• Keine Ergebnisse gefunden

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

In diesem Kapitel werden im zu erstellenden Umweltbericht die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermittelt und auf ihre Erheblichkeit untersucht. Unter Bezugnahme auf das Kapitel 4 wird der Zusammenhang zwischen den Wirkfaktoren, den beeinflussbaren Schutzgütern, der Intensität der Beeinflussung und der Erheblichkeit der Auswirkung unter Beachtung der Empfindlichkeit und der Vorbelastung der einzelnen Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung erfolgt dabei zunächst separat für jedes Schutzgut. Hierbei werden die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bereits miterfasst.

Vor dem Hintergrund der räumlichen Restriktionen und den aktuellen Anforderungen im Bau- und Naturschutzrecht sind folgende Gutachten für die Beschreibung der Umweltauswirkungen zu erstellen:

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (Kompensation der Einzelbäume, soweit erforderlich Waldflächen),

- Verträglichkeitsprüfung für das SPA „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“

- Verträglichkeitsvorprüfung FFH-Gebiet „Wiesenau-Pfaffenberge“

Aufgrund der Lage im LSG „Biosphärenreservat Spreewald“ ist ein Antrag auf Befreiung von der LSG-Schutzverordnung (§ 67 BNatSchG) zu erarbeiten. Für die Prüfung der naturschutzrechtlichen Zulässigkeit sind die Auswirkungen auf die Schutzziele der Schutzgebiete zu prüfen und die Befreiungsvoraussetzungen und Voraussetzungen der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung darzustellen. Gemäß der Baumschutzverordnung des Landkreises Dahme-Spreewaid (BaumSchV LDS) ist ein Konzept für die Kompensation der von den durch die Planung vorbereitenden Vorhaben betroffenen Gehölze zu erarbeiten.

Artenschutzrechtliche Belange

Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

Für das Vorhaben wurden 13 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie als prüfrelevant ermittelt. Dabei handelt es sich um eine terrestrische Säugetierart (Wolf), 11 Fledermausarten (Großer Abendsegler, Braunes und Graues Langohr, Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Große und Kleine Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfleder-maus, Zwergfledermaus) und eine Reptilienart (Zauneidechse).

Als prüfrelevante europäische Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie wurden auf Grundlage der avifaunistischen Untersuchungen (vgl. /8/) sowie den Angaben des LfU 36 Brutvogelarten und Nahrungsgäste auf Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG untersucht. Insgesamt 3 Arten der erfassten Brutvögel sind in der Roten Liste Deutschlands als gefährdet (Kategorie 1 bis 3) geführt. Unter den Brutvögeln wurde eine in Brandenburg gemäß Roter Liste vom Aussterben bedrohte Art (Kategorie 1), und zwei gefährdete Vogelarten (Kategorie 3) nachgewiesen.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass für bestimmte Arten wie Fledermäuse, Höhlen- und Nischenbrüter sowie Rauchschwalbe auch unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen durch die Eingriffe in und an Gebäuden die Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG nicht gänzlich auszuschließen sind. Daher ist vorsorglich, allein schon für den Einsatz der Ökologischen Baubegleitung, ein Antrag auf Befreiung gemäß §67 BNatSchG zu stellen.

Durch CEF-Maßnahmen wird die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist nicht zu erwarten.

Die nach gegenwärtigem Planungsstand vorgesehenen Maßnahmen werden in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.

Tabelle 5: Übersicht der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen

Nr. gem. LBP Maßnahmenkurzbeschreibung Betroffene Arten Maßnahmen zur Vermeidung

VAFB1 Ökologische Bau-/ Umweltbaubegleitung

Allgemein, insbesondere gebäudebewohnende Fledermäuse

und Vögel VAFB2 Fällung von Gehölzbeständen

zwischen 1. Oktober und 28. Februar

Gehölzbewohnende Vogel und Fledermäuse

VAFB3 Bauzeitenregelung Vögel, Fledermäuse

VAFB4 Bauzeitliche Schutzmaßnahmen für

Zauneidechsen Zauneidechse

VAFB5 Bauzeitliche Schutzmaßnahmen

für den Wiedehopf Wiedehopf

VAFB6 Schaffung von Ersatzniststätten und Ersatzquartieren

Gebäudebewohnende Vögel und Fledermäuse

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ACEF 1 Erhalt von Strukturen und Schaffung von

Ersatzstrukturen und -quartieren

Gebäudebewohnende Fledermäuse

Eingriffsbewertung und -bilanzierung

Nach § 18 BNatSchG sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Eingriffe in Natur und Landschaft zu erfassen und zu bewerten. Über die entsprechende Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz ist nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Diese sind in § 1a ge-regelt. Nach Absatz 2 ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen, nach Absatz 3 ist die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land-schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes entsprechend der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Abwägung zu berücksichti-gen.

Gemäß § 1a Abs.3 BauGB hat der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 6 des BauGB als "Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich" im Plangebiet zu erfolgen.

Durch den Bebauungsplan wird eine Verdichtung der Bebauung ermöglicht. Eingriffsschwer-punkt im Plangebiet stellt die Neuversiegelung dar. Das Biotopspektrum ist in diesen Berei-chen bezüglich seiner Artenzusammensetzung und Lebensraumqualität für Tiere und

Pflan-zen von mittlerer Bedeutung. Geschützte Biotope, Überschwemmungsgebiete und Uferberei-che sind nicht betroffen. Es entsteht ein Biotopverlust und eine Beeinträchtigung des Bodens.

Zu Kompensationszwecken sind innerhalb des Plangebietes unter anderem vereinzelte Rück-baumaßnahmen vorgesehen (Gebäude Nr. 7 im Norden sowie Gebäude Nr. 42, 44 und Nr. 45 im Westen).

Im weiteren Planungsverlauf sind die Eingriffe zu bilanzieren und die Vermeidungs-, Minimie-rungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu planen. Die Ergebnisse der Eingriffsbilanzierung und Grünordnungsplanung sind im Umweltbericht zu ergänzen.

8 Quellen

/1/ Land Brandenburg. Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (Hrsg.) (2019):

LEP HR – Festlegungskarte. URL: https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/

landesentwicklungsplaene/lep-hr/lep-hr-festlegungskarte-895053.php, letzter Zugriff am 14.04.2021

/2/ Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (Hrsg.) (2020): Sachlicher Teilregionalplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" (Entwurf). URL: https://region- lausitz-spreewald.de/de/regionalplanung/teilplaene/artikel-sachlicher-teilregionalplan-grundfunktionale-schwerpunkte-entwurf-05102020.html, letzter Zugriff am 14.04.2021 /3/ Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (Hrsg.) (2020): teilregionalplan

Zentralörtliche Gliederung, Regionalplan Region Lausitz-Spreewald, Juli 1997 /4/ Stadt Lüben (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Lübben (Spreewald), Stand

25.01.2006, http://www.luebben-rathaus.de/de/rathaus/

verwaltung/bebauungsplaene/documents/ planzeichnung-inkl.-legende.pdf

/5/ LGB (2020): Brandenburg-Viewer. https://bb-viewer.geobasis-bb.de/; letzter Zugriff:

02.03.2020

/6/ LfU (2019): Protokoll zum Vorgespräch am 14.10.2019 um 10:00 Uhr im Raum 4.20 des Landesamtes für Umwelt am Standort Cottbus, Frau Markert, Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU/ T12)

/7/ GICON (2021): Voraussichtlich beizubringende Unterlagen zur Umweltverträglich-keitsprüfung für den Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“ und das

Vorhaben der Spreewerk Lübben GmbH „Thermische Vorbehandlung von Li-Ionen-Batterien“, Scopingpapier, 22.04.2021

/8/ Probios (2021a): Bauvorhaben B-Plan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen, Stadt Lübben“, Kommentierte Artenlisten - Endbericht -, Stand 22.02.2021

/9/ Probios (2021b): Bauvorhaben B-Plan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen, Stadt Lübben“, Kommentierte Artenlisten – Winterquartierkontrolle -, Stand 12.03.2021

/10/ Gutachten zur Gefährdungsabschätzung auf der Grundlage von Erstbewertung und orientierender Untersuchungen für das Betriebsgelände des lndustrieparks

Spreewerk Lübben GmbH vom 20.01.1992 der ARGE DGC GmbH/DGFZ e.V.

/11/ Projekt „Rüstungsaltlast-Verdachtsflächen im Land Brandenburg", Kapitel 4:

Munitionsfabrik „Spreewerk" Lübben vom 25.02.1994 der uve GmbH, Potsdam /12/ BfG (2021): https://www.wasserblick.net/servlet/is/1/, Zugriff 24.10.2021

Anlage 1

Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht