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Übergangsregelung zur Verwendung der Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung für die Pilotierung des

A. Allgemeiner Teil

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Vorgabe: Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes

Mehrbedarf für das Bundesverwaltungsamt (Kapitel 0615) in 1.000 €:

Jahr

8 x A 14 1 x A 13h 4 x A 13g+Z 21 x A 13 20 x A 12 9 x A 11 6 x A 10 3 x A 9g 2 x A 9m+Z 2 x A 9 2 x A 8 2022 2 x A 16

11 x A 15 10 x A 14 3 x A 13h 4 x A 13g+Z 23 x A 13 24 x A 12 15 x A 11 10 x A 10 7 x A 9g 3 x A 9m+Z 5 x A 9 7 x A 8 10 x A 7 6 x A 6

11.232 3.479 20 7.070 21.801

2023 2 x A 16 12 x A 15 11 x A 14 6 x A 13h 5 x A 13g+Z 24 x A 13 29 x A 12 23 x A 11 13 x A 10 9 x A 9g 4 x A 9m+Z 7 x A 9 12 x A 8 14 x A 7 9 x A 6

14.112 4.437 20 4.518 23.087

2024 2 x A 16 12 x A 15 12 x A 14

17.084 5.591 20 3.318 26.013

7 x A 13h

In einem gemeinsam mit BZSt und ITZBund durchzuführenden Projekt sind Konzepte und Lösungen für die sichere Anbindung der berechtigten öffentlichen Stellen und die Daten-übermittlung zu entwickeln und umzusetzen. Daneben sind Prozesse und Lösungen für die Anforderungen zu erarbeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den beim BZSt gespeicherten Daten stehen (z.B. Protokollierung der Datenübermittlungen bei der Regis-termodernisierungsbehörde, Anbindung an das Datencockpit, Umsetzung der Register-landkarte und registerübergreifendes Qualitätsmanagement). Begleitend zur Pilotierung der neuen Lösungen und Prozesse mit ersten nutzenden Registern und öffentlichen Stellen ist zudem eine Linienorganisation aufzubauen, die sukzessiv die entsprechenden operativen Aufgaben übernimmt (z.B. Fortschreibung von Konzepten, Dokumenten und Prozessbe-schreibungen, übergreifende Steuerung und Unterstützung des Roll-outs bei Registern und anderen öffentlichen Stellen, Betreuung der Nutzer, Klärung von Fehlern bei der Daten-übermittlung, Bereinigung unrichtiger oder unvollständiger Daten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSVGO, Durchführung von Analysen und Stichproben zu Datenübermittlungen und Mitwirkung bei der weiteren Registermodernisierung unter Verwendung der Identifikationsnummer). Mit der Einführungsphase 2021 entsteht ein Bedarf von zunächst 90 zusätzlichen Stellen, der parallel zur stärkeren Nutzung der Identifikationsnummer stufenweise auf insgesamt 250 Stellen anwächst. Für 2022 besteht ein Stellenbedarf von weiteren 50 Stellen, für 2023 von weiteren 40 Stellen, für 2024 von weiteren 45 Stellen und für 2025 im Endausbau von wei-teren 25 Stellen. Der erforderliche Bedarf 2021 wird im Rahmen des Stellenplans des Epl.

06 sichergestellt.

Mehrbedarf für das BZSt (Kapitel 0815) in 1.000 €:

Jahr

6 x A 8,

Für die Entgegenahme, Speicherung und bei Bedarf Weitergabe dreier zusätzlicher Attri-bute (Staatsangehörigkeit, Datum des letzten Verwaltungskontakts, Validität der Daten) in der Steueridentifikationsnummerndatenbank (IdNr-Datenbank), die technische Anbindung der Registermodernisierungsbehörde an die IdNr-Datenbank, die Bereitstellung eines (voll-automatischen) maschinellen Anfrageverfahrens (MAV) für die behörde zur Erhebung und Weiterverteilung der IdNr in die an die Registermodernisierungs-behörde anzubindenden Register nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 Nummer 1 IDNrG, die Bereitstellung eines Datenabgleichverfahrens (Identabgleich) nach Maßgabe des § 6 Ab-satz 3 Nummer 2 IDNrG und die manuellen Arbeiten im Zusammenhang mit der Speiche-rung weiterer Personendatensätze in der IdNr-Datenbank, soweit diese Personen nicht über die schon eingerichteten Prozesse für die Neuanlage bekannt werden (z.B. bestimmte ausländische Personen ohne steuerlichen Bezug), werden eine Person der Entgeltgruppe A 12 und sechs Personen der Entgeltgruppe A 8 benötigt. Für die Aufstockung des Perso-nals im steuerlichen Informationscenter (SIC) des BZSt während der Einführungsphase des Gesetzes werden 2 befristete Beschäftigte der Entgeltgruppe E 7 benötigt.

Vorgabe: Umsetzung des registerübergreifenden Identitätsmanagement:

Mehrbedarf für das ITZBund (Kapitel 0816) in 1.000 €:

Jahr

7xA14, 1xA13g +Z, 8xA13g, 23xA12, 34xA11 2023 2xA15,

7xA14, 1xA13g +Z, 10xA13 g, 25xA12 ,

38xA11

7.038 2.642 8.150 6.315 4.964 29.109

2024 2xA15, 7xA14, 1xA13g +Z, 10xA13 g, 27xA12, 40xA11

7.363 3.692 250 6.890 3.474 21.669

[101.728]

Für die Steuerung der Aufgaben im ITZBund wird ein Programm- und Projektmanagement aufgebaut, welches die Koordinierung und Steuerung innerhalb des ITZBund übernimmt.

Für den Datenaustausch ist eine zentrale Komponente notwendig, welche die Datenbasis für die Schnittstellenpartner darstellt. Die Infrastruktur muss bereits im 1. Jahr zur Verfü-gung stehen und in den folgenden Jahren ausgebaut werden und aus Sicherheitsgründen in einer Georedundanz geführt werden. Ein Auf- bzw. Ausbau der Entwicklungs- und Te-stumgebung für die nach IDNrG-E zu erweiternden Teile des IdNr-Verfahrens muss vorge-nommen und notwendige Lizenzen bereitgestellt werden. Für den Teil der in der Obhut des ITZBund befindlichen Register wird ein Anpassungaufwand erwartet, welcher für die Um-setzung der Anbindung dieser Register entsteht und Schnittstellen müssen bereitgestellt werden. Die Wartungs- und Pflegeaufwände der Schnittstellen dieser Register müssen be-rücksichtigt werden. Im Zuge der Umsetzung ist das ITZBund für die zu betreuenden Be-hörden auch im Rahmen der Arbeitsplätze zuständig und muss für die zusätzlichen Stellen der Behörden Bedarfe bereitstellen. Mit der Einführungsphase 2021 besteht ein Stellenbe-darf 5 x A 14, 1 x A13g+Z, 4 x A13g, 8 x A12 und 13 x A11, für 2022 werden zusätzliche Stellen 2 x A 15, 2 x A 14, 4 x A13g, 15 x x A12 und 21 x A11, für 2023 weitere zusätzliche Stellen 2 x 13g, 2 x A 12 und 4 x A 11 und in 2024 werden im Endausbau zusätzliche Stellen 2 x A 12 und 2 x A 11 benötigt.

Die einmaligen Umstellungsaufwände der betroffenen Behörden werden vollständig aus dem im Epl. 06 veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro

gemäß Nummer 40 des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 finanziert.

Über die dargestellten Aufwände hinaus sind mit der Pilotierung und Produktivnahme des registerübergreifenden Identitätsmanagements zusätzliche Aufwände für Sachmittel, War-tung und Pflege von Hard-und Software, Aufträge und IT-DienstleisWar-tungen absehbar, deren genaue Höhe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können. Hierzu sollen mögliche Restmittel aus dem Ansatz von 300 Millionen Euro in Nummer 40 des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 verwendet werden.

Gleichfalls müssen Finanzmittel - die heute nicht zuverlässig geschätzt werden können - vorgesehen werden, um die Maßnahmen, die sich auch aus den regelmäßig anzufertigen-den Evaluierungsberichten nach Artikel 1 § 16 ergeben weranzufertigen-den, umsetzen zu können.

Auch bei weiteren Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung, der Län-der und Kommunen werden Kosten infolge Län-der Umsetzung des RegistermoLän-dernisierungs- Registermodernisierungs-gesetzes entstehen, deren Höhe erst nach Erstellung der Verordnungen nach Artikel 1 § 12 quantifiziert werden kann.

Über die etwaigen Mehrbedarfe des Bundes (Sach- und Personalaufwand) wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden sein. Etwaige Bedarfe sollen in den betroffenen Einzelplänen kompensiert werden.

Zusätzlich entstehen Aufwände für die Anbindung der Fachregister von Bund, Sozialversi-cherungsträgern, Bundesagentur für Arbeit, Ländern und Kommunen an OZG-Leistungen und für die Bereitstellung technischer Schnittstellen. Hierfür können Mittel aus der Ziffer 41 des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets (3 Milliarden Euro) in Anspruch genommen werden, die eine zügige und flächendeckende Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes vorsieht und für die der Bund zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Länder und Kom-munen bei der Umsetzung eines gemeinsamen Architekturkonzepts zugesagt hat.

Bei der Registermodernisierung handelt es sich um einen sich über viele Jahre erstrecken-den Transformationsprozess der Verwaltung. Bedarfe in späteren Jahren bleiben daher künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.

4. Erfüllungsaufwand