• Keine Ergebnisse gefunden

3.3.1 Interpellationen zu Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Im März 2009 wurden drei Interpellationen zur Finanzierung eingereicht, welche vom Bundesrat am 20. Mai 2009 beantwortet wurden.

Ständerätin Verena Diener (GLP/ZH) wollte vom Bundesrat wissen (09.3065), weshalb in der neuen Verordnung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds die angenommene Betriebsdauer der Kernkraft-werke von 40 auf 50 Jahre erhöht wird, ob die Kostenstudie öffentlich zugänglich ist und den Betrei-bern Überschüsse zurückerstattet werden, auch wenn die Anlagerendite von fünf Prozent nicht ge-währleistet ist. Die Antwort des Bundesrates lautete: Bei der angenommenen Betriebsdauer der KKW handle es sich um eine Berechnungsgrundlage für die beiden Fonds und nicht, wie irrtümlich oft an-genommen, um einen energiepolitischen Entscheid über die weitere Nutzung der Kernenergie. Die effektive Betriebsdauer hange vom sicherheitstechnischen Zustand einer Anlage ab. Seit dem Inkraft-treten des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung am 1. Juli 2006 gelte der Öffentlichkeitsgrundsatz. Die aktuellen Kostenstudien zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

(Kos-—

1 Medienmitteilung BFE vom 6. Juli 2009:

www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/index.html?lang=de&msg-id=27924

tenstudien 2006) seien seit März 2009 auf dem Internet zugänglich. Basierend auf dem provisorischen Abschluss der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sei für das Jahr 2008 mit Verlusten für die beiden Fonds von rund 21 Prozent zu rechnen. Liege das angesammelte Kapital unter einer festgelegten Bandbreite, würden die Jahresbeiträge neu festgelegt.

Die Nationalräte Christian van Singer (GPS/VD) und Rudolf Rechsteiner (SP/BS) stellten in ihren Inter-pellationen (09.3240 und 09.3269) folgende Frage: Welche Auswirkungen hat die Wirtschaftskrise auf die beiden Fonds, ist die Kostendeckung garantiert, gibt es Lücken? Der Bundesrat wies in seinen Antworten darauf hin, dass die beiden Fonds auf einen langjährigen Anlagehorizont ausgerichtet sei-en. Kostenberechnung und Beitragsfestlegung würden gemäss der Stilllegungs- und Entsorgungs-fondsverordnung (SEFV; SR 732.17) so ausgelegt, dass die geschuldeten Beiträge zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks in die Fonds einbezahlt seien. Das KEG regle die Ansprüche und Leistungen der Fonds sowie die Nachschusspflicht im Detail.

3.3.2 Vorstösse zum Sachplan geologische Tiefenlager

Im Dezember 2008 hatte Nationalrat Thomas Hurter (SVP/SH) eine Motion (08.3892) eingereicht, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, bereits in der ersten Etappe «sozioökonomische Studien an allen sechs vorgeschlagenen Standortgebieten vorzunehmen». Der Bundesrat beantwortete das Be-gehren am 6. März 2009 abschlägig. Es wäre verfrüht und würde dem Primat der Sicherheit wider-sprechen, bereits in Etappe 1 sozioökonomische Studien als Grundlage für die Standortwahl in Auf-trag zu geben. Der Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager sei vom Bundesrat am 2. April 2008 verabschiedet worden. Um ein faires, zielgerichtetes und planbares Auswahlverfahren zu ermöglichen sowie akzeptierte Lösungen für geologische Tiefenlager herbeizuführen, sei es «zentral, dass die Re-geln des Verfahrens nicht nach wenigen Monaten bereits wieder geändert» würden.

Um die Gültigkeit des Entsorgungsnachweises für die schwach- und mittelaktiven Abfälle ging es in Nationalrat Bastien Girods (GPS/ZH) Interpellation (08.3978) vom 19. Dezember 2008. Der Entsor-gungsnachweis SMA wurde 1988 basierend auf einem Lager im Mergel des Oberbauenstocks er-bracht. Nach der Bekanntgabe der möglichen geologischen Standortgebiete im Rahmen des Sach-plans geologische Tiefenlager will Girod wissen, weshalb der Standort Oberbauenstock «nach nur 20 Jahren» die Minimalkriterien nicht mehr erfülle. Die heute zur Auswahl stehenden Standorte könnten somit zu einem späteren Zeitpunkt auch nicht mehr als ideal beurteilt werden. In seiner Antwort vom 6. März 2009 hält der Bundesrat fest, dass der Entsorgungsnachweis kein Standortentscheid und auch kein Bewilligungsgesuch für ein konkretes Lagerprojekt sei. Zudem hätten sich die Anforderungen bezüglich der Platzverhältnisse und des heute zu betrachtenden grösseren Lagerinventars inzwischen geändert. Die bestehenden Kenntnisse würden «im Rahmen des rund zehnjährigen Auswahl- und Rahmenbewilligungsverfahrens sowie bei den danach folgenden Bau- und Betriebsbewilligungsverfah-ren schrittweise vertieft und dokumentiert, d. h. aktualisiert». In jedem Bewilligungsschritt finde eine sicherheitstechnische Begutachtung durch die Behörden statt. Dieses schrittweise Vorgehen erlaube insbesondere, offene Fragen zeitgerecht zu beantworten und neue Erkenntnisse laufend zu nutzen.

Die Nähe der Standortgebiete Jura-Südfuss und Bözberg zum Kanton Basel-Landschaft bewog Natio-nalrätin Maya Graf (GPS/BL) am 28. Mai 2009, eine Interpellation (09.3483) einzureichen mit Fragen zum Einbezug der Kantone und den Konsequenzen, die ein Einstiegsort zu einem «Endlager» auf Baselbieter Boden für den geplanten Naturpark und für BLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaf-ten und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) hätte. Weiter wollte NR Graf vom Bundesrat wis-sen, ob für die Bevölkerung durch ein Lager in ihrer Nähe zusätzliche Risiken entstünden. Die bundes-rätliche Antwort führt aus, wie im Sachplan geologische Tiefenlager die Zusammenarbeit mit den Kantonen vorgesehen ist. Zurzeit sei offen, ob der Kanton Basel-Landschaft als Einstiegsort für ein geologisches Tiefenlager in Frage komme. Der Bundesrat befinde am Ende von Etappe 1 über die Aufnahme der von den Entsorgungspflichten vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den

Bundesrat

Sachplan und über die Festlegung der Planungsperimeter2. Auswirkungen auf die Bereiche Gesell-schaft, Wirtschaft und Ökologie würden in Etappe 2 untersucht. Dabei würden auch die Auswirkun-gen auf Gebiete im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) und auf Projekte wie der geplante regionale Naturpark abgeklärt sowie die Transportwege auf dem Bahn- und Strassennetz untersucht. Im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung 1. Stufe kläre man in Etappe 2 zudem in einer Voruntersuchung ab, welche Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers die Umwelt betreffen könnten.

3.3.3 Vorstösse zur Regelung der Nutzung des Untergrunds

In ihrem Jahresrapport3 an den Bundesrat von März 2009 stellt die Eidgenössische Geologische Fach-kommission EGK fest, dass die Nutzung des Untergrundes dringend einer Koordination und Planung bedarf. Es sei eine weitsichtige, drei-dimensionale Planung der Nutzung des Untergrundes durchzu-führen, d. h., die heutige Flächenplanung müsse dringend um die Dimension «Tiefe» erweitert wer-den. Am 23. September 2009 reichte Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH) eine Interpellation ein (09.3806 «Regelung der nachhaltigen Nutzung des Untergrundes»). Für den Bundesrat sind die Be-denken der Interpellantin berechtigt. Es sei unbestritten, dass die Situation verbessert werden müsse.

Entsprechende Anspassungen des Bundesrechts, insbesondere des Raumplanungsgesetzes, würden derzeit geprüft, schreibt der Bundesrat in der Antwort vom 18. November 2009. Ständerat Gutzwiller (FDP-Liberale/ZH) verlangt am 3. Dezember 2009 mit einer Motion (09.4067) eine Ergänzung des Raumplanungsgesetzes. Der nutzbare Untergrund sei in die Raumplanung einzubeziehen. NR Riklin geht noch weiter. Sie möchte den Bundesrat beauftragen, ein eigenes Gesetz zur nachhaltigen Nut-zung des Untergrundes zu schaffen (Motion 09.4291 vom 11. Dezember 2009).4

2 Am 10.12.2009 wurden die provisorischen Planungsperimeter veröffentlicht (siehe Kap. 5.1.1). Baselbieter Gemeinden befinden sich keine im Perimeter.

3 Publiziert am 11.3.2009 auf der Homepage der Swisstopo

www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/swisstopo/org/commission/EGK/EGK_News/im_untergr und_herrscht.html

4 Am 17.2.2010 erklärte sich der Bundesrat bereit, die Motion Gutzwiller anzunehmen und beantragte die Ablehnung der Motion Riklin.

4 Bundesamt für Energie (BFE)