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5 Ergebnis der externen Vernehmlassung

5.2 Kernaussagen aus den Stellungnahmen

5.2.1 Politische Parteien

BDP: Der Arbeit zur Totalrevision des Energiegesetzes ist Tribut zu zollen. Die Totalrevision ist strukturiert, angepasst an die kantonalen Gegebenheiten, energiepolitisch sinnvoll und für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft finanziell und administrativ tragbar.

CVP: Grundsätzlich sind wir mit der Zielsetzung der Regierungsratsstrategie und der daraus resultierenden Totalrevision des Energiegesetzes einverstanden. Fraglich erscheint uns, ob alle in § 2 angestrebten Ziele in der vorgegebenen Zeit mit den im Gesetz vorgegebenen, zum Teil unverbindlichen Massnahmen, erreicht werden können. Als Beispiel § 2 Abs. 2: Alleine durch Energieeinsparung und Effizienz, ohne die Förderung von erneuerbaren Energien wird es kaum möglich sein, den Anteil erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 auf 40 % zu erhöhen.

EVP: Wir begrüssen die Stossrichtung der Totalrevision, bei welcher ein grosses Gewicht auf die Förderung der Energieeffizienz und auf Massnahmen zur Reduktion des heutigen hohen Energiebedarfs gelegt wird. Bei den Zielvorgaben und der Verbindlichkeit sollen die verschie-denen Artikel jedoch mutiger sein und dürfen nicht unter den Zielen der nationalen Energiestra-tegie und den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich liegen. Das Gesetz enthält viele Details, welche in einer Verordnung besser festgehalten wären.

FDP: Wir begrüssen, dass die vorliegende Vorlage zur Totalrevision des kantonalen Energie-gesetzes den Leitlinien und Zielsetzungen der Energiestrategie 2012 entspricht. Der Stromver-sorgungsbereich ist primär Sache des Bundes. Hingegen obliegt den Kantonen die Verantwor-tung beim Energieverbrauch von Gebäuden. Die FDP trägt das Konzept mit, bei der Energiepo-litik des Kantons bei Einsparungen am Gesamtenergieverbrauch anzusetzen und die Energieef-fizienz zu fördern. Jedoch ist bei allen Massnahmen darauf zu achten, dass die Schwerpunkte zur Erreichung der Zielsetzungen auf Anreizen basieren und möglichst wenig auf staatlicher Regulierung. Das ist in der Vorlage, so wie sie heute vorliegt, enthalten. Das Baselbieter Stimmvolk hat im Jahr 2010 das Ziel angenommen, dass der Anteil erneuerbarer Energien am kantonalen Gesamtenergieverbrauch (ohne Mobilität) bis zum Jahr 2030 auf 40 Prozent gestei-gert werden soll. Eine Annäherung an dieses Ziel ist im Kanton Baselland nur möglich, wenn der Energieverbrauch insgesamt reduziert wird. Das zeigt die Vorlage auf. Es ist deshalb kon-sequent, das Baselbieter Energiepaket weiter zu stärken und mit neuen Mitteln zu versehen, damit die Zielerreichung unterstützt werden kann. Die Erhöhung der Mittel des Baselbieter Energiepakets soll mittels der neu einzuführenden Zwecksteuer, die als Abgabe nach dem Ver-ursacherprinzip funktioniert, erreicht werden. Die FDP beurteilt diese neu einzuführende Steuer als zweckmässigste Lösung, denn die Alternative wäre, die Fördermassnahmen aus den kanto-nalen Mitteln zu bezahlen, was bedeuten würde, dass alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleichermassen betroffen wären. Dies unabhängig davon, ob man selber schon in die Energie-effizienz der eigenen Gebäude investiert hat oder nicht. Um die Konkurrenzfähigkeit des

Wirt-schaftsstandorts Baselland zu erhalten, sollen Grossverbraucher, aber auch weitere Unterneh-men aus Gewerbe und Industrie, mit Hilfe von Vereinbarungen mit dem Kanton äusserst unbü-rokratisch von den generellen Abgaben befreit werden. Dieses Vorhaben ist in der Vorlage an-satzweise enthalten, sollte jedoch noch konsequenter ausformuliert werden. Zur Umsetzung dieser Massnahme schlagen wir vor, eine Abgabebefreiungskommission mit Mitgliedern aus Verwaltung und Wirtschaft zu gründen.

Grüne Baselland: Die Gesetzesrevision ist sehr wesentlich für eine zukunftsfähige und nach-haltige Energiepolitik im Kanton. Wir begrüssen grundsätzlich die Stossrichtungen im Gesetz-gebungsentwurf. Es wird aber mit diesem Gesetzesentwurf nicht möglich sein, die definierten Ziele zu erreichen. Der Anteil an erneuerbaren Energien muss im Jahr 2035 40 Prozent betra-gen, der Atomausstieg ist ebenfalls beschlossen. Aus heutiger Sicht sind diese Ziele unambitio-niert. Daher fordern die Grünen Baselland folgende Zielformulierung: Bis im Jahr 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch auf dem Kantonsgebiet mindestens die Hälfte betragen. Auch beim CO2-Austoss muss der Kanton Baselland in den nächsten Jahrzen-ten einen massgeblichen Reduktionsbeitrag leisJahrzen-ten. Ohne konkrete Formulierungen im Ener-giegesetz sind aber diese Ziele nicht zu erreichen. Im Weiteren bedarf es ein grundsätzliches Umdenken in der kantonalen Verwaltung, denn die Führungskräfte und die Regierung sind stark gefordert in diesem Punkt: Energieeffizienz und erneuerbare Energien müssen zum Topthema werden - in allen Direktionen und auf allen Stufen. Die Grünen Baselland begrüssen die Einfüh-rung der Förderabgabe sehr. Die Abgabe auf nicht-erneuerbare Energieträger ist richtig und wichtig. Eine Förderabgabe ist ein zentrales und sehr sinnvolles Werkzeug des neuen Geset-zes. Sie ermöglicht das Setzen wichtiger Anreize für Investitionen in die Energiewende. Nach-haltig davon profitiert neben der Umwelt und den privaten wie gewerblichen Investoren auch die regionale Wirtschaft. Die Förderabgabe weist deshalb eine klar positive ökonomische Bilanz aus, wie auch die Erfahrungen mit dem massgeblich von den Grünen initiierten Energiepro-gramm des Kantons Baselland bewiesen haben. Die neuen Mittel sollen effektiv und effizient eingesetzt werden, der Gesetzesentwurf ist zu unkonkret in diesem Punkt. Wir erwarten für die Vorberatung in der UEK eine klare Verordnung zu diesem Punkt. Die Grünen Baselland wollen nicht nur bei der Energieeffizienz ein griffiges Gesetz, auch der wesentliche Bereich der dezent-ralen Produktion von erneuerbaren Energien soll mit dieser Gesetzesrevision deutlich stärker gefördert werden.

Grünliberale: Die effizientere Nutzung von Energie ist bekanntlich ein Grundanliegen der Grünliberalen Partei. Entsprechend kommt am 8. März 2015 unsere Eidgenössische Volksinitia-tive „Energie- statt Mehrwertsteuer“ zur Abstimmung. Damit ist auch schon aufgezeigt, dass für die Grünliberalen die Einführung einer neuen Steuer mit der Ablösung einer alten verbunden sein sollte. Ist dies nicht möglich so ist zu untersuchen, wie weit eine bestehende Steuer redefi-niert werden könnte.

SP: Dass mit dem vorliegenden Gesetz wieder ein kleiner Schritt in Richtung des Energie-Pionierkantons, der Baselland einmal war, getan werden kann, begrüsst die SP Baselland. Vie-les entspricht langjährigen Forderungen von unserer Seite. Dennoch: Noch konsequenteres Handeln wird nötig sein, wenn Baselland wirklich wieder eine Vorreiterrolle übernehmen soll in der Energiethematik. Die Fristen zur Erreichung der Ziele sind zum Beispiel zu zögerlich ange-setzt. Es sei der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die Dynamik der Wirtschaft, die Energie-Preisentwicklung und die technischen Fortschritte die Zielvorgabe schneller erreichen lassen.

Wir begrüssen es ausserordentlich, dass die Möglichkeit der Einführung einer Abgabe auf nichterneuerbare Energien in der Verfassung niedergeschrieben wird. Wir gehen davon aus,

dass die Rechtmässigkeit der Förderabgaben juristisch sauber abgeklärt worden ist. Allerdings sei die Frage erlaubt, wieso alle Finanzen zweckgebunden ins Gebäudeprogramm fliessen und nicht nach dem Prinzip „das eine tun und das andere nicht lassen" parallel dazu ein Topf zur Unterstützung der Produktion erneuerbarer Energien geäufnet wird, solange diese nicht oder noch nicht (Warteliste/Deckelung KEV) durch bundesrechtliche Mittel gefördert werden können.

SVP: Die Vernehmlassungsvorlage vermag die SVP Baselland über weite Strecken nicht zu überzeugen. Hinter den begrüssenswerten Zielsetzungen, das geltende Energiegesetz dem Stand der Technik anzupassen sowie weiterhin auf Gebäudesanierungen und effiziente, res-sourcenschonende Energiegewinnung zu setzen, könnten wir stehen. Die SVP Baselland lehnt jedoch mit der geplanten Abgabe auf nichterneuerbare Energien eine gemäss den Erläuterun-gen zentrale Komponente dieser Vernehmlassungsvorlage klar ab. Im ÜbriErläuterun-gen scheint uns die-se Vorlage die-sehr von einem auf massive Ausweitung hoheitlicher Kompetenzen sinnenden Geist geprägt. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht mehr als Partnerinnen und Partner angese-hen, sondern als unmündige, dringend der Führung bedürftige Untergebene. Das entspricht nicht ansatzweise dem Staatsverständnis der SVP Baselland. Die SVP Baselland kann das nicht gutheissen.

5.2.2 Gemeinden

Allschwil: Nach Auffassung des Gemeinderates ist die vorgeschlagene Revision des Energie-gesetzes sehr zu begrüssen, da sie die gesetzlichen Grundlagen liefert, um eine nachhaltige und umweltschonende Energieversorgung zu erreichen. Der Gemeinderat begrüsst die formu-lierte Zielsetzung, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern, und er erachtet es als richtig, dass der Fokus des revidierten Energiegesetzes auf den Energieverbrauch in Gebäuden gesetzt wird. Die verschärften Anforderungen an den Wär-meschutz von Gebäuden, zusammen mit den Abgaben auf nicht erneuerbarer Energie und den Förderbeiträgen für Energieeffizienzmassnahmen und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen sind aus unserer Sicht die richtigen Schwerpunkte der Totalrevision. Die vielen „kann“-Formulierungen geben wenig konkret Auskunft darüber, was und in welcher Art umgesetzt wer-den wird. Wir ersuchen Sie deshalb, die revidierte Verordnung zum neuen Energiegesetz wer-den Gemeinden vorzulegen, bevor die Gesetzesvorlage dem Landrat unterbreitet wird.

Binningen: Die Abgabe auf nicht erneuerbare Energie und die damit verbundene Aufstockung der Mittel für Förderung der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz wird ausdrücklich be-grüsst.

Energieregion Birsstadt (Aesch/Arlesheim/Birsfelden/Münchenstein/Muttenz/Pfeffingen): Wir begrüssen grundsätzlich die Totalrevision des Kantonalen Energiegesetzes, da sie die Ziele und Vorgaben des Bundes verfolgt, die Autonomie der Gemeinden stärkt und ihnen insbeson-dere mit der Energieplanung Instrumente zugesteht, die zur rascheren Zielerreichung der kom-munalen Energieziele und der angestrebten Energiewende beitragen können. Für die Birsstadt-Gemeinden sind folgende drei Neuerungen besonders wichtig: Gesetzliche Verankerung der kommunalen Energieplanung und entsprechender Instrumente, eine Energieabgabe auf nicht erneuerbare Energie und damit verbunden Aufstockung der Mittel für erneuerbare Energie und Energieeffizienz und der Ausbau einer unabhängigen Energieberatung. Weiter erachten wir es als äusserst sinnvoll, dass das kantonale Energiegesetz sich den von den Energiedirektoren-Konferenz erarbeiteten „Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014)“ angleicht, damit schweizweit eine möglichst koordinierte und zielführende Umsetzung der Energiepolitik erfolgen

kann. Als zu wenig konkret erachten die Birsstadt-Gemeinden die Ansätze im wichtigen Bereich Mobilität. Es fehlen entsprechende Instrumente, Anreize für die Einleitung einer Trendwende und damit zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Förderung erneuerbarer Energie im Bereich Verkehr.

Ettingen: Der Gemeinderat Ettingen begrüsst grundsätzlich die vorliegende Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes. Wir bedauern, dass das Gesetz viele Kann-Formulierungen auf-weist, die dadurch einer einheitlichen Energiestrategie im Kanton entgegenlaufen und zudem viel Interpretationsspielraum offen lassen. (Zu)viele Details sind im Gesetz geregelt, die u.E. in eine Verordnung gehören. Andererseits bleibt vieles vage ("möglichst" sparsam, "möglichst"

effizient...).

Läufelfingen: Der Gemeinderat stellt fest, dass erneut eine Vorlage präsentiert wird, welche den Gemeinden einen Teil ihrer Autonomie entzieht, im Gegenzug aber Kosten auferlegt, auf welche sie keinen Einfluss mehr haben. Die Vorlage wird insgesamt zu einem Anstieg des bü-rokratischen Aufwandes für die im Kanton ansässigen Firmen führen und hat damit uner-wünschte Nebenwirkungen, welche inakzeptabel sind. Durch die Besteuerung von nicht erneu-erbaren Energieträgern wird zudem eine versteckte Steuererhöhung erfolgen. Vorlagen mit die-ser Stossrichtung lehnt der Gemeinderat grundsätzlich ab. Steuerungsmassnahmen haben fis-kalisch neutral zu erfolgen. Im Übrigen schliesst sich der Gemeinderat der sehr ausführlichen Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden an. Er kommt aber zur Auffas-sung, dass die Vorlage als Ganzes zurückzuweisen sei und einer kompletten Neuüberarbeitung unterzogen werden sollte.

Reigoldswil: Reigoldswil als Holzproduzent mit grossen bewirtschafteten Waldflächen, ver-misst in der Vorlage, dass nicht aufgezeigt wird, welche Rolle zu welchen Rahmenbedingungen das Energieholz in der Strategie des Kantons wahrnehmen soll. Ohne diese Aussage ist es den Waldeigentümern nicht möglich, über Investitionen oder Bewirtschaftungsänderungen zu ent-scheiden.

Schönenbuch: Wie der VBLG begrüsst die Gemeinde Schönenbuch die grundsätzliche Stossrichtung des Gesetzesentwurfs, der den Gesamtenergieverbrauch im Kanton senken, den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen, den CO2-Ausstoss reduzieren und die Abhängigkeit von importierter nicht erneuerbarer Energie mindern will. Diese Ziele sind gerade vor dem globalen Hintergrund betrachtet anzustreben. Die Gemeinde Schönenbuch begrüsst es auch, dass der Kanton Basel-Landschaft mit dem neuen Energiegesetz schweizweit wieder eine Pionierrolle einnehmen möchte. Hingegen ist die Gemeinde nicht mit allen vorgeschlagenen Massnahmen einverstanden, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Auch ist es der Gemeinde nicht möglich abschliessend Stellung zum Gesetzesentwurf zu nehmen, ohne den dazugehörigen Verord-nungsentwurf zu kennen. So bleiben viele - teils einschneidende - Massnahmen nur vage um-schrieben, ihre Auswirkungen abzuschätzen ist der Gemeinde nicht möglich. Dies trifft in be-sonderem Mass auf die Abgaben auf nichterneuerbare Energien zu. Wir stellen fest, dass der Kanton mit dem Entwurf regulatorisch stark in den Markt eingreifen und viele Aufgaben zentrali-sieren will, dass die Gemeinden weniger Kompetenzen erhalten sollen, aber - einmal mehr - zusätzlich und vermehrt zur Kasse gebeten werden. Auch befürchten wir, dass durch das neue Gesetz der Kanton Basel-Landschaft für Grossfirmen und Investoren an Attraktivität einbüssen könnte, was unter anderem auch der kantonalen Wirtschaftsoffensive widerspricht. Die Ge-meinde Schönenbuch weist aus diesen Gründen den Gesetzesentwurf zurück und verlangt eine zweite Möglichkeit zur Stellungnahme mit einem ausgearbeiteten Verordnungsentwurf.

VBLG: Der VBLG begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Totalrevision des Energiege-setzes. Als Gesetzeswerk erweckt der vorgelegte Entwurf allerdings einen etwas widersprüchli-chen und zwiespältigen Eindruck: Trotz grossem Detaillierungsgrad bleibt vieles vage. Charak-teristisch sind die zahlreichen Kann-Formulierungen, auf die wir beispielshaft hinweisen, wenn uns dies besonders augenfällig erscheint. Wir würden uns ein schlankeres, aber konziseres Gesetz wünschen, das die Detailregelungen - vor allem in Bereichen, die offenkundig Verände-rungen unterliegen - der Verordnung überlässt. Uns fehlt aber auch ebendieser Verordnungs-entwurf, der aufzeigt, in welcher Richtung die noch nötigen Konkretisierungen erfolgen werden.

Natürlich sind wir uns bewusst, dass Sie die Verordnung zu diesem Gesetz den Gemeinden (aufgrund der Verordnung über die Anhörung der Gemeinden) später noch zur Stellungnahme unterbreiten werden, weil diese in irgendeiner Form von deren Regelungen betroffen sind. Wir bitten Sie deshalb, uns die vorgesehenen Verordnungsregelungen im Entwurf vorzulegen, be-vor Sie die Gesetzesbe-vorlage dem Landrat unterbreiten. Wenn wir den Gesetzesentwurf mit dem geltenden Gesetz vergleichen fällt uns ein Zweites auf: Eine starke Tendenz zur Verwaltung der Energie, verbunden mit vermutlich nicht unerheblichem Melde- und Kontrollaufwand. Zweifellos sind die Substitution von „schmutziger" durch saubere Energie und die Reduktion des Energie-verbrauchs durch technische Massnahmen ernsthaft anzustrebende Ziele. Aber wir befürchten, dass daneben die Frage der Suffizienz nicht nur in den Hintergrund treten könnte, sondern sich gar nicht mehr stellen und somit das Hinterfragen von Verhaltensgewohnheiten gar nicht erfol-gen könnte. Die Reduktion eines unreflektierten und teilweise wohl auch sinnlosen Energiever-brauchs durch geeignete Information und Schulung sowie entsprechende begleitende Mass-nahmen anzugehen, analog zu den in der Vergangenheit im Bereich der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung sehr wirkungsvollen Appelle an mündige Verbraucher, würden wir nach wie vor als vielversprechend erachten. Wir bitten Sie diesen Aspekt bei der Überarbeitung der Vorlage zu prüfen. Aus der Sicht der Gemeinden ist festzustellen, dass die Schnittstellen zwi-schen Kanton und Gemeinden sowie die jeweiligen stufengerechten Zuständigkeiten der mittle-ren und der untemittle-ren Staatsebene ungenügend definiert sind bzw. die verfassungsmässig garan-tierte Autonomie der Gemeinden und das Subsidiaritätsprinzip aufgrund eines ausgeprägten Regelungswillens des Kantons kaum respektiert werden. So wird beispielsweise der Umstand, dass bereits zahlreiche kommunale Energieplanungen bestehen, wenn es um die Koordination der Energiepolitik und der Energieplanung des Kantons geht, schlicht ignoriert (s. unten zu § 2 Abs. 8 und § 3 Abs. 1). Unverständlich ist uns auch, dass die Öffentliche Baselbieter Energiebe-ratung, seit 1996 unter einem paritätischen, jeweils durch eine Gemeindevertreterin oder einen Gemeindevertreter präsidierten Aufsichtsgremium, im totalrevidierten Gesetz in den Rege-lungsbereich des Kantons übergehen, aber von den Gemeinden mit einem gegenüber heute massiv erhöhten Pro-Kopf-Beitrag (mit-) finanziert werden soll. Wir fordern, dass die Finanzie-rung keinesfalls separat aus allgemeinen Steuermitteln, sondern zwingend aus der vorgesehe-nen Abgabe auf nicht erneuerbare Energie gemäss erfolgt und die vorgesehevorgesehe-nen Leistungsver-einbarungen mit Dritten nicht einseitig durch den Kanton erfolgen, sondern zwischen Kanton und Gemeinden abgesprochen werden und auch regional oder kommunal erteilt werden kön-nen.

Zwingen: Der Gemeinderat Zwingen schliesst sich der Stellungnahme des Verbandes Basel-landschaftlicher Gemeinden (VBLG) an. Zusätzlich möchten wir anmerken, dass die Massnah-men wirtschaftlich sinnvoll sein müssen, es dürfen nicht nur die ökologischen Wünsche berück-sichtigt werden. Auch muss das Energiegesetz eine kantonale Regelung sein und bleiben, ei-gene kommunale Regelungen sind nicht sinnvoll.