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Für Laien ist dieses Wort wahrscheinlich ein Fremdwort, doch hat diese Subsidiarität und das gesellschaftliche Prinzip, das dahintersteckt, eine sehr wichtige Rolle in unserer Gesellschaft.

Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und hat die Bedeutung Hilfe, im Kontext des Subsi-diaritätsprinzips wird der Begriff oft als Hilfestellung verstanden. Es ist ein Terminus, der in der Sozialpolitik nicht wegzudenken ist, denn er steht dafür, dass in unserer Gesellschaft alle Menschen ihren Platz finden und sozial darin integriert werden. 56

Weiter steht das Prinzip dafür, dass übergeordnete Gruppen in einer Gesellschaft erst dann in das der kleineren Gemeinschaften eingreifen, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Ein wichtiger Slogan, der hier entscheidend ist, lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das bedeutet, dass es wichtig ist, auch den kleineren Solidargemeinden Verantwortung und Selbstbestimmung zu ge-währen und nicht über sie hinweg Entscheidungen zu treffen. 57

Diese Differenzierung zwischen den Gemeinschaften geht zurück bis zum einzelnen Menschen.

Dass dieses Prinzip für eine funktionierende Gesellschaft, für einen Staat und auch für die ganze Welt von großem Wert ist, versucht die katholische Soziallehre zu vermitteln.

Die katholische Soziallehre geht aus sozialphilosophischer Sicht auf den berühmten Theologen Thomas von Aquin zurück. Er vergleicht das Subsidiaritätsprinzip mit der uns Menschen gege-benen göttlichen Ordnung. Das Zusammenleben, besonders das vernünftige Handeln und Le-ben in Harmonie mit dem Nächsten, bezieht sich im praktischen Sinne auf die Zehn Gebote sowie das Evangelium. Thomas betont hier die Teilhabe an der durch Gott gegebenen Ordnung, die wir auch im Leben mit unseren Mitmenschen beachten sollen. Daher ist für ihn auch klar, dass das Gemeinwohl der Gesellschaft immer über dem Interesse des Einzelnen steht. 58

Schwierig wird es hier eine Grenze zu ziehen, wie weit soll und darf der Staat in die Freiheit des Einzelnen Menschen eingreifen, indem er zum Beispiel ordnend in das Wirtschaftsgesche-hen eingreift und so versucht, ein Gleichgewicht zu schaffen. Andererseits stellt sich die Frage, welche öffentlichen Einrichtungen und Eigentümer vom Staat notwendig sind und gebraucht

56 vgl. Mayer, Cornelia: Solidarität auf Österreichisch: Es darf ein bisserl mehr sein! In was bleibt an sozialer Gerechtigkeit? Hg. Tschirf,Wohnout, Klein, 2000, S. 126

57 vgl. Waschkuhn, Arno: Was ist Subsidiarität? 1995, S.9

58 vgl. Waschkuhn, Arno: Was ist Subsidiarität? 1995, S.19-20

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werden, um das Gemeinwohl zu fördern. Johannes XXIII. versucht die Soziallehre, die auch seine Vorgänger mitbestimmt haben, zusammenzuführen, indem er eine Brücke baut, zwischen dem einzelnen Menschen, seiner Freiheit und den Anforderungen des Gemeinwohls. 59

Auch Johannes Paul II. und Benedikt XVI. kritisieren die Rolle und Ausführungen der Staaten.

Denn beide sind der Meinung, dass der Staat nicht nach dem Subsidiaritätsprinzip handelt, son-dern einen oder mehrere Schritte zu weit geht und versucht den Menschen in seinem Tun ein-zuschränken, nur um soziale Gerechtigkeit herbei zu führen. Der Sozial bzw. Wohlfahrtsstaat entwickelt sich unter ihrer Kritik zu einem Versorgungsstaat, der dem Menschen die Energie nimmt. 60 Papst Pius XI. fasst dies in eigenen Worten treffend zusammen:

„Das, was der Einzelmensch aus eigner Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, darf ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden. Das, was kleinere Gemeinschaften selber zu leisten imstande sind, soll ihnen nicht von übergeordneten Gemein-schaften, zum Beispiel vom Staat, abgenommen werden.“ 61

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Mensch nicht zum Leben als einzelne Person auf der Welt geschaffen wurde. Trotzdem muss der Mensch seinen eigenen Weg gehen, durch seinen eigenen Einsatz Leistungen erbringen, die ihn in seinem Selbst weiterbringen und er sich so weiterentwickeln kann. Denn was der Mensch aus sich selbst heraus schaffen kann darf ihm nicht weggenommen werden. So zieht sich dieses Schema weiter über kleine soziale Gemein-schaften bis zu den übergeordneten Institutionen. Betont wird hier die Selbsthilfe, die prolon-giert wird, bis sie nicht mehr möglich ist, erst dann soll es zu einer Fremdhilfe aus einer höheren oder stärkeren Schicht kommen. 62

Wie hier bereits klar wird, lässt der Subsidiaritätsbegriff viele verschiedene Auffassungen be-züglich der Interpretation zu. Vor allem inhaltlich lässt der Begriff viele verschiedenen Ansätze zu. Was jedoch bei den meisten Auffassungen berücksichtigt wird, ist die Eigenverantwortung in möglichst uneingeschränkter Freiheit des einzelnen Menschen in seinem Handeln in der Ge-sellschaft. Dies passt auch zur Entwicklung des 21. Jahrhunderts in der das liberale und das

59 vgl. Kistner, Peter: Das göttliche Recht und die Kirchenverfassung 2, Subsidiarität als Reformgebot, 2010, S.77

60 vgl. Nothelle- Wildfeuer, Ursula: Christliche Sozialethik und soziale Marktwirtschaft, in Christliches Handeln in Verantwortung für die Welt, Hg. Clauß Peter Sajak, 2000, S.205

61 Pius X1.: Quadragesimo anno. Citta del Vaticano 1931, Nr79

62 vgl. Waschkuhn, Arno: Was ist Subsidiarität? 1995, S.29

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individuelle Bild des Menschen im Vordergrund steht. Subsidiarität wird dadurch auch als Grenzzaun betrachtet, der dem Menschen seine Freiheiten gegenüber dem Staat erhalten soll.

Um dies vereinfacht auszudrücken, der Staat soll immer eingreifen, wenn es wirklich nötig ist und er gebraucht wird, andererseits ist es wichtig, dass der Staat so wenig wie möglich in das Leben und Handeln des Menschen eingreift. Lothar Schneider schafft es hier in drei Schritten die Mehrdeutigkeit bzw. Dimensionalität der Subsidiarität festzuhalten:

a) Was eine Person selbst leisten kann, darf ihr vom Staat nicht entzogen werden

b) Der Staat, vor allem ein Sozialstaat wie Österreich, ist verpflichtet, wenn eine Person an seine Grenzen gerät und es allein nicht mehr schafft, Hilfe anzubieten, jedoch immer unter dem Leitgedanken der Selbsthilfe

c) Wenn ein Mensch wächst und seine Fähigkeiten stärkt und Aufgaben wieder selbst übernehmen kann, soll der Staat ihm diese, für den Menschen wichtige und womöglich sinngebende Aufgabe, zurück übertragen. 63

Dass dieses Subsidiaritätsprinzip im 21. Jahrhundert einen neuen Stellenwert erfährt ist der Eu-ropäischen Union zuzuschreiben. Denn der Begriff ist jetzt Bestandteil der Maastrichter Be-schlüsse und ist somit für alle Mitglieder der Europäischen Union geltend. Dieser lautet:

„In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden kön-nen.“ 64

Dieses Bündnis zwischen vielen Europäischen Staaten avancierte in den letzten Jahren vom alleinigen Wirtschaftsbündnis zu einer Politischen Union. Das Ziel der Europäischen Union ist hier kein totalitäres Staatensystem, sondern es geht um einen Fokus auf die Regionen innerhalb und außerhalb der Staaten. Subsidiarität soll hier als Motivation dienen, um geplante regionale Projekte durchsetzen zu können, die sonst nicht möglich wären, diese aber auch auf ihre Durch-setzungsnotwendigkeit zu prüfen und zu analysieren. Europa braucht Subsidiarität, denn sie ist der Schlüssel zu einer Union, die nah an ihren Bürgern ist und gegen eine Zentralisierung der

63 vgl. Neisser, Heinrich: Subsidiarität als politisches Ordnungsprinzip in Europa, in Was bleibt an sozialer Ge-rechtigkeit? Hg. Tschirf/Wohnout/Klein, 2000, S. 184-185

64 Maastrichter Beschlüsse, Art.3b Abs.2

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Länder. Denn wir wollen ein Europa, das für Freiheit und Vielfalt steht, ein Europa, dass stolz auf seine verschiedenen Kulturen und nationalen Bräuche ist, geeint in einer Europäischen Union, in der der Mensch immer an erster Stelle steht. 65

„So entsteht ein Gesamtkonzept das einerseits im Sinne der „contributive justice“ die Entfal-tung von individueller Freiheit ermöglicht und schützt, das andererseits durch einen rechtsstaat-lichen Rahmen und eine Kultur der Solidarität die Menschenwürde und das Gemeinwohl si-chert.“ 66

Diese individuelle Freiheit ist für Jugendliche von großer Bedeutung. Sie müssen die Möglich-keit besitzen ihren Lebensweg frei und individuell zu gestalten. Doch in all dieser Freiheit ist es noch wichtiger, dass ihnen mit Rat und Tat zur Seite gestanden wird. Wieder unter dem Motto der „Hilfe zur Selbsthilfe“, ist hier die Familie ein entscheidender Faktor in dem Prozess der Selbstverwirklichung Jugendlicher. Doch sollte die Familie keine Unterstützung sein, ist auch hier das Konzept der Subsidiarität essenziell. Denn dann müssen andere Institutionen hel-fend einspringen, um den Jugendlichen die notwendige Hilfestellung zu geben. Auf die Schule fällt dabei ein großer Teil der Verantwortung und somit auch auf deren Lehrer. Denn sie sollen erkennen, wenn es bei Jugendlichen Probleme gibt, und sich derer annehmen bzw. weiterver-mitteln, um den Jugendlichen eine angemessene Hilfe bereit stellen zu können.

Um diese angesprochene Menschenwürde zu schützen und zu fördern, bedarf es der Rechte, die auf der ganzen Welt Grundlage unseres Lebens sind.

65 vgl. Neisser, Heinrich: Subsidiarität als politisches Ordnungsprinzip in Europa, in Was bleibt an sozialer Gerechtigkeit? Hg. Tschirf/Wohnout/Klein, 2000, S. 186

66 Nothelle- Wildfeuer, Ursula: Christliche Sozialethik und soziale Marktwirtschaft, in Christliches Handeln in Verantwortung für die Welt, Hg. Clauß Peter Sajak, 2000, S.207

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4. Menschenrechte

Die Menschenrechte sind per se kein eigener Wert, sondern sie stehen für die Realisierung von vielen verschiedenen Werten, die in einem Recht, dass für alle Menschen gelten soll ausgelegt und festgehalten wird.

Ein Recht, das auf den ersten Blick einfach und leicht verständlich wirkt, doch im Hinblick auf seine Universalität und Bandbreite viel Diskussionsstoff mit sich bringt.

Daher werde ich mich auf einige Aspekte dieses Rechts konzentrieren, denn eine genaue und detaillierte Aufarbeitung würde den Rahmen dieser Diplomarbeit sprengen.

Mein Augenmerk liegt deswegen besonders auf der christlichen Begründung der Menschen-rechte und deren Verständnis. Außerdem möchte ich besonders auf deren Einfluss und Auswir-kung auf Jugendliche eingehen.

Die Kirche hat in Bezug auf Menschenrechte eine doch schwierige Geschichte, denn in vielen Punkten wie dem der Religionsfreiheit oder der Gleichberechtigung von Frauen war die Kirche oft Gegner. Meist wird angenommen, dass die Menschenrechte ihren Ursprung im Christlichen haben, dies hat seine Berechtigung auf dem Hintergrund der Schöpfung des Menschen und dem damit verbundenen Bild, dass der Mensch nach dem Abbild Gottes geschaffen wurde. Aus die-ser Glaubenslehre heraus ist das Konzept der Würde des Menschen entwickelt worden und die Menschenrechte haben sich daraus abgeleitet. Es ist das, was alle Menschen gemein haben, jeder Mensch ist nach Gottes Bild geschaffen und daher im Wesen gleich. Dies soll gewähr-leisten, dass auch jedem Menschen die gleichen Rechte zukommen. Denn der Mensch braucht einen übernatürlichen Sinn, der über das Leben hinausgeht, ansonsten würde nur das Naturrecht gelten, und in diesem wird auch Ungerechtigkeit gerechtfertigt. Daher ist der Bezug zu Gott für die Würde des Menschen von großer Bedeutung, in diesem wird der Mensch nicht an das Leben und dessen Endlichkeit gebunden, sondern erfährt eine Verheißung. 67

Für die Kirche ist es wichtig, ihre Katholische Soziallehre auch mit den Menschenrechten in Verbindung zu setzen. Im Vordergrund steht wie in allen Bereichen der Gerechtigkeit, die Würde des Menschen und ihre Unantastbarkeit. Außerdem muss jeder Mensch als solcher an-erkannt und in Gemeinschaften und Institutionen integriert werden, denn jeder Mensch hat

67 vgl. Rommelspacher, Birgit: Wie christlich ist unsere Gesellschaft? 2017, S. 248-249

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Rechte und Pflichten. Diese sind unveräußerlich und unabdingbar, denn in ihnen wird die Ein-zigartigkeit und Individualität jedes Menschen gestützt. Dabei hervorgehoben werden müssen vor allem die Pflichten, die für jeden Menschen gelten. Denn jeder Mensch ist Teil einer Ge-meinschaft, und all diese Rechte sind nur dann akzeptabel und angebracht, sofern sie andere Menschen in ihren Rechten nicht zurückhalten oder einschränken. 68

Wenn von Menschenrechten gesprochen wird, denken wir automatisch an Erwachsene, Frauen und Männer. Leider werden Kinder und Jugendliche in diesen Rechten nicht stark genug und explizit hervorgehoben. Dies ist ein entscheidender Punkt in den Menschenrechten, denn vor allem Kinder sind in der Gesellschaft jene, die sich selbst nicht schützen können, und daher besonders gefährdet sind. Nur kurz werden Kinder in den Menschenrechten explizit erwähnt, und deren besondere Stellung für die Notwendigkeit an Hingabe und Unterstützung hervorge-hoben. 69

Für die Rechte der Kinder und Jugendlichen bis achzehn Jahren ist daher der 20. November 1989 ein bedeutender Tag. Denn an diesem Tag wurde eine Konvention der Rechte der Kinder mit allen Stimmen der teilnehmenden Staaten von den Vereinten Nationen angenommen. Ver-gleichsweise schnell konnten sich hier alle Länder und Regionen einigen, um so die Kinder und Jugendlichen möglichst gut zu schützen. Man einigte sich auch auf regelmäßige Treffen, in denen auch Bericht über die Durchsetzung und Einhaltung dieser Rechte einem Ausschuss er-stattet werden muss. 70

Denn Kinder werden in unserer Gesellschaft zwar geschätzt und geliebt, doch Meinungen und Ansichten der Kinder und Jugendlichen werden oft nicht respektiert oder überhört. Daher ver-körpern die vier Artikel, die besonders hervorgehoben sind, nicht ganz das Bild des Status von Kindern. Diese vier Artikel betonen das Diskriminierungsverbot, das Wohl der Jugendlichen und Kinder, ihr Recht auf ein angemessenes Leben und dass Meinungen von Kindern Wert zugesprochen wird und sie nicht überhört werden. Doch bei vielen Entscheidungen der Politik ist das Kind und dessen Wohl nicht berücksichtigt. Weit verbreitet ist die Meinung, dass man Kinder zwar um sich und in der Gesellschaft braucht, denn sie sind unsere Zukunft, doch Gehör

68 vgl. Schwimmer, Walter: Menschenrechte und Katholische Soziallehre, in Was bleibt an sozialer Gerechtigkeit? Hg. Tschirf/Wohnout/Klein, 2000, S. 197

69 vgl. Dieter Witschen, Christliche Ethik der Menschenrechte, S.185

70 vgl. Krappmann, Lothar: Anspruch und Kerngehalte der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, in Jahrbuch Menschenrechte 2010, S.15

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finden sie nur selten. Dies zeigt sich auch in der von Greta Thunberg in die Welt gerufenen Organisation „Fridays for future“, in der sie sich vehement für den Schutz der Erde einsetzt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Auch sie wurde anfangs belächelt und fand nur wenig Gehör. Doch durch ihren unbändigen Willen und ihr Durchsetzungsvermögen hat sie es ge-schafft gehört zu werden. Leider werden ihre Anliegen und Forderungen jetzt zu handeln, und auch wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen, von den politischen Vertretern der Staaten nur

zögernd bis gar nicht anerkannt.

Die Konvention versucht durch diese Artikel die Würde der Kinder zu schützen und sie auch anzuerkennen. Denn Kinder haben Rechte, die ihnen ebenso zustehen wie Erwachsenen.

Kinder und Jugendliche sind zwar in einer Phase, in der sie lernen und sich entwickeln, dies rechtfertigt aber nicht, dass sie ausgeschlossen werden, sie müssen Teil des sozialen Lebens sein, in dieses integriert und beteiligt werden. Um diesen Zustand herbeizuführen, ist jedoch ein Umdenken erforderlich, dass Kinder als rechtmäßige Adressaten von Rechten anerkannt werden. Dieses Recht zu gewährleisten ist jedoch nicht immer einfach, denn diese Prinzipien der Kinderrechte werden oft nicht als bindender Vertrag gesehen, sondern nur als Gesinnungs- bzw. Haltungsvorschlag. Vor allem die Ausführungen über das Wohl des Kindes, dessen Über-leben und Entwicklung, sowie das Recht auf Gehör lassen doch einen gewissen Interpretations-spielraum offen, besonders der Berücksichtigung der vielen verschiedenen Unterschiede zwi-schen den Staaten und Regionen dieser Welt. Soziale und kulturelle Voraussetzungen sind da-bei zu berücksichtigen und zu differenzieren. 71

Der Schutz der Kinder rückt immer mehr in den Mittelpunkt der Menschenrechte zeigen die Entwicklungen und Tendenzen der letzten Jahre. Doch nicht nur den jeweiligen Staaten und Regierungen ist hier zu danken, immer mehr nicht-staatliche Organisationen, die sich um das Wohl und die Einhaltung der Rechte für Menschen und Kinder engagieren, werden gegründet.

Sie werden auch NGO’s genannt. Diese Gruppen, in denen Individuen freiwillig arbeiten, han-deln meist nach dem Subsidiaritätsprinzip, um so Menschen und Kinder in Notlagen zu helfen bzw. ihnen Mittel zur Verfügung zu stellen, dass sie sich selbst helfen können. Es sind Ideale und Überzeugungen, die Menschen bewegen, sich für andere, denen es nicht gut geht, einzu-setzen. Dies entspricht einer christlichen Ethik, indem im Sinne des Gemeinwesens auch diese Organisationen von höchster Bedeutung sind, um eine Ordnung zu schaffen, in deren die Rechte der Kinder Bestand haben und geschützt werden.

71 vgl. Krappmann, Lothar: Anspruch und Kerngehalte der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, in Jahrbuch Menschenrechte 2010, S.19-20

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Auch die Kirche hat sich die Menschenrechte und den Schutz der Kinder zu einem Hauptanlie-gen gemacht. Denn die Kirche ist unabhängig vom Staat und sieht sich so als Wächterin und Verfechterin der Menschenrechte. Die Kirche hat hier eine Möglichkeit, aber auch Pflicht, ihre Ressourcen für die Einhaltung dieser Rechte zu mobilisieren. Sie ist eine der größten Organi-sationen, mit einer enormen Anzahl an Mitgliedern, dadurch weist sie eine Nähe zu den Men-schen auf die nicht nur lokal, sondern auch international gegeben ist, ob diese auch entspre-chend wirkt und von den Menschen angenommen wird ist nicht immer klar. Die Kirche hat jedenfalls in Form von ehrenamtlicher, aber auch institutioneller Arbeit, in vielen Bereichen einen unmittelbaren Zugang zu Kindern. Dies zeigt sich wiederum im Einsatz für ein Leben der Kinder in der sogenannten Ur-Zelle, die es in unserer Gesellschaft gibt, der Familie. Leider herrschen an zu vielen Schauplätzen an denen Kinderrechte verletzt werden, Lebensbedingun-gen, die für Kinder nicht geeignet sind. Kinder sind Opfer von Krieg und Hunger, werden ver-sklavt oder misshandelt, daher muss bei solchen Voraussetzungen erst das Leben und Überle-ben der Kinder gesichert werden. Denn in diesen schwierigen Situationen sind es immer die Kinder, die am meisten leiden müssen. Unzählige Aufgaben stehen hier für die Kirche parat.

Für die Kirche ist es hier als nicht-staatliche Organisation wichtig, ein Bewusstsein für diese Kinderrechte und deren Umsetzung zu schaffen. Denn sie hat rechtlich gesehen keine politi-schen Mittel, um hier eine Veränderung zu bewirken. Es braucht Aktionen und Projekte zur Sensibilisierung, nicht nur für Kinder, die Krieg oder Gewalt ausgesetzt sind. Gebt den Kindern die Stimme, die sie verdienen, denn wir können viel von ihnen lernen.

Ein Streben in der Gesellschaft hin zu einer Gemeinschaft der Rechte für alle Menschen, in denen Kinder das Wichtigste sind. Dazu trägt auch eine Erziehung in christlicher Ethik bei. 72

„The true measure of a nation's standing is how well it attends to its children – their health and safety, their material security, their education and socialization, and their sense of being loved, valued, and included in the families and societies into which they are born.“ 73

Dieser Ausschnitt aus dem Bericht der UNICEFvom Jahr 2007 zeigt eine klare Vorstellung was es braucht, damit Kinder bestmöglich aufwachsen und sich bestmöglich entwickeln können.

Den wahren Wert eines Staates sieht man in dessen Umgang mit den Kindern. Dabei sind viele Faktoren miteinzubeziehen, die Gesundheit der Kinder und deren Schutz, vor physischer und psychischer Gewalt, aber auch deren Schutz vor Kinderarbeit und Armut, ob Kinder ein Dach

72 vgl. Witschen, Dieter: Christliche Ethik der Menschenrechte, 2002, S.198-199

73 UNICEF, Innocenti Research Centre, Report Card 7, 2007

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über dem Kopf haben und materielle Sicherheit. Besonders entscheidend ist der Zugang zu Bildung, ein Staat, in dem jedes Kind einen ungefährdeten und einfachen Weg zu einer

über dem Kopf haben und materielle Sicherheit. Besonders entscheidend ist der Zugang zu Bildung, ein Staat, in dem jedes Kind einen ungefährdeten und einfachen Weg zu einer