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Übergangsregelung zur Verwendung der Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung für die Pilotierung des

Vorgabe 11: Prüfung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz; 14 IDNrG Laufender Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fallzahl

Zeitaufwand pro Fall (in Minuten)

Lohnsatz pro

Fall (in Euro) Sachkosten pro Fall (in

Erfüllungsaufwand (in Tsd. EUR) 14

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll die Register-modernisierungsbehörde hinsichtlich der Datenverarbeitungen nach diesem Gesetz zwei-mal alle zwei Jahre prüfen. Laut BfDI bedarf es für eine Prüfung nicht nur einer juristischen, sondern vor allem auch einer umfangreichen informationstechnischen Expertise.

Nach Angaben des BfDI fallen jährlich 20 Personentage à 8h (=160h= 9600 min) im höhe-ren Dienst und 10 (=80h =4800 min) im gehobenen Dienst an. Als Lohnsatz werden nach dem Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands die durchschnittli-chen Löhne in der Verwaltung auf Bundesebene von 65,40 Euro (hD) bzw. 43,40 Euro pro Stunde (gD) angesetzt.

3 https://www-skm.destatis.de/webskm/online; zuletzt abgerufen am 12.05.20.

Vorgabe 12: Registerübergreifende ministerielle Steuerungsaufgaben und Steuerung der Registermodernisierungsbehörde; § 3 IDNrG

Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fallzahl Zeitaufwand

Erfüllungsaufwand (in Tsd. EUR) 3.728

Nach Angabe des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist für die ministeri-elle Steuerung der Registermodernisierungsbehörde sowie für die Wahrnehmung ministe-rieller Kernaufgaben bei der Umsetzung des Gesetzes von einem zusätzlichen Personal-bedarf auf ministerieller Ebene auszugehen.

Durch die beabsichtigte Übertragung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufgaben auf eine Registermodernisierungsbehörde besteht ein erhöhter ministerieller Steuerungsbedarf beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Registermodernisierungsbe-hörde wird sich in einem komplexen, ressort- und ebenenübergreifenden Modernisierungs-feld bewegen. Die durch die Registermodernisierungsbehörde zu leistenden Aufgaben sind durch eine engmaschige ministerielle Steuerung in das Zielbild einer das Once-Only Prin-zip befördernden, registerübergreifende Interoperabilität gewährleistenden Registerland-schaft einzubetten. Insofern hat die ministerielle Ebene konzeptionell und steuernd zu ge-währleisten, dass die Etablierung eines registerübergreifenden Identitätsmanagements mit einer klaren strategischen Ausrichtung auf die technische, rechtliche und organisatorische Beförderung des Once-Only Prinzips erfolgt.

Eine leistungsfähige Steuerung auf ministerieller Ebene ist bei diesem Vorhaben ein ent-scheidender Erfolgsfaktor: So handelt es sich beim registerübergreifenden Identitätsma-nagement um einen wegweisenden Modernisierungsbaustein in der deutschen Register-landschaft. Das Vorhaben unterstützt die datenschutzkonforme Entwicklung registerfüh-render Stellen zu „Datendienstleistern“. Dies gilt es auch auf ministerieller Ebene ange-messen zu flankieren.

Daher ist die Etablierung der Identifikationsnummer durch die Registermodernisierungsbe-hörde konzeptionell und steuernd (Umsetzungskoordination) sowie die Schaffung der not-wendigen Rahmenbedingungen für eine interoperable Registergesamtarchitektur (recht-lich, organisatorisch, technisch) ministeriell zu begleiten. Laut Bundesministerium des In-nern, für Bau und Heimat werden dafür jährlich aufwachsend 40 Mitarbeiter benötigt, um u.a. die folgenden Aufgaben zu erfüllen:

– Steuerung Aufbau Registermodernisierungsbehörde

– Entwicklung und fachaufsichtliche Umsetzungssteuerung Roll-out -Planung – Konzeption und fachaufsichtliche Umsetzungssteuerung des Systemaufbaus

– Steuerung Konzeption Zielarchitektur und vermittelnder Interoperabilitäts-Komponen-ten (Beförderung Once-Only-Prinzip)

– Gewährleistung der Erfüllung der Anforderungen aus der SDG-Verordnung (Once-Only-Prinzip)

– Entwicklung und Umsetzungsbegleitung beim Aufbau registerübergreifender Steue-rungs- und Gremienstrukturen im föderalen Mehrebenensystem

– Steuerung der Entwicklung eines registerübergreifenden Qualitätsmanagementsys-tems

– Planung und Steuerung der Erprobung und Skalierung vermittelnder Interoperabili-täts-komponenten

– Steuerung Konzeption Registerlandkarte und Registerdatennavigation – Steuerung der Entwicklung eines Datenaustauschstandards

– Steuerung Evaluation von Datenverarbeitung und Wirksamkeit

Die Stellenbedarfe für die ministerielle Steuerung bei der Etablierung des registerübergrei-fenden Identitätsmanagements sowie zur Interoperabilitätsbeförderung lassen sich wie folgt aufschlüsseln:

Jahr Planstellen/Stellen

Personalausga-ben

(in Tsd. EUR) 2021 20 höherer Dienst*

10 gehobener Dienst*

2.093 694 2022 24 höherer Dienst*

11 gehobener Dienst*

2.511 764 2023 27 höherer Dienst*

13 gehobener Dienst*

2.825 903

*oder vergleichbare Tarifbeschäftigte

Die Kosten der jeweiligen Planstellen für die entsprechenden Haushaltsjahre sind tabella-risch ersichtlich. Da es sich um jährlich steigende Kosten handelt, die ab 2023 stabil sein werden, wird der Methodik des Erfüllungsaufwands entsprechend der schlussendliche Wert als jährlicher Erfüllungsaufwand ab Datum des Inkrafttretens des Gesetzes angesetzt. Die Angaben zu 2021 und 2022 sind nicht erfüllungsaufwandsrelevant.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden für ein Personenjahr 200 Arbeitstage à 8 Stunden (= 1.600 Stunden = 96.000 Minuten) angesetzt. Für die Kalkulation der Personal-ausgaben wird als Lohnsatz nach dem Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfül-lungsaufwands die durchschnittlichen Löhne in der Verwaltung auf Bundesebene von 43,40 Euro pro Stunde für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im gehobenen Dienst und 65,40 Euro pro Stunde für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im höheren Dienst genutzt.

Entsprechend beträgt der jährliche Erfüllungsaufwand rund 3.728.000 Euro (=(27hD * 65,40 Euro pro Stunde * 1.600 Stunden)+(13gD * 43,40 Euro pro Stunde * 1.600 Stunden)).

Vorgabe 13: Datenabrufe von nichtregisterführenden öffentlichen Stellen bei der Re-gistermodernisierungsbehörde, Qualitätssicherung (Bund); § 6 Absatz 2 i.V.m. §10 Absatz 4 IDNrG

Einmaliger Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fallzahl Zeitaufwand

Erfüllungsaufwand (in Tsd. EUR) 23.310 Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes:

Fallzahl Zeitaufwand

Erfüllungsaufwand (in Tsd. EUR) 4.196 Öffentliche Stellen des Bundes, die Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsge-setz erbringen, selber aber kein Register führen, sollen ebenfalls die Daten der Register-modernisierungsbehörde abrufen. Damit soll die Datenqualität bei den öffentlichen Stellen erhöht werden. Gleichzeitig werden die öffentlichen Stellen nach § 10 Absatz 4 IdNrG dazu verpflichtet, die Registermodernisierungsbehörde über Unrichtigkeiten in den Basis-daten zu unterrichten.

Es handelt sich hier um eine „Soll“-Vorgabe, es wird jedoch angenommen, dass alle öf-fentlichen Stellen langfristig die Daten der Registermodernisierungsbehörde nutzen wer-den.

Die OZG-Informationsplattform4 enthält derzeit etwa 283 OZG-Leistungen, bei denen per-sonenbezogene Daten relevant sind. Es wird angenommen, dass eine OZG-Leistung, welche mehrere thematisch zusammengehörige Einzelleistungen bündelt, meist in der Zu-ständigkeit einer Behörde liegt. Sofern Einzelleistungen einer OZG-Leistung von mehre-ren Verwaltungsebenen (Bund, Land, Kommune) angeboten werden, werden die jeweili-gen Leistungserbringer berücksichtigt (zum Beispiel: für Arbeitslosengeld II gibt es sowohl Leistungen auf Bundes- wie auch auf Landesebene). Folglich kann es bei der Segmentie-rung der 283 OZG-Leistungen nach Verwaltungsebenen zu Doppelungen kommen. Von den 283 OZG-Leistungen fallen insgesamt etwa 126 OZG-Leistungen mit personalbezo-genen Daten auf Bundesebene an (enthält auch Mischleistungen mit Bundesanteil).

Auch hier entstehen Kosten für die Anpassung bzw. Erstellung von Schnittstellen mit der Registermodernisierungsbehörde. Nach Auskunft des BVA ist langfristig wohl keine Web-schnittstelle, sondern eher eine OSCI-Kommunikation vorgesehen. Auch hier sind die Kosten im Moment noch schwer abschätzbar. In der McKinsey Studie (2000, S. 35) wur-den Kosten für eine Schnittstelle in Höhe von 185.000 bis 280.000 Euro pro Fachverfah-ren angesetzt. Laut BVA ist mit geringeFachverfah-ren Kosten als bei den registerfühFachverfah-renden Stellen

4 https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro, zuletzt abgerufen am 01.09.2020.

zu rechnen, auch wenn diese bisher noch nicht genau beziffert werden können. Deshalb werden pro Fachverfahren Kosten in Höhe 185.000 Euro angenommen.

Die jährlichen Sachkosten werden auf 18% der einmaligen Sachkosten geschätzt, also auf 33.300 Euro (=280.000*0,18) pro Fachverfahren.

Die dadurch verursachten Sachkosten betragen insgesamt jährlich rund 4.195.800 Euro (126 OZG-Leistungen * 33.300 Euro) und einmalig rund 23.310.000 Euro (126 OZG-Leis-tungen * 185.000 Euro) auf Bundesebene.

Vorgabe 14: Datenabrufe von nichtregisterführenden öffentlichen Stellen bei der Re-gistermodernisierungsbehörde (Land); § 6 Absatz 2 i.V.m. § 10 Absatz 4 IDNrG Einmaliger Erfüllungsaufwand der Länder:

Fallzahl Zeitaufwand

Erfüllungsaufwand (in Tsd. EUR) 209.420

Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder:

Fallzahl Zeitaufwand

Erfüllungsaufwand (in Tsd. EUR) 37.696

Öffentliche Stellen der Länder, die Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsge-setz erbringen, selber aber kein Register führen, sollen ebenfalls die Daten der Register-modernisierungsbehörde abrufen. Damit soll die Datenqualität bei den öffentlichen Stellen erhöht werden. Gleichzeitig werden die öffentlichen Stellen nach § 10 Absatz 4 IdNrG dazu verpflichtet, die Registermodernisierungsbehörde über Unrichtigkeiten in den Basis-daten zu unterrichten.

Es handelt sich hier um eine „Soll“-Vorgabe, es wird jedoch angenommen, dass alle öf-fentlichen Stellen langfristig die Daten der Registermodernisierungsbehörde nutzen wer-den.

Die OZG-Informationsplattform enthält derzeit etwa 283 OZG-Leistungen, bei denen per-sonenbezogene Daten relevant sind Es wird angenommen, dass eine OZG-Leistung, wel-che mehrere thematisch zusammengehörige Einzelleistungen bündelt, meist in der Zu-ständigkeit einer Behörde liegt. Sofern Einzelleistungen einer OZG-Leistung von mehre-ren Verwaltungsebenen (Bund, Land, Kommune) angeboten werden, werden die jeweili-gen Leistungserbringer berücksichtigt (zum Beispiel: für Arbeitslosengeld II gibt es sowohl Leistungen auf Bundes- wie auch auf Landesebene). Folglich kann es bei der Segmentie-rung der 283 OZG-Leistungen nach Verwaltungsebenen zu Doppelungen kommen. Von den 283 OZG-Leistungen fallen insgesamt etwa 236 OZG-Leistungen mit personalbezo-genen Daten auf Landesebene an (enthält auch Mischleistungen ohne Bundesanteil).

Analog zu Vorgabe 2 wird angenommen, dass es pro Fachverfahren 4 Wettbewerber gibt.

Die Fallzahl liegt damit bei 1.132.

Auch hier entstehen Kosten für die Anpassung bzw. Erstellung von Schnittstellen mit der Registermodernisierungsbehörde. Nach Auskunft des BVA ist langfristig wohl keine Web-schnittstelle, sondern eher eine OSCI-Kommunikation vorgesehen. Auch hier sind die Kosten im Moment noch schwer abschätzbar. In der McKinsey Studie (2000, S. 35) wur-den Kosten für eine Schnittstelle in Höhe von 185.000 bis 280.000 Euro pro Fachverfah-ren angesetzt. Laut BVA ist mit geringeFachverfah-ren Kosten als bei den registerfühFachverfah-renden Stellen zu rechnen, auch wenn diese bisher noch nicht genau beziffert werden können. Deshalb werden pro Fachverfahren Aufwände in Höhe 185.000 Euro angenommen.

Die jährlichen Sachkosten werden auf 18% der einmaligen Sachkosten geschätzt, also auf 33.300 Euro (=280.000*0,18) pro Fachverfahren.

Vorgabe 15: Nutzung der einheitlichen Identifikationsnummer und der Basisdaten bei