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gro-ßer Bedeutung, während andererseits die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Personensorgeberechtigten maßgeblich ist.

Die wichtigsten Bedingungen für eine gute Zusammenarbeit ließen sich nicht nur in der Fachliteratur, sondern auch in der beispielhaft aufgeführten Kooperations-vereinbarung finden. Ein Großteil der sozialen Arbeit besteht aus kooperativen und sozialen Elementen, deshalb spielen alle Beteiligten stets eine wichtige Rolle.

Das sechste Kapitel befasste sich mit dem qualitativen Interview. Vielfach wurde auf die Beziehung der zuständigen Akteure zueinander hingewiesen. Insbesonde-re zwischen dem Jugendamt und der KJP wurden viele Verflechtungen, Entwick-lungen und Konfliktpunkte ausgemacht und diskutiert. Etwas, was in der Literatur weniger im Mittelpunkt stand, wurde in den gesetzlichen Regelungen erwähnt: die Schlüsselrolle elterlicher Verantwortung. Und auch das Interview machte diesen Schwerpunkt beider Fachbereiche deutlich: die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Die Interviewpartnerin richtete den Fokus im Hilfeprozess klar auf die Elternver-antwortung und verdeutlichte, wie ernst die gesetzliche Grundlage in diesem Fall genommen wird. Dies führt nach Meinung der Verfasserin dazu, dass die soziale Arbeit sich einer möglichen Teilverantwortung für die Folgen der Eingriffe in Fami-lien entziehen kann. Den verantwortlich gemachten Eltern ist nicht gerecht zu werden, wenn ihrerseits nicht deren oft schwierige soziale Lebenssituation be-rücksichtigt wird, die zum Großteil vom Staat billigend in Kauf genommen wird.

Auch das sollte die soziale Arbeit trotz gesetzlicher Rahmungen berücksichtigen.

Im siebten Kapitel wird deutlich, dass die soziale Arbeit in der KJP nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten hat. Zudem befindet sich das gesamte Hilfesystem in ei-nem Zwangskontext, der kritisch zu bewerten ist. Der maßgebliche Faktor ist die Überhöhung der Elternverantwortung, die weitestgehend ohne die Berücksichti-gung ihrer sozialen Lage stattfindet. Hilfe annehmen und Hilfe leisten kann in die-ser Situation zu einer unmöglichen Anforderung werden. Der Bedarf an größerer Aufmerksamkeit gegenüber den beteiligten Kindern statt deren Eltern, wurde, auch durch die Neuerungen im BKiSchG kaum berücksichtigt. So wichtig die Be-deutung der Verfassungsrechtlich definierten Elternverantwortung auch ist, die Stellung des Kindes mit seinen Partizipationsrechten sollte ebenso berücksichtigt werden.

Ob ein Zusammenhang zwischen der Rechtssicherheit der beteiligten Akteure und der Qualität der Zusammenarbeit besteht, wurde in der gesichteten Literatur nicht ausreichend thematisiert. Im Hinblick auf das KKG wurde jedoch schon im Jahr der Einführung 2012 festgestellt, dass eine Umsetzung in die Praxis und ein Wis-sen um die Normierungen kaum zu beobachten waren: „[...] es ist zu befürchten, dass weder die Justiz [...] noch Teile aus der Praxis der Jugendämter eine derart wichtige, für den Kinderschutz bedeutsame Vorschrift überhaupt zur Kenntnis, ge-schweige denn zur Anwendung bringen werden.“ (Czerner, 2012 72 f.) In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass weder die Hamburger Handlungsleit-linien für die KJP/Jugendhilfe noch die Kooperationsvereinbarung zwischen der KJP Wilhelmstift und dem Jugendamt Wandsbek seit der Einführung des BKiSchG 2012 angepasst oder erneuert worden sind. Auf Nachfrage im Jugendamt Ham-burg Mitte erhielt die Verfasserin lediglich die Antwort, es hätte sich seither (seit 2007) nichts Wesentliches geändert.

Insgesamt könnte eine weitere Verzahnung sozialpädagogischer Kompetenzen mit der Praxis der kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Behandlung zu einer Verbesserung des Kinderschutzes und der außerklinischen Versorgung führen. Der bereits bestehende gesetzliche Rahmen macht unmissverständlich klar, dass eine verbindliche Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen im Kinderschutz unumgänglich ist. Die soziale Arbeit muss mit der aktuellen Geset-zeslage vertraut sein und die Normierungen in die Praxis übertragen können.

Dennoch handelt es sich hierbei nur um Rahmenbedingungen, der Fokus sollte auf der richtigen Hilfe im Einzelfall liegen: jedes Kind und jeden Jugendlichen indi-viduell zu unterstützen und zu begleiten.

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Eidesstattliche Erklärung

Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit ohne fremde Hilfe selbständig ver-fasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Wörtlich oder dem Sinn nach aus anderen Werken entnommene Stellen sind in allen Fällen un-ter Angabe der Quelle kenntlich gemacht.

Ort, Datum Unterschrift

Anhang

Transkription themenzentriertes Leitfadeninterview Legende

I: Interviewerin P: Interviewpartnerin

*: kurze Pause*

*(...sek): Pause von mehr als einer Sekunde (abc): unsichere Transkription

#: Überschneidung von Wörtern

1. Interviewpartnerin ist Frau P. (auf eigenen Wunsch wurde der Name geändert),

2. eine in der Kinder- und Jugendpsychiatrie tätige Diplom-Sozialpädagogin.

3.

4. Interviewerin: Iris Eckardt. Datum: 31.10.2013. Dauer: 32 Minuten

5.

6. Kategorie: Thema 1) Das neue Bundeskinderschutzgesetz

7.

8. I: Wie sicher fühlen Sie sich mit den Gesetzgebungen zum Thema Kinderschutz und

9. wo können Sie sich bei Fragen zu diesem Thema informieren?

10. P: Also, die erste Frage ist ein bisschen figelinsch, wie sicher fühle ich mich zum

11. Thema Kinderschutz? Es bringt es irgendwie mit sich, sich unsicher zu fühlen.

12. Inwieweit, was haben wir überhaupt im Blick, was nicht? Wann kann man

13. einschreiten, ohne hm Vertrauensbasis zu verlieren, *ist die Familie dann ganz aus

14. dem Kontakt* – finde ich immer schwierig. *Ich glaube das bringt es einfach mit sich,

15. Unsicherheit bei dem Thema.

16. I: Ja.

17. P: Und wo informiere ich mich? Ähm, ich bin im Netzwerk Kinderschutz, da treffen

18. wir uns regelmäßig und tauschen uns aus und wenn ich unsicher bin, rufe ich

19. entweder Frau Fuhrmann an, das ist die Kinderschutzkoordinatorin für Wandsbek

20. und berate mich mit der. Oder mit der Fallzuständigen beim Jugendamt,

21. *manchmal auch anonym, oder wir machen eine Fallkonferenz ohne Eltern, so um

22. sicherer zu werden.

23. I: Fallkonferenz. Wer ist da mit dabei? Also, wer macht da mit, wenn es ohne Eltern

24. ist?

25. P: Also, wenn das Kind hier ist, dann regen wir dazu an, ein Gespräch zu machen,

26. * und da wäre bei: das Jugendamt, Frau Fuhrmann als Kinderschutzkoordinatorin

27. für Wandsbek, tatsächlich habe ich eigentlich nur mit Wandsbek mit der

28. Kinderschutzkoordinatorin zu tun, mit den anderen, Bergedorf und Mitte, haben wir

29. ganz wenig zu tun. Ich weiß nicht, die sind wohl ein bisschen anders aufgestellt.*

30. Oder wir involvieren den Kinderschutzbund.

31. I: Und hat das auch damit zu tun, dass Sie diese Kooperationsvereinbarung haben,

32. dass Sie da den Kontakt am ehesten hin suchen?

33. P: Zum...* wozu jetzt?

34. I: Zum Bezirksamt Wandsbek, also, dass das so die Anlaufstelle ist.

35. P: Hm* stimmt, grundsätzlich haben wir viele Patienten, Familien aus Wandsbek,

36. das ist ein großer Bezirk.* Hm und es hängt sicher auch mit der

37. Kooperationsvereinbarung zusammen, weil wir uns kennen.

38. I: Ja. Ähm, dann komme ich mal zur nächsten Frage: Wie wird sichergestellt, dass die

1. Mitarbeiter hier im Haus die neuen Regelungen kennen und auch umsetzen können?

2. P: Also, es gibt ja einmal den therapeutischen Bereich und den pädagogischen

3. Bereich.* Die Ärzte und Therapeuten sind gehalten für ihre Facharztweiterbildung

4. sich da auch zu informieren, so, und sonst haben wir regelmäßig, dass Frau

5. Fuhrmann darüber hier berichtet hat*.

6. I: Hm* da ging es sogar um das neue Bundeskinderschutzgesetz

7. P: Genau. Hm* und das versuchen wir regelmäßig hier als Fortbildung zu

8. installieren. *Also, wenn Kollegen da unsicher sind, dann kommen die auf mich zu

9. und fragen und fragen, manchmal auch, wenn wir eine Fortbildung haben, und

10. machen das für alle, oder fragen ganz konkret. Manchmal weiß ich das natürlich auch

11. nicht, und dann rufen wir zusammen an, entweder bei der Fallzuständigen beim

12. Jugendamt und beraten uns mit der, genau.

13. I: Aber so’n bisschen sind Sie schon auch die Ansprechpartnerin für hier?

14. P: Eigentlich ja. Und natürlich Herr T., der Chefarzt. Und die Oberärztin.

15. I: * Und jetzt zu den Veränderungen, die durch das neue Bundeskinderschutzgesetz

16. entstanden sind, was sind das für spürbare Veränderungen, die hier in der Praxis

17. deutlich werden?

18. P: Also, es gibt ein Prozedere, wenn * Eltern zum Beispiel die Kooperation mit dem

19. Jugendamt nicht möchten und das Kind ist hier und die Eltern nehmen das Kind aus

20. der Behandlung, dann, *hm sind wir nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden

21. sondern machen eine Meldung beim Jugendamt, und dafür gibt es einen Vordruck

22. zum Beispiel,* hm also entweder können wir direkt beim Jugendamt anrufen, mit

23. dem darüber sprechen, oder, ja, das ist am pfiffigsten sozusagen, direkt mit ihnen zu

24. sprechen, ähm, und dann gibt’s diesen Vordruck – den kann ich Ihnen auch mal

25. zeigen.

26. I: Gerne

27. P: Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Und das schicken wir ans Jugendamt

28. und das macht dann einen Hausbesuch.

29. I: Genau.

30. P: Und prüft. Hab ich die Frage jetzt beantwortet?

31. I: Doch also, das ist schon so. Zwar auch vorher war man schon angehalten, solche

32. Hinweise zu prüfen, aber jetzt ist es noch mal mehr gesetzlich verankert, dass ähm,

33. Hausbesuche stattfinden müssen, in so einem Fall und dass überhaupt, wie Sie schon

34. sagten, mit dem Datenschutz und mit der Schweigepflicht, dass es dann solche

35. Entbindungen gibt und dass es bestimmte Situationen gibt, bei Verdacht auf

36. Kindeswohlgefährdung, da wird das Datenschutzgesetz ausgehebelt und man darf

37. Daten übermitteln, man muss sogar Daten übermitteln, die eigentlich nicht

38. übermittelt werden dürften. Das ist allerdings diesen Fall betreffend, da darf man

39. dann nicht was aus dem Privatleben erzählen, aber eben genaue Hinweise, die mit

40. dem Verdacht zu tun haben.

41. P: Ja. Da fällt mir zum Beispiel ein, ein Mädchen, die hat Halbgeschwister in M. beim

42. Vater, sie hat vorher auch beim Vater gelebt und hat von Gewalterfahrungen

43. berichtet und war groß in Sorge um ihre Geschwister, dass heißt, dann wurde das

44. Jugendamt hier informiert. Und sie wollte ausdrücklich nicht, dass ihr Name erwähnt

45. wird, das Jugendamt wusste das dann natürlich, aber sie wollte nicht, dass die das in

46. M. wissen. * hm und dann hat das Jugendamt hier eine Meldung in M. gemacht, hm,

47. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, die haben einen Hausbesuch gemacht, ähm,

48. ohne dass der (Name des Mädchens) dort genannt wurde.

49. I: Ja.* Hm*. Okay*. Dann habe ich zwei Fragen zum Thema Patient_innen mit

50. Gewalterfahrungen.

51.

52. Thema 2) Patient_innen mit Gewalterfahrungen

53.

54. I: Da möchte ich gerne wissen, wie ihr von den Gewalterfahrungen in der Regel

1. erfahrt, also, woher diese Informationen kommen, und auf was für ein Netzwerk Sie da

2. zurückgreifen können, wenn Sie solche Informationen bekommen.

3. P: Hm*. Erst mal muss ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, damit ein Kind

4. überhaupt davon erzählen kann. Gerade Kinder *(2sec) wollen ja in der Regel nicht

5. aus der Familie genommen werden. Bei Jugendlichen ist das noch mal anders, die äh,

6. können sich dann vielleicht schon eher abgrenzen den Eltern gegenüber. Aber das ist

7. immer ne schwierige Situation, wenn ein Kind * darüber berichtet, und dann passiert

8. ne Meldung beim Jugendamt, das Jugendamt ist hinterher, kann das Kind überhaupt

9. in der Familie leben, ähm ja, finde ich immer ne Situation, wo man einen ganz

10. vorsichtigen Austausch haben muss, dass keiner überreagiert, *(1sec) oder

11. Kinder reden nicht davon oder erzählen nicht von Gewalt, aber man merkt es im

12. Kontakt. Wenn Erwachsene sich schnell bewegen, dann zucken sie zusammen

13. oder sind ganz schreckhaft. Da kriegt man dann Phantasien von Gewalt. Aber ob

14. ein Kind das dann eröffnen kann, weiß man nicht. Das war die eine Frage – wie

15. war die andere Frage?

16. I: Ja, in Wirklichkeit komme ich zu der Frage gleich auch noch, wie das Prozedere

17. dann so abläuft, ich komme dann noch mal zu der nächsten Frage: Ich würde

18. gerne wissen wollen, was die Patientinnen brauchen, wenn sie dann hier sind, und

19. es ist klar, da sind Gewalterfahrungen vorgefallen, und was sie brauchen, um sich

20. dann hier sicher zu fühlen, und was sie auch brauchen so an Zukunftsvisionen,

21. um zu sagen: Ich kann hier gestärkt rausgehen, was für Hilfen können sie dann

22. hier anbieten?

23. P: Ja, das hängt erst mal vom Alter ab. Kleine Kinder brauchen was anderes als

24. ältere, und die Jugendlichen kann man da auch mehr in die Verantwortung holen,

25. * und ich würde das jetzt erst mal gar nicht so über einen Kamm scheren wollen, a,

26. b oder c sondern, wie kriegt man die Eltern mit ins Boot, können die Eltern zum

27. Beispiel über eigene Gewalterfahrungen oder darüber reden dass es Gewalt in der

28. Familie erlebt haben, das ist schon mal ein ganz großer Schritt, wenn Eltern nicht

29. anders können.

30. I: Also, es wird dann schon ganz viel Kontakt gesucht zu den Eltern, und da läuft

31. schon viel über die Eltern?

32. P: Das ist ganz unterschiedlich. Das macht tatsächlich jeder Therapeut anders

33. und jede Mutter, jeder Vater ist da auch anders. Einige ziehen sich dann ganz aus

34. dem Kontakt, fühlen sich bedroht. Und haben Angst. Und bei anderen stimmt so

35. viel an Vertrauen schon, dass sie darüber sprechen können und nicht das Gefühl

36. haben: Mensch, jetzt werden mir die Kinder weggenommen.

37. I: Hm*.

38. P: Oder *(2sec)

39. I: Ja, vielleicht kommen wir in dem Zusammenhang #ja...

40. P: #Ganz wichtig ist überhaupt, dass zugelassen werden kann, dass jemand in die

41. Familien guckt.

42. I: Ja. Könnt ihr das auch von hier aus machen oder ist das dann das Jugendamt,

43. das das übernimmt?

44. P: Nee, das machen wir von hier, wenn alles gutgeht, dann organisieren wir das

45. von hier im Haus, dass es eine Familienhilfe gibt.* Hm, gelingt oft nicht, weil es oft

46. lange dauert, bis Familien überhaupt bereit sind zum Jugendamt zu gehen, aber

47. grad bei Themen wie Gewalt ist es ja oft ganz schamhaft, darüber zu sprechen.*

48. Das zu erkennen, dass es eine Hilfe sein soll, wenn jemand in die Familie kommt,

49. und keine Kontrolle, auch Kontrolle, aber nicht nur, sondern natürlich auch Hilfe.

50. I: Ja. Das ist ein schmaler Grad zwischen Hilfe und Kontrolle und der Angst dass

51. das Jugendamt gar nicht hilft, sondern zum Beispiel einem die Kinder wegnimmt,

52. P: Und hat ja auch beide Funktionen. Es hat ja Kontrollfunktion und Hilfsfunktion.

53. I: Ja, da werde ich in meiner Arbeit auch noch drauf eingehen, dass dieses

54. Doppelmandat von Hilfe und Kontrolle zwar nachvollziehbar ist aus der

1. gesetzlichen Regelung daraus, dass eine Hilfe angeboten sein muss, aber dass der

2. Staat auch ein Wächteramt besitzt und eben eingreifen können muss. Aber dass

3. genau das für die Betroffenen ganz schwierig ist, überhaupt zu differenzieren und

4. auch nachzuvollziehen und ganz oft gar nicht wissen: Wer ist eigentlich zuständig,

5. und wohin kann ich mich wenden, und kriege ich da jetzt Hilfe oder Probleme?

6. P: Ja. Ich habe gerade gelesen, dass die Erziehungsberatung die Hilfe ist, die am

7. meisten aufgesucht wird in Deutschland, von Familien, weil die so

8. niedrigschwellig ist, sie keinen Antrag stellen müssen, sich nicht verpflichten

9. müssen.*

10. I: Ja, und das ist natürlich bei den Hilfen zur Erziehung anders, das läuft immer

11. über den Antrag der Eltern, ne?

12. P: Genau. Da verpflichtet man sich und muss regelmäßig sozusagen diese Hilfe

13. dann auch in Anspruch nehmen. Zur Erziehungsberatung kannst du zweimal

14. gehen, und dann musst du da nicht hin. Und das ist ne Hilfe, ja, da wird gespart.

15.

16. Thema 3) Intervention

17.

18. I: Jetzt haben wir schon einiges über das Prozedere gehört, vielleicht trotzdem

19. noch mal, ganz kurz und knapp: Wenn wirklich ein Verdacht auf

20. Kindeswohlgefährdung hier in der Klinik deutlich wird, welches sind die Schritte

21. die Sie dann einleiten, wie läuft das ab?

22. P: Also, hm*, wenn die Eltern, *hm, nicht bereit sind, darüber zu reden, auch mit

23. dem Jugendamt darüber zu reden, dann müssen wir eine in Absprache mit dem

24. Chef, mit den Oberärzten, mit den Therapeuten und auch mit den Eltern, eine

25. Meldung beim Jugendamt machen. So das ist, äh, sozusagen das nicht so schöne

26. Prozedere, wenn die Eltern nicht bereit sind bei dem Jugendamt Hilfe zu

27. beantragen, dann sagen wir den Eltern, dass wir eine Meldung beim Jugendamt

28. machen.

29. I: Mhm.

30. P: Und dann kommt das Jugendamt und macht einen Hausbesuch. Genau, wenn

31. die Eltern bereit sind, mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen, dann ist eine

32. Meldung hinsichtlich Kindeswohl nicht nötig. Und wenn das passiert, dass wir eine

33. Meldung machen, ohne dass die Eltern das möchten, das ist eine

34. Gratwanderung.

35. I: Weil es ein Vertrauensbruch ist.

36. P: Genau, dann kann es sein, dass die Eltern die Behandlung abbrechen und auch

37. andere Hilfen misstrauischer annehmen.

38. I: Ja, das ist schon schwierig, zumal wenn sie die Behandlung abbrechen, dann

39. kommt das Kind ja noch schneller nach Hause in die Situation, die man eigentlich

40. gern vermeiden möchte.

41. P: Wenn die Gefahr so groß ist, dann kann man eine Inobhutnahme beim

42. Jugendamt anregen, dann kann das Jugendamt das Kind in Obhut nehmen, das

43. geht. Ja, aber das sind Schritte, die für ein Kind und die Familie wahnsinnig

44. einschneidend sind, so ein Kontrollverlust und, * ähm *(2sec), dann über

45. Familienthemen zu sprechen, das kostet schon wirklich viel an standing für eine

46. Familie, also dann noch hier an Themen zu arbeiten ist schwierig.

47. I: Ist schwierig, ja, glaub ich. Hm*, dann komme ich eigentlich auch schon zu den

48. letzten beiden Fragen. Also, mich interessiert, wie die Zusammenarbeit mit dem

49. Jugendamt ist, also auch gerne für Sie persönlich oder wie Sie das wahrnehmen als

50. Position, die Sie hier innehaben. Son bisschen ja auch als diejenige, die die

51. Patienten in der Regel viel besser kennt, viel eher weiß, was da alles gelaufen ist,

52. was da alles passiert ist. Das Jugendamt vielleicht zum ersten Mal Kontakt hat mit