5 Brandenburger Behörden stellen sich vor
5.3 Sonderabfallgesellschaft Branden- Branden-burg/Berlin mbH (SBB)
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14413 Potsdam Geschäftsführer: Berend Wilkens
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Am 01.07.1995 nahm die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) als zentrale Einrich-tung für die Organisation der Sonderabfallentsorgung ihre Tätigkeit auf. Die SBB arbeitet dies ist ein
No-vum in der Bundesrepublik länderübergreifend und unterliegt in Brandenburg der Fachaufsicht des Mi-nisteriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR). Mit ihrer Gründung wurde
eine enge Kooperation von Länderbehörden mit der abfallerzeugenden Wirtschaft und den ansässigen Entsorgungsunternehmen verwirklicht.
Die Gesellschafter der SBB sind zu gleichen Teilen das Land Brandenburg, das Land Berlin sowie jeweils eine GbR der Sonderabfallerzeuger und der Entsor-gungswirtschaft. Beide Länder haben der SBB ho-heitliche Aufgaben übertragen. Die Einführung der Andienungspflicht und die Zuweisung der Sonderab-fälle durch die SBB führten zu mehr Transparenz und Entsorgungssicherheit in der Abfallwirtschaft.
Ergänzt wird die Dienstleistung der SBB durch ein differenziertes Informations- und Beratungsangebot über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Sonderabfällen.
Die Aufgaben der SBB
Die Aufgaben der SBB sind in den Sonderabfall-entsorgungsverordnungen beider Länder festgeschrie-ben und umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
Zentrale Steuerung des angedienten Sonderab-falls durch das Entsorgungsnachweis- und Begleit-scheinverfahren sowie durch die Zuweisung der angedienten Sonderabfälle.
Überprüfung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Sonderabfällen im Rahmen der nach den Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder Berlin und Brandenburg übertragenen Befugnisse.
Sicherstellung ausreichender Entsorgungsmö-glichkeiten.
Mithilfe bei der Suche nach neuen Standorten für Entsorgungsanlagen.
Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung und Verwertung von Sonderabfällen.
Mitarbeit an der Entsorgungsplanung in den Län-dern Brandenburg und Berlin.
Beratung der Abfallerzeuger bezüglich Vermei-dung/Verminderung, Verwertung und Beseitigung.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Sonderab-fall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS) arbeitet die SBB seit Januar 1997 an Themen zum europäischen und deutschen Abfallrecht mit.
Qualitätssicherung
Mit In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Ab-fallgesetzes (KrW-/AbfG) [4] sowie der zugehörigen
Verordnungen und Richtlinien im Oktober 1996 hiel-ten neue Qualitätsattribute wie Entsorgungsfach-betrieb bzw. Privilegiertes Verfahren in der Abfall-wirtschaft Einzug. Als beliehene Dritte mit hoheitli-chen Aufgaben ist sich die SBB ihrer Verantwortung zur Qualitätssicherung ihrer Dienstleistungen sehr wohl bewusst. Aus diesem Grund wurde noch inner-halb des ersten Halbjahres 1997 ein diesen Anforde-rungen entsprechendes Qualitätsmanagement-system (QMS) eingeführt.
Die TÜV Zertifizierungsgemeinschaft e.V. (TÜV CERT) hat das Qualitätsmanagement - Zertifikat für folgenden Geltungsbereich erteilt:
- Steuerung der Abfallströme als Erfüllung behörd-licher Aufgaben,
- Verwertungsprüfung und Prüfung auf Zuweisungs-fähigkeit von Entsorgungsanlagen,
- Mitarbeit an Entsorgungskonzepten,
- Sicherung ausreichender Entsorgungskapazitäten sowie
- Erzeuger- und Entsorgerberatung.
Beratung der Abfallerzeuger
Die Beratung von Abfallerzeugern durch die Zentrale Stelle umfasst in der Hauptsache folgende Themen:
- Informationen zum Andienungsverfahren in Brandenburg und Berlin sowie zur Nachweispflicht gem. Nachweisverordnung,
- Beratung über die Nutzung von Entsorgungsnach-weisen (Einzel- bzw. Sammelnachweis, privilegier-tes Verfahren) sowie Hilfe beim Ausfüllen des Entsorgungsnachweises und anderer Formulare, - Beratung über die Eignung des in Frage kommen-den Beseitigungs- oder Verwertungsverfahrens bzw. der Zuweisungsfähigkeit der gewählten Entsorgungsanlage.
Zuweisung von Sonderabfällen
Im Jahr 2002 wurden von der SBB über 920.000 t besonders überwachungsbedürftige Abfälle aus dem Wirtschaftsraum Brandenburg/Berlin in genehmigten und dem Stand der Technik entsprechenden Entsor-gungsanlagen zugewiesen. Ihrem Auftrag folgend hat die SBB den überwiegenden Teil der Abfälle erzeuger-nahen Entsorgungsanlagen zugewiesen. Der Bran-denburgischen und Berliner Wirtschaft kommt der bundesweit niedrigste Gebührensatz von derzeit 4%
für die Tätigkeit der SBB unmittelbar zugute.
Beratung zur Abfallvermeidung
Die Verminderung der Abfallmengen bzw. ihrer Schädlichkeit ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung unserer Umwelt und deshalb das Ziel aller abfall-rechtlichen und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen.
Abfallvermeidung greift vor der Entstehung des Ab-falls und lässt somit die Notwendigkeit seiner Ent-sorgung entfallen. Sie hat eine Reduzierung des insgesamt anfallenden Abfalls, die Einsparung der Ressourcen Rohstoff und Energie sowie eine Verrin-gerung der Umweltbelastung zum Ziel.
Die SBB berät daher kleine und mittlere Unterneh-men über innovative abfallreduzierende Techniken und optimierte Organisationsformen. Das Ziel ist die Minimierung der Umweltbelastungen bei gleichzeiti-ger Verringleichzeiti-gerung der Kosten. Neben der Informations-basis über neue Techniken soll auch die Kenntnis
wichtiger betrieblicher Umweltkenngrößen und deren Integration in die betrieblichen Entscheidungs-prozesse gefördert werden. In Kooperation mit kom-petenten Partnern wie Innungen, Verbänden, Kam-mern, Ingenieurs- und Beratungsbüros vermitteln wir Ihnen branchenspezifische Informationen zur Sonder-abfallvermeidung.
Die Informationsdienste der SBB
Die SBB transportiert ihr Beratungsangebot aktiv zu denen, die mit Sonderabfällen zu tun haben, ob nun durch die Informationszeitung SBB-FORUM, durch Informationsveranstaltungen oder per Internet. Das SBB-FORUM, welches viertel-jährlich erscheint, können Sie kostenlos als E-Mail-Abonnement beziehen. Eine kurze Mail an FORUM@SBB.Brandenburg.de genügt. Weitere In-formationen finden Sie unter www.sbb-mbh.de.
A 1 Verzeichnisse 106
Abkürzungsverzeichnis 106
Abbildungsverzeichnis 106
Tabellenverzeichnis 108
Quellenverzeichnis 109
A 2 Ansprechpartner 112
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger 112
Untere Abfallwirtschaftsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte 113
Ämter für Immissionsschutz 115
Umweltministerium 116
Landesumweltamt 116
Sonderabfallgesellschaft 116
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern 116
Entsorgergemeinschaften 116
Gütegemeinschaften 117
Technische Überwachungsorganisationen 117
Anbieter für Fachkundelehrgänge 117
A 3 Entsorgungsanlagen 119
Anlagen zur thermischen Entsorgung fester Abfälle 119
Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Siedlungsabfällen 120 Entsorgungsanlagen für besonders überwachungsbedürftige Abfälle 121
A 4 Landesabfallrecht 131
Gesamtübersicht 131
Gesetze 131
Verordnungen 131
Richtlinien / Allgemeinverfügungen / Bekanntmachungen / Verwaltungsvorschriften 132
Erlasse 133
6 Anhang
A 1 Verzeichnisse
Abkürzungsverzeichnis
AGS Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften
AS Abfallschlüssel
AWP Abfallwirtschaftsplan AWU Abfallwirtschaftsunion AfI Amt für Immissionsschutz
BAA Betreiber von
Ab-wasserbehandlungsanlagen
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit
BSR Berliner Stadtreinigung
DKn Deponie-Klassen
DV-Programm Datenverarbeitungsprogramm EAK Europäischer Abfallkatalog
EU Europäische Union
eVr engerer Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin
EW Einwohnerwerte
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt
LBB Landesbergamt Brandenburg
LDS Landesbetrieb für Datenverar-beitung und Statistik
LUA Landesumweltamt Brandenburg
MEAB Märkische Entsorgungsan-lagen-Betriebsgesellschaft mbH MLUR Ministerium für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumord-nung
MI Ministerium des Innnern
NACE Klassifikation der Wirtschafts-zweige
örE öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger PET
(PET-Ver-packungen) Polyäthylen
PPK Pappe, Papier, Karton
QMS Qualitätsmanagementsystem
SBAZV Südbrandenburgischer Abfall-zweckverband
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg / Berlin mbH
TA Technische Anleitung
uAWB Untere Abfallwirtschaftsbehörde UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
VG Verwaltungsgericht
ZAB Zweckverband
Abfall-behandlung
z.T. zum Teil
Einheiten
kg/E,a Kilogramm pro Einwohner und Jahr
l/E,Wo Liter pro Einwohner und Woche
Mg Megagramm
Mio. Millionen
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bevölkerungsdichte in den Entsor-gungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Bran-denburg 2001
Abb. 2: Anteile ausgewählter Entsorgungs-leistungen an den Gesamtkosten für die Abfallentsorgung im Land Brandenburg 2001
Abb. 3: Durchschnittliche einwohnerspezifische Gebührenbelastung für die Abfall-entsorgung der Haushaltungen in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Lan-des Brandenburg 2001
Abb. 4: Abfallaufkommen nach Hauptgruppen im Land Brandenburg 2001
Abb. 5: Spezifisches Aufkommen an festen Siedlungsabfällen in den Entsorgungs-gebieten der öffentlich-rechtlichen Ent-sorgungsträger des Landes Branden-burg 2001
Abb. 6: Spezifisches Aufkommen fester Sied-lungsabfälle in den Entsorgungsgebie-ten der öffentlich-rechtlichen
Entsor-gungsträger des Landes Brandenburg 2001
Abb. 7: Anteile der zur Verwertung aussortier-ten Verpackungsmaterialien, bezogen auf die insgesamt über das Duale Sys-tem erfasste Verpackungsmenge im Land Brandenburg 2001
Abb. 8: Entwicklung des Aufkommens an fes-ten Siedlungsabfällen und Wertstoffen im Land Brandenburg von 1995 bis 2001 Abb. 9: Entwicklung des Abfall- und Wertstoff-aufkommens im Land Brandenburg von 1995 bis 2001
Abb. 10: Entwicklung des Aufkommens einzelner Wertstoffarten im Land Brandenburg von 1995 bis 2001
Abb. 11: Entwicklung der Ablagerungsmengen im Land Brandenburg von 1992 bis 2001 in 1.000 Mg/a
Abb. 12: Entwicklung des Gesamtaufkommens von 1994 bis 2001
Abb. 13: Prozentualer Anteil der sonstigen be-sonders überwachungsbedürftigen Ab-fälle und der kontaminierten minerali-schen Bauabfälle zum Gesamtaufkom-men
Abb. 14: Anzahl der Erzeuger pro kreisfreie Stadt / Landkreis
Abb. 15: Abfallaufkommen pro kreisfreie Stadt / Landkreis
Abb. 16: Abfallaufkommen pro Einwohner Abb. 17: Abfallaufkommen an besonders
über-wachungsbedürftigen Abfällen pro Ein-wohner in den Gemeinden des Landes Brandenburg
Abb. 18: Anzahl der Erzeuger und Anteil am Gesamtaufkommen, bezogen auf die Menge besonders überwachungsbe-dürftiger Abfälle pro Abfallerzeuger
Abb. 19: Wirtschaftszweige mit dem höchsten Abfallaufkommen
Abb. 20: Aufkommen besonders überwachungs-bedürftiger Abfälle unterteilt nach Abfall-arten
Abb. 21: Entwicklung des Aufkommens der sons-tigen besonders überwachungsbedürf-tigen Abfälle unter Berücksichtigung der kontaminierten mineralischen Bauab-fälle
Abb. 22: Abfallaufkommen an kontaminierten mineralischen Bauabfällen und sonsti-gen besonders überwachungsbedürf-tigen Abfällen pro kreisfreie Stadt / Land-kreis
Abb. 23: Entsorgung der besonders überwa-chungsbedürftigen Abfälle im Land Brandenburg unterteilt nach Abfallarten Abb. 24: Verbleib der Brandenburger Abfälle Abb. 25: Entsorgung im Land Brandenburg Abb. 26: Darstellung der im Land Brandenburg
angefallenen und entsorgten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (in 1.000 t)
Abb. 27: Abfallströme der besonders überwa-chungsbedürftigen Abfälle zwischen Brandenburg und den anderen Bundes-ländern sowie dem Ausland (Angaben in 1.000 t)
Abb. 28: Gegenüberstellung der Anforderungen an die geologische Barriere und die Basisabdichtung nach DepV und TA Siedlungsabfall / TA Abfall (DKn 0 und I)
Abb. 29: Gegenüberstellung der Anforderungen an die geologische Barriere und die Basisabdichtung nach DepV und TA Siedlungsabfall / TA Abfall (DKn II und III)
Abb. 30: Einzel- / Sammelentsorgung im Land Brandenburg von 1999 bis 2001,
bezo-gen auf das Abfallaufkommen ohne kontaminierte mineralische Bauabfälle Abb. 31: Anteil des Abfallaufkommens bezogen
auf die Entsorgungsart und im Vergleich mit Abfallmengen
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Anzahl der Einwohner in den Entsor-gungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Bran-denburg
Tab. 2: Anzahl der möglichen Behälterent-leerungen und zur Verfügung gestelltes Behältervolumen für die Hausmüller-fassung in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2001
Tab. 3: Spezifisches zur Verfügung gestelltes Behältervolumen für die Abfallerfassung in den Entsorgungsgebieten der öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2001
Tab. 4: Wertstofferfassung im Holsystem in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Lan-des Brandenburg 2001
Tab. 5: Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2001
Tab. 6: Abfallaufkommen nach Hauptgruppen in den Entsorgungsgebieten der öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2001
Tab. 7: Aufkommen an festen Siedlungsab-fällen in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2001
Tab. 8: Spezifisches Aufkommen an festen Siedlungsabfällen in den Entsorgungs-gebieten der öffentlich-rechtlichen Ent-sorgungsträger des Landes Branden-burg 2001
Tab. 9: Wertstoffaufkommen und spezifische Wertstoffmengen in den Entsorgungs-gebieten der öffentlich-rechtlichen Ent-sorgungsträger des Landes Branden-burg 2001
Tab. 10: Wertstoffaufkommen in den Entsor-gungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Bran-denburg 2001 (durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfasste Wertstoffarten)
Tab. 11: Wertstoffaufkommen in den Entsor-gungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Bran-denburg 2001 (über das Duale System erfasste Wertstoffarten)
Tab. 12: Aufkommen an Problemstoffen aus Haushaltungen und Sonderabfallklein-mengen aus dem Gewerbe im Land Brandenburg 2001
Tab. 13: Bauabfallaufkommen in den Entsor-gungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Bran-denburg 2001 (den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassene Bau-abfälle)
Tab. 14: Aufkommen an sonstigen Abfällen im Land Brandenburg 2001
Tab. 15: Aufkommen an Sekundärabfällen im Land Brandenburg 2001
Tab. 16: Abgelagerte Abfallmengen in den Ent-sorgungsgebieten der öffentlich-rechtli-chen Entsorgungsträger im Land Bran-denburg 2001
Tab. 17: Abfallbilanz der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Bran-denburg 2001
Tab. 18: Verteilung des Gesamtaufkommens nach Herkunftsbereichen
Tab. 19: Aufkommen an Problemstoffen aus Haushalten und dem Gewerbe (Auszug)
Tab. 20: Gesamtüberblick zum Abfallaufkommen nach kreisfreien Städten / Landkreisen Tab. 21: Abfallaufkommen im engeren
Verflech-tungsraum (eVr) von 1998 bis 2001 Tab. 22: Verteilung des Abfallaufkommens nach
Wirtschaftszweigen im Land Branden-burg
Tab. 23: Aufkommen nach Kapiteln
Tab. 24: Zusammenfassende Darstellung der Entsorgungsanlagen für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Anga-ben aus dem Jahr 2001)
Tab. 25: Verteilung der im Land Brandenburg entsorgten Abfälle
Tab. 26: Entsorgung der besonders überwa-chungsbedürftigen Abfälle im Land Brandenburg unterteilt nach Entsor-gungsverfahren
Tab. 27: Gegenüberstellung der entsorgten Ab-fallmengen ausgewählter Entsorgungs-verfahren und den Kapazitäten der Ent-sorgungsanlagen im Land Brandenburg im Jahr 2001
Tab. 28: Verbleib der Brandenburger Abfälle in anderen Bundesländern und im Ausland Tab. 29: Verbleib der im Land Brandenburg an-gefallenen besonders überwachungs-bedürftigen Abfälle, unterteilt nach Entsorgungsverfahren
Tab. 30: Entsorgung besonders überwachungs-bedürftiger Abfälle im Land Brandenburg Tab. 31: Deponieklassen und Zuordnungswerte Tab. 32: Übersicht der kontaminierten minerali-schen Bauabfälle im Land Brandenburg für das Jahr 2001
Tab. 33: Gegenüberstellung von Sammel- und Einzelentsorgung je Branche einschließ-lich der Anzahl der Erzeuger
Tab. 34: Zusammenstellung von Berichtspflich-ten zu Klärschlämmen
Tab. 35: Überblick der im Land Brandenburg er-zeugten Klärschlämme im Jahr 2001 unterteilt nach zuständiger Behörde und Veröffentlichung (Zahlen gerundet)
Quellenverzeichnis
[1] Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG) vom 06. Juni 1997 (GVBl. I/97 S. 40) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.Juni 2000 (GVBl. I/00 S. 90,100)
[2] Verordnung über die Vermeidung und Verwer-tung von Verpackungsabfällen (Verpackungs-verordnung VerpackV) vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert am 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572)
[3] Bevölkerung am 31.12.2000 nach Gemeinden zum Gebietsstand 31.12.2000, (Hrsg.):
Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Sta-tistik im Land Brandenburg
[4] Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Besei-tigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. Septem-ber 1994, verkündet als Art. 1 Gesetz zur Ver-meidung und Beseitigung von Abfällen (BGBl.
l S. 2705), zuletzt geändert am 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322)
[5] Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energi-en (Erneuerbare-EnergiEnergi-en-Gesetz - EEG) so-wie zur Änderung des Energiewirtschafts-gesetzes und des MineralölsteuerEnergiewirtschafts-gesetzes vom 29.3.2000 (BGBl. I S. 305), zuletzt geän-dert am 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2778) [6] Abfallwirtschaftsplan Land Brandenburg -
Teil-plan besonders überwachungsbedürftige Ab-fälle, Potsdam, Oktober 1999, (Hrsg.): Minis-terium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg
[7] Abfallbilanz der öffentlich-rechtlichen Ent-sorgungsträger (örE) des Landes Brandenburg 2001, www.brandenburg.de/land/mlur/a/
a_bilan.htm
[8] Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung -NachwV) vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1382), Neufassung der Nachweis-verordnung vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S.
2374), zuletzt geändert am 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302)
[9] Verordnung über die Rücknahme und Entsor-gung gebrauchter Batterien und Akkumulato-ren (Batterieverordnung BattV) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658), Fassung der Bekannt-machung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S. 1486), zuletzt geändert am 9. September 2001 (BGBl.
I S. 2331)
[10] Erfolgskontrolle 2001 der Stiftung Gemeinsa-mes RücknahGemeinsa-mesystem Batterien (GRS), Hamburg vom März 2002
[11] Erfolgskontrolle 2001 des Rücknahmesystem für gebrauchte Batterien (VfW-REBAT) der VfW Aktiengesellschaft Köln vom März 2002 [12] Quartals- / Jahresberichte der Hersteller und
Vertreiber gem. § 25 Abs. 2 Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), zuletzt geändert am 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322)
[13] Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK-Verordnung - EAKV) vom 13.09.1996 (BGBl. I S. 1428), ersetzt durch die Verordnung über das Europäische Abfall-verzeichnis (AbfallAbfall-verzeichnis-Verordnung AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert am 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833) [14] Bevölkerung am 31.12.2001 nach Gemeinden
zum Gebietsstand 31.12.2001, (Hrsg.):
Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Sta-tistik im Land Brandenburg
[15] Klassifikation der Wirtschaftszweige; Wiesba-den 1994, (Hrsg.): Statistisches Bundesamt
[16] Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Bestim-mungsverordnung besonders überwachungs-bedürftige Abfälle BestbüAbfV) vom 10. Sep-tember 1996 (BGBl. I Nr. 47, S. 1366 vom 20.
September 1996)
[17] Fachpublikationen, herausgegeben durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR): Sonderabfallauf-kommen des Landes Brandenburg 1994, Potsdam, Februar 1996; Sonderabfallauf-kommen des Landes Brandenburg 1995, Potsdam, März 1997; Sonderabfallaufkommen 1996 im Land Brandenburg, Potsdam, Mai 1998; Sonderabfallaufkommen 1997 im Land Brandenburg, Potsdam, April 1999;
[18] Titelreihe Fachbeiträge des Landesumwelt-amtes: Sonderabfallbilanz 1998 Land Brandenburg in Heft-Nr. 51; Abfallbilanz 1999 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle -Land Brandenburg in Heft-Nr. 60
[19] Fachpublikation, herausgegeben durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR): Daten und Informationen zur Abfall-wirtschaft 2000, Potsdam, November 2002 [20] Verordnung über Deponien und Langzeitlager
und zur Änderung der Abfallablagerungs-verordnung (DeponieAbfallablagerungs-verordnung DepV) vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807)
[21] Verordnung über die umweltverträgliche Abla-gerung von Siedlungsabfällen (Afallablage-rungsverordnung AbfAblV) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I Nr. 10 S. 305 vom 27. Februar 2001)
[22] Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. EG Nr. 1 L 182, S. 1)
[23] Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall) - Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen vom 14. Mai .1993 (BAnz. Nr. 99a)
[24] Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall) Teil 1: Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikali-schen, biologischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besonders überwa-chungsbedürftigen Abfällen vom 12.03.1991 (GMBl. S 139 ber. S. 469)
[25] Verordnung zur Änderung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager sowie zur Neu-bekanntmachung der Nachweisverordnung vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4417 vom 29. November 2002)
[26] Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungs-richtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I Nr. 40 S. 1950 vom 02. August 2001)
[27] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-räusche, Erschütterungen und ähnliche Vor-gänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.
Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785)
[28] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bun-des-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4.
BImSchV) vom 24. Juli 1985 (BGBl. I S. 1586), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950)
[29] Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-verordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl I Nr. 36 vom 16. Juli 1999)
[30] Runderlass 6/8/02 des MLUR vom 18. Novem-ber 2002 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 54 S.
1141 vom 30. Dezember 2002)
[31] Altölverordnung (AltölV) vom 27. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2335), Fassung der Bekanntma-chung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368) [32] Verordnung über die Entsorgung von Altholz
(Altholzverordnung AltholzV) vom 15. August 2002 (BGBl I S. 3302)
[33] Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.
April 1992 (BGBl. I S. 912), geändert durch Verordnung vom 6. März 1997 (BGBl. I S. 446) [34] Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltsta-tistikgesetz UStatG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530), geändert durch Ge-setze vom 9. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1498) und vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) [35] Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz AbfVerbrG) vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771), zuletzt geändert durch Art. 53 Sie-bente Zuständigkeitsanpassungs-VO vom 29.
Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785)