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stellungsbesucher erstmals über Fragen der AHV, IV und EL informieren

Im Dokument AHV / Beiträge Gerichtsentscheide (Seite 159-165)

Angeregt durch die positiven Erfahrungen der Ostschweizer an der ZÜSPA und der OLMA (vgl. ZAK Nr. 2/1980 S. 112 ff.) entschlossen sich die je fünf in der Nordwestschweiz tätigen kantonalen und Verbandsausgleichs-kassen, auch an der Mustermesse mit einem Informationsstand aufzuwarten.

Benützt haben ihn insgesamt 2300 Besucher. Die nackten Zahlen der Be-sucherstatistik sagen allerdings nichts darüber aus, wo man ein echtes In-formationsbedürfnis befriedigen konnte und wieviele Passanten einfach die Gelegenheit wahrgenommen haben, ein wenig zu plaudern. Immerhin hat der Schreibende selbst mehr als einmal erlebt, dass Leute mit ganz spezifi-schen Problemen massgeschneiderte Auskünfte erhielten. Ob es gelungen ist, mit dem Stand einen Beitrag zum Abbau der Schwellenangst des Publi-kums gegenüber dem AHV-Apparat zu leisten, lässt sich objektiv nicht fest-stellen; man muss daran glauben. Der Aufwand für die ganze Übung war nicht unbeträchtlich. Die recht

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sitzungsintensive» Vorbereitungsphase hatte den günstigen Nebeneffekt einer Förderung der Kollegialität unter den be-teiligten Kassen. Am Stand selbst waren dauernd sieben Personen anwesend, wobei darauf geachtet werden musste, dass stets das ganze Sortiment ab-gedeckt und auch die Bereitschaft gewährleistet war, in französischer Spra-che Auskunft zu geben. Im ganzen waren um die 50 qualifizierte Kassen-funktionäre engagiert. Auch hier entstanden willkommene Sekundärwirkun-gen: eine neue Aufgabe mit entsprechenden Anregungen, Weiterbildung, stimulierende Abwechslung, gegenseitiges Kennenlernen, Anschauungsunter-richt dafür, dass der Verwaltungsapparat für die Versicherten da ist und nicht umgekehrt.

Die Ausgleichskassen der Nordwestschweiz wollen sich an der nächstjähri-gen Mustermese (25. April bis 4. Mai 1981) wiederum mit einem Informa-tionsstand beteiligen.

Namens der kantonalen und der Verbandsausgleichskassen der Nordwestschweiz: Dr. H. Münch

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Chevailaz Georges-Andr: Brave initiatlon ä la vie civique. 32 S. Ausgabe 1980.

Edition Payot, Lausanne.

Franck Anton, Vogel Josef: Sechs Gespräche mit Behinderten. Eine Erhebung über die Arbeitsbedingungen in der Band-Genossenschaft Bern. Diplomarbeit der Ab-teilung Teilzeitschule der Vereinigten Schulen für Sozialarbeit Bern und Gwatt. 232 S., 1980.

50 Jahre Schweizerischer Invalidenverband

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20 Jahre Schweizerische Invalidenver-sicherung. Mit Beiträgen von Charles Bauer, Adelrich Schuler, Manfred Fink, Felix Mattmüller, Richard Laich, Hermann Hauri, Bluette Filippini, Frank Weiss, Bernhard Froidevaux. 135 S. Herausgegeben vom Schweizerischen Invalidenverband, Olten, 1980.

Grond Jörg: Aspekte der Früherziehung Behinderter in der Schweiz. Heft 7 der Schriftenreihe «aspekte', 23 S. Verlag der Schweizerischen Zentralstelle für Heil-pädagogik, Luzern, 1980.

Parlamentarische

Einfache Anfrage Ziegler-Solothurn vom 5. Juni 1980

betreffend die Anrechnung der Beiträge erwerbstätiger AHV-Rentner

Der Bundesrat hat die Einfache Anfrage Ziegler-Solothurn (ZAK 1980 S. 432) am 20. August wie folgt beantwortet:

Nach den Artikeln 29b15 Absatz 1 und 30 Absatz 2 AHVG können für die Berechnung der ordentlichen AHV-Renten nur die Beiträge berücksichtigt werden, die bis zur Entstehung des Rentenanspruchs bzw. bis zum 31. Dezember vor der Entstehung des Rentenanspruchs entrichtet worden sind. Der Wortlaut des Gesetzes schliesst damit eine Anrechnung der im Rentenalter entrichteten Beiträge aus.

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heutigen Rentensystem verneint werden. Eine nachträgliche Anrechnung komme aber auch deshalb nicht in Betracht, weil damit die angestrebten Mehreinnahmen weit-gehend illusorisch würden. Die Frage wurde verschiedentlich auch im Verlaufe der parlamentarischen Beratung erwähnt, doch blieb der Grundsatz, wonach diese Bei-träge nicht rentenbildend sind, unbestritten (Sten Bull NR 1977, S. 292-300).

Aus den Gesetzesmaterialien ergeben sich somit keine Anhaltspunkte für eine vom Wortlaut des Gesetzes abweichende Interpretation im Sinne einer Anrechnung der Beiträge von Erwerbstätigen im Rentenalter. Vielmehr sprechen diese Materialien klar dagegen. Eine Änderung wäre nur durch eine erneute Fevision des AHV-Gesetzes möglich.»

Interpellatlon Crevolsler vom 16. Juni 1980

betreffend das Internationale Jahr der Behinderten 1981 Nationalrat Crevoisier hat folgende Interpellation eingereicht:

4981 wird das Internationale Jahr der Behinderten sein.

Kann uns der Bundesrat auf folgende Fragen Auskunft geben:

Hat die Schweiz bereits die Massnahmen geprüft, die sie in diesem Internationalen Jahr der Behinderten treffen wird?

Wenn ja, für welche Vorhaben hat man sich entschieden?

Wenn nein, wann und wie wird die Schweiz sich organisieren, damit auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der anderen öffentlichen oder privaten Körper-schaften im Jahre 1981 konkrete Beiträge verwirklicht werden können?

Welche finanziellen Mittel wird der Bund den erwähnten Institutionen gewähren?»

(5 Mitunterzeichner) Interpettatlon Letsch vom 16. Juni 1980

betreffend die Auswertung von Expertengutachten Ständerat Letsch hat folgende Interpellation eingereicht:

«In den letzten Jahren haben das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und die Schweizerische Nationalbank Experten beauftragt, über Lage und Probleme der schweizerischen Wirtschaft Gutachten auszuarbeiten. Darin werden auch grund-sätzliche, über die Tagesaktualität hinausgreifende Fragen angeschnitten, wie etwa längerfristige Perspektiven der Sozialen Sicherheit oder die wirtsohafts- und vor-teilungspolitische Problematik starrer Indexautomatismen in Staat und Wirtschaft.

Da der Wert solcher Gutachten steigt, wenn sie politisch ausgewertet werden, bitte Ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die von den Experten aufgezeigten längerfristigen Perspektiven der Sozialen Sicherheit? Welche Konsequenzen zieht er daraus, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen neuen Forderungen über den weite-ren Ausbau der Sozialen Sicherheit?

passungen von Löhnen, Renten und andern Leistungen auf die jeweiligen volks-wirtschaftlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen zu können?«

Motlon Carobbio vom 18. Juni 1980 betreffend einen Mindestlohn für Invalide

Nationalrat Carobbio hat folgende Motion eingereicht:

«Erwachsene, in geschützter Werkstätten oderBeschäftigungswerkstätten beschäftigte Invalide beziehen in der Regel eine ausserordentliche Invalidenrente. Für geistig behinderte oder an einem Geburtsgebrechen leidende Personen, die als nichtein-gliederungsfähig erachtet werden, also für Frühinvalide, beträgt diese Rente 733 Franken, wenn es eine Vollrente ist, und 367 Franken, wenn es sich um eine halbe Rente handelt. Diese Renten genügen für Personen, die über 20 Jahre alt sind, bei weitem nicht.

Die Unterzeichner dieser Motion fordern den Bundesrat auf:

Im Rahmen der Invalidenversicherung die gesamte Politik der Eingliederung er-wachsener Invalider in geschützte Werkstätten, in Beschäftigungswerkstätten oder in den normalen Produktionsprozess in dem Sinne zu überprüfen, dass nicht nur die Eingliederung in die Arbeitswelt, sondern vor allem die Eingliederung in die Gesellschaft gewährleistet wird;

In entsprechenden Gesetzesbestimmungen einen garantierten Mindestlohn als wirtschaftliche Voraussetzung für Unabhängigkeit von fremder Hilfe festzusetzen;

Die Renten für geistig behinderte oder an einem Geburtsgebrechen leidende Ver-sicherte, die als nichtein9liederungsfähig erachtet werden, dringend zu erhöhen.»

(21 Mitunterzeichner) Postulat Cavelty vom 20. Juni 1980

betreffend die Anpassung der EO an die Lohnentwicklung Ständerat Cavelty hat folgendes Postulat eingereicht:

«Der Bundesrat wird eingeladen, den Höchstbetrag der Gesamtentschädigung nach Artikel 16 EOG so bald wie möglich der Lohnentwicklung anzupassen.»

herausgegeben (s. a. ZAK 1980 S. 299):

Der Bundesrat genehmigte am 9. Juli den Bericht des Verwaltungsrates mit den Rechnungen 1979 der AI-IV, der IV und der EO.

Die Gesamtaufwendungen der drei Sozialwerke bezifferten sich auf 12 637 Mio Fran-ken, die sich wie folgt verteilen: AHV 10103 Mio, IV 2025 Mio, EO 509 Mio. Die Gesamterträge verbesserten sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 528 Mio auf 12474 Mio Franken. An Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber gingen 9492 Mio Franken ein, die rund75 Prozent der Aufwendungen deckten. Die öffentliche Hand (Bund und Kantone) entrichtete an die AHV und IV 2629 Mio Franken und aus den Anlagen ergaben sich Zinserträge von brutto 354 Mio Franken. Der Ausgleichs-fonds hatte somit einen Aufwandüberschuss von 162 Mio Franken zu decken, wobei der Fehlbetrag bei der AHV 193 und bei der IV 56 Mio Franken ausmachte. Die EO schloss dagegen mit einem Ertragsüberschuss von 87 Mio Franken ab.

Sowohl im Vergleich zum Voranschlag 1979 (358 Mio) als auch zur Rechnung 1978 (405 Mio) fällt der Aufwandüberschuss in der Rechnung 1979 bedeutend geringer aus. Diese erfreuliche Verbesserung ist vor allem auf die Zunahme des Lohnvolumens zurückzuführen, das ein beträchtliches Wachstum der Beiträge zur Folge hatte. Die mit der neunten AHV-Revision getroffenen Konsolidierungsmassnahmen dürften sich in den kommenden Jahren noch stärker auswirken, so dass mittelfristig wieder eine ausgeglichene Rechnung der AHV erwartet werden kann. Immerhin verlangt die heute noch angespannte finanzielle Lage von AHV und IV weiterhin aufmerksame Beachtung.

Die Durchschnittsrendite der festen Anlagen bildete sich von 4,93 Prozent anfangs Jahr auf 4,82 Prozent per 31. Dezember 1979 zurück.

Das Gesamtvermögen der drei Sozialwerke reduzierte sich auf 9945 Mio Franken.

Der per 31. Dezember 1979 ausgewiesene Gesamtbestand der festen Anlagen von 6832 Mio Franken verteilte sich wie folgt auf die einzelnen Anlagekategorien:

- Eidgenossenschaft inkl. SBB 422 Mb ( 6,20/o)

- Kantone 898 Mio (13,1 O/)

- Gemeinden 1008 Mio (14,8 0/o)

- Pfandbriefinstitute 1626 Mio (23,8 °/o)

- Kantonalbanken 1414 Mio (20,70/o)

- Offentlichrechtliche Körperschaften und Institutionen 226 Mio ( 3,30/o)

- Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen 947 Mb (13,90/o)

- Übrige Banken 291 Mb ( 4,2 C/)

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Das Büro des Nationalrates hat die Kommission zur Vorbehandlung des parlamen-tarischen Differenzbereinigungsverfahrens zum Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge bestellt. Der Kommission gehören folgende 23 Mitglieder an:

Muheim Anton (Präsident) SP (LU) bisher

Fischer Hanspeter SVP (TG) bisher

Coutau Gilbert LIB (GE) neu

Kloter Theodor LdU (ZH) bisher

Die als bisherige Mitglieder bezeichneten Parlamentarier gehörten der Kommission schon anlässlich der erstmaligen Behandlung des BVG durch den Nationalrat an (5. ZAK 1976 S. 29).

Personelles

Zum Rücktritt von Armin Horat,

Vorsteher der Ausgleichskasse des Kantons Schwyz 1941 —1980

Am 30. Juni 1980 hat Armin Horat nach beinahe 40jähriger Tätigkeit als Leiter der Ausgleichskasse des Kantons Schwyz sein Amt einem jungen Nachfolger übergeben.

Dieser Rücktritt scheint uns besonders bedeutsam, weil damit der letzte Leiter einer kantonalen Ausgleichskasse sein Amt verlassen hat, der den Aufbau unserer grossen Sozialwerke von Anfang an miterleben und durch sein Wirken auch mitgestalten konnte. Schon allein diese Tatsache, vielmehr noch aber die Verdienste des schei-denden Kassenleiters rechtfertigen einen kurzen Rückblick auf das vielfältige und unermüdliche Wirken unseres Kollegen und Freundes Armin Horat.

Aufgewachsen im Kreise seiner elterlichen Familie in Sattel, dem Scheidepunkt von Inner- und Ausserschwyz, holte sich Armin Horat das Rüstzeug für seine spätere

Leitung dieser Kasse übertragen. Diese Tätigkeit wurde zu seiner Lebensaufgabe.

Es erscheint beinahe selbstverständlich, dass Armin Horat neben den engeren Auf-gaben der Ausgleichskasse den Anliegen der betagten und behinderten Mitmenschen in seinem Heimatkanton offenstand. So war er unter anderem ein engagierter För-derer der Stiftung für das Alter, Mitinitiant und Realisator der Behinderteninstitutionen

«Sonderschule Schwyz und «lnvalidenwerkstatt Schwyz«. Aus innerer Überzeugung heraus war er auch massgeblich an der Errichtung der Einkehr- und Bildungsstätte

«Mattil«, Morschach, beteiligt. Quelle seiner unermüdlichen Schaffenskraft waren seine tiefe Religiosität und seine Familie, wo er den inneren Rückhalt für sein viel-fältiges Wirken finden konnte.

Sein zuverlässiger Charakter, seine Gewissenhaftigkeit und sein aufrichtiges Enga-gement dem Mitmenschen gegenüber liessen Armin Horat zum erfahrenen und viel-beachteten Kenner der Sozialversicherung werden; er genoss im öffentlichen Dienste seines Heimatkantons schon früh grosse Anerkennung und wurde darüber hinaus bald zum liebenswürdigen und zuverlässigen Berater für alle, die seinen fachlichen oder mitmenschlichen Rat beanspruchten. Seine Sachkenntnis und Dienstbereit-schaft wurden denn auch gerne von seinen Kollegen, der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen sowie vom Bundesamt für Sozialversicherung in verschiedensten Kommissionen und einer Unzahl von Sitzungen beansprucht. Besonders sei hier sein Wirken im Rahmen der lnnerschweizer Regionalkonfer'e'nz erwähnt, war es doch Armin Horat, der im Rathaus zu Schwyz die erste Sitzung der lnrterschweizer Kassen-leiter präsidierte und während langer Zeit die Geschicke dieser Regionalkonferenz mit Umsicht leitete. Es mag Zeugnis ablecen von seinem pflichtbewussten Charakter, dass er darauf bestand, auch an seiner letzten Sitzung im Kreis der Innerschweizer Kollegen anstehende Durchführungsfragen zu behandeln; dass aber auch der mit-menschliche Kontakt in freundschaftlicher Atmosphäre gepflegt wurde, verwundert den nicht, der Armin Horat kennt.

Das Lebenswerk von Armin Horat lässt sich mit diesem Rückblick auf einige wesent-liche Stationen und Charakterzüge nicht abschliessend zeichnen; immerhin lassen diese zufälligen Hinweise auf die liebenswürdige und von tiefer Heiterkeit geprägte Persönlichkeit erkennen, dass mit Armin Horat nicht nur ein ausgewiesener Kenner, sondern auch ein lieber Kollege und Freund aus seinem Amt geschieden ist, der in seiner Einzigartigkeit nicht ersetzt werden kann. Alle, die mit Ihm zusammen-wirken durften, vorab seine Kollegen von den kantonalen Ausgleichskassen, danken Armin Horat für die vielfältigen Bande der Freundschaft, die sie auch weiterhin mit ihm verbinden; sie hoffen, dass er sich in den Jahren eines langen und wohlver-dienten Ruhestandes seinen persönlichen Anliegen, die er neben seinen vielfältigen Pflichten bisher oft zurückstellen musste, vermehrt widmen kann.

Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen

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