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Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste fort. Im Fokus standen ferner die Mitarbeit in der Gruppe der unabhängigen Regulierer sowie die

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Überprüfung der Umsetzung der Roaming-Verordnung für grenzüberschreitende Mobilfunkgespräche.

INDEPENDENT REGULATORS GROUP UND EUROPEAN REGULATORS GROUP

die independent regulators group (irg) ko ordiniert seit ihrer gründung 1997 auf frei williger basis die regulierungspraxis der nationalen behörden in den europäischen staaten und wurde am 27. Mai 2008 als gemein-nütziger Verein nach belgischem recht im Vereinsregister in brüssel eingetragen. bereits auf der ersten Mitgliederversammlung im Februar 2008 war das board gewählt worden.

ihm gehören fünf Präsidenten nationaler regu lierungsbehörden an: neben dem jeweili-gen Vorsitzenden (daniel Pataki, nhh/ungarn) dessen Vorgänger (roberto Viola, agcoM/ita-lien), der nachfolger (Matthias Kurth, bundes-netzagentur/deutschland) sowie zwei weitere Mitglieder (john doherty, comreg/irland und chris Fonteijn, oPta/niederlande).

das von der eu-Kommission 2002 gegründete beratungsgremium „european regulators group“ (erg) soll eine stärkere Koordinierung

der jeweiligen nationalen regulierungspraxis durch eine möglichst einheitliche anwendung des europäischen rechtsrahmens für elektro-nische Kommunikationsnetze und -dienste bewirken. daher sind neben – nicht stimm-berechtigten – Vertretern der Kommission die un abhängigen nationalen regulierungsbehörden (nrb) für elektronische Kommunikation Mitglieder dieser gruppe.

die erg erarbeitet rechtlich nicht verbindliche

„gemeinsame Positionen“ (common Positions, cP) zu relevanten themen sowie „opinions“, in denen sie ihre Meinung zu bestimmten regulierungsfragen äußert. letztere werden von der Kommission z. b. für die erarbeitung neuer rechtsakte angefordert. zur erhöhung der transparenz werden dokumente wie z. b.

„gemeinsame Positionen“ vor ihrer Verab-schiedung öffentlich zur Konsultation gestellt.

auf basis der selbstverpflichtung in der

„declaration of erg development“ vom oktober 2006 überprüft die erg die einhaltung der common Positions durch ihre Mitglieder,

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d. h. deren beachtung bei den entscheidungen auf nationaler ebene. hierzu hat sie anfang 2008 den „timetable for Monitoring of conformity with erg common Positions“ veröffentlicht.

daran schlossen sich die berichte über die ein-haltung zweier common Positions zu remedies an. des Weiteren wurde ein „action Plan to achieve conformity with the common Position on Mtr/Ftr symmetry“ veröffentlicht. ziel ist es, zu überprüfen, ob die common Position on Mtr/Ftr symmetry eingehalten und symmet-rische terminierungsentgelte sowohl zwischen den nationalen Mobilfunknetzbetreibern als auch zwischen den nationalen Festnetzbetreibern erreicht werden. alle erg-dokumente können unter http://erg.ec.europa.eu. abgerufen werden.

im jahr 2008 stand weiterhin die arbeit an stellungnahmen zu den legislativvorschlägen der eu-Kommission zur überarbeitung des be stehenden rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste und zu den änderungsvorschlägen des eu-Parlaments vom 24. september 2008 und des Ministerrats vom 27. november 2008 im Vordergrund.

dies betrifft insbesondere die themen, die die irg/erg unmittelbar betreffen: der art.- 7-Konsolidierungsprozess (Forderung der eu-Kommission nach einer ausdehnung ihrer Vetorechte auch auf die abhilfemaßnahmen) und die damit in engem zusammenhang stehenden Vorschläge zur neuordnung der in stitutionellen ausgestaltung (ersetzen der erg durch eine europäische regulierungs-behörde – eecMa) sowie zur stärkung der unabhängigkeit der nrb.

Während die Vorschläge der eu-Kommission hinsichtlich einer stärkung der unabhängig-keit der nrb seitens der irg/erg als zentrale

Vorbedingung für eine effektive regulierung begrüßt werden, lehnt die irg/erg die aus-dehnung des Vetorechts auch auf abhilfemaß-nahmen ebenso wie die errichtung der eecMa als überflüssig und unter umständen sogar schädlich ab. darüber hinaus stehen die Vorschläge im Widerspruch zum „2-säulen-Modell“ des rechtsrahmens. dieser überlässt bewusst den nrb die für die behebung der Wettbewerbsprobleme auf den nationalen Märkten nötige Flexibilität bei der Wahl der geeigneten instrumente, während die Weiter-entwicklung des europäischen binnenmarkts durch das Vetorecht der eu-Kommission auf den stufen Marktabgrenzung und Feststellung von unternehmen mit beträchtlicher Markt-macht vorangetrieben wird.

die irg/erg hält es für zielführender, die binnenmarktentwicklung mit dem jetzigen Modell der dezentralen implementierung und der horizontalen Kooperation im rahmen der irg/erg, durch die Verfolgung einheitlicher Prinzipien sowie die beachtung der common Positions in den nationalen entscheidungen zu fördern. Wie die Marktentwicklungen zeigen, trägt dieses Vorgehen über effektiv regulierte wettbewerbliche nationale Märkte erfolgreich zu einer Weiterentwicklung des binnenmarkts bei, weshalb die irg/erg den erhalt der gegen-wärtigen regulatorischen balance fordert.

auch der Ministerrat hat am 27. november 2008 die ausdehnung des Vetorechts ebenso wie die einrichtung der eecMa zurückgewiesen.

des Weiteren war die arbeit im jahr 2008 durch die Mitwirkung an den von der eu-Kommission veröffentlichten empfehlungsentwürfen zur

„regulierung der Fest- und Mobilfunknetz- zustellentgelte in der eu“ und zum „regulierten zugang zu next-generation-access-netzen (nga)“

Mtr) grundsätzlich die zielsetzung einer weiteren absenkung, sieht die vorgeschlagenen Kostenrechnungsmethoden aber eher kritisch und als zu detailliert an. der von der irg/erg halbjährlich veröffentlichte „Mtr-snapshot“

zeigt, dass die entgelte allmählich absinken und parallel damit auch die abstände zwischen den entgelten in den einzelnen ländern abnehmen.

der Vorwurf zu detaillier ter Vorgaben trifft auch auf den empfehlungsentwurf zur regu-lierung des zugangs zu nga-netzen zu, der am 26. september 2008 veröffent licht worden ist. in beiden Fällen wird nach auffassung der irg/erg das ermessen der nrb über gebühr eingeschränkt, dem oder den unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht geeignete abhilfemaßnahmen zur überwindung der auf den nationalen Märkten identifizierten Wettbe-werbsprobleme aufzuerlegen.

ein weiteres thema, das die irg/erg im berichts-zeitraum beschäftigt hat, ist die am 30. juni 2007 in Kraft getretene überwachung der einhaltung der internationalen roaming-Verordnung durch die Mobilfunknetzbetreiber und sonstigen anbieter von roaming-dienstleistungen. hierzu hat die erg umfangreiche datenerhebungen bei den anbietern von roaming-dienstleistungen durchgeführt und wie im vergangenen jahr einen bericht zu den Preis- und sonstigen Marktentwicklungen veröffentlicht.1

reagiert und entsprechende Projekte initiiert, die in einem Projektteam unter leitung der bundesnetzagentur bearbeitet wurden. diese arbeit wurde fortgeführt und im oktober 2008 ein „common statement on iP-ic/ngn core“2 veröffentlicht. darin behandelt das Projekt-team das thema iP-zusammenschaltung und ihre implikationen im zusammenhang mit der entwicklung hin zu diensteübergreifenden netzen der nächsten generation und erarbeitet entsprechende regulierungsprinzipien. Kern-punkte sind dabei die trennung von transport und dienst sowie eine diskussion um geeignete abrechnungsprinzipien in iP-netzen.

TEmPORäRE PARTNERSCHAFTEN (TWINNING-PROjEKTE)

im jahr 2008 hat die bundesnetzagentur gemeinsam mit der italienischen regulierungs-behörde agcoM die ausschreibung für ein twinning-Projekt mit der ägyptischen regulie-rungsbehörde ntra gewonnen. der start-schuss für das Projekt fiel ende november 2008 in Kairo im rahmen einer Pressekonferenz.

im laufe der kommenden zwei jahre werden experten der beiden behörden der ägyptischen regulierungsbehörde fachspezifische Kennt-nisse und erfahrungen im bereich der regulie-rung der telekommunikationsmärkte vermit-teln und gemeinsam mit den ägyptischen Kollegen empfehlungen für anpassungen des ägyp tischen rechtsrahmens erarbeiten.

Projekte dieser art sind zeitlich befristet und werden aus Mitteln der eu finanziert.

1 ERG International Roaming data report (ERG (08) 36)

2 ERG (08) 26 und ERG (08) 26b (Supplementary Document)

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INTERNATIONALE BESUCHERGRUPPEN

die führende rolle, die die bundesnetzagentur bei der regulierung von ehemaligen Monopol-märkten spielt, zeigt sich nicht zuletzt auch an der anzahl der gäste aus aller Welt. so wurden im jahr 2008 allein in den bereichen telekommunikation und energie achtzehn größere delegationen zum einen aus europa, zum anderen aber beispielsweise auch aus südostasien, afrika oder australien im haus der bundesnetzagentur empfangen. experten der bundesnetzagentur erläuterten in zahlreichen Vorträgen den aufbau und die Vorgehensweise der behörde.

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Der Wunsch nach Qualitätsverbesserung und gleichzeitig besserem Schutz der

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