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- Schwangerschafts(konflikt)beratung - Suchtberatung

Gesundheitswesen - Einleitung

Einleitung

Überblick

Die Fachkräfte des Gesundheitswesens können gerade in der frühen Kindheit einen umfassenden Beitrag zur Sicherung eines effektiven Kinderschutzes leisten. So können sie nicht nur Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung frühzeitig als solche erkennen, sondern auch einen aktiven Beitrag zur Behandlung der akuten sowie späten Folgen leisten.

Gesetzlicher Auftrag

Der gesetzliche Auftrag des Gesundheitswesens, insbesondere bezogen auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, ergibt sich aus dem ersten Kapitel des Fünften Sozialgesetzbuch:

Gesetzliche Grundlagen

Versicherte der Sozialversicherung haben im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit. Dieses Recht auf medizinische Behandlung ist gesetzlich verankert:

§ 4 Sozialgesetzbuch I (Sozialversicherung),

§ 27 Sozialgesetzbuch V (Krankenbehandlung),

§ 72 ff Sozialgesetzbuch V (Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung).

Aufbau/ Struktur

Einige Merkmale des deutschen Gesundheitswesens stammen noch aus der Sozialpolitik des Deutschen Kaiserreichs (so z.B. die Sozialversicherungen, insb. die Krankenversicherungen). Zum besseren Verständnis der vielschichtigen Strukturen und Funktionsprinzipien des Gesundheitswesens scheint eine Zuordnung der zahlreichen Akteure zu den drei folgenden Ebenen hilfreich:

Staat und Politik:

Sie regulieren das Verhalten der übrigen Akteure, indem sie Gesetze und Verordnungen verabschieden und deren Einhaltung überwachen. Entsprechend der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik lassen sich diese nochmals nach Bund, Ländern und Kommunen unterscheiden. Hierbei spielen die zuständigen Landesministerien (bei uns das Sächsische Staatsministerium für Gesundheit und Soziales) eine wichtige Rolle im Bereich

(1) Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

(2) Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.

(3) Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

§ 1 Solidarität und Eigenverantwortung

Gesundheitswesen - Einleitung der stationären medizinischen Versorgung sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Denn hier werden die Krankenhauspläne (sie enthalten die Anzahl der benötigten Krankenhäuser bzw. den entsprechenden Abteilungen und Bettenzahlen für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung) erstellt. Darüber hinaus erhalten die Plankrankenhäuser Mittel aus der Investitionsförderung der Länder.

Verbände und Körperschaften der gemeinsamen Selbstverwaltung:

Da der Staat als solcher die unmittelbare Gestaltung und administrative Steuerung an selbstverwaltete Körperschaften und deren Verbände delegiert, kommt diesen eine wichtige Rolle im deutschen Gesundheitswesen zu. Ihr gemeinsamer Bundesausschuss ist das gesetzliche Gremium, indem sie zu gemeinsamen Lösungen kommen.

Zu diesen Verbänden und Körperschaften gehören im einzelnen:

- Verbände der Krankenkassen - sie nehmen nicht nur Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitgliedskassen wahr, zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört auch der Abschluss von Verträgen mit den Leistungserbringern (d.h. Ärzten, Krankenhäusern usw.).

- Kassenärztliche Vereinigungen - ihr obliegt die Verantwortung für die ambulante ärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ärzte die dieser Vereinigung angehören, werden als Vertragsärzte bzw. Vertragszahnärzte bezeichnet.

- Krankenhausgesellschaften bzw. deren Spitzenorganisationen - die Träger der Krankenhäuser sind auf Landesebene in Krankenhausgesellschaften organisiert. Deren Spitzenorganisation, die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertritt die Krankenhausträger in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Institutionen und Interessenvertretungen:

Die dritte große Gruppe der Akteure des deutschen Gesundheitswesens sind die Kammern der freien Berufe (z.B. Ärztekammer), Institutionen wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen sowie eine Vielzahl weiterer Interessensvertretungen (z.B.

Berufsverbände).

Entsprechend des gesetzlichen Auftrags ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung Aufgabe des Gesundheitswesens. Wesentlich hierfür sind die drei Säulen des deutschen Gesundheitswesens:

Ambulante medizinische Versorgung

In Sachsen existiert ein flächendeckendes Netz an ambulanter medizinischer Versorgung.

Zur "ambulanten Versorgung" gehören alle Behandlungsleistungen, die außerhalb von Krankenhäusern/ Kliniken erbracht werden. Hierzu gehören sowohl die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die psychotherapeutische und die Heilmittelverordnung (Krankengymnastik, Ergotherapie usw.). Der überwiegende Teil wird durch niedergelassene Ärzte erbracht. Sie sind die erste und in der Regel wichtigste Anlaufstelle für Patienten.

Abgesehen von Notfällen, die direkt in Krankenhäusern aufgenommen werden, sind die niedergelassenen Ärzte für viele Gesundheitsprobleme der hauptsächliche Therapeut. Bei Bedarf überweisen sie an Fachärzte bzw. Krankenhäuser oder verordnen Medikamente oder andere Heilmittel (wie z.B. Krankengymnastik).

Ambulante medizinische

Zentrale Aufgabe dieser beiden Bereiche ist die kurative Versorgung des Einzelnen - die Therapie

Bevölkerungsmedizinische Versorgung Mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der Prävention

Gesundheitswesen - Einleitung Stationäre medizinische Versorgung

In Sachsen sichert ein flächendeckendes System von Krankenhäusern die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung. Grundlage hierfür ist der Krankenhausplan des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales. Dieser legt die Grundsätze und Leitlinien, Festlegungen zu den Versorgungsaufträgen und konkreten Kapazitäten in den einzelnen Krankenhäusern sowie Angaben zu speziellen Versorgungsstrukturen fest. Aufgrund der Weiterentwicklung der medizinischen und technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Veränderungen in der Einwohnerstruktur sowie die Notwendigkeit einer ökonomischen Ressourcennutzung, wird der Krankenhausplan regelmäßig (d.h. alle ein bis drei Jahre) überarbeitet.

Krankenhäuser lassen sich in mehrere Kategorien bzw. Versorgungsstufen unterscheiden:

Krankenhäuser der Regelversorgung

Krankenhäuser dieser Kategorie gewährleisten die wohnortnahe Patientenversorgung. Sie halten die Fachgebiete Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie vor. Bei Bedarf gibt es zusätzlich Stationen und Ärzte der Frauenheilkunde oder der Kinderheilkunde. Im Landkreis Zwickau gibt es fünf Krankenhäuser der Regelversorgung:

- Kreiskrankenhaus Rudolf Virchow gGmbH (in Glauchau), - DRK Krankenhaus Lichtenstein gGmbH,

- Paracelsus-Klinik Zwickau,

- Pleißental - Klinik GmbH (Werdau), - Kreiskrankenhaus Kirchberg GmbH.

Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung

Diese Krankenhäuser gewährleisten über die regionale Versorgung hinaus auch überörtliche Schwerpunktaufgaben. Im Landkreis Zwickau gibt es ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung:

- Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau gGmbH.

Krankenhäuser der Maximalversorgung

Krankenhäuser der Maximalversorgung sind hochdifferenzierte, medizinisch-technische Einrichtung. Als Universitätskliniken nehmen sie Aufgaben im Bereich von Lehre und Forschung war. Im Landkreis Zwickau gibt es keine solchen Krankenhäuser. In Sachsen gibt es Universitätskliniken in Dresden und Leipzig.

Fachkrankenhäuser

Fachkrankenhäuser sind für Patienten mit bestimmten Krankheitsarten bzw. für bestimmte Altersstufen (z.B. für die Fachgebiete Psychiatrie, Neurologie, Herzchirurgie oder Orthopädie). Im Landkreis Zwickau gibt es ein Fachkrankenhaus (Psychiatrie):

- Asklepios Fachklinikum Wiesen GmbH. (Wildenfels).

Öffentlicher Gesundheitsdienst

(für umfassende Informationen siehe: http://www.landkreis-zwickau.de/611.html)

Das Gesundheitsamt erfüllt überwachende, vor- und fürsorgende Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit dem Ziel, die Gesundheit der Menschen zu schützen und zu fördern. Dazu gehören Information, Beratung und Hilfe für Ratsuchende, Kranke und Betroffene ebenso wie gesundheitliche Aufklärung und Prävention für die gesamte Bevölkerung.

Ein Teil der Aufgaben des Gesundheitsamtes werden dabei von Einrichtungen freier Träger angeboten. Hierzu gehört auch die Schwangerschafts- und Familienhilfe bzw. die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Gesundheitswesen - Einleitung Im Zusammenhang mit Kindeswohl(-gefährdung) sind folgende Angebote des Gesundheitsamtes des Landkreises Zwickau von besonderer Bedeutung:

- Kinder- und Jugendärztliche Beratung und Begutachtung

Dieses Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte, die Informations- bzw. Hilfebedarf zur gesunden Entwicklung haben oder gemäß gesetzlicher Vorgaben kinder- bzw. schulärztliche Gutachten, Atteste bzw. Bescheinigungen benötigen.

Hierzu gehören unter anderem die Beratung bei besonderen gesundheitlichen Problemen und Auffälligkeiten (z.B. Entwicklungsstörungen, Lernschwierigkeiten oder sozialmedizinischen Problemen), Beratung und Unterstützung zu Frühfördermaßnahmen, Elternberatung im Nachgang zu den kinder- und jugendärztlichen Reihenuntersuchungen (z.B. zu auffälligen Befunden, zur Schulfähigkeit oder zu Fördermöglichkeiten), Impfberatung und Durchführung von öffentlich empfohlenen Impfungen, Gutachten für Frühförderung, Förderschulen, Integrations- oder Heilpädagogische Einrichtungen und integrative Freizeitbetreuung sowie Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe u.a.

- Kinder- und Jugendärztliche Reihen- und Screeninguntersuchungen

Dieses Angebot richtet sich an Kinder im Vorschul- und Schulalter, die eine Kindertagesein-richtung oder Schule im Kreisgebiet besuchen. Das Angebot beinhaltet die Durchführung kin-der- und jugendärztlicher Reihen- und Screeninguntersuchungen einschließlich Impfberatung und Beratung oder Überweisung zur Behandlung, Diagnostik oder Förderung. Hierzu gehören Kita-Untersuchung (im Alter von 4 Jahren, Einschulungsuntersuchung, Schuluntersuchung als Reihenuntersuchung für Schüler(innen) der 2. und 6. Klasse).

- Zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Dieses Angebot richtet sich an Kinder im Vorschul- und Schulalter, die eine Kindertagesein-richtung oder Schule im Kreisgebiet besuchen.

Besondere Berufsgruppen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung Dazu gehören:

- Arzt/ Ärztin

- Allgemeinmediziner/in / Hausarzt/-ärztin, - Frauenarzt/-ärztin,

- Kinderarzt/-ärztin, - Notarzt/-ärztin,

- Psychiater/in / Kinder- und Jugendlichenpsychiater/in, - Ergotherapeut/in (Bereich Kinderheilkunde),

- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, - Hebammen / Entbindungspfleger,

- Psychotherapeut/-in,

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in, - Rettungsassistent/-in,

- Fachkräfte der Schwangerschafts(konflikt)beratung, - Fachkräfte der Suchtberatung.

Berufsbild Gesundheitswesen - Arzt (Allgemeinmediziner/-in / Hausarzt/ -ärztin))