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Schmahschrissten und Paßquillen/

Im Dokument Auff die von denen (Seite 174-178)

insonderheit auff

die u>n'cc>!ܻfft>Ae uno gewissenlose

Anklageund Smtentze /

>Z5ey der grsjstn Kommission 1U Stockholm äe^nno 1694.

S haben tinige leichtfertige infame Ehreil-Die-be und calummancen in Schweden/ w-ich« mit

allem dem Bösen/ so sie nun vielJakreher w!derden Herrn Keh. Rath von Patkulgeschmiedctund zestifftet/noch nicht genunZ ersattigetjU seyn scheinen/zum Uderfluß, und sogar

in ihrem abscheulichen Vorhaben zu verharren / sich belustigen wollen / daß sie nicht allein seine vorm Jahre puklicitte veäuQion gegen allem deme/ weswegen Er nebst andern Mtt-Gliedern der Liefftandischen Ritterschafft / 1694. zu Stockholm leichtfertiger Weift angekla­

get/und aufelneboßhaffte Gewissenlose Art vcrurtheilet worden / den 18. Dec.uechstabgewichenen iO7isten Jahrs / zu Stockholm öffentlich verbrennen lassen; Sondern auch um lhrem gottlosen Verfahren und lügenhafften Beschuldigungen / desto mehrern Schein zu geben / durch eine unter dem Nahmen einer rechtmäßigen Ahndung gedruckte Schtnähe-Schriffc/ davon der Schelmische Lonci^ient, und was vor leichtfertige Vögel mitihme interesllret gewesen/ nicht einmahl ihre Nahmen bekandt seyn lassen dörffen/ihr boßhasstesBeginnen zu behaupten gesuchet. Welche Läster-Schrifft sie mit allerhand höchst-anstößlichen Meynungen und V^schmähungen wider den Herrn Ge-heimbden Rath und dessen unsträffüches Verhalten/theils mit den al-lergröbsten ^.ügen und fälschlich erdichteten Lalummen/so iemahlS erfunden und erdacht werden können / angefüllet und erfüllen lassen.

Und ob man zwar von diesen Verlaumbdern/ welche durch eine lange Gewohnheit gleichsam die Natur angenommen/den Herrn Geh.

Rath / und viele andere redliche Leute mit lügenhaften Beschuldi­

gungen und Gewissenlosen Proceduren anzufechten/ wenig anders vermuthen können / als daß sie m solchen lhremäetettaklen Wesen fort­

fahren würden; Wie sie den auch würcklich wider den Hn. Geheimb-denRach/ die gantze Zeit über/ durch ihre e^ummen/Feinde aufzu­

hetzen/ auch / nach dem Er schon in anderer Potentaten Dienste und Botmäßigkeit bereits getreten/Ihme nach Leib und Leben gestanden/

auch sonst auffalle WeifeJhnzuunterdrucken/ und zu ftinem Unter»

gange zu befördern geflissen gewesen sind z So hat man doch nimmer sich einbilden können / daß Leute / denen es zu wissen gebühret/ was der Kelj,e6 und die Würde hoher Potentaten und gekrönter Haupter/auch was sonsten die Erbarkeit überall erfordert und haben will / ob sie schon Feinde sind / sich hatten sollen dahin führen und verleiten lassen / daß sie nicht Scheu sotten getragen haben / so wohl die veäuNion und kelpon-la, welche unter Ihro Rönigl Majestät von Pohlen und Churfl.

Durchl. zu Sachjen allergnädigsten Freiheit gedruckt/ und davon das kelponlum 8cal)iQ-tu5 Iiipkenilz auf höchstbedachte Ihro Königs.

Maj. ereilen Vefch! ertheilet worden / öffentlich Verbrennen zu

las-c sen;

stn; Als auch sonsten / wie unbedachtsame Majestät Schänder/mit allerhand schändlichen nie erKorten Paßquillen Jhro FaarischeMaj.

desgleichen Rönigl. Maj. von Pohlen zu mjuriren / Dero löb­

liche Regierung und hohe vi^osmonez in Ihrem eigenen Reiche zu ta­

deln/ mit ihren unvevnünfftigen luäiciis anzugreiffen/ anbey durch Beyhülffe einiger bo^hafsten / leichtfertigen Vuben und Lc»nÄ' xienten/allerhand schändliche und lügenhaffte ^elaeiones in die Welt hinein zuschreiben/ und so wohl die vorgedachte/ unter dem Nahmen rechtmäßiger Ahndung ausgefertigte Schmah-Schrifft / edener Mas­

sen mit Lügen und Unwahrheiten anzufüllen/ als auch d a r i n n z u c a v i l

-üren/ und mit falschen und ungegründeten raisonen/ aufgantz unvoll­

kommen und verkehrt vorgestellte iacIa, und unangesehen ihrer gär.tzli, chcn Unwissenheit/ nicht weniger von deme/ wie ein rechtschaffener Richter seine rationes lsmentiX gründlich einrichten soll / als von alle de­

me/ was die Herren ^utKc,re5K.elpOn5orum, so gut und wohl defugt ge­

than/ als in einem sitzenden Rechte und coram protocnIZispubjicis gesche­

hen mag/ diekehonsa, welchedie/ so wohl durch Ihre König!. Maj.

von Pohlen und Churfi. Durchl. zu Sachsen hierzu ertheiltes manäa-tum speciale, als auch sonsten insgemein / durch die ihnen gegebene?«-testät cie ^ure Kespondenäi, sutorillrte Herren Tutores responlorum, be­

stehende aus Gewissenhafften/ redlichen und Weltberühmten Man­

nern / nach genügsamer Untersuchung / und reiffer Überlegung / gleich als in einem ordentlich ergangenem Proceß/ denen göttlichen / natürli­

chen/sonst gememen/und auch zugleich denen Schwedischen Gesetzen/

Königlichen Recessen/ Statuten und Verordnungen gemäß (welche ebenfalls denen leichtfertigen Gewissen-losen Oalummanten grösten Theils und in deren rechten Grunde der Billigkeit nicht bekandt)auff ihrem Eyde und Gewissen/über der zu Stockholm ^nno 1694. ver­

ordneten grossen Lomrnisüon enorme, und Wider alles Recht und Gerechtigkeit lauffende Handlungen/ abgesasset haben / und der

Herr Geh. Rath von Patkul/ unter Ihre Königl-Maj. von Pohlen/

und Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen ertheilten specialen Freyheit/

durch den Druck publiken zu lassen/ für recht und gut befunden/ zu meistern / vor unrecht auszuschreyen/ und gar aufeine Barbarische und brutale Weise dieselben öffentlich verbrennen zu lassen.

Wie nun dteserWerck-Meister vermessenes und unverantwortli­

ches Verfahren ein Exempel ohne Exempel ist/ vermittelst deme sie sich

sthwe-schwerer und bvchst-verMifflicherxrveeZmen haben theich^t machen wollen: So will man hoffen/.die gantze erbare Welt werde daruver einen Abscheu und Eckel tragen.

Hiesiges Ortes hat man so wohl dieser Kalumnianten Schande

!c>st lmd ^.ügen-volie paßqmllen/ insonderheit dievorangezogene unter demNamen rechtmäßlgerAhndung publieitte Schmah-^PMt keiner fernern Widerlegung / sondern vielmehr des Henckers Handln werth zu seyn geachtet / weswegen auch / nachdem aus denen Exempla­

ren / so allhler angekommen/ dasjenige/so manvor billig befunden/aus­

genommen und separirel worden/zu des HerrnGeheimbden Raths und derer 8atisf2Äion,so dlerei^onla wohl befugt ertheilet haben / nach-folgende calumnieuse Schafften! a l s Veritasadalumnüsvmäicata; L>

xamen Lzularum; Lteständisches l'lieztrum; ^ubuü ^^uilonii LpiKola;

i^ivonig lumma injuria impetita, eher das mit höchstem Unfuge angefoch­

tene LteflllNd i I^lvonia per66e cruentata; ^e^exions lur 6cc;

?r?ecirc>-na KemonKracija; Samt allen anderen wider den Hn. ^)eh. Math in Lateinischer/Teutscher/Frantzösischer und Polnischer Spruche bißhe-ro ausgestreuten mjuriolen clizrte^uen, die zuletzt noch ausgegebene Schmäh-Schrifft unter dem Nahmen Rechtmäßiger Ahndung;

Und denn (z) weilen die Schwedischen Verläumbder beharrlich den vor der grossen^ommislion angestellten ungerechtenProceß wieder aus­

wärmen / und selbigen wider de« Herrn Geheimbden Rath nur animo

calumnianäi Lc injurianäl allenthalben anführen; So ist aus solchen 2^15

das l>ibeU und die k.eplic, samt den ungerechten (^ommislivns-Ur­

theile/und als) alle biß daher ans Licht gediehene Schwedische Paß-qmllenund Ehrenrührige lügenhaffte Schrifften/ deren Autoren und ihren ^6l,serenten / die solche Paßguillen äeditiren / i>?L. und daraus allerhand lose railonnementz führen / zu einer unauslöschlichen Schan­

de/vom Scharffrichternechstverwichenen Zysten ^xrilis 8t. V. allhiev öffentlich / und mit eben solchen Ceremonien / als in Schweden bey je­

nem geschehen / jure talionis verbrant und aboüret worden. Wel­

ches man hiermit einem jeden zur gebührlichen Nachricht hat kund und offenbahr machen wollen. Im übrigen hat man die im Nahmen der Lieflandischen Ritterschafft/samt dem ^aMrat und der Bürgerschafft in Riga/ausgegebene Erklärung verschonet; Weilbekandt/ daß die redlichen Leute hierzu durch allerhand ^oncuzlionsz und ?rsÄi^uen_.

find gedrungen worden/ als welche unter so bekandten Zwange und

c 2 Furcht

Furcht stehen / daß sie auch wohl ekn mehrers thun müsten / wenn es von ihnen begehret würde.

Und also hat man vor dismahk die Schwedischen

Ehren-Diebe abfertigen wollen/ mit der Vertröstung/ daß von nun an/ was sie an den Schrifften des Herrn Geheimbden Raths/

oder sonsten wider Dessen Person/aufeinige Weise vorzunehmen sich werden gelüsten lassen; Eben ein solches/und auff gleiche Art/ wider ihre Schrifften und Personen/ und zwar wides die Vornehmsten

derselben / soll zu Wercke gerichtet und prompt exe^uiret werden.

Wornach Sie sich zu richten haben. Moscau / den 2?sten Hnno 1702«

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