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Seniorenzentrum Holleben-Benkendorf, Haus am Schlosspark, der Gemeinsam Leben - Gesellschaft für betreutes Wohnen e.V

IV. Hinweise und Empfehlungen: Stand der Umsetzung

17. Seniorenzentrum Holleben-Benkendorf, Haus am Schlosspark, der Gemeinsam Leben - Gesellschaft für betreutes Wohnen e.V

Besuch am 07.02.2001

Die Einrichtung befindet sich landschaftlich sehr schön gelegen, umrahmt von einer großzügigen Parkanlage auf einem ehemaligen Rittergut. Ende 1999 konnte hier ein ansprechender Neubau bezogen werden. Das Haus ist geprägt von einer freundlichen und offenen Atmosphäre, wobei deutlich wird, dass sich die Bewohner hier wohl fühlen können. Dies ist nicht zuletzt der engagierten Arbeit der Mitarbeiter geschuldet.

Gegenwärtig werden 28 gerontopsychiatrische Bewohner in der Einrichtung betreut, wobei es bisweilen zu Integrationsschwierigkeiten kommt. Dies hat zu der Überlegung geführt, einen speziellen gerontopsychiatrischen Bereich zu schaffen. Nur so würde eine optimale Betreuung und Förderung möglich werden. Dabei bestehen seitens des Leiters der Einrichtung klare konzeptionelle Überlegungen zur künftigen Gerontopsychiatrie. Auch wird schon jetzt auf eine spezifische Weiterbildung des Personals orientiert.

Die Besuchskommission unterstützt diese Zielvorstellungen.

In den Gesprächen wurde wieder einmal deutlich, dass im Pflegeversicherungsgesetz der Hilfebedarf des gerontopsychiatrischen Klientel oft zu wenig Berücksichtigung findet und gerade die individuell aktivierende Pflege einen hohen Zeitaufwand ausmacht, der durch die Pflegestufen bei weitem nicht abgedeckt ist.

Bericht der Besuchskommission 6

Vorsitzender Herr Prof. Dr. Helmut Späte, Stellv. Vorsitzender Herr Lars Geppert

Aktuelle Entwicklungstendenzen in den besuchten Regionen

Die Besuchskommission ist für den Burgenlandkreis und die Landkreise Sangerhausen, Weißenfels und Merseburg-Querfurt zuständig.

Zur klinische Versorgung

Im Berichtszeitraum zeichnet sich eine zukünftige Verbesserung der klinischen Versorgung ab. Im Landkreis Merseburg-Querfurt macht das Klinikum in Querfurt entscheidende Baufortschritte, sodass auch die Psychiatrische Abteilung vom jetzigen Standort Zingst in absehbarer Zeit umziehen kann. Im Burgenlandkreis ist die Entscheidung zugunsten eines Neubaus der Psychiatrischen Abteilung im Gefüge des Kreiskrankenhauses Saale-Unstrut in Naumburg gefallen; dies lässt die berechtigte Hoffnung aufkommen, dass die qualifizierte stationäre Versorgung im Burgenlandkreis ein sehr gutes Niveau erhalten wird. Im Landkreis Sangerhausen konnte die Suchtfachklinik von Sotterhausen in den Neubau Kelbra umziehen und im Objekt Sotterhausen eine spezielle Drogenbehandlung vorbereitet werden. Als problematisch ist nach wie vor die Situation in der Suchtfachklinik Schkopau im Landkreis Merseburg-Querfurt anzusehen.

Die Landkreise Sangerhausen und Weißenfels haben keine eigenen stationären klinischen Angebote für psychiatrisch zu versorgende Patienten, auch psychiatrische Tageskliniken konnten bisher hier nicht etabliert werden. Die Patienten müssen deshalb gemeindefern durch Kliniken angrenzender Landkreise mitversorgt werden.

Niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten

Von der KV LSA wurde dem Ausschuss aktuell mitgeteilt, dass im Landkreis Sangerhausen ein Facharzt für Nervenheilkunde und ein psychologischer Psychotherapeut praktizieren. In Anbetracht der klinischen Defizite ist hier von einer Unterversorgung auszugehen. Im Landkreis Merseburg-Querfurt arbeiten ein Facharzt für Nervenheilkunde, zwei Fachärzte für Psychiatrie (mit 1,5 Stellen), zwei Neurologen (mit 1,5 Stellen) sowie drei psychologische Psychotherapeuten in eigener Praxis. Im Burgenlandkreis haben sich vier Fachärzte für Nervenheilkunde und zwei psychologische Psychotherapeuten niedergelassen. Im Landkreis Weißenfels werden die klinischen Defizite durch zwei Fachärzte für Nervenheilkunde, einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie (beide mit je einer halben Stelle) sowie fünf psychologischen Psychotherapeuten gemildert. Es wird von den besuchten Einrichtungen eingeschätzt, dass sich die niedergelassenen Psychiater, wenn auch sehr unterschiedlich, in die sozialpsychiatrischen Belange ihrer Regionen einbringen.

Sozialpsychiatrische Dienste

Keiner der Sozialpsychiatrischen Dienste in den vier Landkreisen ist derzeit mit einem Facharzt für Psychiatrie besetzt. Im Burgenlandkreis entstand ein weiteres Problem durch die plötzliche Beendigung der Tätigkeit der langjährigen Leiterin des SpDi.

Vollstationäre Heime, Übergangs- und ambulantes Wohnen

Aus den Wohnheimen wird eine Zunahme von Reglementierung und Bürokratisierung insbesondere mit der Änderung des Heimgesetzes und der Novellierung des § 93 d BSHG beklagt.

Außerdem fehle es häufig an einer dem Bewohner dienlichen und zukunftsweisenden Zusammenarbeit auch innerhalb der Regionen. Insgesamt bietet sich ein sehr buntes Bild der Angebote auf verschiedenen Ebenen. Eindeutiger Nachholbedarf besteht in allen Regionen bei der Einrichtung von Möglichkeiten für das ambulant Betreute Wohnen. (s. Tabelle)

Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt 8. Bericht des Ausschusses für den Zeitraum Mai 2000 - April 2001

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Landkreis Sangerhausen Merseburg-Querfurt Burgenlandkreis Weißenfels

Einrichtungen Zahl * Plätze /

Betten *

Zahl * Plätze / Betten *

Zahl * Plätze / Betten *

Zahl * Plätze / Betten *

niedergelassene Psychiater / KJP 1 / 0 2,5 / 0 4 / 0 2,5 / 0

niedergel. psycholog. Psychotherapeuten 1 3 2 5

Fachklinik für Psychiatrie

Psychiatrische Abteilung am Krankenhaus/ KJP 1 / 1 55 / 26 1 80

Psychiatrische Tagesklinik 1 12 1 24

Tagesklinik f. Kinder- u. Jugendpsychiatrie 1 9 Suchtfachklinik, / Tagesklinik 1 106 1 10 / 15

Sozialpsychiatrischer Dienst 1 1 1

WH / Bereich für geistig Behinderte 2 90 2 50 1 55 1 35

WH für geistig behinderte Kinder 1 24 2 54 1 20 1 42

WH / Bereich f. seel. beh. Kinder u. Jgl. 2 63 3 70 1 12

WH für seelisch Behinderte 2 61 2 32

WH für Suchtkranke 2 60 1 50 2 57

ÜWH für Suchtkranke

Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte 1 ? 2 30

Betreutes Wohnen für Suchtkranke 1 10 2 19

Betreutes Wohnen für geistig Behinderte 1 18

Tagesstätte für seelisch Behinderte 2 35 1 12

Tagesstätte für Suchtkranke

Suchtberatungsstelle 1 1 2 1

WH an WfB / AWG 1 52 3 131 2 62 2 68

WfB / Bereich für seelisch Behinderte 1 180 2 395 / 30 1 200 1 180 Selbsthilfefirma/Integrationsfirma/Jobs

Berufl. Reha für seel. Behinderte ü. Arbeitsamt

APH mit gerontopsych. Pflegebereichen 2 600 1 56 1 100

* zum Besuchszeitpunkt dem Ausschuss bekanntgewordene Daten, für die Angaben wird keine Gewähr übernommen, zwischenzeitliche Änderungen möglich

Besuche im Einzelnen:

1. Wohnheim für geistig und mehrfach Behinderte „Manufaktur“ und „Luisenhaus“ Naumburg, Kath. Pfarrgemeinde „St. Peter und Paul“

Besuch am 20.06.2000

Das Altenpflegeheim „Luisenhaus“ sowie das Wohnhaus „Manufaktur“ für seelisch und geistig Behinderte sind eingebunden in ein vernetztes Versorgungssystem älterer Bewohner am Standort Naumburg. Im Rahmen dieser gestuften Versorgung ist eine adäquate Betreuung für die behinderten Menschen ermöglicht (Seniorenbüro, Tagespflege, Betreuung älterer mehrfachbehinderter Personen usw.).

Die Besuchskommission konnte sich von der bedarfsgerechten Größe, Struktur und Gliederung der Einrichtung überzeugen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist als gut einzuschätzen, individuelle Förderung kann somit adäquat umgesetzt werden. Die Kommissionsmitglieder vermerkten besonders positiv die familiäre Atmosphäre der Einrichtung, die Liebe zum Detail, das hohe Engagement der Mitarbeiter und beim baulichen Vorhaben die gelungene Verbindung zwischen alten und neuen Elementen. Die Besuchskommission hat mit Interesse die Pläne zur Aufnahme von pflegebedürftigen Eltern mit behinderten Kindern als integrierte Modellwohnform zur Kenntnis genommen.

Spannungen sind für das „Luisenhaus“ dadurch gegeben, dass offenbar jedes Jahr der Kampf gegen den Umzug nach Schelkau von neuem ausgetragen werden muss. Neuaufnahmen werden nicht bewilligt. Deshalb wird an das Landesamt und das Ministerium appelliert, die Einrichtung als Einrichtung der Behindertenhilfe auf Dauer anzuerkennen (für 12 Bewohner) und somit einen wichtigen Teil eines vernetzten Versorgungssystems aufrechtzuerhalten. Es wird die Gewährung von Eingliederungshilfe für ältere behinderte Menschen empfohlen, die das Rentenalter überschritten haben. Förderung und aktivierende Maßnahmen sind in jedem Alter erforderlich, um am aktiven Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.

Bei der Entscheidungsfindung sollten jene Prinzipien im Vordergrund stehen, die das ohnehin eingeengte Leben der Behinderten und die Last der Angehörigen nicht noch mehr verschlimmern, d.h. Wohnortnähe, ein „Recht auf Heimat“, unabhängig davon, wie der Behinderungszustand durch die Verwaltung eingestuft wird.

2. WfB Osterfeld und WH an WfB Heiligenkreuz,