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Sonstige rechtliche Risiken

Im Dokument ProSiebenSat.1 Media AG (Seite 96-99)

Regulatorische Risiken

Etwaige unvorhergesehene Veränderungen der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingun-gen können AuswirkunRahmenbedingun-gen auf einzelne Geschäftsaktivitäten haben. Die ProSiebenSat.1 Group ist da bei insbesondere verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit verschärften Bestimmungen etwa zu Werbung, Werbeformen, Sendelizenzen oder Gewinnspielen ausgesetzt. Die ProSiebenSat.1 Group verfolgt alle relevanten Entwicklungen aktiv und steht mit den zuständigen Regulierungsbehör-den in ständigem Kontakt, um eine bestmögliche Berücksichtigung ihrer Interessen zu gewährleisten.

Den Eintritt von Risiken aus dem regulatorischen oder rechtlichen Umfeld erachten wir für unwahr-scheinlich und bewerten dieses Risiko insgesamt als gering. Sollte dieses Risiko dennoch eintreten, können wir moderate negative Auswirkungen auf unsere Ergebnisentwicklung vor allem im Segment Broadcasting German-speaking nicht vollständig ausschließen.

Auskunfts- und Schadensersatzklagen der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG und El Cartel Media GmbH & Co. KG

Seit dem 10. November 2008 ist eine Auskunfts- und Schadensersatzklage der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG und El Cartel Media GmbH & Co. KG gegen die SevenOne Media GmbH und die Sender SAT.1 Satelliten Fernsehen GmbH, ProSieben Television GmbH, kabel eins Fernsehen GmbH und die (mittlerweile aus dem Konzern ausgeschiedene) N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeit-geschehen mbH vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig. Die Klägerin macht Auskunfts- und Scha dens ersatzansprüche im Zusammenhang mit der Vermarktung von Werbezeiten durch die SevenOne Media GmbH geltend. Am 13. April 2012 hat das Landgericht beschlossen, ein Sach ver-stän digengutachten über die Schadenswahrscheinlichkeit einzuholen. Ein Gutachter wurde inzwi-schen bestellt. Wann dieser sein Gutachten vorlegen wird, ist offen. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch nicht prognostizierbar. Eine Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag daher nicht gebildet.

Wir halten den Eintritt dieses Risikos bzw. moderate negative Auswirkungen auf unsere Ergebnis-entwicklung für möglich. Wir stufen dieses Risiko daher als mittleres Risiko ein.

§ 32a UrhG („Bestseller“)

Auf Basis von § 32a UrhG machen Urheber von TV-Sendungen gerichtlich und außergerichtlich Ansprüche gegen Unternehmen der ProSiebenSat.1 Group geltend. Die Sendergruppe hat zwischen-zeitlich mit drei Verbänden (Regie, Drehbuchautoren und Schauspiel) sogenannte „Gemein same Ver-gütungsregeln“ (§ 36 UrhG) vereinbart, nach deren Maßgabe an Regisseure, Drehbuchautoren und Schauspieler eine zusätzliche Vergütung gezahlt wird, wenn TV-Movies oder TV-Serien bestimmte Zuschauerreichweiten erreichen. Für diesen Themenkomplex wurde zum 31. Dezember 2014 eine Rückstellung in Höhe von 6,8 Mio Euro erfasst (31. Dezember 2013: 13,8 Mio Euro). Es ist möglich, dass Dritte weitere berechtigte Ansprüche nach § 32a UrhG geltend machen, die nicht durch die genannten „Gemeinsame Vergütungsregeln“ abgedeckt sind. Eine verlässliche Einschätzung der Aus wirkungen auf unsere Ergebnisentwicklung primär im Segment Broadcasting German-speaking bzw. im Segment Digital & Adjacent ist deshalb derzeit nicht möglich. Insgesamt stufen wir dieses Risiko als mittel ein.

Steuerliche Risiken im Zusammenhang mit der Veräußerung von Tochterunternehmen in Schweden

Die schwedischen Finanzbehörden haben die steuerlichen Außenprüfungen bei einer ehemaligen schwedischen Betriebsstätte der ProSiebenSat.1 Group für die Steuerjahre 2008 bis 2011 im Dezember 2013 und für die Steuerjahre 2012 und 2013 im Dezember 2014 abgeschlossen. Zum 31.

Dezember 2014 waren damit alle offenen Steuerjahre der ehemaligen schwedischen Betriebsstätte

geprüft. Nach Auffassung der Finanzbehörden sind Zinszahlungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anteilen an den ehemaligen TV- und Radiounternehmen der SBS-Gruppe in Schweden steuerlich nicht abziehbar. Die Abschlussberichte der beiden Außenprüfungen sehen daher im Ergebnis Nachzahlungen in einer Gesamthöhe von ca. 368 Mio SEK (per 31. Dezember 2014 rd. 39,2 Mio Euro) vor. Die ProSiebenSat.1 Group hat gegen alle Steuerbescheide fristgerecht Einspruch erhoben. Die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide wurde antragsgemäß im Januar 2014 (Steuerjahre 2008 bis 2011) bzw. im Februar 2015 (Steuerjahr 2012) gewährt. Im Juni 2014 wurde ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren vor dem schwedischen Verwaltungsgericht (Swedish Administrative Court) betreffend die Steuerjahre 2008 bis 2011 eingeleitet. Am 6. Februar 2015 erging ein erstinstanzliches Urteil, in dem das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der schwedischen Steuerbehörden folgt. Die Berufung gegen dieses Urteil ist möglich und derzeit in Vorbereitung. Für die zweite Instanz wird mit einer Verfahrensdauer von ca. 12 bis 18 Monaten gerechnet. Auch für die Steuerjahre 2012 und 2013 wird es nach derzeitigem Stand voraussichtlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

Die ProSiebenSat.1 Group hält die tatsächlichen Inanspruchnahmen nach wie vor für nicht wahr-schein lich und wird in dieser Auffassung durch entsprechende Gutachten renommierter schwedischer Steuer- und Rechtsberater unterstützt. Rückstellungen wurden daher zum Bilanzstichtag nicht gebil-det. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde im Rahmen des Risikomanagements als möglich eingestuft.

Der Eintritt könnte wesentliche, einmalige Effekte auf unsere Ergebnisentwicklung bis zu der oben genannten maximalen Gesamthöhe haben. Insgesamt beurteilen wir diesen Sachverhalt daher als hohes Risiko.

Garantieansprüche aus dem Verkauf der belgischen TV-Aktivitäten

Mit Kaufvertrag vom 20. April 2011 hat die ProSiebenSat.1 Group ihre belgischen TV-Aktivitäten an die De Vijver NV („DV“) veräußert. Die ProSiebenSat.1 Media AG trat dabei als Verkäufergarant auf.

Die DV hat Ansprüche gegen die Gesellschaft auf Schadenersatz aufgrund angeblicher Verletzungen gegen die im Kaufvertrag geregelte Bilanz- und Mietvertragsgarantie erhoben. Die vertraglich verein-barte Haftungshöchstsumme aus sämtlichen Garantien beläuft sich auf insgesamt 19,8 Mio Euro. Auf der Grundlage einer erneuten eingehenden Prüfung sowie der daraus resultierenden Neu ein schät-zung der Sach- und Rechtslage halten wir den Eintritt dieses Risikos für sehr unwahrscheinlich und das Risiko insgesamt für gering. Insoweit besteht auch weiterhin keine Notwendigkeit, eine Rück-stellung zu bilden. Sollte dieses Risiko dennoch wider Erwarten eintreten, könnte dies eine wesentliche, einmalige Auswirkung bis zu der oben genannten Haftungshöchstsumme auf unser Ergebnis haben.

Patentrechtliche Ansprüche

Die Kudelski-Gruppe behauptete, dass bestimmte Geschäftsaktivitäten des ProSiebenSat.1-Konzerns ihr zustehende Patentrechte verletzten. Bereits im dritten Quartal 2014 wurde auf der Grundlage einer erneuten eingehenden Prüfung sowie der daraus resultierenden Neueinschätzung der Sach- und Rechtslage die hierfür gebildete Rückstellung aufgelöst. Im vierten Quartal 2014 wurde die Angelegenheit beigelegt. Damit ist das Risiko nicht mehr relevant.

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