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Treibhausgas-Emissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen

Die Regelungen für Treibhausgase umfassen den Ausstoß an Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perfluorierte Koh-lenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6). Auf Grund des Beitrages zur globalen Erderwärmung und weiteren in einem kausalen Zusammenhang stehenden nach-teiligen Klimaveränderungen ist die Freisetzung dieser Stoffe zu begrenzen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird die Menge der Treibhausgase einheitlich in Kohlendioxidäquivalen-ten, abgekürzt als CO2-Äq, ausgedrückt.

Die lokale Emissionssituation ist gegenüber der Gesamtmenge an freigesetzten gasen von untergeordneter Bedeutung. Folglich ist es nicht entscheidend, wo Treibhaus-gasemissionen verringert werden, sondern ausschlaggebend ist allein die Reduzierung in ihrer globalen Gesamtheit. Auf dieser Grundüberlegung basieren die eingeführten Instrumen-te zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen, deren Wirksamkeit wiederum entscheidend von der Beteiligung der Weltstaatengemeinschaft abhängt.

Eine verbindliche Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgasemissionen sind einige Industrieländer, darunter die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, erstmalig im Rahmen des so genannten „Kyoto-Protokolls“ im Jahr 1997 eingegangen. Ein weltweites Klima-schutzabkommen mit dem Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf unter zwei Grad Celsius zu beschränken, wurde von 195 Staaten im Dezember 2015 in Paris unterzeichnet. Bis zum Jahr 2020 sind für die EU-Mitgliedsstaaten die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll maßgebend, welches eine Treibhausgasminderung von 20 % ge-genüber dem Basisjahr 1990 umfasst und nachstehende drei flexible Marktmechanismen zur Zielerreichung vorsieht:

 Emissionshandel

 Joint Implementation

 Clean Development Mechanism

Das europäische Emissionshandelssystem (engl. European Union Emission Trading System, EU ETS) ist eine auf Grundlage der Emissionshandelsrichtlinie bereits im Jahr 2005 einge-führte Maßnahme zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtung. Die Zielvorgaben der EU-Mitgliedsstaaten werden hierbei auf Anlagen im Energiesektor und weitere energieintensive Anlagen aus anderen Branchen verlagert.

Der Anreiz zur Absenkung der Treibhausgasemissionen wird dadurch initiiert, dass Ober-grenzen für den jährlichen Ausstoß an CO2-Äq festgelegt werden. In Höhe dieser Obergren-zen werden handelbare Emissionsberechtigungen ausgeschüttet, wobei seit dem Jahr 2013 die Obergrenze der gesamten Emissionsberechtigungen (das so genannte Cap) jährlich um 1,74 % verringert wird. Die am Emissionshandel beteiligten Anlagenbetreiber sind dazu ver-pflichtet nach Abschluss eines Kalenderjahres für die emittierten CO2-Äq Emissionsberechti-gungen abzugeben. Der Erwerb von EmissionsberechtiEmissionsberechti-gungen erfolgt entweder durch direk-te Transaktionen der Bedirek-teiligdirek-ten oder über Handelsplattformen wie die Leipziger Energiebör-se EEX. In einer ersten (Jahr 2005 bis Jahr 2007) und zweiten (Jahr 2008 bis Jahr 2012) Handelsperiode wurde nach vorgegebenen Zuteilungsregeln ein Großteil der Emissionsbe-rechtigungen auf Antrag kostenlos ausgereicht. Lediglich etwa 10 % der Emissionsberechti-gungen wurden über Versteigerungen in Umlauf gebracht. Mit der am 01.01.2013 aufge-nommenen dritten Handelsperiode, die bis zum Jahr 2020 andauert, wurde eine dynamische Ausweitung der Zuteilung über Versteigerungen eingeführt. Ab dem Jahr 2027 soll keine kostenlose Zuteilung mehr erfolgen. Die kontinuierliche Reduzierung der

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Wertes der Berechtigungen und verbessern damit die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen.

Der skizzierte Handel mit Emissionsberechtigungen wird durch Emissionsgutschriften er-gänzt, die durch Emissionsreduktionen im Rahmen von Klimaschutzprojekten erlangt werden können. So erhalten Unternehmen, die Investitionen für Klimaschutzprojekte in anderen In-dustriestaaten (Joint Implementation) oder in Entwicklungsländern (Clean Development Me-chanism) tätigen, handelbare Emissionsgutschriften, die ebenfalls für die Abrechnung der jährlichen Emissionen an Treibhausgasen verwendet werden können. Durch die beschriebe-nen marktwirtschaftlichen Instrumente wird letztlich Klimaschutz dort verwirklicht, wo er zu den gesamtwirtschaftlich geringsten Kosten realisiert werden kann.

Die seit Einführung eines europäischen Emissionshandelssystems zu verzeichnende Ent-wicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland ist in Abbildung 2 dargestellt.

Abbildung 2: Entwicklung der Emissionen an CO2-Äq in Deutschland seit Einführung des Emissionshandels

Hiernach ist der jährliche Ausstoß von Treibhausgasen im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2015 insgesamt um rund 8,5 % zurückgegangen. Die für Deutschland auf Grundlage des Kyoto-Protokolls festgelegte Reduktionsverpflichtung wurde bereits im Jahr 2008 erfüllt. Hingegen ist bereits jetzt absehbar, dass die wesentlich ambitioniertere Zielmarke des nationalen Klimaaktionsprogrammes 2020, welche eine Absenkung der Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990 vorsieht, recht deutlich verfehlt werden dürfte.

Auf die emissionshandelspflichtigen Anlagen entfallen rund 50 % der jährlichen Treibhaus-gasemissionen. Die zurückliegende Entwicklung in diesem Bereich zeichnet sich ebenfalls durch einen degressiven Verlauf aus. Bezogen auf die Emissionssituation im Jahr 2005 wur-de wur-der Ausstoß im vergangenen Jahr um etwa 4 % verringert. Die Zeitreihen sind allerdings nur bedingt vergleichbar, da der Anwendungsbereich der emissionshandelspflichtigen

Anla-gen jeweils mit Beginn der neuen Handelsperioden ausgeweitet worden ist. Für Schwankun-gen zeichnen insbesondere konjunkturelle und witterungsbedingte (Wärmenachfrage) Gege-benheiten verantwortlich. So stand der seit Einführung des Emissionshandels registrierte Minimalwert im Jahr 2009 maßgeblich unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschafts-krise.

Der Verlauf der CO2-Äq der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen in Sachsen-Anhalt seit Einführung des Emissionshandels geht aus Abbildung 3 hervor. Mit einem Aus-stoß von 19,9 Mio. t CO2-Äq im Jahr 2015 liegt das Emissionsniveau der Anlagen in Sach-sen-Anhalt etwas über dem Ausgangswert zu Beginn des Emissionshandels. Hierin schlägt sich allerdings die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der emissionshandelspflichtigen Anlagen mit Aufnahme der dritten Handelsperiode im Jahr 2013 nieder.

Abbildung 3: Entwicklung der Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen und der kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen in Sachsen-Anhalt

Ausgehend von 21,5 Mio. t CO2-Äq im ersten Jahr der dritten Handelsperiode hat sich seit-dem der Ausstoß an Treibhausgasen der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt kontinuierlich verringert. Abgesehen von einem Rückgang im Anlagenbestand ist die-se Abnahme auf eine Senkung der Emissionen im Sektor Energiewirtschaft zurückzuführen.

Hierzu haben die deutlich milderen Witterungen beigetragen. Das Jahr 2014 war für Deutschland das wärmste Jahr seit Aufzeichnung der Temperaturmessungen im Jahr 1881.

Für eine vergleichende Betrachtung sind in Abbildung 3 die Mengen an kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen aufgetragen. In der ersten Handelsperiode (2005 – 2007) wurden im Mittel mehr Emissionsberechtigungen an die Anlagenbetreiber kostenlos ausgereicht als für die Deckung der Emissionen benötigt worden sind. Auch in der zweiten Handelsperiode (2008 – 2012) konnten die Betreiber der emissionshandelspflichtigen Anlagen in

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sen Emissionsberechtigungen deutlich limitiert. So wurde die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die Stromerzeugung eingestellt. Der Ausstattungsgrad der kos-tenlosen Zuteilung belief sich im Jahr 2015 auf 53 %.

In Sachsen-Anhalt waren im Jahr 2015 insgesamt 97 Anlagen am Emissionshandel beteiligt.

Neben Anlagen zur Energieumwandlung mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW un-terliegen energieintensive industrielle Tätigkeiten, wie beispielsweise die Raffination von Erdöl, das Erschmelzen von Roheisen oder Stahl, die Herstellung von Zement, Kalk, Glas, Mineralfasern, keramischen Erzeugnissen, Zellstoff, Papier oder bestimmte Prozesse in der chemischen Industrie (z. B. Herstellung von Wasserstoff, Salpetersäure, Soda, organische Grundchemikalien) der Verpflichtung zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel. Bio-gasanlagen und Anlagen zur Verbrennung von Biomasse, Siedlungsabfällen oder gefährli-chen Abfällen sind hingegen vom Anwendungsbereich des Emissionshandels ausgenom-men.

Die nachstehende Tabelle 4 zeigt die Zuordnung der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt nach Sektoren und Tätigkeiten.

Tabelle 4: Übersicht der emissionshandelspflichtigen Anlagen Sachsen-Anhalts im Jahr 2015 (drittes Jahr der dritten Handelsperiode)

Branchen / Tätigkeit Anzahl

Gesamtbestand 97

davon Sektor Energiewirtschaft 45

Energieumwandlung ≥ 50 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) 31

Energieumwandlung 20–50 MW FWL 12

Antriebsmaschinen (Turbinen) 2

davon Sektor Verbrennung (Prozessfeuerungen ≥ 20 MW FWL) 4

davon Sektor Raffinerien 2

davon Sektor Eisen- und Nichteisenmetallindustrie 4

Verarbeitung von Eisenmetallen 1

Verarbeitung von Nichteisenmetallen 3

davon Sektor Mineralverarbeitende Industrie 23

Herstellung von Zementklinker 2

Herstellung von Kalk 10

Herstellung von Glas 6

Herstellung von Keramik 4

Herstellung von Mineralfasern 1

davon Sektor Papier- und Zellstoffindustrie 4

Herstellung von Zellstoff 1

Herstellung von Papier 3

davon Sektor Chemische Industrie 15

Bezogen auf alle in Deutschland im dritten Jahr der dritten Handelsperiode am Emissions-handel beteiligten Anlagen (1.889)3 entfällt auf Sachsen-Anhalt ein Anteil von 5,1 %. Die pro-zentuale Verteilung der im Jahr 2015 emittierten Treibhausgase in Sachsen-Anhalt auf die einzelnen Sektoren ist aus Abbildung 4 ersichtlich.

3 Treibhausgasemissionen 2015 Emissionshandelspflichtige stationäre Anlagen und Luftverkehr in Deutschland; Herausgeber:

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, Mai 2016

Abbildung 4: Tätigkeitsbezogene prozentuale Verteilung der Emissionen an CO2-Äq aller emissionshandelspflichtigen Anlagen Sachsen-Anhalts im Jahr 2015

Mit rund 50 % verzeichnete der Energiewirtschaftssektor im Jahr 2015 den größten Anteil der freigesetzten Treibhausgase aller emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt. Zu beachten ist hierbei, dass diesem Sektor nicht nur Anlagen von Energieversor-gungsunternehmen angehören. Vielmehr werden industrielle Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 20 MW ebenfalls dem Energiewirtschaftssektor zugeordnet, sofern die industrielle Tätigkeit als solches emissionshandelspflichtig ist, jedoch die Produk-tionsleistung unterhalb des maßgebenden Schwellenwertes liegt.

Zu den größten Emittenten in Sachsen-Anhalt gehörten im vergangenen Jahr ein Braunkoh-lekraftwerk (5,7 Mio. t CO2-Äq), eine Raffinerie (2,1 Mio. t CO2-Äq) sowie zwei Anlagen zur Herstellung von Ammoniak (4,5 Mio. t CO2-Äq). Allein auf diese vier Anlagen entfielen deut-lich mehr als die Hälfte der in Sachsen-Anhalt freigesetzten emissionshandelspfdeut-lichtigen Treibhausgase.