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Grundversorgung für Fremde

Im Dokument Sozialbericht 2009/2010 (Seite 75-80)

Rechtsgrundlagen:

• Grundversorgungsvereinbarung – nach Art. 15a B-VG, LGBl. Nr. 63/2004

• Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 42/2006 Zielsetzung:

Die Erfahrungen von Bund und Ländern bei der Aufnahme der Flüchtlingswellen seit Beginn der 90er-Jahre haben gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Unterstützung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde erforderlich ist. Einerseits soll dadurch eine möglichst einheitliche Versorgung sowie Klarheit und Rechtssicherheit für diesen Personenkreis geschaffen werden, andererseits soll zur Vermeidung regionaler Überbelastungen eine ausgeglichene Verteilung der Personen im Bundesgebiet erreicht werden.

Zu diesem Zweck haben Bund und Länder eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abgeschlossen, mit der die Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder nach einheitlichen Grundsätzen normiert wird; dies schließt auch eine gezielte Rückkehrberatung und gegebenenfalls Rückkehrunterstützung ein.

Das Bgld. Landesbetreuungsgesetz stellt die Umsetzung der Grundversorgungs-vereinbarung im Landesrecht dar.

Anspruchsberechtigter Personenkreis:

• AsylwerberInnen;

• Vertriebene und andere aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Menschen;

• Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.

Leistungen:

Die Grundversorgung umfasst im Wesentlichen folgende Unterstützungen und Leistungen:

• Unterbringung in geeigneten von der Grundversorgungsstelle des Landes organisierten Quartieren unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit; ebenso die Unterbringung in Privatquartieren;

• Versorgung mit angemessener Verpflegung in organisierten Quartieren oder eine finanzielle Abgeltung dafür;

• Gewährung eines monatlichen Taschengeldes für Personen in organisierten Quartieren;

• Sicherung der Krankenversorgung im Sinne des Allgemeinen Sozial-versicherungsgesetzes durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge

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und Gewährung allenfalls darüber hinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung;

• Information, Beratung und soziale Betreuung der Fremden zu deren Orientierung in Österreich durch geeignetes Personal unter Einbeziehung von DolmetscherInnen;

• Bereitstellung des Schulbedarfs und der notwendigen Bekleidung.

Finanzierung und Quotenregelung:

Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen dem Bund und dem Land im Verhältnis 60:40 aufgeteilt. Die Vorfinanzierung übernahmen vorerst die Länder, der Bund leistete vierteljährlich Akontozahlungen und beglich die Quartalsabrechnungen.

Sondervereinbarungen bestehen für Anspruchsberechtigte, deren Asylverfahren länger als 12 Monate dauert: in diesen Fällen trägt der Bund nach Ablauf des Jahres die Kosten zur Gänze. Von den mit Stichtag 2.5. 2011 im Burgenland in Grundversorgung befindlichen 505 Fremden waren 273 Personen (d.s. 54,6%) solche 100%-Fälle des Bundes (Österreich gesamt: 38,4% „Bundesfälle“).

Die Bundesländer sollen die Angehörigen der Zielgruppe in ihre jeweilige Landes-betreuung im Verhältnis der Bevölkerungszahl übernehmen, das Burgenland somit im Ausmaß von 3,39% der Gesamtgruppe. Ein finanzieller Länderausgleich ist für den Fall vorgesehen, dass Bundesländer die geforderte Quote nicht erfüllen.

Wie viele Personen österreichweit im Rahmen der Grundversorgung zu betreuen sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die von den Bundesländern nicht beeinflusst werden können. Die Zahl der Asylanträge, die Dauer der Verfahren aber auch die Setzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen haben maßgebliche Auswirkungen auf die Zahl der in Grundversorgung stehenden Personen.

Entwicklungstendenz und aktuelle Probleme:

39.354 32.359 24.634 22.461 13.349 11.921 12.841 15.821 11.012

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Asylanträge

Abbildung 8.1

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Aus Abbildung 8.1 ist die Entwicklung der Anzahl der Asylanträge in Österreich in den letzten Jahren ersichtlich.

Im Jänner 2006 wurde in Österreich mit 29.141 im Rahmen der Grundversorgung unterstützten Fremden der Höchststand erreicht. Mit 1.1.2006 trat das neue Fremdenrechtspaket in Kraft, was dazu führte, dass sich der Zustrom von Asylwerbern nach Österreich – und somit auch die Anzahl der in Grundversorgung befindlichen Fremden – deutlich verringerte. Mit Stichtag 1.5.2011 wurden 17.618 Personen unterstützt. Trotzdem liegt Österreich im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten in Bezug auf die Pro-Kopf-Verteilung noch immer im Spitzenfeld.

Quotenerfüllung:

Im Burgenland waren im Jahr 2007 im Monatsdurchschnitt 894 Fremde untergebracht (2008: 779 – 2009: 729) und Anfang 2010 betrug die Zahl nur mehr 660. Mittlerweile kam es zu einer weiteren Verringerung: waren 2010 im Monatsdurchschnitt noch 593 Fremde untergebracht, so sank diese Zahl im Jahr 2011 bereits auf 537.

Ende April 2011 war das Burgenland in der Lage ca. 800 Fremde unterzubringen und hätte somit die Unterbringungsquote erfüllen können – tatsächlich waren aber zum Stichtag 1.5. 2011 lediglich 505 Fremde im Burgenland untergebracht. Die Ursache liegt darin, dass aus den Erstaufnahmestellen (EAST) bzw. sonstigen Betreuungs-einrichtungen des BM für Inneres keine ausreichende Anzahl von Fremden in das Burgenland zugewiesen werden kann. In den Erstaufnahmestellen sind, im Vergleich zu den Vorjahren, auch wesentlich weniger Fremde aufhältig.

In der Erstaufnahmestelle Ost-Traiskirchen (inkl. Betreuungsstelle Reichenau) befinden sich dzt. 435 Fremde. In der Erstaufnahmestelle West sind dzt. 210 Fremde unterge-bracht. Bei ca. 19% dieser Fremden handelt es sich um sog. Dublin-Fälle, bei denen das Asylverfahren von einem anderen EU-Mitgliedstaat zu führen wäre. Diese Fremden können nicht in die Länder überstellt werden, sondern wären nach Abschluß eines Konsultationsverfahrens in die entsprechenden EU-Mitgliedstaaten zu überstellen.

Unter jenen Fremden, die in die Länder überstellt werden können, befinden sich verhältnismäßig wenige Familien. Wenn sich Familien in den Erstaufnahmestellen aufhalten, dann haben diese zumeist Verwandte oder Bekannte in den größeren Bundesländern. Eine Überstellung solcher Personen in das Burgenland ist nicht sinnvoll, da die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, dass sie das Burgenland nach kurzer Aufenthaltsdauer wieder verlassen. Somit wurden in den letzten Monaten vorwiegend Einzelpersonen (99% Männer) in das Burgenland zugewiesen. Da vor allem alleinstehende Männer vorwiegend in Städten untergebracht werden möchten, gibt es naturgemäß eine hohe Fluktuation. Viele der überstellten Fremden verlassen das Burgenland innerhalb der ersten Tage oder Wochen.

Ungeachtet dieser Umstände zählte das Burgenland in den letzten zwei bis drei Jahren

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vereinbarte Unterbringungsquote am ehesten erfüllten. Dazu ist jedoch anzumerken, dass sich in den Bundesländern NÖ (Traiskirchen) und OÖ (Thalham) Erstaufnahme-stellen des Bundes befinden, wobei die dort aufhältigen Fremden in der Quote dieser Bundesländer inkludiert sind.

Im Jahr 2010 lag das Burgenland mit einer Übernahmeanzahl von ca. 20 Personen monatlich im Verhältnis zur Quote an fünfter Stelle unter den Bundesländern.

Quotenstatistik aus dem Betreuungsinformationssystem über die Gewährung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich – Stand: 6.5.2011

Anzahl der

Leistungs-bezieherInnen Quote Zielerfüllung SOLL

Zielerfüllung

DIFFERENZ Zielerfüllung

Burgenland *) 512 3,38993% 597 – 85 85,73%

Kärnten 985 6,71670% 1.183 – 198 83,24%

Niederösterreich 3.002 19,22605% 3.387 - 385 88,63%

Oberösterreich 2.835 16,89714% 2.977 - 142 95,23%

Salzburg 1.007 6,33635% 1.116 – 109 90,21%

Steiermark 2.155 14,46407% 2.548 – 397 84,41%

Tirol 1.314 8,39698% 1.483 – 169 88,58%

Vorarlberg 679 4,39698% 775 – 96 87,65%

Wien 5.133 20,15326% 3.551 1.364 144,57%

Summe: 17.618 100% 17.618

Tabelle 8.1 *) Von den 512 im Burgenland betreuten Fremden waren 37 in Privatquartieren und 475 in Großquartieren untergebracht

Verfahrensdauer:

Zwar konnte die Erledigung der Asylanträge in der 1. Instanz (Bundesasylamt) beschleunigt werden, doch in der 2. Instanz besteht nach wie vor ein großer Rückstand. Die bisherige 2. Instanz, der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), wurde mit August 2008 in den Asylgerichtshof umgewandelt. Diese Instanz ist mit mehr als 20.000 Asylanträgen im Rückstand; dessen Abarbeitung wird einige Jahre in Anspruch nehmen.

Negative Asylverfahren:

Jene Fremde, deren Asylverfahren negativ erledigt wurde, verbleiben, wenn sie Rückkehrbereitschaft zeigen, bis zum tatsächlichen Verlassen Österreichs in Grundversorgung. Ebenso bleiben negativ beschiedene Fremde bis zur Klärung der Frage, ob Abschiebbarkeit besteht, in Grundversorgung.

Überdies stellt ein Teil der Fremden nach negativem Abschluss des Asylverfahrens einen neuen Asylantrag und wird weiterhin in der Grundversorgung unterstützt. Bisher war es möglich, dass die Fremden, deren Asylanträge negativ abgeschlossen wurden, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht haben, welcher in den meisten

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Fällen der Beschwerde stattgab, die Antrag stellenden Personen in den Asylwerber-Status zurückversetzte und das Aufenthaltsrecht auf die Dauer eines Jahres verlängerte.

Seit Implementierung des Asylgerichtshofes können Fremde, deren Asylanträge negativ erledigt werden, nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof vorstellig werden. Die Möglichkeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einzubringen steht den Fremden zwar offen, wird aber entsprechend der bisherigen Erfahrungen nicht sehr in Anspruch genommen.

Integration nach der Grundversorgung:

Probleme für die Länder ergeben sich, wenn die anerkannten Fremden aus der Grundversorgung entlassen werden müssen, aber keinen Platz in den dafür vorgesehenen Unterkünften des Bundes finden. Das BM für Inneres verfügte über ca.

600 Plätze in vier Integrationswohnheimen in Wien (2), Mödling und Haid-Ansfelden (bei Linz) sowie über ca. 6000 Integrationswohnungen. Da diese jedoch sehr langfristig an anerkannte Fremde vergeben werden (bis zu 6 Jahre), konnten zuletzt kaum noch anerkannte Fremde aus den Ländern in solchen Einrichtungen untergebracht werden.

Überdies steht nur mehr das Integrationswohnheim Mödling für die Unterbringung von anerkannten Fremden aus den Ländern zur Verfügung.

Dies führt dazu, dass ein großer Teil der anerkannten Fremden in den Ländern verbleibt und bis zum Zeitpunkt der Integration am Arbeitsmarkt im Rahmen der Sozialhilfe/Mindestsicherung zu unterstützen ist.

Aufwand des Landes:

Für die Grundversorgung wurden seitens des Landes abzüglich Umsatzsteuer-refundierung im Rechnungsjahr 2010 3.877.792 Euro (2009: 4.959.809 Euro) aufgewendet. Da vom Bund 4.366.461 Euro (2009: 2.859.464 Euro) rückgeflossen sind, ergab sich ein Einnahmenplus von 488.669 Euro (demgegenüber betrug 2009 die Nettobelastung des Landes 2.100.345 Euro).

Die Bundesmittel werden als Akontozahlungen bzw. Endabrechnungen überwiesen.

Auf Grund technischer Probleme gab es anfangs hinsichtlich der Abrechnungen keinen Regelbetrieb: erst ab dem Jahr 2007 erfolgte eine standardisierte vierteljährliche Gegenverrechnung. Sämtliche vom Land in Rechnung gestellten Beträge sind jedoch vom Bund, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, refundiert worden; dadurch kam es im Landesrechnungsabschluss wiederholt zu einer erheblichen Einnahmen-verschiebung (insbesondere wurden im Jahr 2007 über 2 Mio. Euro Mehreinnahmen zu Gunsten der Vorjahre verbucht und auch 2010 lag der Bundesanteil um 1,5 Mio.

Euro über dem Vorjahr Kap. 19).

Bgld. Sozialbericht 2009/2010 Kap. 9 - Arbeitnehmerförderung

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