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Prüfung der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung vorgesehener Maßnahmen . 51

6.2 Auswahl detailliert zu prüfender Arten

7.1.1 Baumpieper (Anthus trivialis)

7.1.1.4 Prüfung der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung vorgesehener Maßnahmen . 51

Durch die vorgesehene Maßnahme zur Vermeidung baubedingter Beeinträchtigungen des Brutvorkommens des Baumpiepers können Beeinträchtigungen der Art durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Prüfung der Verbotstatbestände des

§ 44 BNatSchG hinsichtlich des Baumpiepers wie folgt vorzunehmen:

Zusammenfassende Prüfung der Verbotstatbestände und der Privilegierungsvoraussetzungen gemäß § 44 BNatSchG

(1)

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet oder ihre Entwick-lungsformen beschädigt oder zerstört (§ 44 (1) Nr. 1)?

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen oder bei einem nicht signifikant erhöhten Tötungsrisiko)

nein

(2)

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich

gestört (§ 44 (1) Nr. 2)? nein

(3)

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur

entnommen, beschädigt oder zerstört (§ 44 (1) Nr. 3)? nein

wenn ja:

Sind die Privilegierungsvoraussetzungen gegeben, da die öko-logische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt

(§ 44 (5))? -

Fazit:

Treten Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ein und ist eine Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen nach

§ 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich? nein

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass hinsichtlich des Baumpiepers die Verbotstat-bestände des § 44 BNatSchG nicht eintreten.

7.1.2 Eisvogel (Alcedo atthis)

7.1.2.1 Gefährdung, Verbreitung, Habitatansprüche

Der Eisvogel ist eine in NRW und bundesweit nicht gefährdete Vogelart. Die Bestandsgröße in Nordrhein-Westfalen wird auf unter 1.000 bis 1.500 Reviere geschätzt (Zeitraum 2000 bis 2006), wobei der Bestand starken Schwankungen unterliegt, vor allem durch ungünstige Witterung während der Brutzeit und strenge Winter bedingt (LANUV 2013A). Von NWO &

LANUV (2013) wird ein Bestand von 1.000-1.800 Revieren angegeben. Die Art weist inner-halb der atlantischen biogeographischen Region Nordrhein-Westfalens einen günstigen Er-haltungszustand auf (LANUV2012A).

Generell benötigt der Eisvogel zur Brut Steiluferpartien, vor allem im Bereich naturnaher Fließgewässer, aber auch in Abgrabungen, sowie klare Fließ- und Stillgewässer mit Kleinfi-schen und Ansitzmöglichkeiten zur Nahrungssuche. Die Individuen- bzw. Brutpaardichte ist aufgrund des Territorialverhaltens der Art allgemein gering. Die Größe eines Brutreviers wird auf 1 - 2,5 km (kleine Fließgewässer) bzw. auf 4 - 7 km (größere Flüsse) geschätzt (LANUV 2013A). Der Eisvogel fliegt schnell und geradlinig, auf den Streckenflügen insbesondere in geringer Höhe (bis ca. 1 m) über Fließgewässer, aber auch über Offenlandflächen. Generell kann er auch in großer Höhe (bis ca. 25 m) z.B. über Wälder fliegen (GLUTZ VON BLOTZHEIM

2001).

Eisvögel treten in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als mittelhäufige Brut- und Gastvögel auf, mit Brutzeiten von frühestens März, bei Nachbruten bis September (LANUV 2013A).

Innerhalb des Untersuchungsraumes wurde der Eisvogel mit einem Brutvorkommen am Mühlenbach zwischen Hof Laukamp und Hof Heitmann nachgewiesen (vgl. Unterlage 12.4.2). Weitere Nachweise jagender Tiere erfolgten am Herzbach und am Hummertsbach, wobei das Vorkommen eines weiteren Brutpaares am Hummertsbach, außerhalb des Unter-suchungsgebietes, möglich ist.

7.1.2.2 Konfliktanalyse

Der einzige trassennähere Brutplatz des Eisvogels am Mühlenbach befindet sich in einem Trassenabstand von > 100 m, so dass direkte bau- oder anlagenbedingte Brutplatzverluste nicht zu erwarten sind.

Im Hinblick auf bau- und betriebsbedingte Störungen, insbesondere durch Lärm, weist der Eisvogel nur eine geringe Empfindlichkeit auf. Entsprechend der zu erwartenden Verkehrs-belastung von < 10.000 Kfz/24h sind diesbezüglich relevante Beeinträchtigungen gemäß GARNIEL &MIERWALD (2010) nur in einem Umfeld der Trasse von bis zu 100 m zu erwarten.

Da das Brutvorkommen sich in größerem Trassenabstand befindet, zusätzlich abgeschirmt durch Gehölzbestände, ist eine diesbezügliche Relevanz nicht gegeben. Die mögliche Ein-schränkung der Jagdhabitatfunktion im Querungsbereich des Mühlenbaches, insbesondere aufgrund von Störungen durch menschliche Anwesenheit während der Bauzeit, betrifft nur einen kurzen Abschnitt des Mühlenbaches, da auch hier angrenzend vorhandene Gehölz-bestände zur Abschirmung des Störbereiches führen. Hinsichtlich der Störempfindlichkeit ist insbesondere in Brutplatznähe von einer erhöhten Sensibilität auszugehen, auch wenn die Art ein hohes Gewöhnungspotenzial aufweist (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001). Da sich im Um-feld des Baubereiches am Mühlenbach keine Brutplätze befinden und Querungsmöglichkei-ten (über dem Wasser oder hoch fliegend) nach wie vor bestehen, ist die verbleibende Stö-rung als für das Vorkommen der Art nicht erheblich zu werten.

Die besondere Zerschneidungswirkung sowie erhöhte Kollisionsgefährdung im Bereich des Mühlenbaches ist durch die im Bauentwurf vorgesehenen Maßnahmen bereits vermieden.

So weist das vorgesehene 3-Feld-Brückenbauwerk über den Mühlenbach eine lichte Weite von > 49 m auf, bei einer lichten Höhe von ≥ 5 m auf. Aufgrund dieser Dimensionierung des Bauwerks ist von einer ausreichenden Belichtung unter der Brücke auszugehen. Dieser Fak-tor ist als entscheidend für die Annahme der Querungshilfe durch den Eisvogel anzusehen (vgl. FGSV 2008). Da er überwiegend in geringer Höhe über Fließgewässer fliegt (bis ca.

1 m) ist von einer Nutzung des Brückenbauwerkes auszugehen. Diese Bewertung entspricht der Einstufung im MAQ (FGSV 2008), so dass eine hohe Prognosesicherheit besteht.

Falls der Eisvogel teilweise doch ein Überfliegen versuchen würde, was zu einer erhöhten betriebsbedingten Kollisionsgefährdung führen könnte, würde durch die auf dem Brücken-bauwerk vorgesehenen Kollisionsschutzeinrichtungen ein hoher Überflug erzwungen, so dass eine signifikante Erhöhung von Kollisionsrisiken mit dem Straßenverkehr nicht zu er-warten ist. Baubedingte Kollisionsrisiken bestehen aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Baufahrzeuge nicht.

Hinsichtlich des sporadischen Vorkommens jagender Eisvögeln am Hummertsbach und Herzbach wird der Hummertsbach durch das Vorhaben nicht tangiert. Im Querungsbereich der Trasse mit dem Herzbach ist ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 11,5 m und einer lichten Höhe von 2,15 m vorgesehen. Auf dem Brückenbauwerk sind Kollisionsschutz-einrichtungen geplant. Auch in diesem Bereich ist sowohl die Passierbarkeit für den Eisvogel (Unter- oder Überflug) gewährleistet als auch keine Erhöhung von Kollisionsrisiken zu be-fürchten. Sonstige bau- anlagen- oder betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund des allenfalls sporadischen Auftretens der Art als nicht relevant zu werten.

7.1.2.3 Vorgesehene Maßnahmen und Bewertung der Wirksamkeit

Die bereits im Bauentwurf vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf die Dimensionierung der Brückenbauwerke im Bereich des Mühlenbaches und des Herzbaches in Verbindung mit Kollisionsschutzmaßnahmen sind, wie bereits in Kap. 7.1.2.2 erläutert, im Hinblick auf den Eisvogel hoch wirksam.

7.1.2.4 Prüfung der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung

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