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Noch immer zu wenige Abschlüsse von Elementarschaden

versicherungen

Die Wohngebäudeversicherung gegenüber Sturm und Hagel ist bei den Hausbesitzerinnen und -besitzern inzwi-schen eine Selbstverständlichkeit. Demgegenüber hat sich der Abschluss von Versicherungen gegenüber anderen ex-tremen Naturereignissen wie Starkregen und Hochwasser noch nicht in der Breite durchgesetzt, auch wenn gerade für diese Gefahren eine Zunahme infolge des Klimawan-dels zu befürchten ist und Starkregenereignisse ortsunab-hängig auftreten. Es kann also jede und jeder von Schäden an seiner Immobilie und seinem Hausrat betroffen sein.

Im Schadensfall haben die geschädigten Privatleute und Gewerbetreibenden in der Vergangenheit häufig staatliche und nicht-staatliche Hilfen erhalten, so zum Beispiel nach dem extremen August-Hochwasser vom Sommer 2002, das Schäden in Höhe von insgesamt über 11 Milliarden Euro verursachte. Nur ein Teil davon war versichert. Für Wieder-aufbau und Schadenersatz wurde der Bund-Länder-Fonds

„Aufbauhilfe“ eingerichtet. Er speiste sich zu 3,5 Milli-arden Euro aus Bundes- und zu 3,6 MilliMilli-arden Euro aus

Landesmitteln. 923 Millionen Euro davon flossen allein in die Instandsetzung beschädigter Wohngebäude sowie in die Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile. Die Schäden des Juni-Hochwassers 2013, das Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Thüringen am schlimmsten betrof-fen hat, lagen bei etwa 8 Milliarden Euro. In diesem Falle bewilligten Bund und Länder Fluthilfen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro für die mitteldeutschen Länder.

In Anbetracht der erheblichen Mittel, die in die Fluthilfe fließen, und da staatliche Hilfen nicht alle privaten Schä-den decken können, appelliert der Staat an Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter, in größerem Umfang Eigenvorsorge zu betreiben, um mögliche Schäden und damit auch Anforderungen an staatliche Hilfen zu reduzieren. Wer von Hochwasser betroffen sein kann, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Zur Eigenvorsorge gehört neben baulichen Maßnahmen vor allem auch ein ausreichender Versi-cherungsschutz. Im Jahr 2017 verständigten sich die

BAU­R­5: Versicherungsdichte der erweiterten Elementarschadenversicherung für Wohngebäude

Die Elementarschadenversicherung (eEV) ergänzt die Verbundene Wohngebäudeversicherung und die Hausratsversiche-rung um eine AbsicheHausratsversiche-rung der Schäden, die unter anderem durch Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck und La-winen entstehen. Die Versicherungsdichte der eEV ist in den letzten Jahren zwar signifikant gestiegen, sie ist im bundes-weiten Überblick mit 43 % bei der Gebäudeversicherung und 24 % bei der Hausratsversicherung aber noch immer gering.

Ministerpräsidenten der Länder, dass künftig nur derje-nige mit Hilfsgeldern über Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder dem Versicherungen zu wirtschaftlich unzumutba-ren Bedingungen angeboten wurde.

Im Versicherungsmarkt ist die erweiterte Elementarscha-denversicherung (eEV), die die sogenannten Elemen-tarschäden abdeckt, inzwischen ein etabliertes Produkt.

Bundesweit war Ende 2018 aber nur für 43 % der Wohngebäude eine eEV abgeschlossen. Für Mieter sind Hausratsversicherungen mit Elementardeckung relevant, denn mit Elementarschäden an Gebäuden können vor allem in Erdgeschosswohnungen oder Kellerräumen auch Schäden am Hausrat von Mietern einhergehen. Ende 2017 hatten allerdings gerade mal 24 % aller abgeschlos-senen Hausratversicherungen eine Elementardeckung.

Auch wenn die Zahl der Versicherungsabschlüsse kontinuierlich steigt, ist das Bewusstsein für die Notwen-digkeit einer eEV in der Bevölkerung noch immer nicht ausreichend verankert. Die Gefahren werden unterschätzt und die Kenntnis über die mit den abgeschlossenen Versicherungen tatsächlich abgedeckten Schäden reicht nicht aus. Extremereignisse hatten in der Vergangenheit immer nur sehr kurzfristig eine Steigerung der Versi-cherungsbereitschaft zur Folge. Die Ergebnisse der im Auftrag des UBA zweijährlich durchgeführten repräsen-tativen Bevölkerungsumfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland“I lassen auch für die nächsten Jahre keinen steilen Anstieg der Versicherungsdichte erwarten. Im Jahr 2012 bekundeten nur knapp 6 % aller Befragten, dass sie zwar noch keine eEV abgeschossen haben, eine solche Versicherung aber in Zukunft abschließen möchten. Zwei Jahre später waren es sogar nur 4 %. Die letzte Umfrage im Jahr 2016 ergab wieder einen Anteil von 6 %. Es ist hier also bisher keine klare Tendenz ersichtlich.

Um das Verantwortungsbewusstsein zu stärken und für mehr Eigenvorsorge zu werben, ziehen Politik, Versiche-rungswirtschaft und Verbraucherschutz in zahlreichen Bundesländern an einem Strang. Ende 2018 hatten bereits zehn Bundesländer Kampagnen umgesetzt oder gestartet, um die Bevölkerung zu informieren und zum Abschluss geeigneter Versicherungen anzuregen. Den Versicherern ist es möglich, nahezu alle Gebäude und

I Die repräsentative Bevölkerungsumfrage (deutschsprachi-ge Wohnbevölkerung ab 14 Jahre) „Umweltbewusstsein und -verhalten in Deutschland“ wird seit dem Jahr 2000 zweijähr-lich im Auftrag des BMU und des UBA durchgeführt. Seit 2012 wurden Fragen aufgenommen, die Daten für die DAS Monitoring Indikatoren liefern, ab 2016 werden diese Fragen alle 4 Jahre in der Umweltbewusstseinsstudie erhoben.

Wohnungen in Deutschland und zu einem deutlich über-wiegenden Teil auch zu bezahlbaren Preisen gegen Ele-mentarschäden zu versichern. Ausnahmen gelten nur für wenige Gebiete mit besonders hoher Gefährdung. Auch hier lassen sich aber durch die Vereinbarung von hohen Selbstbehalten und risikoadäquaten, höheren Prämien oft individuelle Versicherungslösungen finden.

Trotz des Abschlusses von Versicherungen sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger aber auch mit gezielten Maßnahmen gegen mögliche Schäden schützen. Dazu gehören bau- und anlagentechnische Schutzmaßnahmen an Haus und Wohnung sowie Vorsichtsmaßnahmen vor, während und nach einem Extremereignis.

Unterstützung der Eigenvorsorge im Hochwasser-schutz (DAS, Kap. 3.2.3)

Aktives Management der Risiken und Chancen durch Banken und Versicherungen (DAS, Kap. 3.2.10)

Ziele

WW-I-3: Hochwasser

BAU-I-5: Schadenaufwand in der Sachversicherung BAU-R-4: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren

RO-R-6: Siedlungsnutzung in Hochwassergefahrenbe-reichen

Schnittstellen

Die Elementarschadenversicherung versichert gegen Schäden u� a� durch Hochwasser und Starkregen�

(Foto: © elmar gubisch / stock.adobe.com)

Energiewirtschaft

(Wandel, Transport, Versorgung)

Übertragungs- und Verteilnetze, die Modernisierung und Dekarbonisierung des Kraftwerks-parks oder die Flexibilisierung des Energiesystems durch unterschiedliche Optionen. Die aktuellen energiewirtschaftlichen Planungen sind mit langlebigen Investitionen verbun-den. Um auch unter veränderten klimatischen Bedingungen eine stabile Versorgung abzu-sichern, müssen diese den Anforderungen der Klimaanpassung Rechnung tragen.

Zahlreiche Unternehmen der Energiewirtschaft haben die Folgen von Wetter- und