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Schulen für geistig Behinderte

Im Dokument Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig: (Seite 187-191)

Schule 5 im SB Mitte (Eitingonstraße 5)

7. Förderschulen

7.3 Schulen für geistig Behinderte

Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Hannoversche Straße 2, 04157 Leipzig) Diese Schule befindet sich im Ortsteil Gohlis-Nord. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert. Für die Sicherung des Lehrplans im Fach Arbeitslehre wurde der Schule ein zusätzlichen Werkraum im BSZ 7 (An der Querbreite) bereitgestellt.

Handlungsbedarf:

Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.

Ernst-Zinna-Schule (Wincklerstraße 3/5, 04279 Leipzig)

Diese Schule befindet sich im Ortsteil Dölitz-Dösen. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert. Sie nutzt gemeinsam mit der 8. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein saniertes Schulhaus. Die Kapazität der E.-Zinna-Schule wurde aufgrund der notwendigen Erweiterung der 8. Schule (Grundschule) von 18 Klassen auf 16 Klassen reduziert.

Handlungsbedarf:

Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort. Es ist für alle Nutzer eine umfassende Gestaltung der Freifläche vorgesehen.

Fritz-Gietzelt-Schule (Kantantenweg 40, 04229 Leipzig)

Diese Schule befindet sich im Ortsteil Kleinzschocher. Das Betreuungsangebot ist im sanierten Schulhaus integriert.

Handlungsbedarf:

Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.

Förderschule Engelsdorf (Riesaer Straße 177, 04319 Leipzig)

Diese Schule befindet sich im Ortsteil Engelsdorf. Das Betreuungsangebot ist im Schulhaus integriert jedoch aufgrund der geringen Größe organisatorisch der A.-Diesterweg-Schule zugeordnet. .

Handlungsbedarf:

Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.

jedoch den Schülerspezialverkehr. In vier der insgesamt sechs Schulen können Schülerinnen und Schüler, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aufgenommen werden. Zwei Schulen sind spezialisiert auf die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit den zusätzlichen Förderschwerpunkten Sehen und Hören. Zwei Schulen für geistig Behinderte nutzen gemeinsam mit einer Grundschule je ein Gebäude. Da der Unterricht gemäß des Lehrplans strukturiert über den Tag geplant und umgesetzt wird, bestehen an den Schulen für geistig Behinderte keine Betreuungsangebote (Horte). Der Anteil der Schülerschaft aus den Umlandgemeinden, die in kommunalen Schulen für geistig Behinderte unterrichtet und betreut werden, liegt bei 5,3 Prozent. Aufgrund der Zunahme komplexer Behinderungen ist es erforderlich, zusätzliche Plätze für die Schülerschaft, die während des Unterrichts einer medizinischen Betreuung bedürfen, zu schaffen.

Tabelle 80: Belegung der Schulen für geistig Behinderte im Schuljahr 2015/16

Schulen

in kommunaler Trägerschaft

Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen

Schule Rosenweg 15 2 18 2 28 3 34 4 95 11

Martin-Schule 23 3 23 3 29 3 27 3 102 12

Lindenhofschule 14 2 15 2 23 3 23 3 75 10

Schule Thonberg 15 2 16 2 14 2 21 2 66 8

Summe 67 9 72 9 94 11 105 12 338 41

Schulen in freier Trägerschaft

Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Gesamt Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen

Schloss Schönefeld 18 3 17 3 21 3 21 3 77 12

Werner-Vogel-Schule 17 2 23 3 22 3 21 2 83 10

Summe 35 5 40 6 43 6 42 5 160 22

Kamenz-Statistik 2015/16

Tabelle 81: Raumbestand sowie die daraus abgeleiteten Kapazitätsrichtwerte der Schulen für geistig Behinderte

Schulen in kommunaler

Trägerschaft

Kapazitätsrichtwert davon Räume für Unterrichtszwecke in Zügen in Klassen allg. UR FUR GR MZR/

Aula Bibl. Horträume sep.

Leerräume

>=40m²

Schule Rosenweg 3 13 13 8 5 1 0 0 0

Martin-Schule 3 12 12 11 4 0 1 0 0

Lindenhofschule 2,5 10 10 6 10 1 0 0 0

Schule Thonberg 2 8 8 4 0 0 0 0 0

Summe 10,5 43 43 29 19 2 1 0 0

Stand 10/ 2015

Bedarfsentwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf

Die Grundlage für die Berechnung bildet der aus dem Richtwert und der maximalen Belegung gebildete Mittelwert. Aufgrund der derzeitigen und absehbaren Schülerzahlentwicklung besteht die Notwendigkeit des Erhalts aller vorhandenen Kapazitäten dieses Schultyps.

Grafik 110 : Bedarf an Klassen in Schulen für geistig Behinderte (einschl.

freieTräger)

Das vorhandene Schulangebot ist territorial ausgewogen. Unter der Annahme des gleichbleibenden prozentualen Anteils von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Gesamtkinderzahl, ist auch ein Ansteigen der Zahl dieser Schülerschaft zu erwarten. Unter maximaler Auslastung aller Schulen ist es ab 2022 erforderlich, zusätzliche Kapazitäten für eine zweizügige Schule für geistig Behinderte bereitzustellen. Hierbei soll der Nachnutzung eines bestehenden sanierungsbedürftigen Schulstandortes der Vorrang vor einem Schulneubau auf zu erwerbender Liegenschaft gegeben werden.

Handlungsbedarf der einzelnen Schulstandorte Schule Rosenweg (Rosenweg 59, 04209 Leipzig)

Diese Schule befindet sich im Ortsteil Grünau-Mitte. Das Schulhaus ist barrierefrei saniert.

Handlungsbedarf:

Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.

Martin-Schule (Neptunweg 31, 04205 Leipzig)

Diese befindet sich im Ortsteil Grünau Nord. Sie nutzt das Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte.

Handlungsbedarf:

Mit der Umsetzung des Brandschutzes konnten geringfügig zusätzliche Kapazitäten geschaffen und die Bedingungen für die auf den Rollstuhl angewiesenen Schülerinnen und Schülern etwas verbessert werden. Da die dauerhafte Nutzung des Gebäudes durch diese Schülerschaft als ungeeignet eingeschätzt wird, ist ein Umzug dieser Schule in ein saniertes Schulgebäude

0 10 20 30 40 50 60 70 80

2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 2023/24 2025/26 2027/28 2029/30

Bedarf an Klassen in Schulen für geistig Behinderte

Werkstufe Oberstufe Mittelstufe

Unterstufe Richtwert Maximal

am Schulstandort „An der Kotsche“ vorgesehen. Der neue Schulstandort wird gemeinsam mit der 78. Schule (Grundschule) genutzt, wobei jede Schule über ein separates Schulhaus verfügt. Mit dieser Maßnahme kann der Verbleib der Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im sozialen Umfeld mit den gewachsenen Verflechtungen weiter gesichert werden. Darüber hinaus kann in Zusammenarbeit beider Schulen und des Hortes der inklusive/integrative Gedanke analog des Projektes „ERINA“ an der Carl-von-Linné-Schule/Lindenhofschule aufgebaut werden.

Lindenhofschule (Delitzscher Straße 110, 04129 Leipzig)

Diese Schule befindet sich im Ortsteil Eutritzsch. Sie nutzt das Schulhaus gemeinsam mit der Carl-von-Linné-Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort. Beide Schulen und der Hort müssen in der räumlichen Nutzung Kompromisse eingehen. Beide Schulen sind gemeinsam mit der 68. Schule (Oberschule) im Schulversuch „ERINA“, mit welchem die Umsetzung der Inklusion/Integration von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der Regelschule erprobt wird, eingebunden.

Handlungsbedarf:

Bezüglich Kapazitäten besteht kein Handlungsbedarf am Schulstandort.

Schule Thonberg (Riebeckstraße 50, 04317 Leipzig)

Diese Schule befindet sich im Ortsteil Reudnitz-Thonberg. Sie nutzt gemeinsam mit der 77. Schule (Grundschule) und dem dazugehörigen Hort ein Schulhaus.

Handlungsbedarf:

Die Verwaltung hat dem Stadtrat vorgeschlagen, dass die Schule Thonberg gemeinsam mit einer Kita in ein neu zu errichtendes Gebäude auf einem städtischen Grundstück an der Alten Messe (Curiestraße) einzieht. Die Entscheidung des Stadtrates (Vorlage VI-DS-01854) erfolgte mit Zustimmung zur Umsetzung des Vorhabens. Die, nach Auszug der Schule Thonberg, frei werdenden Räume im Gebäudeteil der 77. Schule, werden dieser zugeordnet.

Schulen in Freier Trägerschaft

Die beiden Schulen in freier Trägerschaft sind Bestandteil des Schulnetzes und sichern mit die Versorgung mit Schulplätzen für diese Schülerschaft.

Das Diakonische Werk der Inneren Mission Leipzig e.V. plant die Öffnung und Weiterentwicklung der Werner-Vogel-Schule in Leipzig-Lößnig zur Aufnahme von Kindern im Grundschulalter ohne Förderbedarf. Die dafür erforderliche bauliche Erweiterung erfolgt auf dem Gelände der derzeitigen Kita „Spatzennest“, welche in eine neues Gebäude umziehen wird. Die Werner-Vogel-Schule als Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung wird auch weiterhin als Schulteil bestehen bleiben. Im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention und mit Blick auf die demografische Entwicklung werden günstige Rahmenbedingungen für eine konzeptionelle Profilierung und strategische Neuausrichtung der Werner-Vogel-Schule zu einem integrativen Schulzentrum in freier Trägerschaft gesehen. Die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in den Integrationsklassen ist konzeptioneller Schwerpunkt. Geplant ist, im Schuljahr 2017/18 mit einer integrativen Klasse zu beginnen. Aufbauend bis 2020 werden vier Klassen entstehen. Ergänzend wird ein Schulhort in eigenen Räumen und Ferienbetreuung angeboten.

Im Dokument Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig: (Seite 187-191)