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2.2 Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde

2 2 0 2 0

2.3 (a) Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Warmwalzen mit

einer Leistung von mehr als 20 t Rohstahl pro Stunde

1 1 0 1 0

2.3 (b) Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Schmieden mit Hämmern, deren Schlagenergie 50 Kilojoule pro Hammer

überschreitet, bei einer Wärmeleistung von über 20 MW

1 1 0 0 0

2.3 (c) Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch Aufbringen von schmelzflüssigen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde

4 4 0 3 0

2.4 Eisenmetallgießereien mit einer

Produktionskapazität von über 20 t pro Tag 13 13 0 6 0

2.5 (a) Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten

oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische Verfahren, chemische Verfahren oder elektrolytische Verfahren

0 0 0 0 0

2.5 (b) Anlagen zum Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legierungen,

darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination, Gießen)

mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen

13 13 0 8 1

2.6 Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 mW übersteigt

42 42 0 32 5

3 Mineralverarbeitende Industrie 21 21 0 12 1

3.1 Anlagen zur Herstellung von Zementklinkern in Drehrohröfen mit

einer Produktionskapazität von über 500 t pro Tag oder von Kalk in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität

von über 50 t pro Tag oder in

anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag

6 6 0 4 1

3.2 Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest

0 0 0 0 0

3.3 Anlagen zur Herstellung von Glas einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern mit einer

Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag

2 2 0 0 0

3.4 Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag

0 0 0 0 0

3.5 Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen,

und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten

Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von über 75 t pro Tag und/

oder einer Ofenkapazität von über 4 mW und einer Besatzdichte von Seite 22 von 25

über 300 kg/mW

13 13 0 8 0

4 Chemische Industrie 193 193 0 108 0

4.1 Herstellung organischer Grundchemikalien 124 124 0 72 0

4.2 Herstellung anorganischer Grundchemikalien 37 37 0 9 0

4.3 Herstellung von Düngemitteln 2 2 0 0 0

4.4

Herstellung von Pflanzenschutzmitteln

/ Bioziden 4 4 0 3 0

4.5 Herstellung von Arzneimitteln 26 26 0 24 0

4.6 Herstellung von Explosivstoffen 0 0 0 0 0

5 Abfallbehandlung 110 110 0 47 3

5.1 Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen

im Sinne des in Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG vorgesehenen Verzeichnisses gefährlicher

Abfälle (diese Anlagen sind in den

Anhängen II A und II B – Verwertungsverfahren R1, R5, R6, R8 und

R9 – der Richtlinie 75/442/EWG definiert) sowie Anlagen im Sinne der

Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung mit einer Kapazität von

über 10 t pro Tag

56 56 0 11 0

5.2 Müllverbrennungsanlagen für Siedlungsmüll im Sinne der Richtlinie

89/369/EWG vom 8. Juni 1989 über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll und der Richtlinie 89/429/EWG des Rates vom 21.

Juni 1989 über die Verringerung der Seite 23 von 25

Luftverunreinigung durch bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll mit einer Kapazität von

über 3 t pro Stunde

13 13 0 6 0

5.3 Anlagen zur Beseitigung ungefährlicher Abfälle im Sinne des Anhangs II A der Richtlinie 75/442/EWG (Rubriken D8, D9) mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag

5 5 0 4 0

5.4 Deponien einer Aufnahmekapazität von über 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle

36 36 0 26 3

6 Sonstige Industriezweige 75 75 0 29 2

6.1 (a) Industrieanlagen zur Herstellung von

Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen 0 0 0 0 0

6.1 (b) Industrieanlagen zur Herstellung von Papier und Pappe, deren Produktionskapazität

20 t pro Tag übersteigt 9 9 0 7 1

6.2 Anlagen zur Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien, deren Verarbeitungskapazität 10 t pro Tag übersteigt

0 0 0 0 0

6.3 Anlagen zum Gerben von Häuten

oder Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag

0 0 0 0 0

6.4 (a) Anlagen zum Schlachten mit einer Schlachtkapazität (Tierkörper) von mehr als 50 t pro Tag

3 3 0 1 1

6.4 (b) Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen zur Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen aus

• tierischen Rohstoffen (mit Ausnahme von Milch) mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag

• pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag Seite 24 von 25

(Vierteljahresdurchschnitt)

12 12 0 5 0

6.4 (c) Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch, wenn die eingehende Milchmenge 200 t pro Tag übersteigt (Jahresdurchschnittswert)

3 3 0 1 0

6.5 Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen

Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro

Tag

4 4 0 3 0

6.6 (a) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel mit mehr als 40 000 Plätzen für Geflügel

22 22 0 1 0

6.6 (b) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Schweinen mit mehr als 2 000 Plätzen für Mastschweine (Schweine über 30 kg)

6 6 0 0 0

6.6 (c) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Schweinen mit mehr als 750 Plätzen für Säue

0 0 0 0 0

6.7 Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen

oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr

13 13 0 10 0

6.8 Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder

Graphitieren

3 3 0 1 0

6.9 Abscheidung von CO2-Strömen (Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates)

0 0 0 0 0

Insgesamt 508 508 0 261 12

A Referenzdaten

Bezugszeitpunkt

31.12.2013

(Tag/Monat/Jahr)

Bemerkungen, falls vorhanden

B Vorlage

Sp. 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7

B. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN

Code

In der Anlage durchgeführte Haupttätigkeit gemäß Anhang

I der Richtlinie 2008/1/EG

1. Anzahl Anlagen

2. Anzahl Anlagen für die eine Genehmigung

im vollen Einklang mit der IVU-Richtlinie

vorliegt

3. Anzahl wesentlicher Änderung, die

während des Berichtszeitraumes ohne eine Genehmigung

gemäß Artikel 12 Absatz 2 vorgenommen

wurden

4. Anzahl Anlagen für die die IVUGenehmigung während des Berichtszeitraums

gemäß Artikel 13 überprüft wurde

5. Anzahl Anlagen, für die die IVUGenehmigung

während des Berichtszeitraums

gemäß Artikel 13 aktualisiert

wurde

1 Energiewirtschaft 17 17 0 0 0

1.1 Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 50 MV

17 17 0 0 0

1.2 Mineralöl- und Gasraffinerien 0 0 0 0 0

1.3 Kokereien 0 0 0 0 0

1.4 Kohlevergasungs- und Verflüssigungsanlagen

0 0 0 0 0

ANLAGENARTEN A. ANLAGEN C. ÜBERPRÜFUNG UND AKTUALISIERUNG VON

GENEHMIGUNGEN

Vorlage Q 2.1 Detaillierte Angaben über die Zahl der neuen und bestehenden Anlagen im Sinne der Richtlinie 2008/1/EC (IVU Installationen) und Genehmigungen nach Anlagenarten

Bitte, stellen Sie den letzten Bezugszeitpunkt ( frühestens Ende 2013 ) für die vorliegenden Daten zur Verfügung