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8. POLITISCHER UND FINANZIELLER RAHMEN, GOVERNANCE UND

8.1. POLITISCHER UND FINANZIELLER RAHMEN

EU-Verträge

Die übergeordneten Ziele und Grundsätze, von denen die Union und die Europäischen Organe bestimmt werden, sind in den EU-Verträgen festgelegt worden. Die Union und die EU-Organe dürfen nur innerhalb der Grenzen der ihnen in den EU-Verträgen übertragenen Zuständigkeiten handeln, um die in diesen Verträgen dargelegten Ziele zu erreichen.

Ihr Handeln muss im Einklang mit den Grundsätzen8 der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit stehen. Um diese Ziele erreichen und ihre politischen Strategien umsetzen zu können, stattet sich die Union mit den erforderlichen Finanzmitteln aus. Die Kommission ist für die Förderung der allgemeinen Interessen der Union verantwortlich und ihr obliegt der Vollzug des Haushaltsplans und die Verwaltung der Programme in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und im Einklang mit den Grundsätzen wirtschaftlicher Haushaltsführung.

Die EU bedient sich bei der Verfolgung der durch den EU-Vertrag festgelegten Ziele verschiedener Werkzeuge, zu denen auch der EU-Haushalt zählt. Weitere Werkzeuge sind beispielsweise ein gemeinsamer Rechtsrahmen oder gemeinsame politische Strategien.

Die politischen Prioritäten der Kommission

Die politischen Prioritäten der Kommission sind in den vom Präsidenten/von der Präsidentin der Kommission festgelegten politischen Leitlinien definiert worden. Unter ihrer Präsidentin von der Leyen wird die Kommission, die am 1. Dezember 2019 ihr Amt antrat, die folgenden sechs übergreifenden Ziele in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen:

SECHS ÜBERGREIFENDE ZIELE

Ein europäischer Grüner Deal

– Erster klimaneutraler Kontinent werden

Ein Europa für das digitale Zeitalter

– Aktive Teilhabe mit einer neuen Technologiegeneration

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen – Soziale Gerechtigkeit und Wohlstand

Ein stärkeres Europa in der Welt

– Streben nach Höherem durch Festigung der verantwortungsvollen globalen Führungsrolle Europas

Förderung unserer europäischen Lebensweise

– Schaffung einer Union der Gleichheit, in der alle die gleichen Chancen haben

8 Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus (siehe Artikel 5 EUV).

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

– Förderung, Schutz und Stärkung unserer Demokratie

Mehrjähriger Finanzrahmen und Ausgabenprogramme

Die durch den Haushalt der EU unterstützten politischen Strategien werden im Einklang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und entsprechenden, auf die jeweiligen Sektoren bezogenen Rechtsvorschriften zur Festlegung von Ausgabenprogrammen und -instrumenten umgesetzt.

Diese Rechtsvorschriften übersetzen die politischen Prioritäten der EU in finanzielle Rahmenbedingungen, für die ein Zeitraum gilt, der lang genug ist, um tatsächlich Wirkung zu zeigen und

den Empfängern der EU-Mittel und den kofinanzierenden nationalen Behörden eine kohärente, langfristige Perspektive zu bieten. Für die EU-Ausgaben insgesamt und für die wichtigsten Ausgabenkategorien (Rubriken) werden die jährlichen Höchstbeträge (Obergrenzen) festgelegt. Die Summe der Obergrenzen aller Rubriken ergibt die Obergrenze sämtlicher Mittel für Verpflichtungen. Der MFR wird vom Rat mit Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments angenommen. Der neue Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 wurde am 17. Dezember 2020 angenommen.

Jährlicher Haushaltsplan

Der jährliche Haushaltsplan wird von der Kommission erstellt und auf der Grundlage des Verfahrens nach Artikel 314 AEUV üblicherweise Mitte Dezember vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassen. Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs muss in einem gegebenen Haushaltsjahr die Gesamtsumme der Einnahmen der Gesamtsumme der Ausgaben

(Mittel für Zahlungen) entsprechen.

Die Hauptfinanzierungsquellen der EU sind Einnahmen aus Eigenmitteln, die durch weitere Einnahmen ergänzt werden. Es gibt drei Arten von Eigenmitteln: traditionelle Eigenmittel (hauptsächlich Zölle), auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierende Eigenmittel und unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens (BNE) abgeführte Eigenmittel. Weitere, aus den Tätigkeiten der EU entstehende Einnahmen (beispielsweise Geldbußen im Wettbewerbsbereich) stellen gewöhnlich weniger als 10 % der Einnahmen insgesamt dar (ungeachtet der einmaligen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf die Jahresrechnung 2020). Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung des Haushalts benötigten Eigenmittel errechnet sich aus der Gesamtsumme der Ausgaben abzüglich der weiteren Einnahmen.

Arten der Mittelverwaltung

Der Vollzug des EU-Haushalts erfolgt auf drei unterschiedliche Arten, die bestimmen, wie die Mittel ausgezahlt und verwaltet werden.

• Geteilte Mittelverwaltung: Der überwiegende Teil des Haushalts (rund drei Viertel) wird im Rahmen eines Systems zur gemeinsamen Mittelverwaltung von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgeführt, insbesondere in den Bereichen Strukturfonds und Landwirtschaft.

• Direkte Mittelverwaltung: Die Kommission verwaltet darüber hinaus Programme auch selbst und kann die Durchführung bestimmter Programme Exekutivagenturen übertragen.

• Indirekte Mittelverwaltung: Entscheidungen über Ausgaben können auch indirekt über andere Organe oder Stellen inner- oder außerhalb der EU gehandhabt werden. In der Haushaltsordnung und/oder den Beitragsvereinbarungen werden von der Kommission die erforderlichen Kontroll- und Rechnungslegungsmechanismen für diese Rechtssubjekte festgelegt und es werden die Aufgaben des Haushaltsvollzugs nationalen Agenturen, der Europäischen Investitionsbank-Gruppe, Drittländern, internationalen Organisationen (z. B. der Weltbank oder den Vereinten Nationen) sowie anderen Rechtssubjekten (z. B. dezentralen EU-Agenturen, gemeinsamen Unternehmen) übertragen; zudem wird dort auch die Aufsicht durch die Kommission festgeschrieben.

Haushaltsordnung

Die auf den Gesamthaushaltsplan der EU anzuwendende Haushaltsordnung (HO)9 ist ein zentraler Rechtsakt in der Regelungsstruktur der EU-Finanzen.

In ihr werden die für den EU-Haushaltsplan geltenden Haushaltsvorschriften und die Funktionen der verschiedenen Akteure festgelegt, die an der Sicherstellung der soliden Verwendung der Mittel beteiligt sind und dafür sorgen,

dass die gesetzten Ziele erreicht werden.

9 Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Rates (ABl. L 193 vom 30. Juli 2018, S. 1).