2.2 Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde
1 1 0 0 0
2.3 (a) Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Warmwalzen mit
einer Leistung von mehr als 20 t Rohstahl pro Stunde
0 0 0 0 0
2.3 (b) Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Schmieden mit Hämmern, deren Schlagenergie 50 Kilojoule pro Hammer
überschreitet, bei einer Wärmeleistung von über 20 MW
0 0 0 0 0
2.3 (c) Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Aufbringen von schmelzflüssigen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde
1 1 0 0 1
2.4 Eisenmetallgießereien mit einer
Produktionskapazität von über 20 t pro Tag 0 0 0 0 0
2.5 (a) Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten
oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische Verfahren, chemische Verfahren oder elektrolytische Verfahren
2 2 0 0 2
2.5 (b) Anlagen zum Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legierungen,
darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination, Gießen)
mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen
1 1 0 0 1
2.6 Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 mW übersteigt
6 6 0 1 2
3 Mineralverarbeitende Industrie 0 0 0 0 0
3.1 Anlagen zur Herstellung von Zementklinkern in Drehrohröfen mit
einer Produktionskapazität von über 500 t pro Tag oder von Kalk in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität
von über 50 t pro Tag oder in
anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag
0 0 0 0 0
3.2 Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest
0 0 0 0 0
3.3 Anlagen zur Herstellung von Glas einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern mit einer
Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag
0 0 0 0 0
3.4 Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag
0 0 0 0 0
3.5 Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen,
und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten
Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von über 75 t pro Tag und/
oder einer Ofenkapazität von über 4 mW und einer Besatzdichte von Seite 22 von 25
über 300 kg/mW
0 0 0 0 0
4 Chemische Industrie 16 16 0 2 2
4.1 Herstellung organischer Grundchemikalien 14 14 0 2 1
4.2 Herstellung anorganischer Grundchemikalien 1 1 0 0 1
4.3 Herstellung von Düngemitteln 0 0 0 0 0
4.4
Herstellung von Pflanzenschutzmitteln
/ Bioziden 0 0 0 0 0
4.5 Herstellung von Arzneimitteln 1 1 0 0 0
4.6 Herstellung von Explosivstoffen 0 0 0 0 0
5 Abfallbehandlung 14 14 0 13 3
5.1 Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen
im Sinne des in Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG vorgesehenen Verzeichnisses gefährlicher
Abfälle (diese Anlagen sind in den
Anhängen II A und II B – Verwertungsverfahren R1, R5, R6, R8 und
R9 – der Richtlinie 75/442/EWG definiert) sowie Anlagen im Sinne der
Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung mit einer Kapazität von
über 10 t pro Tag
8 8 0 7 1
5.2 Müllverbrennungsanlagen für Siedlungsmüll im Sinne der Richtlinie
89/369/EWG vom 8. Juni 1989 über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll und der Richtlinie 89/429/EWG des Rates vom 21.
Juni 1989 über die Verringerung der Seite 23 von 25
Luftverunreinigung durch bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll mit einer Kapazität von
über 3 t pro Stunde
4 4 0 4 1
5.3 Anlagen zur Beseitigung ungefährlicher Abfälle im Sinne des Anhangs II A der Richtlinie 75/442/EWG (Rubriken D8, D9) mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag
0 0 0 0 0
5.4 Deponien einer Aufnahmekapazität von über 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle
2 2 0 2 1
6 Sonstige Industriezweige 6 6 0 2 1
6.1 (a) Industrieanlagen zur Herstellung von
Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen 0 0 0 0 0
6.1 (b) Industrieanlagen zur Herstellung von Papier und Pappe, deren Produktionskapazität
20 t pro Tag übersteigt 0 0 0 0 0
6.2 Anlagen zur Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien, deren Verarbeitungskapazität 10 t pro Tag übersteigt
0 0 0 0 0
6.3 Anlagen zum Gerben von Häuten
oder Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag
0 0 0 0 0
6.4 (a) Anlagen zum Schlachten mit einer Schlachtkapazität (Tierkörper) von mehr als 50 t pro Tag
0 0 0 0 0
6.4 (b) Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen zur Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen aus
• tierischen Rohstoffen (mit Ausnahme von Milch) mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag
• pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag Seite 24 von 25
(Vierteljahresdurchschnitt)
2 2 0 2 0
6.4 (c) Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch, wenn die eingehende Milchmenge 200 t pro Tag übersteigt (Jahresdurchschnittswert)
0 0 0 0 0
6.5 Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen
Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro
Tag
0 0 0 0 0
6.6 (a) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel mit mehr als 40 000 Plätzen für Geflügel
0 0 0 0 0
6.6 (b) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Schweinen mit mehr als 2 000 Plätzen für Mastschweine (Schweine über 30 kg)
0 0 0 0 0
6.6 (c) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue
0 0 0 0 0
6.7 Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen
oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr
4 4 0 0 1
6.8 Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder
Graphitieren
0 0 0 0 0
6.9 Abscheidung von CO2-Strömen (Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates)
0 0 0 0 0
Insgesamt 53 53 0 22 12
A Referenzdaten
Bezugszeitpunkt
31.12.2013
Bemerkungen, falls vorhanden
B Vorlage
Sp. 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7
B. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN
Code
In der Anlage durchgeführte Haupttätigkeit gemäß Anhang
I der Richtlinie 2008/1/EG
1. Anzahl Anlagen
2. Anzahl Anlagen für die eine Genehmigung
im vollen Einklang mit der IVU-Richtlinie
vorliegt
3. Anzahl wesentlicher Änderung, die
während des Berichtszeitraumes ohne eine Genehmigung
gemäß Artikel 12 Absatz 2 vorgenommen
wurden
4. Anzahl Anlagen für die die IVUGenehmigung während des Berichtszeitraums
gemäß Artikel 13 überprüft wurde
5. Anzahl Anlagen, für die die IVUGenehmigung
während des Berichtszeitraums
gemäß Artikel 13 aktualisiert
wurde
1 Energiewirtschaft 33 33 0 13 0
1.1 Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 50 MV
33 33 0 13 0
1.2 Mineralöl- und Gasraffinerien 0 0 0 0 0
1.3 Kokereien 0 0 0 0 0
1.4 Kohlevergasungs- und Verflüssigungsanlagen
0 0 0 0 0
2 Herstellung und Verarbeitung
von Metallen 76 76 0 52 6
2.1 Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz
einschließlich sulfidischer Erze 0 0 0 0 0
ANLAGENARTEN A. ANLAGEN C. ÜBERPRÜFUNG UND AKTUALISIERUNG VON
GENEHMIGUNGEN
Vorlage Q 2.1 Detaillierte Angaben über die Zahl der neuen und bestehenden Anlagen im Sinne der Richtlinie 2008/1/EC (IVU Installationen) und Genehmigungen nach Anlagenarten
Bitte, stellen Sie den letzten Bezugszeitpunkt ( frühestens Ende 2013 ) für die vorliegenden Daten zur Verfügung