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Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des ressortgemeinsamen Ansatzes

4. Früher – Entschiedener – Substanzieller:

4.5. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des ressortgemeinsamen Ansatzes

lung des ressortgemeinsamen Ansatzes

4.5.1. Monitoring und Evaluierung

Die Auswertung der Wirkungen und Erfahrungen des deutschen Engage­

ments in Krisen­ und Konfliktstaaten durch maßnahmenbegleitende Beob­

achtung (Monitoring) und abschließende Evaluierung ist unverzichtbar – nicht nur mit Blick auf die transparente und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel und die Qualitätssicherung, sondern auch zur effektiven politischen Steuerung und flexiblen Anpassung an sich ändernde Umstände.

Dies ist wichtig, um auch dann handlungsfähig zu bleiben, wenn – wie oft in Krisensituationen – nicht alle Rahmenbedingungen kontrollierbar sind und jedes Eingreifen mit Risiken verbunden ist. Dies entspricht auch dem Grundsatz, nicht beabsichtigte Wirkungen eines Engagements frühzeitig zu erkennen und abzuwenden (Do No Harm).

Früher – Entschiedener – Substanzieller: Strukturen und Partnerschaften zur Friedensförderung 141

Grundsätzlich werden Monitoring und Evaluierung von den jeweils zuständigen Ressorts verantwortet. Sie entwickeln Instrumentarien, die am besten auf die Wir­

kungsbedingungen von Maßnahmen in ihrem Geschäftsbereich abgestimmt sind.

Evaluierungen von Vorhaben des Auswärtigen Amts werden durch externe Gutachter durchgeführt. Zukünftig soll strategische Evaluierung einen ent­

scheidenden Beitrag als Steuerungsinstrument leisten. Ergänzend wurde ein unabhängiges Evaluierungspanel aus Vertreterinnen und Vertretern von Poli­

tik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingerichtet, das strategische Evaluie­

rungen beratend begleitet, an der Rückkoppelung von Ergebnissen nach innen mitwirkt und deren Vermittlung an die Öffentlichkeit fördert.

Im Geschäftsbereich des BMZ werden Evaluierungen zum einen von den Durchführungsorganisationen, wie insbesondere der KfW Entwicklungsbank und der GIZ sowie den geförderten zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt. Deren Evaluierungen sind in der Regel projektbezogen und erfolgen durch externe Gutachter. Zum anderen führt das unabhängige Deut-sche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) strategi­

sche, das heißt projektübergeordnete, politikrelevante Evaluierungen durch.

Außerdem entwickelt es Evaluierungsmethoden und ­standards, fördert die Wissensverbreitung sowie das Lernen aus Evaluierungen und Evaluierungs­

kapazitäten in Partnerländern. Der Beirat des DEval, bestehend aus Vertrete­

rinnen und Vertretern des deutschen Bundestages, der Wissenschaft, der Zivil­

gesellschaft und anderen Organisationen, wird insbesondere in den Prozess der Evaluierungsplanung und in die Ergebnisdiskussion einbezogen.

Die Unterstützung von Lernen und Rechenschaftslegung im Kontext von Kon­

flikten und Fragilität erfordert spezielle Ansätze. Deutschland orientiert sich hierbei grundsätzlich an OECD­DAC­Standards und Richtlinien, die der Kom­

plexität und Volatilität von Krisen­ und Konfliktsituationen Rechnung tragen.

Dazu zählen neben den im OECD-DAC­Kreis vereinbarten Prinzipien (1991) und den Qualitätskriterien für Entwicklungsevaluierung (2010) insbesondere die Richtlinien Evaluating Peacebuilding Activities in Settings of Conflict and Fragility – Improving Learning for Results (2012).

Der Einsatz von Kräften und Mitteln der Bundeswehr im Rahmen der Kri­

senprävention oder zur Krisenbewältigung wird durch die Einsatzauswertung der Bundeswehr evaluiert. Sie untersucht, ob der Auftrag mit den eingesetzten

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Kräften und Mitteln erfüllt werden kann oder ob Anpassungen sinnvoll sind.

Dabei wird in allen Phasen eines Einsatzes – Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung – die Notwendigkeit einer Verbesserung von Verfahren und Fähigkeiten analysiert, um für laufende und zukünftige Einsätze entsprechen­

de Maßnahmen zur Auftragsoptimierung einzuleiten. Im Rahmen des vernetz­

ten Ansatzes kommt der gemeinsamen Nutzung von Erkenntnissen aus den Einsätzen in allen Phasen besondere Bedeutung zu.

Die Bundesregierung strebt eine verstärkte Ressortzusammenarbeit bei der Eva-luierung an. Gemeinsame Verfahren müssen die Zielsetzungen und Bedürfnisse der beteiligten Ressorts widerspiegeln und sollten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Nachsteuerung abzielen. Für ressortübergreifendes Engagement in lang anhaltenden Krisen und Konflikten strebt die Bundesregierung eine Auswertung des ressortgemeinsamen Handelns in regelmäßigen Abständen an.

4.5.2. Ressortgemeinsame Lernprozesse

Der PeaceLab2016­Prozess hat den Wert akteurs­ und ins­

titutionenübergreifenden Austauschs über Grundlagen und Praxis der Friedensförderung verdeutlicht. Diese , Community‘

[…] braucht nach dem PeaceLab2016 weiter Orte, an denen

sie Erfahrungen austauschen, Fragen stellen, Wissen justieren

und neue Ideen aufnehmen kann. Lernplattformen […] können

dabei helfen.“

Jörn Grävingholt, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik und Beirat Zivile Krisenprävention

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Die in diesen Leitlinien genannten Strukturen und Verfahren müssen auch gelebt werden. Daher soll die ressortübergreifende Aus- und Fortbildung, ins-besondere zur gemeinsamen Postenvorbereitung, für alle betroffenen Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Sie soll auch stärker den Austausch mit externen Expertinnen und Experten und nichtstaatlichen Akteuren ermöglichen. In der Durchführung kommt den Ausbildungsakademien und Trainingspartnern der Ressorts sowie der Bundesakademie für Sicherheits­

politik (BAKS) besondere Bedeutung zu. Ergänzend wird die Bundesregierung regionale und ressortübergreifende Fortbildungsveranstaltungen an betroffe-nen Auslandsvertretungen und bei Bedarf unter Mitwirkung internationaler Partner und von Durchführungsorganisationen anbieten. Die Bundesregie­

rung wird zudem die Möglichkeit prüfen, zusammen mit den europäischen Institutionen und anderen EU­Mitgliedstaaten gemeinsame Fortbildungsan­

gebote zu entwickeln.

Zur Bündelung und stärkeren Institutionalisierung der Wissenssicherung und Fortbildung strebt die Bundesregierung außerdem den Aufbau einer ressortgemeinsamen Lernplattform an. Sie verbindet die relevanten Arbeits­

einheiten der Ressorts in einem Netzwerk, bündelt Erfahrungen und Wissen in systematischer Weise und dient somit der ressortgemeinsamen Aus­ und Fortbildung. Über den Beirat Zivile Krisenprävention können zivilgesell­

schaftliche Organisationen und wissenschaftliche Einrichtungen an Lern­

prozessen mitwirken.

Die Bundesregierung setzt sich für ein systematisches, wirkungsorientiertes Monitoring und eine entsprechende Evaluierung ihres Engagements im Bereich der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung ein. Sie strebt an, über einen verstärkten Best-Practice-Austausch die jeweils höchsten Qualitätsstandards der beteiligten Ressorts, Durchführungs- und Mittlerorga-nisationen zur Anwendung zu bringen und wird ressortgemeinsame Verfahrens-regeln entwickeln. Sie wird die gemeinsame Aus- und Fortbildung fördern und die entsprechenden Angebote noch stärker auf die anspruchsvollen Aufgaben in Krisenländern zuschneiden. Sie wird eine Lernplattform zur Bündelung und Verwertung von Erfahrungen aus ihrem Engagement aufbauen.

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