• Keine Ergebnisse gefunden

Senioren-Tagesbetreuung

Im Dokument Sozialbericht 2009/2010 (Seite 114-119)

Rechtsgrundlagen:

Das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 (LGBl. Nr.5/2000 i.d.g.F.) sieht im § 35 als teilstationären sozialen Dienst auch „Betreuung und Förderung in Tagesstrukturen für alte und pflegebedürftige Menschen“ vor, welche die „Unterbringung und Betreuung betagter, pflegebedürftiger und behinderter Menschen während eines Teiles des Tages“ gewährleistet und dazu beitragen soll „den höchsten für den hilfsbedürftigen Menschen erreichbaren Grad psychischer, physischer, geistiger und sozialer Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu fördern“. Solche Einrichtungen unterliegen hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes der Bewilligungspflicht nach § 38 leg. cit.

Mit Beschluss der Landesregierung sind ab Jänner 2007 „Richtlinien zur Durchführung und Förderung der Senioren-Tagesbetreuung“ in Kraft getreten, welche 2008 und 2010 hinsichtlich des Ausmaßes der Förderung und der Fördermodalitäten geändert wurden.

Zielsetzung:

Die teilstationären Dienste in Form von Tagesbetreuung stellen einen eigenständigen Versorgungsbereich dar – ein Zwischenglied zwischen der Betreuung zu Hause und der Aufnahme in ein Pflegeheim. Der Ausbau teilstationärer Einrichtungen steht auch mit dem erklärten Ziel der Pflegevorsorge im Einklang, ambulante vor stationärer Betreuung zu forcieren.

Das Angebot der Senioren-Tagesbetreuung richtet sich an alte und pflegebedürftige Menschen mit funktionellen Einschränkungen bzw. psychischen Veränderungen (wie z.B. desorientierte Personen, Alzheimer-, Schlaganfall- und gerontopsychiatrische Patienten), die den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und deren Versorgung zu Hause an Werktagen bereits problematisch geworden ist: ambulante Dienste allein sind nicht mehr ausreichend, stationäre Pflege wäre aber noch nicht erforderlich.

Voraussetzungen für die Senioren-Tagesbetreuung sind die Transportfähigkeit der betreuungsbedürftigen Person und das Vorhandensein einer ergänzenden professionellen bzw. informellen Betreuung zu Hause.

Die Anmeldung erfolgt in Form eines Aufnahmegespräches, bei welchem die Bedürfnisse und Vorstellungen zwischen dem Tagesgast bzw. seinem Angehörigen und der fachlichen Leitung abgeklärt werden.

Die Tagesgäste kommen ein- bis mehrmals pro Woche; sie werden von Angehörigen, oder von einem Fahrtendienst gebracht. Im Vollausbau sind die Einrichtungen üblicherweise von Montag bis Freitag geöffnet (in der Startphase meist nur an ein bis zwei Tagen pro Woche).

Die Senioren-Tagesbetreuung soll eine wichtige Funktion bei der Entlastung pflegender Angehöriger erfüllen und deren Pflegebereitschaft durch regelmäßige und planbare „Verschnaufpausen“ festigen. Auch die Wiederaufnahme oder Fortsetzung

Bgld. Sozialbericht 2009/2010 Kap. 12 - Senioren-Tagesbetreuung

einer Berufstätigkeit könnte ermöglicht werden. Dabei zielt das Angebot vor allem auch auf diejenigen Angehörigen, die durch die Pflege demenziell erkrankter Personen psychisch und physisch an ihre Grenzen gelangen.

Durchführung und Fördermaßnahmen:

Im 1. Abschnitt der Landesrichtlinien werden Grundsätze, Einrichtungsformen, Leistungsspektrum und Qualitätskriterien definiert.

Eine Einrichtung zur Senioren-Tagesbetreuung im Sinne dieser Richtlinien ist eine auf Dauer angelegte organisatorische Zusammenfassung von Personen und Sachmitteln, die in der Lage sein muss, unter ständiger Verantwortung einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft (DGKP) eine ausreichende, regelmäßige und geplante Pflege, Betreuung und Förderung eines wechselnden Kreises pflege- und betreuungsbedürftiger Personen zu gewährleisten. Unabhängig von der Trägerschaft handelt es sich dabei um eine selbstständig wirtschaftende Einrichtung.

Senioren-Tagesbetreuung kann in zwei Einrichtungsformen angeboten werden:

♦ in einer Solitäreinrichtung – in enger Kooperation mit einem ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst oder

♦ mit anderen Einrichtungen räumlich bzw. organisatorisch verbunden (z.B.

Tagesbetreuung im Altenwohn- und Pflegeheim).

Betreiber der Einrichtung können sein:

♦ ambulante Pflegedienste;

♦ Betreiber eines Altenwohn- und Pflegeheimes;

♦ sonstige Betreiber, wenn sie selbst über eine einschlägige fachliche Qualifikation im Bereich der Pflege und Betreuung alter Menschen verfügen und die personelle Ausstattung zur Erreichung des Einrichtungszweckes in besonderem Maße geeignet erscheint und wenn der regionale Bedarf dafür gegeben ist.

Die Qualitätskriterien beinhalten u.a. die räumlichen und personellen Erfordernisse, Betreuungsangebote, Tagesstruktur, Dokumentationspflicht und Betreuungsvertrag.

Im 2. Abschnitt werden das Ausmaß der Landesförderung für die Betreiber sowie die Kriterien zur Erlangung einer zusätzlichen Unterstützung für die Tagesgäste aus Sozialhilfemitteln festgelegt.

Eine Evaluierung im April 2008 ergab, dass die Seniorentagesbetreuung noch nicht im erwünschten Ausmaß angenommen wurde: der Auslastungsgrad lag im ersten Jahr im Durchschnitt nur bei 25%. Als Gründe dafür wurden einerseits die hohen Kosten für die Tagesgäste genannt, andererseits war bei hohen Monatskosten das Verfahren zur Erlangung einer zusätzlichen Sozialhilfe-Unterstützung für die Hilfesuchenden zu kompliziert und deren Höhe zu gering. Dem Rechnung tragend wurden die Förderrichtlinien überarbeitet und die Landesförderung um mehr als 40% angehoben.

Die Höhe der Landesförderung ist betragsmäßig gestaffelt und richtet sich nach dem

Bgld. Sozialbericht 2009/2010 Kap. 12 - Senioren-Tagesbetreuung

zur Verfügung stehenden Einkommen und Pflegegeld des Tagesgastes: sie beträgt im Normalfall bis zu 32 Euro und für Tagesgäste mit wesentlich erhöhtem Betreuungs-aufwand bis zu 44 Euro.

Manche BesucherInnen kommen nur weniger als zweimal pro Woche – aber bei starker Inanspruchnahme (ab etwa 3x pro Woche) können hohe monatliche Gesamtkosten entstehen, weshalb es dafür zusätzliche Zuschüsse des Landes gibt.

Schließlich können auch besondere Härtefälle durch individuelle Lösungen vermieden werden, falls etwa neben der Tagesbetreuung auch noch andere Pflegedienste finanziert werden müssen.

Die Abwicklung der Förderung des Landes erfolgt über das Tageszentrum – unbürokratisch und ohne weitere Formalitäten für den Tagesgast, welcher seinen Beitrag für Unterbringung und Betreuung abzüglich der Landesförderung sowie die Kosten der Verpflegung und falls erforderlich Transportkosten zu bezahlen hat.

Einrichtungen:

Im Burgenland gibt es derzeit 9 „aktive“ Einrichtungen mit Betriebsbewilligung; diese verfügen über 99 bewilligte Plätze:

Neusiedl am See – 12 Pl. (Caritas – im Pflegeheim „Haus St. Nikolaus“ integriert) Eisenstadt – 12 Pl. (Hilfswerk – in der Seniorenpension integriert)

Neudörfl – 12 Pl. (im Pflegeheim integriert; Bewilligung erteilt, Inbetriebnahme 2011) Mattersburg – 12 Pl. (im Pflegeheim „Villa Martini“ integriert)

Deutschkreutz – 12 Pl. (Caritas – im Pflegeheim „Haus Lisa“ integriert) Oberwart – 12 Pl. („Seniorengarten“ der Diakonie)

Pinkafeld 12 Pl. (im Pflegeheim „Haus St. Vinzenz“ integriert)

Güssing 5 Pl. (Caritas – im Pflegeheim „Haus St.Franziskus“ untergebracht) Jennersdorf 10 Pl. (Rotes Kreuz)

Damit standen zu Jahresbeginn 2011 pro 1.000 Einwohner im Alter von 60 und mehr Jahren 1,34 Tagesbetreuungsplätze zur Verfügung (3,6 Plätze pro 1.000 Ew. 75+).

Zusätzlich wurden 2010 im Waldheim bei Bad Sauerbrunn ( Kap. 13) 3 Tagesgäste gefördert. Weiters wird fallweise Betreuung während des Tages noch in weiteren Pflegeheimen angeboten (wie etwa in Kittsee, Gols, Purbach, Rust, Lockenhaus, Weppersdorf, Güttenbach, Limbach).

Statistische Daten:

Im Jahr 2010 wurden 8.629 ganze BesucherInnentage gezählt (2008: 3.268 – 2009:

6.086), damit waren im Monatsschnitt 719 BesucherInnentage zu verzeichnen und pro Monat besuchten insgesamt 83 Tagesgäste die Einrichtungen (2009: 69 Tagesgäste Abb. 12.1).

Bgld. Sozialbericht 2009/2010 Kap. 12 - Senioren-Tagesbetreuung

Senioren-Tagesbetreuung

Tagesgastschnitt pro Monat (Summe aller Einrichtungen)

83

46

69

31

0 20 40 60 80 100

2007 2008 2009 2010

Abbildung 12.1

2010 gab es 1.834 Öffnungstage in 8 Tageszentren (2009: 1.500 Öffnungstage in 7 Einrichtungen). Lag die Auslastung Anfang 2008 – trotz erheblich weniger Öffnungs-tage – noch bei etwa 25%, waren 2009 im Jahresdurchschnitt bereits 38% zu verzeichnen und 41% im Jahr 2010; als Spitzenreiter erwiesen sich dabei Deutschkreutz (88%), Jennersdorf (84%) und Güssing (74%), während die Auslastung in Pinkafeld und Eisenstadt (je 22%) und in Mattersburg (24%) weit unter dem Durchschnitt lag.

2010 betrug die durchschnittliche Anzahl monatlicher Besuche eines Tagesgastes 9,2 (2009: 7,9 Besuche).

Senioren-Tagesbetreuung Landesförderungpro Leistungsjahr

97.000

218.000

55.000

308.000

0 100.000 200.000 300.000 400.000

2007 2008 2009 2010

Abbildung 12.2

Bgld. Sozialbericht 2009/2010 Kap. 12 - Senioren-Tagesbetreuung

Im Leistungsjahr 2010 wurden rund 307.000 Euro für die Förderung der Senioren-Tagesbetreuung aufgewendet (2009: 217.000 Euro; Abb. 12.2). Die durchschnittliche Förderung pro BesucherInnentag lag bei 35 Euro.

Der durchschnittliche Landesaufwand pro Tagesgast belief sich 2010 auf 309 Euro pro Monat und lag nur um 16% über dem Monatsaufwand pro Person für die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste, während pro unterstützter Person in einem Pflegeheim netto rund 1.200 Euro monatlich aufzuwenden waren. Damit hat sich die Tagesbetreuung als Ergänzungsangebot zur Hauskrankenpflege und als Maßnahme zur Verzögerung von Heimeinweisungen für das Land auch in finanzieller Hinsicht bewährt.

Bgld. Sozialbericht 2009/2010 Kap. 13 - Altenwohn- und Pflegeheime

Im Dokument Sozialbericht 2009/2010 (Seite 114-119)