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2.8 Vereinfachungen: Ergebnisse aus dem Projekt

2.8.1 Prioritäre Themen zur administrativen Vereinfachung

Im Verlauf des Prozesses wurden Themen identifiziert, die prioritär für Vereinfachung beurteilt worden sind.

2.8.1.1 Informatik (Faktenblatt Nr. 23)

Im Projekt Administrative Vereinfachung werden unter dem Thema Informatik vor allem die Datener-fassung und die Datenflüsse angesprochen.

Die Landwirtschaft wünscht für alle Betriebsabläufe einfache Systeme, wo möglichst mit einem Zu-gang einmal Daten eingegeben werden können. Es ist unbefriedigend und eine administrative Last, wenn dieselben Daten manuell aufgezeichnet und zusätzlich in ein oder in mehrere Systeme einge-geben werden müssen.

Oft wird von der Landwirtschaft gefordert, dass sich der Bund für eine gesamtschweizerische Agrar-sektoradministration stark machen soll. Dass in den Kantonen zurzeit mit fünf verschiedenen Informa-tionssystemen zur Bearbeitung und Auszahlung der Direktzahlungen gearbeitet wird, führt gesamt-schweizerisch betrachtet bei den Betroffenen zu administrativem Mehraufwand. Für die nächsten Jahre soll der Fokus jedoch auf die Datenflüsse zwischen den verschiedenen Akteuren gelegt werden, sodass Daten, die einmal eingegeben worden sind, in verschiedenen Systemen genutzt werden kön-nen und z.B. automatisierte Auswertungen für Kontrollzwecke verwendet werden könkön-nen.

Da absehbar ist, dass die Mikrotechnologie mit ihrer objektorientierten Software immer mehr zum Ein-satz kommen wird und Daten direkt ab Feld oder aus dem Stall verfügbar sein werden, ist zu prüfen, wie sich diese Entwicklungen auf das administrative System der Schweizer Agrarpolitik auswirken werden.

2.8.1.2 Nährstoffbilanz (Faktenblatt Nr. 2)

Das heutige System der Nährstoffbilanzierung ist eine administrative Berechnung der Nährstoffflüsse.

Entwickelt als Beratungsinstrument, wurde die angewendete Methode SuisseBilanz immer mehr zum Kontrollinstrument. Die Berechnung ist komplex und beruht in einigen wesentlichen Punkten auf einer Selbstdeklaration der Landwirte. Dementsprechend wird diese Nährstoffbilanzierung zu Kontrollzwe-cken als administrative Belastung kritisiert.

Eine ausgeglichene Düngerbilanz ist ein zentraler Teil des ÖLN und ist Grundvoraussetzung für eine effiziente Ressourcennutzung und deshalb wichtiger Bestandteil für die Berechtigung zu Direktzahlun-gen. Die Diskussionen im Projekt administrative Vereinfachung haben ergeben, dass die Methode SuisseBilanz grundsätzlich weiterhin als Basis für die Bilanzierung angewendet werden soll. Eine au-tomatisierte Bilanzierung, basierend auf vorhandenen Daten, soll angestrebt werden. Dies bedeutet Aufwände für ein weiteres Informatikprojekt des Bundes.

Da die Erreichung der Ziele im Bereich Stickstoff eine grosse Herausforderung der Zukunft ist, sind vor dem Start des Projekts viele Fragen zu klären, um sicher zu gehen, dass dieses Projekt auch ziel-führend ist.

2.8.1.3 Biodiversität (Faktenblatt Nr. 10)

Die Bestimmungen im Bereich der Biodiversitätsförderung wurden im Verlaufe der letzten Jahre ent-wickelt und ausgebaut. In der Direktzahlungsverordnung sind 16 Biodiversitätsfördertypen beschrie-ben, für welche Qualitätsbeiträge ausgerichtet werden. Die Hälfte dieser Typen umfasst dabei zwei Qualitätsstufen. Der Grossteil der Regelungen sind Bewirtschaftungs- und Handlungsvorschriften, welche die Landwirte umsetzen müssen, damit sie die entsprechenden Beiträge erhalten. Auf der zweiten Qualitätsstufe sind teilweise auch Ziele definiert, welche erreicht werden müssen, wie bei-spielsweise eine bestimmte Anzahl von Indikatorpflanzen. Zusätzlich zu den Qualitätsbeiträgen kön-nen Beiträge für vernetzte Flächen ausgelöst werden. Mit der Einführung der Landschaftsqualitätsbei-träge können bestimmte Flächen oder Bäume, für die bereits Qualitäts- oder VernetzungsbeiLandschaftsqualitätsbei-träge ausgelöst werden, auch mit Beiträgen zur Förderung und Erhaltung der Landschaft gestützt werden.

Trotz der Vielzahl an Regelungen können nie alle Umsetzungsvariationen der Praxis abgebildet wer-den. Dies führt einerseits zu regelmässigen Anpassungen der Verordnungs- und Weisungstexte. An-dererseits werden aus Sicht der Biodiversität weitergehende Massnahmen gefordert, um die Biodiver-sität nachhaltig zu fördern.

Aufgrund der Komplexität des Systems und der jahrelangen Weiterentwicklung ist eine Überprüfung und Vereinfachung des Systems wünschenswert.

2.8.1.4 Produktionssysteme (Faktenblätter Nr. 11 und 13)

Die Produktionssystembeiträge umfassen teilbetriebliche und gesamtbetriebliche Programme. Als administrativ aufwändig werden die Tierwohlprogramme und das GMF-Programm, welches 2014 neu eingeführt worden ist, beurteilt. Bei letzterem wird die Berechnung der Futterbilanz kritisiert. Folglich wird im Verordnungspaket 2016 eine Vereinfachung der Futterbilanzpflicht vorgeschlagen und das Programm evaluiert. Die Tierwohlprogramme sollen auf den 1.1.2018 überarbeitet werden.

2.8.1.5 Aufzeichnungen und Kontrolle (Faktenblätter Nr. 1, Nr. 20/22 und Nr. 21)

Kontrollen in der Landwirtschaft sind umfangreich und detailliert geregelt. Die Kontrollpunkte für die Direktzahlungen und für den Tierschutz sind standardisiert und es gibt Vorgaben für minimale Fre-quenzen von Grundkontrollen. Neben den öffentlich-rechtlichen Kontrollen werden von der gleichen Person bzw. Kontrollstelle oft gleichzeitig private Kontrollen von Label-Organisationen durchgeführt.

Die Weiterentwicklung in Richtung risikoorientierteres Kontrollsystem und eine generelle Reduktion der Regelungsdichte ist ein Weg, um Vereinfachungen zu realisieren. Zudem sind Aufzeichnungs-pflichten auf ihren Nutzen zu hinterfragen.

2.8.1.6 Einfuhrregelungen (Faktenblatt Nr. 45)

Bei der Einfuhr von vielen landwirtschaftlichen Produkten muss in der Zollanmeldung die Generalein-fuhrbewilligungsnummer GEB angegeben werden. Diese GEB-Nummernangabe könnte ersetzt wer-den mit der bereits heute obligatorischen Angabe der Unternehmensiwer-dentifikationsnummer UID des BfS. Dies würde eine grosse Vereinfachung der Zollbeteiligten (Importeure, Deklaranten, Speditionen) bedeuten. Zudem wurden insbesondere beim Fleisch- und Eierimport Vereinfachungen vorgeschla-gen, wovon einige bereits umgesetzt wurden.

2.8.1.7 Information und Kommunikation

Ein wichtiger Aspekt der Administration ist das Verständnis für die Massnahmen. Mit der Einführung der Agrarpolitik 14-17 wurde die Information über die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen an die Beratung der Kantone weitergegeben. Die Fristen zwischen definitivem Bundesratsbeschluss bis zur Inkraftsetzung sind kurz. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Webseite des BLW, Vorträge, eine Informa-tionsnotiz an die Kantone und persönliche Kontakte zu Mitarbeitern als Kommunikationswege angebo-ten.

Mit BLW-Newsletter, Agate-News und einer überarbeiteter BLW-Webseite sind neue Kommunikati-onsmöglichkeiten implementiert worden, mit denen Landwirte und Berater direkt angesprochen wer-den können. Nun gilt es, alle diese Informationskanäle effizient und zielgerichtet zu nutzen.

2.8.1.8 Zusammenfassung der Themen

Themenbereich Vereinfachung

Fakten-blatt Nr.

Umsetzung

Informatik IT ausbauen: Datenflüsse zwischen Behörden, Landwirten und Drittorganisationen ermöglichen

23 IT-Projekt 2015-2017 IT-Plattform: Weiterer Ausbau von Agate.ch als

Single-Point-of-Entry Lösung

23 Laufend (IT-Projekt) Nährstoffbilanz Vereinfachung der Nährstoffbilanzierung für

Be-wirtschafter mit einer eher extensiven Bewirt-schaftung.

02 Projekt mit IT Teil, Start ab 2016

Aufzeichnungen und Kontrollen

Aufzeichnungspflichten überprüfen: Was ist zwin-gend und was ist optional? Was wird schon auf andere Weise dokumentiert?

01 1.1.2018

Reduktion des Kontrollaufwands durch Reduktion und Risikokategorisierung

Bestimmungen hinterfragen; klare Differenzierung der Programme zu den Vorschriften der Tier-schutzgesetzgebung

14 1.1.2018

Biodiversität Überarbeitung der Bestimmungen um die Förder-instrumente Qualitäts-, Vernetzungs- und Land-schaftsqualitätsbeiträge besser aufeinander ab-zustimmen und ein kohärentes administratives System zu schaffen

10 Projekt mit Horizont 2022

Grenzbewirtschaftung UID anstelle GEB-Nummer als Identifikation der Unternehmen in der Zollanmeldung, Vereinfa-chungen bei den Einfuhrregelungen für Fleisch und Eier

45 Projekt 2015-2018

Information und Kom-munikation

Optimierung der Kommunikation mit ausgebauter Struktur und Intensivierung der Kommunikation auf Agate.ch

- 2016 (laufend)

2.8.2 Vereinfachungen, die bereits 2015 umgesetzt oder beschlossen worden sind