% auf alle oder einen Teil der Zahlungen einzubehalten, die (i) auf Wertpapiere geleistet werden, die mehr als sechs Monate nach dem Tag, an dem die endgültigen für

"ausländische durchgeleitete Zahlungen" (foreign passthru payments) anwendbaren Vorschriften beim Federal Register, dem Mitteilungsblatt der US-Behörden für amtliche Bekanntmachungen, eingereicht werden, begeben oder wesentlich geändert werden, (ii) auf Wertpapiere geleistet werden, die mehr als sechs Monate nach dem Tag, an dem Verbindlichkeiten derselben Art erstmals als zu Dividendenäquivalenten führend behandelt werden, begeben oder wesentlich geändert werden, oder (iii) auf Wertpapiere geleistet werden, die unabhängig vom Tag ihrer Begebung für US-Steuerzwecke als Eigenkapital behandelt werden.

Risiken im Zusammenhang mit der US-Quellensteuer: Der Anleger trägt das Risiko, dass auf Zahlungen, die auf die Wertpapiere geleistet werden, Quellensteuern gemäß Abschnitt 871(m) des US-Bundessteuergesetzes anfallen.

Auswirkung einer Herabsetzung des Kreditratings: Der Wert der Wertpapiere kann auch durch Bonitätseinstufungen ("Ratings") beeinflusst werden, die in Bezug auf die Emittentin der Wertpapiere von Rating-Agenturen vergeben werden. Eine Herabsetzung des Ratings durch eine Ratingagentur hat in der Regel einen negativen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere.

Außerordentliche Rechte auf Kündigung, vorzeitige Fälligkeit und Anpassung: Die Emittentin ist berechtigt, Anpassungen der Emissions-bedingungen vorzunehmen oder die Wertpapiere bei Eintritt bestimmter Umstände zu kündigen und vorzeitig einzulösen. Dabei kann der Anleger nicht davon ausgehen, dass die Kündigung zu einem für ihn günstigen Zeitpunkt erfolgt. Eine Kündigung kann sich negativ auf den Wert der Wertpapiere sowie deren Kündigungsbetrag auswirken. Der Kündigungsbetrag kann niedriger sein als der Wert der Leistung, die die Inhaber der Wertpapiere erhalten hätten, wenn keine Kündigung erfolgt wäre.

Marktstörungen: Die Emittentin ist berechtigt, Marktstörungen zu bestimmen, die zu einer Verzögerung von Leistungen unter den Wertpapieren führen und den Wert der Wertpapiere beeinflussen können. Auch kann die Emittentin in bestimmten Fällen bestimmte Kurse schätzen, die für diese Leistungen relevant sind. Diese Schätzungen können vom realen Wert abweichen.

Ersetzung der Emittentin: Die Emittentin ist nach den Emissionsbedingungen jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Inhaber der Wertpapiere eine andere Gesellschaft als neue Emittentin hinsichtlich aller Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit den Wertpapieren an ihre Stelle zu setzen.

• SG-Emittenten-Ersetzung

Die Commerzbank AG hat am 2. Juli 2018 eine Vereinbarung mit der Société Générale über den Verkauf des Geschäftsbereichs Equity Markets & Commodities (das "EMC-Geschäft"), der unter anderem die Emission und den Handel von Anlage- und Hebelprodukten umfasst, getroffen. Die Übertragung steht noch unter dem Vorbehalt aufschiebender Bedingungen wie, unter anderem, der Abstimmung mit den zuständigen Steuerbehörden, der Freigabe durch Wettbewerbsbehörden, der Zustimmung weiterer zuständiger Behörden und Arbeitnehmervertretergremien sowie des Abschlusses

daher nur insoweit vollzogen, als alle Freigaben und Genehmigungen erteilt wurden.

Falls der Verkauf und die Übertragung des EMC-Geschäfts an die SG-Gruppe vollzogen wird, können sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Wertpapieren auf die Société Générale, SGIS oder SGE ohne Zustimmung der Inhaber der Wertpapiere übergehen (die "SG-Emittenten-Ersetzung"). Die SG-Emittenten-Ersetzung erfolgt zu einem zwischen der Emittentin und der Neuen SG Emittentin festzulegenden Datum, das den Inhabern der Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen mitgeteilt wird.

Falls die Verpflichtungen der Emittentin unter den Wertpapieren auf SGIS oder SGE übertragen werden, wird die Société Générale als Muttergarantin und Mutterunternehmen der SG-Gruppe, zugunsten der jeweiligen Inhaber der Wertpapiere eine unbedingte und unwiderrufliche Muttergarantie für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen (einschließlich Lieferverpflichtungen) der entsprechenden Neuen SG Emittentin unter den Wertpapieren übernehmen.

Falls eine SG-Emittenten-Ersetzung stattfindet, kann die jeweilige Neue SG Emittentin alle sich für die Emittentin aus den Wertpapieren ergebenden Rechte und Befugnisse mit derselben Wirkung ausüben, als wäre sie in den Emissionsbedingungen als Emittentin bezeichnet worden. Die Inhaber der Wertpapiere werden mit Wirksamwerden der SG-Emittenten-Ersetzung dem Insolvenzrisiko der Neuen SG Emittentin ausgesetzt sein. Die Inhaber der Wertpapiere werden auch dem Risiko, einschließlich des Insolvenzrisikos, der Muttergarantin (sofern anwendbar) und im weiteren Sinne der SG-Gruppe ausgesetzt sein. Überdies wird die Commerzbank AG von ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Wertpapiere und von ihrer Haftung als Schuldner unter den Wertpapieren mit dem Datum des Wirksamwerdens der SG-Emittenten-Ersetzung befreit.

• Emittenten-Ersetzung

Die Emittentin der Wertpapiere (dies umfasst die Emittentin und kann nach einer SG-Emittenten-Ersetzung auch eine Neue SG Emittentin umfassen) ist darüber hinaus berechtigt, ihre Verpflichtungen als Emittentin gemäß den Emissionsbedingungen auf jede andere Gesellschaft (die "Andere Neue Emittentin") zu übertragen (die

"Emittenten-Ersetzung").

Im Falle einer Emittenten-Ersetzung kann die jeweilige Andere Neue Emittentin alle sich für die Emittentin aus den Wertpapieren ergebenden Rechte und Befugnisse mit derselben Wirkung ausüben, als wäre sie in den Emissionsbedingungen als Emittentin bezeichnet worden.

Die Inhaber der Wertpapiere werden dem Insolvenzrisiko der Anderen Neuen Emittentin und der ersetzten Emittentin (derzeit Commerzbank AG), die eine Garantie in Bezug auf die Verpflichtungen der Neuen Anderen Emittentin unter den Wertpapieren gibt, ausgesetzt sein.

• Weitere Folgen einer Ersetzung der Emittentin

Jede Emittenten-Ersetzung oder SG-Emittenten-Ersetzung kann zudem steuerliche Konsequenzen zum Nachteil der Inhaber der Wertpapiere haben, insbesondere, aber nicht beschränkt darauf, dass Übergangsregelungen für Altfälle (grandfathering) oder andere Ausnahmen in Bezug auf die Quellensteuerpflicht für dividendenäquivalenten Zahlungen nach Section 871(m) des US-amerikanischen Steuergesetzes (U.S. Internal Revenue Code) von 1986 im Falle einer Ersetzung der Emittentin verloren gehen könnten. Jeder

potenzielle Anleger sollte seine Finanz-, Rechts- und Steuerberater zu Rate ziehen, um vor Erwerb eines Wertpapieres die für ihn relevanten möglichen steuerlichen Auswirkungen einer Ersetzung der Emittentin zu erörtern.

Risiken, die sich aus der Bezugnahme auf den Basiswert ergeben: Die Wertpapiere sind vom Wert des Basiswerts und damit von mit dem Basiswert verbundenen Risiken abhängig. Der Wert des Basiswerts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies können wirtschaftliche, finanzielle oder politische Ereignisse jenseits des Einflussbereichs der Emittentin sein. Die historische Erfahrung in Bezug auf den Basiswert sollte nicht als Indikator für dessen zukünftige Wertentwicklung während der Laufzeit der Wertpapiere betrachtet werden.

Risiken, die sich aus der Struktur des Wertpapiers ergeben: Eines der wesentlichen Merkmale von Classic bzw. Unlimited TURBO-Optionsscheinen ist ihr sogenannter Hebeleffekt. Eine Veränderung des Kurses des zugrunge liegenden Basiswerts hat in der Regel eine überproportionale Veränderung des Kurses der Optionsscheine zur Folge. Dieser Hebeleffekt wirkt in beide Richtungen, aber insbesondere auch bei ungünstigen Entwicklungen des Kurses des Basiswerts zum Nachteil des Anlegers.

Risiken bei Einlösung:

Bei einem Unlimited TURBO-Optionsschein (Call) besteht das Risiko des Anlegers darin, dass er nach Ausübung einen Auszahlungsbetrag erhält, der unter dem Preis liegt, zu dem der Anleger die Unlimited TURBO-Optionsscheine erworben hat. Der Verlust wird umso größer, je tiefer der Kurs des Basiswerts fällt.

Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann.

Sobald ein vom Indexsponsor festgestellter und veröffentlichter Kurs des (i) DAX (ISIN DE0008469008) oder (ii) X-DAX (ISIN DE000A0C4CA0) zu irgendeinem Zeitpunkt an oder nach dem Ausgabetag die Knock-out-Barriere erreicht oder unterschreitet, verfallen die Unlimited TURBO-Optionsscheine bezogen auf den DAX und den X-DAX sofort wertlos. Der Anleger erleidet in diesem Fall einen Verlust, der dem gesamten für den Optionsschein gezahlten Kaufpreis entspricht (Totalverlust).

Bei einem Unlimited TURBO-Optionsschein (Put) besteht das Risiko des Anlegers darin, dass er nach Ausübung einen Auszahlungsbetrag erhält, der unter dem Preis liegt, zu dem der Anleger die Unlimited TURBO-Optionsscheine erworben hat. Der Verlust wird umso größer, je höher der Kurs des Basiswerts steigt.

Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann.

Sobald ein vom Indexsponsor festgestellter und veröffentlichter Kurs des (i) DAX (ISIN DE0008469008) oder (ii) X-DAX (ISIN DE000A0C4CA0) zu irgendeinem Zeitpunkt an oder nach dem Ausgabetag die Knock-out-Barriere erreicht oder überschreitet, verfallen die Unlimited TURBO-Optionsscheine bezogen auf den DAX und den X-DAX sofort wertlos. Der Anleger erleidet in diesem Fall einen Verlust, der dem gesamten für den Optionsschein gezahlten Kaufpreis entspricht (Totalverlust).

Risiken für den Fall, dass der Anleger die Wertpapiere während der Laufzeit verkaufen will oder muss:

Marktpreisrisiko:

Bei einem Verkauf der Wertpapiere vor Fälligkeit kann der erzielbare Verkaufskurs deutlich unter dem Preis liegen, zu dem der Anleger die Wertpapiere erworben hat.

Der Marktpreis der Wertpapiere hängt vorwiegend von der Kursentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts ab, ohne diese Entwicklung immer exakt abzubilden. Insbesondere die folgenden Umstände können sich nachteilig auf den Marktpreis der Wertpapiere auswirken:

• Veränderung der erwarteten Intensität der Kursschwankungen des Basiswerts (implizite Volatilität)

• Restlaufzeit der Wertpapiere

• allgemeine Änderung des Zinsniveaus

• Dividendenentwicklung der im Index enthaltenen Aktien

Einzelne dieser Faktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben.

Handelsrisiko:

Die Emittentin ist nicht verpflichtet, an der Börse oder außerbörslich fortlaufende An- und Verkaufskurse zu stellen und dort angebotene Wertpapiere zu kaufen bzw. zu verkaufen. Selbst für den Fall, dass die Emittentin üblicherweise An- und Verkaufskurse stellt, kann in außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen ein Kauf bzw. Verkauf dieser Wertpapiere vorübergehend eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich sein.

Teil E - Angebot und Verkauf E.2bGründe für das Angebot und Verwendung der Erträge, sofern nicht zur Gewinnerzielung

entfällt

-Die Verwendung der Erlöse dient ausschließlich der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken der Emittentin.

E.3Beschreibung der