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Mit wem und wo wir handeln: Partnerschaften für den Frieden stärken

2. Leitbild der Bundesregierung

2.3. Mit wem und wo wir handeln: Partnerschaften für den Frieden stärken

Partnerschaften für den Frieden stärken

2.3.1. Europäische und internationale Partner

Frieden gelingt nur gemeinsam. Daher gehen wir in enger Abstimmung mit unseren Partnern in der internationalen Gemeinschaft vor. Wir berücksichti­

gen ihre Fähigkeiten bei unserem Vorgehen und stellen unsere Beiträge in den Dienst der gemeinsamen Sache. Die Vielzahl der Konflikte weltweit verlangt eine noch bessere internationale Arbeitsteilung und Koordinierung, für die wir uns einsetzen werden. Wir wollen bestehende Strukturen für den Frieden stärken und neue bilaterale und multilaterale Partnerschaften aufbauen. Dabei tragen wir unserem werte­ und interessegeleiteten Bekenntnis zu den Verein­

ten Nationen, der Europäischen Union sowie den kollektiven und regionalen Fähigkeiten der OSZE und der NATO Rechnung.

2.3.2. Ressortgemeinsames Handeln

Wir sind darauf angewiesen, dass zivile und militärische Akteure eng zusammenarbeiten. Eine effektive deutsche Unter­

stützung [von] Reformen kann nur gelingen, wenn auch die

deutschen zivilen, polizeilichen und militärischen Beiträge

gut koordiniert sind.“

Roderich Kiesewetter, MdB, Fraktion CDU/CSU

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Das Engagement der Bundesregierung in Krisen und Konflikten ist eine ressortgemeinsame Aufgabe und erfordert einen umfassenden Ansatz. Dafür braucht es nicht nur das Zusammenwirken von Außen­, Entwicklungs­, und Sicherheitspolitik. Auch die international ausgerichteten Beiträge der Justiz­, Bildungs­, Umwelt­, Gesundheits­, Sozial­, Migrations­, Kultur­, Wirtschafts­, Ernährungs­, Gleichstellungs­ und Handelspolitik sind bedeutsam. Wir bekennen uns zum ressortgemeinsamen Ansatz. Wir wollen die Mechanismen der Ressortkoordinierung auf Grundlage dieser Leitlinien weiterentwickeln.

Dabei leitet uns das Ziel, gemeinsam schneller, strategischer und koordinierter im Sinne der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu handeln. Wir streben zudem eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag bei der politischen und diplomatischen Bewältigung von Konflikten an. Wir würdigen die Leistungen der staatlichen Durchfüh­

rungs­ und Mittlerorganisationen sowie unserer anderen Implementierungs­

partner ebenso wie das deutsche, internationale und nationale Personal, das unser Engagement vor Ort umsetzt. Diese Leitlinien nehmen die Rahmen­

bedingungen des Engagements vor Ort sorgfältig in den Blick und stoßen Prozesse für ihre Verbesserung an.

2.3.3. Nichtstaatliche Partner

Selbstbestimmte und vernetzte Zivilgesellschaften im Norden und Süden spielen für Frieden und Menschenrechte eine entscheidende Rolle. Es gilt daher, Dialog­ und Abstimmungs­

räume für Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Staat und Wirtschaft zu fördern – in Deutschland und in den Partnerländern.“

Jürgen Deile, Konsortium Ziviler Friedensdienst

In Deutschland engagiert sich ein breites und vielfältiges Netzwerk aus nicht staatlichen Organisationen für Frieden, mit dem sich die Bundesre­

gierung in verschiedenen Strukturen eng abstimmt. Diese Organisationen fördern und bündeln Beiträge aus zivilgesellschaftlichem Engagement, aus Bildung und Wissenschaft, von Stiftungen, Kirchen und anderen Religions­

gemeinschaften. In von Konflikt betroffenen Gesellschaften stärken wir nicht nur legitime staatliche Strukturen, sondern arbeiten auch mit zivilgesell­

schaftlichen Partnern zusammen, die in der Gesellschaft verankert sind und im Sinne des Friedens handeln. Wir würdigen die Beiträge dieser Akteure und

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wollen sie zukünftig weiter stärken und enger mit der Praxis der Friedensför­

derung verschränken, ohne die unterschiedlichen gesellschaftlichen Rollen aufzuheben. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft als einem entscheiden­

den nichtstaatlichen Partner wollen wir ausbauen. Zugleich sensibilisieren wir unsere nichtstaatlichen Partner für ihre Sorgfaltspflichten in fragilen und von Konflikt betroffenen Staaten.

NATIONALER AKTIONSPLAN WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE

Im Juni 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig die VN-Leit-prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Entlang dreier Säulen (Protect, Respect and Remedy) betonen die 31 Prinzipien, dass es in der primären Verantwortung des Staates liegt, Menschenrechte zu schützen. Gleichzeitig müssen Unternehmen aber sicherstellen, dass es durch ihr Handeln und ihre Geschäftsbeziehungen nicht zu negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte kommt. Die Leitprinzipien räumen der Unterstüt­

zung von Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte in von Konflikten betroffenen Gebieten einen herausgehobenen Stellenwert ein (Leitprinzip 7). Das Risiko schwerwiegen­

der Menschenrechtsverletzungen ist in diesen Gebieten durch die oft vollständige Abwesen­

heit staatlicher Strukturen besonders hoch.

Die Bundesregierung hat 2016 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschen­

rechte (NAP) zur Umsetzung der Leitprinzipien beschlossen. Dessen zentrale Elemente sind:

Ÿ

eine klare Erwartungshaltung der Bundesregierung zur menschenrechtlichen Sorgfalts­

pflicht von Unternehmen (Human Rights Due Diligence) sowie klare Zielvorgaben für die Umsetzung;

Ÿ

die besondere Verantwortung des Staates in den Bereichen Unternehmen mit Staatsbetei­

ligung, öffentliche Beschaffung sowie Außenwirtschaftsförderung;

Ÿ

ein aktives Monitoring der Umsetzung unter Zuhilfenahme jährlicher Bestandsaufnah­

men ab 2018, die zu einer ersten Bewertung im Jahre 2020 und – je nach Ergebnis – mög­

lichen Folgeschritten führen werden.

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2.3.4. Friedensprozesse inklusiver gestalten

Nirgendwo auf der Welt können Konflikte gelöst und Frieden geschaffen werden, wenn dabei eine Hälfte der Bevölkerung außer Acht gelassen wird.“

Sonja Schiffers und Vera Lamprecht, Polis180

Häufig wird die Rolle von Frauen in Konflikten und Friedensprozessen nur eindimensional – als Opfer – betrachtet und ihre Bedeutung und Potenziale nicht gesehen und nicht genutzt. Das greift zu kurz, denn Frauen haben eine wichtige Funktion bei der Schaffung von Frieden, beim Wiederaufbau und der Transformation von Gesellschaften nach einem Konflikt, zum Aufbau von Sicherheit und Stabilität. Daher ist die Implementierung des zweiten Natio­

nalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der VN­Sicherheits­

ratsresolution 1325 eine wichtige und anspruchsvolle Querschnittsaufgabe. Im Zentrum steht dabei das Ziel, durch eine stärkere Mitwirkung von Frauen dazu beizutragen, dass Krisen und bewaffnete Konflikte gar nicht erst entstehen, be­

ziehungsweise, dass nach der Beendigung von Konflikten ihr Wiederaufflam­

men verhindert wird. Für die Bundesregierung ist die systematische Einbezie­

hung der Geschlechterperspektive von zentraler Bedeutung. In gleicher Weise möchten wir die Potenziale von jungen Menschen, Menschen mit Behinde­

rung und Minderheiten im Sinne inklusiver Friedensprozesse stärker fördern.

2.3.5. Schwerpunktsetzung

Deutschland setzt sich weltweit für den Frieden ein. Gleichwohl ist die Bun­

desrepublik aufgrund von begrenzten Ressourcen gefordert, Schwerpunkte auf Grundlage unserer Werte und Interessen zu setzen. Die unmittelbare Bedro­

hung für Frieden und Sicherheit, die Betroffenheit Deutschlands und Europas, die Erwartung an Deutschland zu handeln sowie unsere Fähigkeit, vor Ort einen Mehrwert zu leisten, sind dabei wichtige Kriterien für eine strategisch ausgerichtete geografische und inhaltliche Prioritätensetzung.

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