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Stenogramm vom 9. September 1947 (Capek)

Im Dokument Kabinett Leopold Figl I (Seite 114-122)

79. 10.15

Exemplare verteilen. Staatsbürgerschaft wegschicken. Brief Mazanec109 (zwei Nachträge vom Bundesmini-sterium für Inneres) Personalsachen erledigt.

Maisel Urlaub und krank; Übeleis kommt später.

Kanzler: 1.) Treibstoff-Frage. Beschluß [im] letzten Ministerrat, wenn keine Änderung, Note an den Alliierten Rat. Zinjew hat 140 t Benzin, 350 t Diesel zugesagt. Von diesen 140 Benzin für die Landwirt-schaft sind 50 t an Wien, 30 an Wiener Neustadt abzugeben. [Bezüglich] Milch- und Fettversorgung habe ich wegen Versorgung eine Aufstellung gegeben und hoffe eine kleine Erleichterung zu bekommen. Daher keine Note an den Alliierten Rat nötig.

2.) Note wegen Kohlenschwierigkeiten durch die Besatzung wurde abgeschickt an Alliierten Rat und Ele-mente, daß sie ihre Bedürfnisse zurückschrauben. Ich erwarte mir eine Erleichterung. Pako-Holzschlägerungs-aktion geht sehr gut vorwärts und unter der Bevölkerung großer Zulauf. Auch BKA hat für 290 m3 Holz-kohle geschaffen. In Niederösterreich und Wien wurden kleine Unterbrechungen durchgeführt werden.

3.) Vertragskommission gehen Verhandlungen weiter, kleinere Erfolge sind zu verzeichnen und kleiner Erfolg wird zu erwarten sein.

4.) Hartenau, Ex- und Importbank Verhandlungen abgeschlossen, 13 [?Mill.] $-Kredit abgeschlossen.

5.) Die Pariser Konferenz wegen Marshall-Plan vor Abschluß. Bevin hat gebeten, an dieser Schlußsitzung am 15. 9. teilzunehmen. Ich beantrage, daß unser Außenminister nach Paris fährt. Bevin und Bidault werden Reden halten. Es wird eine Aufmachung sein. Bevin hat gestern Telegramm geliefert, Schreiben an alle Außenminister gegangen.

6.) Messe ist eröffnet, der Zugang ist ein starker, Interesse unerhört und wir erwarten uns durch Geschäfts-abschlüsse normale Beziehungen mit den Staaten aus Abschlüssen.

7.) Abschied von Steele, für heute 6–8h. Die Herren und Damen geladen. Wird am 18. 9., 8h von uns das Abendessen [gegeben] mit den Damen; Programm des Abschiedsabends wie bisher.

Alliierte Noten.

a) Aufbringungsplan der Ernte 47.

b) Aufhebung der Grenzkontrolle (gehört den Finanzen Abschrift).

c) Französische Note wegen den Straßen. Amerikaner geben diesen Teer nicht her.

Resolutionen.

a) Alliierte Presse. Wegen Papier wird diese Woche noch eine Sitzung stattfinden. Am Donnerstag Abend wird Sitzung sein.

S a g m e i s t e r : Ich komme auf Note mit den landwirtschaftlichen Aufbringungen zurück. Bei den Alli-ierten habe ich Wahrnehmung gemacht, daß aufgrund der Ernteschätzung Verbesserung für die Bevölke-rung ins Wasser gefallen [ist]. 95% Ausmahlung höre ich heute, das heißt, daß Brot nicht verbessert werden kann. Ich mache aufmerksam, daß bei Alliierten Meinung besteht, daß Kontingente von Mais und Erdäpfel zu gering sind. Kraus soll Alliierte unterrichten. Industrie verarbeitet Gerste und braucht z. B.

30.000 t.

Altmann: Ich werfe die Frage auf, ob es zweckmäßig erscheint, daß der Fall des Prozesses von Linz wegen einer nicht gegen die Alliierten gerichteten Handlung eine Verhandlung vor Alliiertem Gericht die Ver-handlung stattfindet. Hier scheint [es sich] nach vorliegenden Berichten um Sachen [zu] handeln, die nicht

109 Dazu konnte nichts Weiteres eruiert werden. Möglicherweise handelte es sich um den allerdings bereits 1922 pensionierten Sektionschef i. R. Dr. Ottokar Mazanec, 1920 bis 1922 Vorstand des Präsidialbüros des Bundesministeriums für Volksernährung.

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gegen die Alliierte Macht gerichtet waren. Ich habe gelesen, daß jedes Verfahren nach Ansicht der ameri-kanischen Behörden an das amerikanische Gericht herangezogen werden kann.

Gruber: Eine solche Auffassung besteht auch von anderen, besonders von den Russen. Richtig ist aber, daß Amerikaner auf dem Standpunkt stehen, daß es sich gegen die Juden handelt und diese stehen unter ihrem Schutz.

Gerö: Ich bin der Sache nachgegangen und man sagt Verfahren nach Dekret 200, weil Stimmung gegen die DPs, [welche] unter amerikanischem Schutz stehen, gerichtet waren. Es ist aber mir nicht gelungen, bei allen Zonen etwas zu erreichen und ist auch nichts zu erwarten. Bei jeder Tat kann man sagen, daß die alliierten Rechte gestört wurden, da jede Ruhe und Ordnung unter alliiertem Schutz steht.

Helmer: Ein besetztes Land ist eben eine Last. Was Altmann sagt, so reizt es jeden auf. Die Berichte gehen aber sehr auseinander. Das Vorgehen ist aber öffentlich. Was sich aber in der russischen Zone im Dunkeln abspielt, ist entsetzlich. Ein Eisenbahner hat bei Gföhl ein Haus, in der Nacht ein Russe mit Gewehr dringt ein, bleibt 3 Tage, dann geht er weg. Nach einigen Tagen wird aber der Mann geholt und wird ihm vorgehalten, daß er einen Deserteur untergebracht wird. Dann bekommt der Mann 5 Jahre nach Sibirien und es wird für die Unfallversicherung keine Bestätigung ausgestellt. Amerikaner ist aufreizend, aber es ist öffentlich. Von den Russen ist keine Antwort zu erlangen. Ich habe an die Eisenbahner-Unfall[versicherung] geschrieben wegen Rente. Ich bin für Prüfung der Amerikaner. Es ist eine Stelle nötig, wo alle Übergriffe festgehalten werden.

Gerö: Ich führe eine Statistik über alle Fälle und kann sie dem Ministerrat vorbringen. Es bleiben die Beschwerden ohne Erfolg. Antwort eventuell nach Monaten, daß Funktionär nicht berechtigt war. Es geht aber der Inhalt, daß österreichische Staatsbürger schuld sind. So ein Fall in Neunkirchen. Auch österreichi-sche Anwälte machen das, daß sie sich an die Alliierten wenden.

Kanzler: Es ist den Herren bekannt, daß im vergangenen Jahr zwei Abgeordnete verhaftet wurden und Schredter110, ein Sekretär des Bauernbundes. Vor einigen Wochen bekommen wir eine Anfrage, ob es wahr ist, daß dieser Sekretär in Wladiwostok ist, der ihm sagte, daß er der Sekretär des Kanzlers ist. [Sie] wollen Auskunft, ob er von uns deportiert ist, ob er Rückwanderer ist, etc. Bei ihnen ist kein Akt vorhanden.

Es läuft eine Menge von Gnadengesuchen ohne Antwort. Heute kommt die Anfrage an uns, was mit dem los ist. Die Namen sind verschieden, die Geburtsdaten stimmen. Er hat vielleicht jemand getroffen und hat Sache aufgerollt. Wenigstens wissen wir, daß in Wladiwostok ist.

Es ist schwer hier durchzuhalten. Wenn ich das Elend einer Mutter von 76 Jahren erzähle, etc., so ist es wirklich zum Weinen.

2.a) Inneres –

Zwei Zusätze: Barisini111, wirklicher Hofrat, Satnik112, Titel Hofrat.

Angenommen.

b) Finanzen – Angenommen.

c) Unterricht – Angenommen.

d) Verkehr durch Sagmeister vertreten – Angenommen.

3.Kanzler: Bericht anhand des Ministerratsvortrages.

Altmann: Was die Erwägungen bezüglich des NS-Gesetzes betrifft, so haben sie viel für sich. Die Über-schneidung mit dem NS-Gesetz muß aber nicht so aufgefaßt werden. Bei sehr rigoroser Auffassung kann man diese Auffassung haben. Anders aber die Auffassung inwieweit die Kompetenzen der Länder betroffen sind. Meiner Meinung nach sind die Einführung des Einspruchs so, daß die Länder das Recht der Regelung haben, aber es wird ausgeführt, daß ein enger Zusammenhang besteht. Ich glaube, daß dieser Punkt kein Grund eines Einspruches ist. Wegen NS-Gesetz so kann ich mir das vorstellen (§2/1), kann ich mir vor-stellen.

Vizekanzler: Ich bin der Meinung wie Altmann. Es wird zu einer neuerlichen Überprüfung im Landtag führen.

Angenommen.

110 Herbert Schretter.

111 Dr. Raimund Parasini.

112 Dr. August Sadnik.

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4.Kanzler: Bericht.

Vizekanzler: Wir haben zuvor eine Debatte geführt, daß alles was an Österreich berührt, tangiert ihre Interessen. Jetzt haben wir Interesse aller Minister an dem Fall. Die Begründung dieses Einspruchs erscheint mir einem juristischen Scharfsinn zu entsprechen, daß nach der Verfassung alles berührt wird. So war aber die Verfassung nie gedacht, daß man über alles Einspruch erheben wird. Wir haben eine reiche Fülle [von Fällen] erlebt, daß Einspruch erhoben wird. Daß Landesbau- und Polizeiordnung eine reine Landessache ist, ist selbstverständlich. Die Länder können hier Vorschriften erlassen. Nun kommt der Verfassungsdienst auf[grund] folgender Erwägung zu einem Einspruch: das was die Gemeinde durchführen will, sind zivil-rechtliche Bestimmungen, sie können aber auch auf Bestimmungen sein, die auf schadenszivil-rechtliche Fol-gerung aus den Kriegssachschäden entstanden sind. Bisher ist noch niemand auf die Idee gekommen, daß [damit auf] ein kommendes Bundesgesetz hingewiesen wird. In Ziffer 5 betreffend Kriegsschadenangele-genheiten – damit ist zweifellos nichts anderes gemeint [als] eine finanzielle Unterstützung des Bundes.

Der Verfassungsdienst sagt, ein Schutthaufen ist ein Schutthaufen, es ist aber ein Unterschied, ob er durch Bomben oder durch Feuer entstanden ist. Wenn aber durch Feuer, so wieder [ob er durch mangelnde]

Vorsicht [oder] aber durch Krieg erfolgt ist. Der Scharfsinn erinnert mich an den berühmten Scharfsinn von Baruch, der zum Talmud seine Exegesen gemacht hat. Er sagte [auf die Frage], ob die Gans ein Vogel ist: eine gemästete Gans kann nicht fliegen, die Gans kann nur schwimmen, daher ist sie ein Fisch. Man kann [auch] eine Krankheit als Kriegsschaden auffassen.

Die Beurteilung ist nach zweierlei Richtungen möglich. Wenn in Wien Bauschäden sind, so wird auf das künftige Kriegsschadengesetz verwiesen. In keinem Entwurf des Handels ist noch nichts geschehen. Das BKA sagt, es wird geregelt werden, aber die Schutthaufen müssen weg wegen Ratten, Gefahren etc. Das BKA ist der Meinung, daß es Sache des Bundes ist. Jeder Schutt muß weg, jedes Abräumen ist kein Scha-den für Scha-den Hausbesitzer und das Objekt erfährt eine Werterhöhung. Jetzt wegen Fuhrwerk-Mangel kann Gemeinde nicht [alles] wegschaffen, es ist aber nur eine Drohung, daß die Gemeinde vorgehen kann; aber die Handhabe ist da, um die krassesten Fälle, besonders in der Stadt, wegzuräumen. Man kann nicht sagen, daß auf den Hausherrn kein Druck ausgeübt werden kann.

Der Verfassungsdienst kommt auf einen Standpunkt, der mit der Verfassung schon gar nichts zu tun hat.

Der grammatische Zusammenhang Kriegsschadensangelegenheit im Artikel 10 ist nicht gegeben, sondern es ist [dort] nur an Unterstützung gedacht worden.

Ich bin gegen den Einspruch.

Altmann: Ich unterschreibe was Vizekanzler gesagt hat. Hinzufügen möchte ich, daß wir zu einem Einspruch dahin kommen, daß überhaupt nichts geschieht. Das ist politisch und psychologisch nicht zu ertragen. Juristisch Kriegsschadenauslegung ist zu weit, denn sonst kann man alles [einbeziehen], was mit den Schäden im Zusammenhang steht, [aber] nichts zu tun hat.

Wenn man im §4/a durch Kriegseinwirkung streichen würde, so könnte keine Zuständig[keit] für Kriegs-schäden [erkannt werden]; somit würde die Landeskompetenz gegeben sein. Der Wiener Landtag hat aber Einschränkung getroffen, ich will den Hauptfall damit behandeln, so ist ganze Ausführung des Verfas-sungsdienstes begründet. Der Eigentümer einer beschädigten Baulichkeit soll verpflichtet werden – der Wiener Landtag hat keinen Grund Einspruch zu erwarten.

Heiterer 11.15 erscheint.

Die Argumentation, daß der Hauseigentümer nicht belastet werden soll, sind politische Erwägungen. Im Zuge der [politischen] Auseinandersetzung sind zu regeln. [Selbst] wenn Regelung ungerecht wäre, so doch nicht Verfassungswidrigkeit ist.

Wir haben eine Einspruchsfabrik. Es gibt zwei grundsätzliche Regelungen: gegen alle Landesgesetze und gegen Steuergesetze, hier kann Einspruch erhoben werden. Sie haben mit der Verfassungsmäßigkeit nichts zu tun haben. Der Einspruch ist politisch, psychologische Wirkung. Man soll also streichen §4/a und der Landtag soll sagen, was geschehen soll wegen beschädigter Gebäude. Da ist –, in dieser Form kann man keinen Einspruch erheben.

Krauland: Mich interessiert die materielle [Seite], Aufklärung geben, sind diese Abfuhrkosten auf den Mietzins überwälzbar oder nicht?

Helmer: Das Haus ist zusammengestürzt.

Vizekanzler: Wenn ein Objekt nur teilweise beschädigt ist, so können Reparaturkosten durch Entschei-dung der Mietkommission umgelegt werden.

Kanzler: Die Frage der Kriegseinwirkung besteht nicht zu recht.

Heiterer: Der Verfassungsdienst ist nach vielen Sitzungen zum Kriegsschaden gekommen. Die Zerstö-rung von Häusern ist nur von Bomben erfolgt. Mit dieser Grundfrage fällt der Einspruch.

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Die zweite Frage der Pfandrechte und des Real-Rechts. Altmann hat auf die Schwäche des Gesetzes hin-gewiesen und hat gemeint, wenn diese Worte wegfallen, so bleibt Gesetz. Wenn das Wort aber wegfällt, so Gesetz richtig, aber am Gesetz ändert sich nichts. Wir glaubten und haben juristisch [dargelegt], daß es sich um eine Kriegsangelegenheit handelt.

Kanzler: Wenn das Gesetz Gesetz werden soll und das Bundesgesetz kommt, so wird dieses Gesetz auf-gehoben werden?

Heiterer: Wenn es sich nur um eine Bauangelegenheit handelt, so nicht. Kriegsschäden oder Bausachen handelt es sich.

Vizekanzler: Der Kriegsschaden hat zwei Seiten, finanzielle und technische. Tragung der Kosten. Sind Sie der Meinung, daß die Wiederherstellung eine Kriegssache ist?

Heiterer: Die Herstellung.

Vizekanzler: Die technische Seite ist Sache der Bauordnung. Wir können doch nie zu zwei Bauordnun-gen kommen. So [als] Kriegsschaden kann man nicht etwas auffassen, was nur eine reine Bausache ist.

Sache ist Sache aus san.[itären] Gründen, etc. Wenn ein Brand ausbricht jetzt, so ist doch Gemeinde be-rechtigt –.

Heiterer: Wenn wir sagen statt Kriegsschäden, alle Erdbeben sind Bundessache. Sache des Bundes ist es, daß [der] Bund zu sagen hat, wie die Schäden zu werten sind. Die Kriegsschadengesetzgebung kann nicht dünnere Mauern vorschreiben. Die Frage, wo Schäden zu beheben sind, so ist es kein Grenzfall ist.

Gerö: Die bisherigen Entwürfe eines Wiederaufbaugesetzes vernachlässigen diese Frage überhaupt. Der Bund soll die technischen Fragen überhaupt nicht lösen.

Übeleis kommt 11.25.

Heinl: Das Juristische will ich nicht berühren. Wir haben noch acht Tage Zeit und [schlage vor, daß man sich] innerhalb dieser Zeit [damit in einer] Parteibesprechung abgibt.

Altmann: Die Argumentation von Heiterer ist mir doch nicht schlüssig und auf seine Darstellung wie Kriegsschäden behoben werden, so ist er auf die Standpunkte von Vizekanzler eingegangen ist. Es ist nur die Frage, wer die Kosten zu tragen hat, wer Primat hat. Diesbezüglich enthält Gesetz keine Regelung.

Wenn Kriegsschadensgesetz des Bundes eine Regelung enthalten sollte (sämtliche Kosten trägt der Bund, die Eigentümer oder die Mieter), einen dieser Fälle regelt, so ist kein Zweifel, daß von den Mietern zu tragen sind. Frage, wie ein[em] später zu erlassenden Bundesgesetz [Rechnung] zu tragen ist, so ist zu sagen, daß das spätere Gesetz das andere aufhebt. Wenn Gesetz hinausgeht, so hätte die Wiener Landesregierung die Möglichkeit, [daß sie] gegen dieses Gesetz beim Verfassungsgerichtshof einschreiten kann und dieser allein hat die Möglichkeit einzuschreiten.

Ich bin der Meinung, daß ohne Rücksicht über die Kosten, so Bundesgesetz, wenn Kosten bestimmt werden, wenn die Kosten die Gemeinde getragen, oder der Hauseigentümer und das wäre Sache der Kriegsschäden-[gesetzgebung].

Es ist gesetzestechnisch nicht gut, daß man den Fall, der drängt – es handelt sich doch um Kriegsschäden – die Worte „durch Kriegsschäden“ wegläßt. Wenn Heiterer [mit seiner] Meinung recht hat, so könnte man aus formalen Gründen Einspruch erheben. Damit würde formal jede Einspruchsmöglichkeit entfallen.

Hurdes: So einfach ist es nicht. Es heißt, der Eigentümer muß den Baustand überwachen lassen.

Altmann: Nur die beschädigten.

Kanzler: Das Verzugspfandrecht ist gefährlich.

Heiterer: Dies ist lediglich Frage der Prüfung, wieweit Bundesgesetze gefährdet sind. Nach Art. XV ist die weitere Gefährdung des Realkredits.

Kanzler: Die Frist läuft ab mit 20.9. Wir hätten noch Zeit und Gerö könnte Frage noch klären. Vertagen auf nächste Sitzung.

5.Wird zurückgezogen.

6.Gruber berichtet.

ad a) Helmer: Dieser Tage ein großer Angriff gegen Retzek113 in Brasilien erfolgt.

Gruber: Wurde geprüft.

Helmer: In Rumänien?

113 Anton Retschek.

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Gruber: Agrement erhalten, aber keine Einreisebewilligung.

a) angenommen.

Gruber: b) Bestimmung ist nur provisorisch.

Angenommen.

7.Helmer: Staatsbürgerschaften.

Altmann: Was die 258 Nummern betrifft, so eine Reihe von Staatsbeamten darin sind, Punkt 99, 136.

Ich werfe die Frage auf, wie das bei den Pensionisten ist, gibt es, daß sie auf Anspruch verzichten? Man kann nicht grundsätzlich Beamte übernehmen. 259 so sind Beziehungen zur NSDAP, die Begründung führt an, daß der beträchtliche Anteil an Aktien an Österreich fällt. So wäre es eine starke Begründung, aber nicht richtig. Wir können damit die Situation nicht aufhalten, aber für Österreich schädlich. Wenn das nicht stimmt, so fällt Begründung weg.

Helmer: Zu 99 handelt es sich um Luksch, weil er Süddeutscher ist, er hat in Oberösterreich seinen Wohnsitz. Er gilt als Fachmann, hat seine Fähigkeiten bewiesen. Der Mann ist nicht registrierungspflich-tig, die oberösterreichische Landesregierung setzt sich ein.

258 ist die Besitzerin der Fabrik in Turin, alle Auskünfte verlaufen negativ. Die Firma hat nicht nur in Österreich, auch in Italien, Tschechoslowakei und Ungarn Betriebe haben. Weil in Italien das Eigentum jetzt geregelt wird, so Regelung bei uns sehr wichtig. [Da] alle Auskünfte negativ waren, so bitte ich um Annahme aus staatlichen Gründen.

Angenommen.

8.Gerö: Deutsches Eigentum.

Angenommen.

9.Krauland: Bericht.

Gerö: Im §2 Genossenschafter („l“ gehört weg), bei Neuanmeldung kann da nicht Mißbrauch getrieben werden?

Krauland: Werde es überprüfen lassen.

Gerö: Ich würde nur einmal vorschlagen.

Krauland: Ich werde Frage untersuchen lassen.

Sagmeister: Im 3. Absatz des §1 möchte ich vorschlagen zu streichen, es soll nicht erreicht werden, daß an dem Vermögen anderer partizipiert wird.

Im 2. Absatz des §1 folgender Satz unterzubringen: Sie haben dies an jene Verbrauchsgenossenschaften.

Krauland: Ich bin für die Rückstellung auf eine Woche.

Eine Woche zurückgezogen.

10.Sagmeister: Bericht.

Krauland: Ich verstehe letztes Wort nicht, daß Differenz zu Lasten des Dollars gekauft werden soll.

Sagmeister: Der Preis entspricht nicht den Preisen vom Jahr 37, daher eine Basis muß gefunden werden.

Der Preis soll niedriger werden.

Zimmermann: Aus dem Schilling-Gegenwert soll Deckung erfolgen?

Kraus: Ich habe nichts einzuwenden und bedauere, daß die Schuhe nicht eingebaut sind.

Altmann: Grundsätzlich scheint nichts einzuwenden sein. Die Bescheidenheit fällt bei der Prämie auf.

Ich glaube, daß wir uns zu größeren Maßnahmen entschließen müssen um das Ziel zu erreichen.

Krauland: Über die Preisdifferenz kommt noch ein Antrag?

Sagmeister: Ja, die Güter nicht – noch nicht da und daher Preisfestsetzung nicht möglich.

Angenommen.

11. 1.)

Kraus: Bericht über die FAO. Ein ständiger Ausschuß, ein Weltparlament, soll für Brotgetreide geschaf-fen werden. Die Konferenz wird am 19. 9. geschlossen werden. Unsere Aufnahme war sehr gut.

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[11.] 2.)

Kraus: Kontingent-Verhandlungen im Februar waren sehr schwierig. Damals war das Ernteergebnis nicht feststellbar. Ich habe Verhandlung mit den Soz.[ialisten] geführt und Wille auf beiden Seiten war Entge-genkommen; von 215.000 auf 240.000 t wurde [hin]aufgegangen.

Beim Ernteergebnis rechneten wir bis vor 4 Wochen mit einer mittleren Ernte. Ich war in den Ländern vor oder während der Ernte. Die größte Enttäuschung waren die Drusch-Ergebnisse. Ich habe nun ange-ordnet, daß Druschkontrolle in allen Betrieben durchgeführt werden muß. Es wurde dann von den Lan-desregierungen vorgesprochen, daß das Ergebnis nicht einzubringen ist. Dann Beschwerde an Landesaus-schuß möglich und neuerliche Festsetzung und Aufteilung. Und dann sind die Länder gekommen und erklärten, es ist nicht möglich. Ich habe das Kontingent nicht um 1 kg gekürzt. Dann sind die Vertreter des Gewerkschaftsbundes und der Arbeiter[kammer] gekommen und haben erklärt, daß beim Großgrund-besitz das Kontingent nicht herabzusetzen ist, Deputate nicht erreichbar, Sagmeister war dabei. Auch hier habe ich nicht nachgegeben.

Interessant ist, daß auch sozialistische Funktionäre erklärt haben, daß sie ein Kontingent in dieser Höhe lächerlich sei und sie es nicht umlegen.

Ich habe mit statistischem Amt überhaupt nicht gehalten. Die Ziffer kannte ich nicht, habe mich auch um sie nie gekümmert. Wenn ich in Lienz darauf verwiesen habe, daß das Kontingent nicht aufgebracht werden kann, so bewußt, weil ich zwei Tage nachher nach Genf gehe. Österreich wäre das einzige Land, daß bei uns das Kontingent aufzubringen ist. Die anderen Länder auch wegen Trockenheit dagegen. Die österreichische Landwirtschaft ist Ich habe in Vertretung des Ernährungsministers eine höhere Quote anzufordern gehabt. Ich wurde dann als Lügner in Österreich bezeichnet, der das Kontingent herabgesetzt hat. Ich habe das Kontingent bis heute kein Kilogramm nachgelassen und habe auf andere Lieferungen verwiesen. Ich will mich nicht mit der Volksstimme beschäftigen. Abzuführen ist Roggen und Weizen als Brotfrüchte. Die Kontrollen sind draußen. Ich habe die Weisung gegeben, daß wer nicht abliefert, 100%ig

Ich habe mit statistischem Amt überhaupt nicht gehalten. Die Ziffer kannte ich nicht, habe mich auch um sie nie gekümmert. Wenn ich in Lienz darauf verwiesen habe, daß das Kontingent nicht aufgebracht werden kann, so bewußt, weil ich zwei Tage nachher nach Genf gehe. Österreich wäre das einzige Land, daß bei uns das Kontingent aufzubringen ist. Die anderen Länder auch wegen Trockenheit dagegen. Die österreichische Landwirtschaft ist Ich habe in Vertretung des Ernährungsministers eine höhere Quote anzufordern gehabt. Ich wurde dann als Lügner in Österreich bezeichnet, der das Kontingent herabgesetzt hat. Ich habe das Kontingent bis heute kein Kilogramm nachgelassen und habe auf andere Lieferungen verwiesen. Ich will mich nicht mit der Volksstimme beschäftigen. Abzuführen ist Roggen und Weizen als Brotfrüchte. Die Kontrollen sind draußen. Ich habe die Weisung gegeben, daß wer nicht abliefert, 100%ig

Im Dokument Kabinett Leopold Figl I (Seite 114-122)