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Sonstige konsumtive Ausgaben

Im Dokument Freie Hansestadt Bremen (Seite 46-51)

4. Ausgaben 2012 / 2017

4.3. Sonstige konsumtive Ausgaben

Unter dem Begriff „Sonstige konsumtive Ausgaben“ sind die laufenden Aufwendungen zusammengefasst, die nicht den Personal- und Zinsausgaben zugerechnet werden. In den Haushalten des Stadtstaates entfallen – mit kontinuierlich steigender Tendenz - derzeit bereits knapp 53 % der Primärausgaben auf diese Ausgabenkategorie, der vor allem

- Sozialleistungsausgaben,

- Zuweisungen an öffentliche Einrichtungen, Sondervermögen und Unternehmen, - Sächliche Verwaltungsausgaben sowie

- Unterstützungszahlungen (BAföG, Wohngeld etc.) und Zuwendungen an soziale Einrichtungen

zugeordnet sind.

Die betragsmäßig größte Kategorie der sonstigen laufenden Ausgaben bilden die So-zialleistungen, deren Anteil an den sonstigen konsumtiven Ausgaben am Ende des Finanzplan-Zeitraumes nach aktueller Einschätzung von 38,0 % (2010) auf 40,4 % ge-stiegen sein wird. Die Begrenzung des jährlichen Ausgabenanstiegs der Sozialleistun-gen auf eine mit 1,7 % anSozialleistun-genommene Preissteigerungsrate stellt eine zentrale, in der Umsetzung allerdings mit erheblichen Risiken behaftete Zielsetzung für die vorgesehe-nen Eigenbeiträge des Landes zur Haushaltssanierung dar.

Senatorin für Finanzen; Referat 20

Tab. 16: Sozialleistungsausgaben Land und Stadtgemeinde Bremen; in Mio. €

Ist Ist Anschl. Entwurf Planwerte

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Finanzplan 2011 / 2016 (Feb. 2012) 692,4 691,4 703,1 715,1 727,2 739,6

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 3,9 - 0,2 + 1,7 + 1,7 + 1,7 + 1,7 Veränderungen im Aufstellungsverfahren 2012/2013: 30,2 31,5

+ Zuordnung der Bundesmittel für Bildung und Teilhabe 15,2 16,3 + Zuordnung der Mittelerhöhung für Grundsicherung 14,7 15,0

+ Sonstige Veränderungen 0,4 0,2

= Sanierungsplanung (Sep. 2012) 692,4 721,6 734,6 747,1 759,8 772,8 785,9

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 3,9 + 4,2 + 1,8 + 1,7 + 1,7 + 1,7 + 1,7 Veränderungen im Aufstellungsverfahren 2014/2015: 25,0 29,3

+ Risikovorsorge 10,0 10,0

+ Mittelerhöhung für Grundsicherung aufgrund v. Fallzahlerhöhungen 6,9 11,3

+ Anteil Bremerhavens an erhöhter Grundsicherung 9,4 9,4

+ Wegfall der Finanzierung für Schulsozialarbeiter -2,4 -2,5

+ Fortführung Stadtticket 0,8 0,8

+ Sonstige Veränderungen 0,4 0,3

+ Veränderungen im Vollzug -0,5

= Finanzplan 2012 / 2017 (Aug. 2013) 692,4 721,1 734,6 772,1 789,2 802,6 816,2

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 3,9 + 4,1 + 1,9 + 5,1 + 2,2 + 1,7 + 1,7 Stand: 22. August 2013

Bei vollständiger Herausrechnung der für Maßnahmen zur „Bildung und Teilhabe“ zu-sätzlich vereinnahmten Bundesmittel auf der Ausgabenseite der Haushalte halten die tatsächlichen Veränderungsraten mit rd. 2,0 % (Ist 2012) und 1,7 % (Anschlag 2013) diese Vorgabe annähernd ein. Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 erfordern die ab-sehbaren, in einigen Bereichen überproportional steigenden Bedarfe allerdings eine Aufstockung des Mittelrahmens. Zum einen wurden in Höhe von 10 Mio. € p. a.

Mehr-einnahmen aus den erhöhten Bundeszahlungen für die Grundsicherung für die Bil-dung einer gesonderten Risikovorsorge „Sozialleistungsausgaben“ eingesetzt, zum anderen die aufgrund der prognostizierten Fallzahlsteigerung erwarteten zusätzlichen Einnahmen für die Grundsicherung ebenfalls mit 6,9 Mio. € (2014) und 11,3 Mio. € (2015) auf der Ausgabenseite veranschlagt. Auch nach Bereinigung um die steigenden innerbremischen Erstattungen (Anteil Bremerhavens an der erhöhten Grundsicherung;

9,4 Mio. €) übersteigt die Zuwachsrate der Sozialeistungsausgaben somit im Ergebnis den Richtwert von 1,7 % vor allem im ersten Jahr der Haushaltsaufstellung deutlich (vgl. Tabelle 16).

Tab. 17: Innerbremische Zuordnung in Mio. €

Veränderung ggü. Vorjahr (in %)

=> Land und Stadt Bremen 692,4

Veränderung ggü. Vorjahr (in %)

=> Stadtstaat Bremen 770,0

In Tabelle 17 sind die differenzierten und konsolidierten Beträge der Sozialleistungs-ausgaben für die einzelnen Gebietskörperschaften des Stadtstaates ausgewiesen. In der Stadt Bremerhaven entfielen im Jahr 2012 24,4 % der Gesamtausgaben auf So-zialleistungen, in der Stadt Bremen sogar 26,4 %.

Auch bei den übrigen konsumtiven Ausgaben sind in den Anfangsjahren der mittel-fristigen Planungsperiode Besonderheiten zu berücksichtigen, die ein vorübergehen-des Abweichen von der Zielsetzung erfordern, die Summe der aus dem Kernhaushalt geleisteten Personalkostenerstattungen und die übrigen, nicht durch gesetzliche oder sonstige Vorgaben verpflichteten konsumtiven Ausgaben dauerhaft konstant zu halten:

- Aufgrund unvermeidbarer Mehrausgaben in gesetzlich verpflichteten bzw. aus inhaltlichen Erfordernissen heraus nicht zu beschränkenden Ausgabenkategorien ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich, mit denen eine Kompensation dieser Bedarfe durch unrealistische, im Vollzug nicht umzusetzende Einschnitte bei den übrigen Ausgabepositionen verhindert wird. Zu den unabweisbaren Mehr-ausgaben zählen dabei insbesondere

- Aufwendungen für das KTH-Ausbauprogramm,

- Strukturhilfen und Personalkostenerstattungen für die Stadt Bremerhaven,

- von den Ministerpräsidenten der Länder verabredete Mittelaufstockungen für die überregionale Forschungsförderung und

- Verstärkungen im Bereich der IT-Verfahren.

Trotz der Aufstockungsbeträge von rd. 57 Mio. € (2014) und gut 60 Mio. € (2015 ff.) muss bei allen übrigen konsumtiven Ausgaben eine Kürzung um - 1,5 % p. a. erfolgen.

- Durch teilweise Nutzung der durch eigene steuergesetzliche Beschlüsse (Grund-erwerbsteuer-Erhöhung; Gewerbesteuer-Hebesatz) gewonnenen Spielräume wer-den mit 3 Mio. € (2014) bzw. 5 Mio. € (2015 ff.) zusätzliche Ausgabenschwerpunk-te im Bereich der Kinderförderung gesetzt.

- Für im Aufstellungsverfahren absehbare, aber noch nicht konkret bezifferbare Ri-siken im Vollzug der Haushalte werden Mittel in Höhe von 5,6 Mio. € p. a. einge-stellt.

- Mehreinnahmen des Landes aus der Erhöhung des Mittelrahmens für den Hoch-schulpakt durchlaufen als konsumtive Mehrausgaben die Haushalte im Planungs-zeitraum saldenneutral.

Die Herleitung der Finanzplanwerte der sonstigen konsumtiven Ausgaben und deren Zuordnung auf die Ressorteckwerte in den Haushaltsjahren 2014 / 2015 sind in Ta-belle 18 zusammengefasst. Dabei ist Folgendes zu beachten:

- Die ausgewiesenen Eckwerte der Produktpläne umfassen nicht die – am Ende der Tabelle als Gesamtbeträge dargestellte - Schuldentilgung des Landes an den öf-fentlichen Bereich (Bundes- und Gemeindedarlehen), die nahezu vollständig im Produktplan des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zugeordnet ist und bei der Berechnung des strukturellen Defizits als finanzielle Transaktion unberücksichtigt bleibt.

- Mit einem Mittelvolumen von 30 Mio. € (2012) und 20 Mio. € (2013) wurde bei der Aufstellung der Haushalte 2012 / 2013 ein Sonderprogramm zur (Vor-) Finanzie-rung struktureller Entlastungen („UVI“) aufgelegt. Die konsumtiven Anteile die-ses Programms in Höhe von 5,4 Mio. € (2012) bzw. 5,1 Mio. € (2013) sind dem Produktplan 93 (Zentrale Finanzen) zugeordnet.

- Die vom Bund geleisteten Konsolidierungshilfen und deren anteilige Weiterleitung an den Haushalt der Stadt Bremerhaven werden zwar innerhalb der Haushalte ge-bucht, dürfen jedoch nicht in die Gesamtbilanz der Haushalte im Hinblick auf die einzuhaltenden Sanierungsschritte des Stadtstaates einfließen. Die in Tabelle 18 ausgewiesenen sonstigen konsumtiven Ausgaben des Landes und der Stadtge-meinde Bremen enthalten daher auch nicht die Zahlungen der Konsolidierungs-hilfenanteile an Bremerhaven.

Tab. 18: Sonstige konsumtive Ausgaben (ohne Sozialleistungsausgaben) Land und Stadtgemeinde Bremen; in Mio. €

Ist Ist Anschl. Entwurf Planwerte

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Finanzplan 2011 / 2016 (Feb. 2012) 1393,1 1398,3 1406,4 1403,7 1407,8 1412,3

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 2,6 + 0,4 + 0,6 - 0,2 + 0,3 + 1,7 Veränderungen im Aufstellungsverfahren 2012/2013: 17,8 26,2

+ Zuordn. d. Mittel für Bildung u. Teilhabe zu Sozialleistungen -15,2 -16,3 + Zuführungen an das SV Hafen (aus Investitionen) 29,0 28,1 + Mehrausgaben Wissenschaft (u. a. Hochschulpakt 2020) 1,3 7,1 + Globale Mehrausgaben für Personalkostenzuschüsse 3,9 7,8

+ Sonstige Veränderungen -1,3 -0,5

= Sanierungsplanung (Sep. 2012) 1393,1 1416,0 1432,6 1419,9 1428,0 1434,1 1444,8

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 2,6 + 1,6 + 1,2 - 0,9 + 0,6 + 0,4 + 0,7 Veränderungen im Aufstellungsverfahren 2014/2015: 69,5 75,0 75,0 75,0

+ Schwerpunktbereich "Kinderbetreuung" 3,0 5,0 5,0 5,0

+ Mehrausgaben zur Minderung der Abbaurate 27,0 27,0 27,0 27,0

+ Reduz. der Abbauverpfl. der restl. Ausg. auf - 1,5 % p. a. 30,1 33,5 33,5 33,5

+ Risikovorsorge (für sonstige Bereiche) 5,6 5,6 5,6 5,6

+ Mehrausgaben Wissenschaft (Mehreinnahmen Hochschulpakt) 13,1 10,9 10,9 10,9

+ Umbuchung BAföG-Anteile Wissenschaft (zu investiven Ausgaben) -3,0 -3,0 -3,0 -3,0

+ Minderausgaben Arbeit (EU-Mindereinnahmen) -8,1 -8,7 -8,7 -8,7

+ Sonstige Veränderungen 1,9 4,7 4,7 4,7

Senatorin für Finanzen; Referat 20

+ Veränderungen im Vollzug 39,6

1) Ohne Anteil Bremerhavens an Konsolidierungshilfen (31,109 Mio. Euro); einschließlich Tilgungen an öffentlichen Bereich (Ogr. 58)

Die in Tabelle 18 ausgewiesenen ressortbezogenen Werte für die Jahre 2016 und 2017 stellen ein aus heutiger Sicht realistisches Szenario für die Entwicklung der kon-sumtiven Budgets auf Ressortebene dar. Sie basieren auf der Annahme, dass in den Jahren 2016 und 2017 – zur Sicherung von Vorabdotierungen bzw. Schwerpunktset-zungen und zur Einhaltung des Sanierungspfades insgesamt - ein Rückgang der sons-tigen konsumtiven Ausgaben (ohne Sozialleistungen) um 1,5 % pro Jahr erforderlich sein wird. Ausgabenminderungen in dieser Größenordnung entsprechen der für die Jahre 2014 / 2015 nach Abzug der Vorabdotierungen zugrunde gelegten Verände-rungsrate.

Die sich dabei ergebenden rechnerischen Differenzen zur globalen Fortschreibung der sonstigen konsumtiven Ausgaben im Rahmen der Finanzplanung, die ggf. auch zur

Fi-nanzierung von Vorabdotierungen und Schwerpunktsetzungen genutzt werden können, betragen knapp 30 Mio. € für 2016 und gut 60 Mio. € für 2017. Da Ausweitungen des Rahmens zu vermeiden sind und ein Ausblick auf die Folgejahre des Konsolidierungs-zeitraumes erwarten lässt, dass schon in den Haushalten 2016 / 2017 zusätzliche Re-duktionen gegenüber dem hier vorgelegten Rahmen notwendig sein könnten, sollten die produktplan-bezogenen Werte dieser Projektion als realistische Ausgangsgrößen betrachtet werden. Nach aktueller Einschätzung ist nicht auszuschließen, dass bei der Aufstellung der Haushalte 2016 / 2017 eine weitere Unterschreitung dieser Ausgangs-werte erforderlich sein wird.

Tab. 19: Innerbremische Zuordnung der Sonstigen konsumtiven Ausgaben ohne Sozialleistungsausgaben und Konsolidierungshilfen; in Mio. €

Ist Ist Anschl. Entwurf Planwerte

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Land Bremen 1585,3 1620,7 1604,0 1708,8 1751,0 - an die Stadt Bremen 727,2 746,1 755,0 816,5 847,9

- an Bremerhaven 248,6 251,8 256,7 273,8 283,9 291,6 296,2 Stadt Bremen 614,0 657,7 664,5 671,2 674,0

- an das Land Bremen 79,0 76,7 75,8 73,8 73,8

- an Bremerhaven 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1

Bremerhaven 97,2 99,0 89,2 102,4 103,4 100,8 100,9

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) - 2,5 + 0,0

- an das Land Bremen 3,2 3,4 2,9 3,4 3,4 3,4 3,3

- an die Stadt Bremen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

=> Land und Stadt Bremen 1393,1 1455,6 1437,7 1489,7 1503,4 1509,5 1520,1

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 0,4 + 0,7

=> Stadtstaat Bremen 1238,5 1299,4 1267,3 1314,8 1319,4 1315,2 1321,5

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 1,7 + 4,9 - 2,5 + 3,7 + 0,4 - 0,3 + 0,5

Stand: 12. August 2013

In Tabelle 19 sind die Eckdaten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (ohne Sozialleistungsausgaben) mit den entsprechenden Planwerten der Stadt Bremerhaven zum Stadtstaat-Ergebnis zusammengefasst.

Dass die Ist- und Planwerte des Stadtstaates geringer als die Werte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ausfallen, ist auf die hohen Bereinigungsbeträge zwi-schen den Einzelhaushalten zurückzuführen, die Personalkostenerstattungen des Landes an Bremerhaven als konsumtive Ausgaben berücksichtigen, die in Bremerha-ven als Personalausgaben haushaltswirksam werden.

Zu beachten ist, dass die Mittelfrist-Planung für den Haushalt der Stadt Bremerhaven in den Jahren 2014 bis 2017 noch Globale Minderausgaben aufweist, die im Zuge des weiteren Haushaltsaufstellungsverfahrens aufzulösen sind (vgl. 5.2.). Obwohl die konkrete Auflösung dabei auch über andere Einnahme- und Ausgabepositionen erfol-gen kann, ist davon auszugehen, dass die zu realisierenden Haushaltsverbesserunerfol-gen vorrangig bei den sonstigen konsumtiven Ausgaben erfolgen werden.

Im Dokument Freie Hansestadt Bremen (Seite 46-51)