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Nationale Klimaziele

Im Dokument Wien, April 2021 (Seite 24-27)

5.1 Regierungsprogramm

Im österreichischen Regierungsprogramm 2020–2024 wurde als Ziel beschlossen, in Österreich bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Im Zuge dessen wird auch die Anpassung der EU-Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen, wie es der Green Deal der EU-Kommission vorsieht, unterstützt. Das Programm beabsichtigt dabei, mittels des Klimaschutzgesetzes verbindliche Reduktionspfade bis 2040, inkl. verbindlicher Zwischenziele für 2030, festzulegen. Hierbei sollen sowohl Gesamt- als auch Sektorziele für alle Pfade definiert werden. Auch die Erfüllung der Effort-Sharing-Ziele im Non-ETS-Bereich (derzeit bis 2030 -36 % gegenüber dem Niveau von 2005) wird mit Blick auf die zu erwartende Erhöhung der EU-Ziele dabei berücksichtigt. Unter dem Non-ETS-Bereich werden diejenigen Sektoren zusammengefasst, die nicht unter das europäische Emissionshandelssystem fallen (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie Energie und Industrie außerhalb des EU-Emissionshandels). Nachfolgend werden einige der relevanten klimaschutzbezogenen Vorhaben des Regierungsprogramms näher beschrieben.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung plant die Regierung, die Klimaneutralität mithilfe verbindlicher Klimaschutzrichtlinien für alle Institutionen des Bundes (inkl. nachgelagerter Dienststellen und Unternehmen, die zu 100 % im Eigentum des Bundes stehen) zu fördern und ihre Vorbildwirkung dadurch zu stärken. Öffentliche Neubauten sollen daher im Niedrigstenergiehaus-Standard errichtet werden, mit verpflichtender PV-Anlage, wo technisch und wirtschaftlich möglich. Die Stromversorgung der öffentlichen Verwaltung soll ab 2021 nur noch über 100 % Umweltzeichen-zertifizierten Ökostrom erfolgen. Ziel ist auch, eine 100 % regionale und saisonale Beschaffung in Verbindung mit einer Bio-Quote von 30 % bis 2025 und 55 % bis 2030 umzusetzen.

Im Gebäudesektor soll die Sanierungsrate in Richtung des Zielwertes von jährlich 3 % erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine langfristige und mit den Bundesländern koordinierte Förderoffensive geplant. Auch die Wohnbauförderung soll weiterentwickelt werden, um sich stärker an den Klimaschutzzielen zu orientieren. Des Weiteren sollen Förderprogramme für die thermisch-energetische Sanierung von Nutzgebäuden entwickelt werden. Dabei ist auch die Einführung eines sozialverträglichen Sanierungsgebots geplant. Dieses soll für sich rasch amortisierende Maßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der obersten Geschoßdecke, gelten und durch geförderte Beratungen begleitet werden sowie Ausnahmeregelungen und Schwellenwerte beinhalten, um eine Belastung vulnerabler Gruppen zu vermeiden. Auch die Standards in den Bauvorschriften sollen weiterentwickelt werden.

Ein wichtiger Meilenstein, um die Klimaschutzziele Österreichs bis 2040 zu erreichen, wird der Ausstieg aus Heizöl, Kohle und fossilem Gas in der Raumwärme sein. Daher ist ein Phase-out für Öl und Kohle in der Raumwärme im Regierungsprogramm festgelegt. Ab 2020 sollen in Österreich keine Ölheizungen mehr in Neubauten installiert werden. In den meisten Bundesländern ist dies bereits gesetzlich geregelt. Ab 2021 soll die Installation auch bei der Erneuerung von Ölkesseln in Bestandsgebäuden untersagt werden. Der verpflichtende Austausch von Ölkesseln, die über 25 Jahre alt sind, soll in Form eines Stufenplans ab 2025 umgesetzt werden.

Der Stufenplan ist derzeit im Rahmen der Erstellung der Wärmestrategie in Bearbeitung. Spätestens im Jahr 2035 sollen alle derzeit noch bestehenden Ölkessel aus dem Raumwärmemarkt entfernt werden.

Für Gasheizsysteme gilt, dass ab 2025 im Neubau keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig sein sollen und kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung mehr stattfinden soll, ausgenommen Verdichtungen innerhalb bestehender Netze. Des Weiteren soll der Ausbau der Nah- und Fernwärme weiter forciert werden und eine österreichische Wärmestrategie mit der Zielsetzung der vollständigen Dekarbonisierung des Wärmemarktes in Zusammenarbeit mit den Bundesländern erstellt werden.

Die Umstellung des Energieversorgungssystems stellt einen weiteren Schlüsselfaktor für das Erreichen der Klimaneutralität dar. Bis 2030 sollen daher 100 % der österreichischen Stromversorgung national bilanziell mittels Strom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Dieses Ziel umfasst einen Zubau von rund 27 TWh. Dabei soll bis 2030 eine Photovoltaik-Erzeugungskapazität von 11 TWh zugebaut werden, bei Wind beträgt das Ziel 10 TWh, bei Wasserkraft 5 TWh und bei Biomasse 1 TWh. Die Abhängigkeit von Energieimporten soll generell durch die verstärkte Nutzung von in Österreich vorhandenen Ressourcen zur nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie in allen Anwendungsbereichen (Strom, Wärme und Kälte, Mobilität) reduziert werden. Auch Wasserstoff soll als Speichermedium stärker genutzt werden. Bis 2030 sollen 5 TWh an

„grünem Gas“ (Biomethan, grüner Wasserstoff und synthetisches Gas auf Basis erneuerbaren Stroms) ins Gasnetz eingespeist werden.

Für einen stabilen Netzbetrieb sind jedoch ausreichende Reservekapazitäten erforderlich. Die notwendige Investitions- und Betriebssicherheit wird mithilfe einer Bedarfsprognose bzw. Evaluierung festgestellt, mit besonderem Augenmerk auf der Einbindung erneuerbarer Energieträger. Die Losgrößen sollen daher reduziert und Pooling ermöglicht werden, um kleineren Erzeugungsanlagen und industriellen Anlagen die Teilnahme am Reservekapazitätsmarkt zu erleichtern.

5.2 Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP) und Klima-Langfriststrategie

Im Rahmen der Energieunion entwickelte die EU ein Governance-System. Dieses soll sicherstellen, dass die Klima- und Energieziele auf europäischer Ebene eingehalten werden und jeder Mitgliedstaat seinen Beitrag dazu leistet.

Darüber hinaus soll dadurch gewährleistet werden, dass Strategien und Maßnahmen zur Transformation des Energiesystems auf den verschiedenen Ebenen kohärent, komplementär und ausreichend ambitioniert sind. Das Governance-System soll transparent sein und den Mitgliedstaaten Flexibilität und Freiheit zur Festlegung ihres Energiemix ermöglichen. Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, nationale Energie- und Klimapläne (National Energy and Climate Plans, NECPs) für die Zielerreichung zu erstellen.

Für alle Mitgliedstaaten gilt:

 Konsolidiertes Berichtswesen für Energie und Klima mit jährlichen und zweijährlichen Berichten der Mitgliedstaaten

 Die Europäische Kommission (EK) gibt jährliche Berichte über den Stand der Energieunion heraus.

 Langfristige Strategien waren bis 1.1.2020 vorzulegen und müssen alle zehn Jahre aktualisiert werden.

 Konsistenz zwischen NEKP und langfristiger Strategie

 Zeithorizont mindestens 30 Jahre

Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) in Österreich setzt sich aus den fünf folgenden Zieldimensionen und den dazugehörigen Politiken und Maßnahmen zusammen: Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Sicherheit der Energieversorgung, Energiebinnenmarkt, Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Der erste NEKP deckt den Zeitraum 2021 bis 2030 ab. Er enthält neben den Zielen und Maßnahmen auch eine analytische Basis der aktuellen Situation und bereits vorhandener Maßnahmen in den unterschiedlichen Zieldimensionen. Das

aktuelle Regierungsprogramm und der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) decken sich inhaltlich in weiten Teilen. Die Zieldimensionen und die entsprechenden Politiken werden nachfolgend auszugsweise angeführt.

Zieldimension 1: Dekarbonisierung

Um die Dekarbonisierung voranzutreiben, wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Nicht-Emissionshandelssektoren im Zeitraum 2021 bis 2030 um 36 % gegenüber 2005 angestrebt. Das Klimaschutzgesetz setzt diese Emissionshöchstmengen für insgesamt sechs Sektoren fest, die außerhalb des Emissionshandels in der Europäischen Union liegen (Energie und Industrie außerhalb des EU-Emissionshandels, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Fluorierte Gase). Der Anteil erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch soll bis 2030 auf 46–50 % gesteigert werden. 2018 lag der Anteil bereits bei 33,4 %.

100 % des Gesamtstromverbrauchs sollen ebenfalls im Jahr 2030 durch erneuerbare Energiequellen national bilanziell abgedeckt werden.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll im Jahr 2021 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung und die Einbringung von erneuerbarem Gas in das Energiesystem schaffen.

Zu den weiteren geplanten Maßnahmen gehört der Ausstieg aus Ölheizungen im Neubau, der in allen Bundesländern ab spätestens 2020 erfolgen soll. Des Weiteren soll die Sanierungsrate im Wohnbereich von 2020 bis 2030 von aktuell 1 % auf durchschnittlich 2 % angehoben werden, und in öffentlichen Gebäuden des Bundes und der Länder (im Eigentum und genutzt) sollen bis 2030 keine flüssigen fossilen Brennstoffe mehr eingesetzt werden.

Im Verkehrssektor soll der Radverkehrsanteil durch den Masterplan Radfahren landesweit von aktuell 7 % auf 13 % im Jahr 2025 erhöht werden. Auch der öffentliche Verkehr soll gestärkt werden, indem das Mobilitätsangebot attraktiviert und ausgeweitet wird. Vor allem der regionale öffentliche Verkehr soll dabei gefördert werden. Auch Maßnahmen zur THG-Reduktion im Güterverkehr (multimodale Güterverkehrszentren, Maßnahmen zur Ökologisierung der City-Logistik) und eine Elektrifizierungsoffensive im Personen- und Güterverkehr – sowohl Straße als auch Infrastruktur – sollen umgesetzt werden.

Weitere Maßnahmen sind im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft, Fluorierte Gase sowie Raumnutzung und Flächeninanspruchnahme vorgesehen. Bis 2030 sollen die Maßnahmen, die hier auszugsweise angeführt wurden, gegenüber 2016 zu einer THG-Reduktion von ca. 3 Mio. Tonnen führen.

Zieldimension 2: Energieeffizienz

Im Rahmen dieser Zielsetzung soll die Primärenergieintensität (eine Kennzahl, die das Verhältnis des Primärenergieverbrauchs zum Bruttoinlandsprodukt angibt) in Österreich bis 2030 um 25 bis 30 % gegenüber 2015 reduziert werden. Dies entspricht bei einer Verbesserung um 30 % einem Primärenergieverbrauch von 1.200 PJ. Dieses Ziel soll durch die Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzgesetzes vorangetrieben werden. Die Energieeffizienz-Richtlinie wird größtenteils im Bundesenergieeffizienzgesetz umgesetzt. Neben dem Energieeinsparverpflichtungsregime werden das übergeordnete Effizienzziel Österreichs, die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors sowie Regelungen zur Bekämpfung von Energiearmut in diesem Gesetz festgelegt. Die Implementierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen in KMUs soll ebenfalls gefördert und vorangetrieben werden. Auch gewerbliche und industrielle Abwärme soll in Zukunft verstärkt

Bevölkerung als auch der Ausbildung von Fachkräften stärker verankert werden. Die bereits beschriebenen Investitionen in die Gebäudesanierung spielen hier ebenfalls eine maßgebliche Rolle bei der Zielerreichung.

Im Dokument Wien, April 2021 (Seite 24-27)