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II. Begründung mit Umweltbericht

5. Umweltbericht

5.3 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose

5.3.2 Schutzgut Pflanzen, Tiere, Lebensräume

Beschreibung der Bestandssituation (siehe auch Bestandsplan Maßstab 1:1000)

Die für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage vorgesehenen Grundstücke auf den Flur-Nrn. 1442, 1446, 1446/3, 1447 der Gemarkung Nabburg und 25/2, 26/2, Gemarkung Haindorf werden derzeit ausschließlich intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt (ohne besondere Artvorkommen). Auch nur bedingt höherwertigere Strukturen sind von dem Vorhaben nicht unmittelbar betroffen. Am Westrand der Flur-Nr. 1447 steht der Mast einer 20 KV-Freileitung. Dort sind Ruderal- und

arten-arme Gras- und Krautfluren ausgeprägt, im westlichen angrenzenden Bereich Gebü-sche aus Schlehe.

Der Geltungsbereich liegt im Naabtal, wobei die Nutzung trotz der Lage im Über-schwemmungsbereich intensiv ist (Acker).

An den Geltungsbereich grenzen folgende Nutzungs- und Vegetationsstrukturen an (siehe auch Bestandsplan Nutzungen und Vegetation mit Darstellung der Eingriffs-grenze, Maßstab 1:1000):

- im Norden weitere landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker)

- an der Ostseite und an der Südseite liegt die Gemeindeverbindungsstraße Nabburg- Haindorf, östlich davon weitere Ackerflächen bis zum Uferstreifen der Naab (im Sü-den intensiv genutztes Dauergrünland)

- an der Westseite grenzt überwiegend die Bahnlinie unmittelbar an, wobei die im Ei-gentum der Deutschen Bahn befindlichen Grundstücke nicht in das Projektgebiet einbezogen werden. Auf Flur-Nr. 1448/2 sind auf Teilflächen Gebüsche ausgeprägt (fast ausschließlich aus Schlehe), die übrige Grundstücksfläche der Flur-Nr. 1448/2 ist wie die Flur-Nr. 1443/2 in die Ackernutzung einbezogen

Damit sind in der Umgebung des Vorhabens ebenfalls überwiegend als Lebensraum gering bedeutsame Strukturen ausgeprägt. Das Gebiet liegt zwar im Naabtal, die Nut-zung ist jedoch sehr intensiv. Auentypische Strukturen findet man in dem Talab-schnitt allenfalls unmittelbar am Flusslauf.

Faunistische Daten, z.B. in der Datenbank der Artenschutzkartierung, liegen für das Vorhabensgebiet nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass gemeine, weit verbreitete Arten das Projektgebiet besiedeln. Es liegen keine Hinweise auf besondere Artvor-kommen vor. Auch für die Zauneidechse besteht durch die intensive ackerbauliche Nutzung kein Besiedlungspotenzial auf der geplanten Anlagenfläche selbst, auch nicht im Bereich der Bahnlinie (eutrophe Gras- und Krautfluren). Die umliegenden Gehölzstrukturen tragen zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten für die Bewoh-ner der Gehölzlebensräume und der strukturierten Kulturlandschaft bei.

Zusammenfassend betrachtet ist der Vorhabensbereich selbst aus naturschutzfachli-cher Sicht vergleichsweise sehr geringwertig, trotz der Lage im Naabtal. Kartierte Bio-tope gibt es im unmittelbaren Umfeld der Anlage nicht. Die angrenzenden Gehölzbe-stände an der Westseite (Schlehengebüsche) sind von mittlerer Bedeutung als Le-bensraum, werden aber durch das Vorhaben nicht tangiert. Herausragende Lebens-räume sind im Einflußbereich des Vorhabens nicht ausgeprägt. Auch an der Naab im Bereich des Planungsgebiets gibt es keine besonders wertvollen Lebensraumstruktu-ren. Die Ackernutzung reicht bis zum Uferstreifen.

Auswirkungen

Durch die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich der Aus-gleichs-/Ersatzmaßnahmen werden ca. 1,3 ha ausschließlich landwirtschaftlich ge-nutzte Flächen (Acker) für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage bean-sprucht (für die Photovoltaik-Anlage selbst innerhalb der Einzäunung 13.386 m², dar-über hinaus 3.059 m² für die Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen).

Durch die Realisierung des Vorhabens erfolgt trotz der Lage im Naabtal nur eine ver-gleichsweise geringe Beeinträchtigung der Lebensraumqualität. Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt durch Photovoltaik-Freianlagen lie-gen mittlerweile vor und dienen auch im vorlielie-genden Fall der Bewertung der zu er-wartenden Eingriffe.

Die Etablierung der Vegetationsausbildung erfolgt durch Einsaat einer standortange-passten Wiesenmischung. Untersuchungen und Beobachtungen an bestehenden Photovoltaik-Freianlagen zeigen, dass sich auch unter den Modulen eine Vegetation ausbilden wird, da genügend Streulicht und Niederschlag auftritt.

Bei den Arten der intensiv genutzten Kulturlandschaft ist, soweit diese überhaupt vorkommen, ein Ausweichen in andere Bereiche möglich, da deren Habitatnutzung nicht sehr spezifisch ist. Konkrete Nachweise (z.B. Feldlerche o.ä.) von solchen Arten liegen nicht vor. Es erfolgten im April 2018 insgesamt 3 Begehungen. Beispielsweise Vögel können jedoch insbesondere aufgrund des Fehlens betriebsbedingter Auswir-kungen die Flächen als Lebensraum nutzen. Die Eignung der Grünflächen ist nach den vorliegenden Untersuchungen für viele Arten der Pflanzen- und Tierwelt sogar deut-lich höher sein als die von intensiv genutzten Ackerflächen. Dies bestätigen die bisher durchgeführten Langzeituntersuchungen der Lebensraumqualität von Photovoltaik-Freianlagen (siehe auch Engels K.: Einwirkung von Photovoltaikanlagen auf die Ve-getation …; Diplomarbeit Ruhr-Universität Bochum, 1995; in Teggers-Junge S.: Schat-tendasein und Flächenversiegelung durch Photovoltaikanlagen; Essen, o.J.), wobei die Artenzahlen in den von den Solarmodulen überdeckten Teilflächen erwar-tungsgemäß geringer sind als auf den sonstigen Flächen.

Unter den Tiergruppen wurden insbesondere bei Heuschrecken, Tag- und Nachtfal-tern, Amphibien und Reptilien erhöhte Artenzahlen festgestellt (Marquardt K.: Die Umweltverträglichkeitsprüfung als Gestaltungsrichtschnur für größere Photovoltaik- Freiflächenanlagen; Institut für Wirtschaftsökologie, Bad Steben). Bei Vögeln wurde festgestellt, dass neben der Nutzung als Brutplatz viele Arten (z.B. bei Rebhuhn und Feldlerche), die in benachbarten Lebensräumen brüten, das Gelände von Photovol-taikanlagen als Nahrungslebensraum aufsuchen. Im Herbst und Winter wurden grö-ßere Singvogeltrupps im Bereich von Photovoltaikanlagen festgestellt. Ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht nicht. Dies gilt auch für Greifvögel und den Weißstorch, für die die Module keine Jagdhindernisse darstellen. Nach vorliegenden Untersuchungen ist durch den Silhouetteneffekt kein Meideverhalten zu erwarten (wie dies z. B. teil-weise für Windparks beschrieben ist). Es ist davon auszugehen, dass die Anlagenflä-che als Nahrungsgebiet des Weißstorchs (Horste in Nabburg und PersAnlagenflä-chen) nur eine sehr geringe Bedeutung hat. Die geplante Ausgleichs-/Ersatzfläche kann diesbezüg-lich sehr bedeutsam werden.

Durch den unteren Zaunansatz von 15 cm ist das Gelände für Kleintiere (z.B. Amphi-bien, Niederwild) durchlässig.

Zusammenfassend kommen die vorliegenden Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass die Gelände von Photovoltaikanlagen in intensiv genutzten Agrarlandschaften durch-aus positive Auswirkungen für eine Reihe von Vogelarten haben können. Zumindest kommt es hinsichtlich der Lebensraumqualitäten insgesamt nicht zu einer erhebli-chen Verschlechterung der Lebensraumqualitäten.

Beeinträchtigungen entstehen für größere bodengebundene Tierarten durch die Ein-zäunung, die gewisse Barriereeffekte hervorruft. Die Wanderung von Tierarten wird im vorliegenden Fall nicht nennenswert eingeschränkt, da im Westen die Bahnlinie angrenzt, die bereits eine gewisse Barriere für die Wanderung und die Ausbreitung von Arten darstellt. An der Ostseite grenzt unmittelbar die Gemeindeverbindungs-straße an. Um das Gebiet für Kleintiere durchgängig zu halten, wird dennoch festge-setzt, dass die Einzäunung erst 15 cm über der Bodenoberfläche ansetzen darf. Dies ist insbesondere im Hinblick auf eventuelle Vorkommen von Kleinsäugern, Am-phibien und Niederwild etc. sinnvoll und erforderlich, die dann weiterhin uneinge-schränkt wandern können, so dass für diese Tierarten keine nennenswerten Isolati-ons- und Barriereeffekte wirksam werden. Vielmehr können diese das Vorhabensge-biet als Lebensraum oder Teillebensraum nutzen oder bei Wanderungen durchque-ren.

Damit können die nachteiligen schutzgutbezogenen Auswirkungen innerhalb enger Grenzen gehalten werden. Die baubedingten Auswirkungen beschränken sich auf ei-nen relativ kurzen Zeitraum und sind deshalb nicht sehr erheblich.

Auswirkungen auf FFH- und SPA-Gebiete sind auszuschließen. Diese liegen vom Vor-habensbereich weit entfernt.

Projektbedingte Auswirkungen kann das Vorhaben grundsätzlich auch durch indirek-te Effekindirek-te auf benachbarindirek-te Lebensraumstrukturen hervorrufen. Diesbezüglich emp-findliche Strukturen gibt es im vorliegenden Fall kaum. Allenfalls ist im unmittelbaren Umfeld das kleine Schlehengebüsch zu nennen. Auf die Lebensraumstrukturen un-mittelbar im Bereich des Flusslaufs der Naab ergeben sich keine nachteiligen Auswir-kungen. Da sich die baubedingten Auswirkungen auf einen vergleichsweise sehr kur-zen Zeitraum erstrecken und die betriebsbedingte Beeinträchtigungsintensität insge-samt gering bzw. nicht vorhanden ist, kommt es nur zu vergleichsweise geringen diesbezüglichen Beeinträchtigungen, die sich nicht relevant auf die Lebensraumquali-täten auswirken. Alle Gehölzstrukturen in der Umgebung bzw. im Randbereich der geplanten Anlage bleiben erhalten.

Insgesamt ist die schutzgutbezogene Eingriffserheblichkeit vergleichsweise gering.