insonderheit auff
die u>n'cc>!ܻfft>Ae uno gewissenlose
Anklageund Smtentze /
>Z5ey der grsjstn Kommission 1U Stockholm äe^nno 1694.
S haben tinige leichtfertige infame Ehreil-Die-be und calummancen in Schweden/ w-ich« mit
allem dem Bösen/ so sie nun vielJakreher w!derden Herrn Keh. Rath von Patkulgeschmiedctund zestifftet/noch nicht genunZ ersattigetjU seyn scheinen/zum Uderfluß, und sogar i«
in ihrem abscheulichen Vorhaben zu verharren / sich belustigen wollen / daß sie nicht allein seine vorm Jahre puklicitte veäuQion gegen allem deme/ weswegen Er nebst andern Mtt-Gliedern der Liefftandischen Ritterschafft / 1694. zu Stockholm leichtfertiger Weift angekla
get/und aufelneboßhaffte Gewissenlose Art vcrurtheilet worden / den 18. Dec.uechstabgewichenen iO7isten Jahrs / zu Stockholm öffentlich verbrennen lassen; Sondern auch um lhrem gottlosen Verfahren und lügenhafften Beschuldigungen / desto mehrern Schein zu geben / durch eine unter dem Nahmen einer rechtmäßigen Ahndung gedruckte Schtnähe-Schriffc/ davon der Schelmische Lonci^ient, und was vor leichtfertige Vögel mitihme interesllret gewesen/ nicht einmahl ihre Nahmen bekandt seyn lassen dörffen/ihr boßhasstesBeginnen zu behaupten gesuchet. Welche Läster-Schrifft sie mit allerhand höchst-anstößlichen Meynungen und V^schmähungen wider den Herrn Ge-heimbden Rath und dessen unsträffüches Verhalten/theils mit den al-lergröbsten ^.ügen und fälschlich erdichteten Lalummen/so iemahlS erfunden und erdacht werden können / angefüllet und erfüllen lassen.
Und ob man zwar von diesen Verlaumbdern/ welche durch eine lange Gewohnheit gleichsam die Natur angenommen/den Herrn Geh.
Rath / und viele andere redliche Leute mit lügenhaften Beschuldi
gungen und Gewissenlosen Proceduren anzufechten/ wenig anders vermuthen können / als daß sie m solchen lhremäetettaklen Wesen fort
fahren würden; Wie sie den auch würcklich wider den Hn. Geheimb-denRach/ die gantze Zeit über/ durch ihre e^ummen/Feinde aufzu
hetzen/ auch / nach dem Er schon in anderer Potentaten Dienste und Botmäßigkeit bereits getreten/Ihme nach Leib und Leben gestanden/
auch sonst auffalle WeifeJhnzuunterdrucken/ und zu ftinem Unter»
gange zu befördern geflissen gewesen sind z So hat man doch nimmer sich einbilden können / daß Leute / denen es zu wissen gebühret/ was der Kelj,e6 und die Würde hoher Potentaten und gekrönter Haupter/auch was sonsten die Erbarkeit überall erfordert und haben will / ob sie schon Feinde sind / sich hatten sollen dahin führen und verleiten lassen / daß sie nicht Scheu sotten getragen haben / so wohl die veäuNion und kelpon-la, welche unter Ihro Rönigl Majestät von Pohlen und Churfl.
Durchl. zu Sachjen allergnädigsten Freiheit gedruckt/ und davon das kelponlum 8cal)iQ-tu5 Iiipkenilz auf höchstbedachte Ihro Königs.
Maj. ereilen Vefch! ertheilet worden / öffentlich Verbrennen zu
las-c sen;
stn; Als auch sonsten / wie unbedachtsame Majestät Schänder/mit allerhand schändlichen nie erKorten Paßquillen Jhro FaarischeMaj.
desgleichen Rönigl. Maj. von Pohlen zu mjuriren / Dero löb
liche Regierung und hohe vi^osmonez in Ihrem eigenen Reiche zu ta
deln/ mit ihren unvevnünfftigen luäiciis anzugreiffen/ anbey durch Beyhülffe einiger bo^hafsten / leichtfertigen Vuben und Lc»nÄ' xienten/allerhand schändliche und lügenhaffte ^elaeiones in die Welt hinein zuschreiben/ und so wohl die vorgedachte/ unter dem Nahmen rechtmäßiger Ahndung ausgefertigte Schmah-Schrifft / edener Mas
sen mit Lügen und Unwahrheiten anzufüllen/ als auch d a r i n n z u c a v i l
-üren/ und mit falschen und ungegründeten raisonen/ aufgantz unvoll
kommen und verkehrt vorgestellte iacIa, und unangesehen ihrer gär.tzli, chcn Unwissenheit/ nicht weniger von deme/ wie ein rechtschaffener Richter seine rationes lsmentiX gründlich einrichten soll / als von alle de
me/ was die Herren ^utKc,re5K.elpOn5orum, so gut und wohl defugt ge
than/ als in einem sitzenden Rechte und coram protocnIZispubjicis gesche
hen mag/ diekehonsa, welchedie/ so wohl durch Ihre König!. Maj.
von Pohlen und Churfi. Durchl. zu Sachsen hierzu ertheiltes manäa-tum speciale, als auch sonsten insgemein / durch die ihnen gegebene?«-testät cie ^ure Kespondenäi, sutorillrte Herren Tutores responlorum, be
stehende aus Gewissenhafften/ redlichen und Weltberühmten Man
nern / nach genügsamer Untersuchung / und reiffer Überlegung / gleich als in einem ordentlich ergangenem Proceß/ denen göttlichen / natürli
chen/sonst gememen/und auch zugleich denen Schwedischen Gesetzen/
Königlichen Recessen/ Statuten und Verordnungen gemäß (welche ebenfalls denen leichtfertigen Gewissen-losen Oalummanten grösten Theils und in deren rechten Grunde der Billigkeit nicht bekandt)auff ihrem Eyde und Gewissen/über der zu Stockholm ^nno 1694. ver
ordneten grossen Lomrnisüon enorme, und Wider alles Recht und Gerechtigkeit lauffende Handlungen/ abgesasset haben / und der
Herr Geh. Rath von Patkul/ unter Ihre Königl-Maj. von Pohlen/
und Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen ertheilten specialen Freyheit/
durch den Druck publiken zu lassen/ für recht und gut befunden/ zu meistern / vor unrecht auszuschreyen/ und gar aufeine Barbarische und brutale Weise dieselben öffentlich verbrennen zu lassen.
Wie nun dteserWerck-Meister vermessenes und unverantwortli
ches Verfahren ein Exempel ohne Exempel ist/ vermittelst deme sie sich
sthwe-schwerer und bvchst-verMifflicherxrveeZmen haben theich^t machen wollen: So will man hoffen/.die gantze erbare Welt werde daruver einen Abscheu und Eckel tragen.
Hiesiges Ortes hat man so wohl dieser Kalumnianten Schande
!c>st lmd ^.ügen-volie paßqmllen/ insonderheit dievorangezogene unter demNamen rechtmäßlgerAhndung publieitte Schmah-^PMt keiner fernern Widerlegung / sondern vielmehr des Henckers Handln werth zu seyn geachtet / weswegen auch / nachdem aus denen Exempla
ren / so allhler angekommen/ dasjenige/so manvor billig befunden/aus
genommen und separirel worden/zu des HerrnGeheimbden Raths und derer 8atisf2Äion,so dlerei^onla wohl befugt ertheilet haben / nach-folgende calumnieuse Schafften! a l s Veritasadalumnüsvmäicata; L>
xamen Lzularum; Lteständisches l'lieztrum; ^ubuü ^^uilonii LpiKola;
i^ivonig lumma injuria impetita, eher das mit höchstem Unfuge angefoch
tene LteflllNd i I^lvonia per66e cruentata; ^e^exions lur 6cc;
?r?ecirc>-na KemonKracija; Samt allen anderen wider den Hn. ^)eh. Math in Lateinischer/Teutscher/Frantzösischer und Polnischer Spruche bißhe-ro ausgestreuten mjuriolen clizrte^uen, die zuletzt noch ausgegebene Schmäh-Schrifft unter dem Nahmen Rechtmäßiger Ahndung;
Und denn (z) weilen die Schwedischen Verläumbder beharrlich den vor der grossen^ommislion angestellten ungerechtenProceß wieder aus
wärmen / und selbigen wider de« Herrn Geheimbden Rath nur animo
calumnianäi Lc injurianäl allenthalben anführen; So ist aus solchen 2^15
das l>ibeU und die k.eplic, samt den ungerechten (^ommislivns-Ur
theile/und als) alle biß daher ans Licht gediehene Schwedische Paß-qmllenund Ehrenrührige lügenhaffte Schrifften/ deren Autoren und ihren ^6l,serenten / die solche Paßguillen äeditiren / i>?L. und daraus allerhand lose railonnementz führen / zu einer unauslöschlichen Schan
de/vom Scharffrichternechstverwichenen Zysten ^xrilis 8t. V. allhiev öffentlich / und mit eben solchen Ceremonien / als in Schweden bey je
nem geschehen / jure talionis verbrant und aboüret worden. Wel
ches man hiermit einem jeden zur gebührlichen Nachricht hat kund und offenbahr machen wollen. Im übrigen hat man die im Nahmen der Lieflandischen Ritterschafft/samt dem ^aMrat und der Bürgerschafft in Riga/ausgegebene Erklärung verschonet; Weilbekandt/ daß die redlichen Leute hierzu durch allerhand ^oncuzlionsz und ?rsÄi^uen_.
find gedrungen worden/ als welche unter so bekandten Zwange und
c 2 Furcht
Furcht stehen / daß sie auch wohl ekn mehrers thun müsten / wenn es von ihnen begehret würde.
Und also hat man vor dismahk die Schwedischen
Ehren-Diebe abfertigen wollen/ mit der Vertröstung/ daß von nun an/ was sie an den Schrifften des Herrn Geheimbden Raths/
oder sonsten wider Dessen Person/aufeinige Weise vorzunehmen sich werden gelüsten lassen; Eben ein solches/und auff gleiche Art/ wider ihre Schrifften und Personen/ und zwar wides die Vornehmsten
derselben / soll zu Wercke gerichtet und prompt exe^uiret werden.
Wornach Sie sich zu richten haben. Moscau / den 2?sten Hnno 1702«