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3. Qualitätssicherung im Rehabilitationssport

3.3 Instrumente zur Überprüfung der Kriterien

3.3.2 Teilnehmerbefragungen

Im Ergebnis ist festzustellen, dass alle Arten von Audits generell nur die Einhaltung von Struktur- und Prozessqualität im Rehabilitationssport überprüfen können. Gestaltet sich die Sicherung von strukturellen Merkmalen noch relativ einfach, ist eine Überprüfung von gesamten Prozessabläufen nur bedingt möglich. Aufgrund fehlender Dokumentation und Kriterien in der Ergebnisqualität ist diese gar nicht durch ein Audit überprüfbar.

  

Ein weiteres Problem bei der Durchführung von Audits ist der Interessenskonflikt bei der anerkennenden Institution. Innerhalb des DBS sind die einzelnen Landesverbände nicht nur für die Einhaltung der Kriterien nach Rahmen- und Durchführungsvereinbarung verantwortlich, sie sind gleichzeitig, als Dachverband der Mitgliedsvereine, auch deren Interessensvertretung auf Bundes- und Landesebene. Sollte der Zustand eintreffen, dass eine Anerkennung und Zertifizierung nach Richtlinien wie zum Beispiel der der ISO 9000 ff. gesetzlich vorgeschrieben wird, müsste eine unabhängige Institution diese Prozedur durchführen.

 

 

Als drittes Problem ist das eher unsystematische Vorgehen bei der Durchführung eines Audits zu identifizieren. Da es keinen vorgeschriebenen Ablaufplan gibt, kann das Audit nach persönlichen Vorlieben ausgeführt werden. Auch das Fehlen von Vorgaben bezüglich der Prozess- und Ergebnisqualität im Rehabilitationssport macht eine Überprüfung dieser Kriterien schwierig.

Einheitliche Ablaufpläne nach der DIN EN ISO 19011 würden für mehr Transparenz und Objektivität sorgen

 

   

3.3.2 Teilnehmerbefragungen  

 

Ein weiteres Mittel zur Überprüfung von Qualitätskriterien im Rehabilitationssport bieten Teilnehmerbefragungen. Teilnehmer können entweder die Leistungs- berechtigten nach SGB IX, die Übungsleiter oder sonstige am Prozess der Leistungserstellung beteiligten Personen sein. Ziel der Befragungen ist zum einen die Messung der Kundenzufriedenheit und das Aufzeigen von Schwachstellen. Zum anderen bieten sie Grundlagen für das Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen im Leistungserstellungsprozess und deren erneute Überprüfung. Auf die Befragung von Leistungsberechtigten im Rehabilitations- sport wird nun näher eingegangen.

 

Da es auch im Bereich von Teilnehmerbefragungen noch keine bundeseinheitlichen Instrumente gibt, sollen hier mögliche Varianten aus zwei Bundesländern vorgestellt werden. Der erste Befragungsbogen wurde in Mecklenburg-Vorpommern vom VBRS M-V unter Mitarbeit des Instituts für Präventivmedizin in Rostock 67 erstellt. 68 Der zweite Bogen wurde vom Behindertensportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BSNW) entwickelt und bereits erfolgreich getestet. 69 Die folgende Tabelle soll aufzeigen, welche Qualitätsdimensionen in den Bögen abgefragt werden:

 

 

Darstellung 12: Qualitätsdimensionen bei Teilnehmerbefragungen

 

   

Kriterium Qualitätsdimension

 Bewertung der

Rahmenbedingungen  Strukturqualität

 Zielgruppengerechtes Angebot  Prozessqualität

 Bewertung der ÜL  Prozessqualität

 Bewertung der ärztl. Betreuung  Struktur- u. Prozessqualität

 Gesundheitszustand  Ergebnisqualität

 Vereinsleben  Prozess- u. Ergebnisqualität

 Geschäftsstelle u. Organisation  Prozess- u. Ergebnisqualität

 Nachhaltigkeit  Ergebnisqualität

Quelle: Eigene Darstellung

 

  

Die Übersicht zeigt, dass bei den Befragungen der Schwerpunkt auf eine Messung und Analyse der Prozess- und Ergebnisqualität liegt. Fragen zur Strukturqualität werden nur in wenigen Punkten aufgeworfen und haben daher einen geringeren Stellwert. Auch wenn Teilnehmerbefragungen weitere Kriterien nach DIN 15224, wie Effizienz und Wirksamkeit des Angebotes, berücksichtigen, bleiben einige Fragen wie zum Beispiel die Kontinuität der Versorgung offen.

Weiterhin fällt auf, dass sich die beiden Befragungsbögen in Hinblick auf die Kriterien enorm voneinander unterscheiden. Obwohl beide Landesverbände Mitglied im DBS sind, kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz.

Andere Landesverbände hingegen führen gar keine Befragungen bei den Teilnehmern durch.

 

67 in Anlehnung an Dürr, F. [Mitgliederzufriedenheit] 2009

68 S. Anhang Seite 53-55

69 S. Anhang Seite 56-57

 

4. Zusammenfassung und Ausblick    

Die vorliegende Arbeit hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die aktuellen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen der Norm DIN EN 15224 gerecht werden und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen. Neben einen Überblick in das Thema Rehabilitationssport wurden auch die Anforderungen der DIN EN ISO 9000ff und der daraus resultierenden DIN EN 15224 aufgezeigt.

 

 

Der Vergleich zwischen den Sicherungsmaßnahmen des DBS und den Anforderungen an ein Q M-System nach europäischen bzw. internationalen Normen zeigt, dass die Instrumente innerhalb des DBS die Forderungen der DIN EN ISO 9000ff. sowie der DIN E N 15224 nur teilweise erfüllen und von einem QM-System nach diesen Standards nach meiner Auffassung weit entfernt sind.

Das Fehlen einheitlicher Kriterien im Rehabilitationssport und der Einsatz bzw.

die Durchführung unterschiedlicher QM-Instrumente macht einen Qualitäts- vergleich fast unmöglich. Die starke Fokussierung der gesetzlichen Grundlagen auf Strukturqualität und das Fehlen von Vorgaben der Prozess- und Ergebnisqualität fallen zusätzlich ins Gewicht. Dabei wurde bereits 2009 festgestellt, dass zwar einzelne Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in den Landesverbänden eingesetzt werden, auf Bundesebene aber keine einheitlichen Vorgaben existieren.70 Auch Dokumentationsrichtlinien nach den Vorgaben des DIN existieren bis dato nicht.

Dabei zeigen die stark steigenden Ausgaben der Kostenträger für Rehabilitationssport und der Mitgliederzuwachs in den Behindertensportvereinen einen enormen Bedeutungszuwachs für die ergänzende Leistung nach SGB IX.

Die Adaption eines international anerkannten Q M-Systems im Rehabilitations- sport ist notwendig, um im Wettbewerb zu bestehen und die Qualität der Leistung kontinuierlich zu verbessern.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Ausgaben des Rehabilitationssports bei den Kostenträgern nicht extra ausgewiesen werden. Eine Analyse über Kosten und Nutzen des Angebotes ist daher nicht möglich, obwohl dieser Vergleich den Weg für weitere Qualitätskriterien eröffnen könnte.

 

           

70 Elling, L./Wölk, H. [Rehabilitationssport] 2009, S. 811

 

Die Diskussion zeigt aber nicht nur Defizite, sondern liefert auch die Grundlage für die Ableitung von Handlungsempfehlungen im Rehabilitationssport. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 Schaffung von einheitlichen Kriterien,

 Stärkere Fokussierung auf Prozess- und Ergebnisqualität,

 Erstellung von Dokumentationsrichtlinien nach internationalen Normen,

 Erarbeiten von bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach Vorgaben der DIN EN ISO 9000ff.

 

 

Doch nicht nur die uneinheitlichen Kriterien im Rehabilitationssport stellen ein Problem bei der Adaption internationaler Normen dar. Auch herrscht eine rege Diskussion darüber, welche Qualitätskriterien überhaupt aufgenommen werden sollen und welche Indikatoren dafür bereitstehen. So stellt die DIN EN 15224 die Anforderung, dass ein Angebot wirksam sein muss. Die Wirksamkeit kann aber je nach Akteur unterschiedlich definiert und interpretiert werden.

Die Debatte um geeignete Qualitätskriterien lässt sich dabei auf den gesamten Sektor der Prävention und Gesundheitsförderung übertragen. Hier stehen auf der einen Seite eine Vielfalt unterschiedlicher Instrumentarien, Kriterien und Verfahren, auf der anderen Seite eine langsame Umsetzung.71

Daraus lässt sich schließen, dass nicht nur im Rehabilitationssport, sondern auch im gesamten Bereich des Gesundheitssports Entwicklungspotential bei den Kostenträgern, den Dachverbänden und den Leistungserbringern gegeben ist. Im Sinne der Ökonomisierung, der Wirtschaftlichkeit und der Verbesserung von Qualität ist ein TQ M nach Vorgaben der DIN-Normen auch im Rehabilitationssport anzustreben.

                                           

71 S. Ruckstuhl, B. [Qualitätsentwicklung] 2009, S. 88

 

 

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Anhang

  Anhang 1: Vereinbarung zur Durchführung u. Finanzierung

des Rehabilitationssports vom 01.01.2012 (Auszug)