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Nachweisverfahren für die Eignung des Messplatzes

Im Dokument DIN EN (VDE ) (Seite 51-64)

Ein Messplatz muss für Messungen des abgestrahlten elektromagnetischen Felds im Frequenzbereich von 1 GHz bis 18 GHz als geeignet angesehen werden, wenn er dem in 8.2.1 festgelegten Kriterium genügt.

8.2.2 stellt das Nachweisverfahren für die Eignung des Messplatzes bereit. Für den Zweck der Messung nach IEC/CISPR-Normen müssen Messungen zum Nachweis der Eignung des Messplatzes von 1 GHz bis zur höchsten auf dem jeweiligen Messplatz verwendeten Frequenz durchgeführt werden, wobei die höchste Fre-quenz mindestens 2 GHz betragen muss.

Für Messungen im Frequenzbereich zwischen 1 GHz und 18 GHz verwendete Messplätze müssen so be-schaffen sein, dass der Einfluss von Reflexionen beim empfangenen Signal auf ein Minimum reduziert wird, wie bei z. B. einer reflexionsfreien Kammer. Wenn der Messplatz nicht so beschaffen ist, dass er vollkommen reflexionsfreie Bedingungen zur Verfügung stellt, wie z. B. eine Halbabsorber-Kammer, ist es notwendig, absorbierendes Material zu verwenden, um Teile der metallischen Bodenfläche damit zu bedecken, wie nachfolgend beschrieben.

In Fällen, in denen sich das Prüfvolumen vom leitfähigen Boden des Messplatzes über den Prüfling (über die Höhe des Prüflings) hinaus erstreckt, wie dies z. B. für Messplätze typisch ist, die vorzugsweise für Prüfun-gen von auf dem Boden stehenden PrüflinPrüfun-gen (d. h. von Standgeräten) Prüfun-genutzt werden, müssen für das Verfahren zum Nachweis der Eignung des Messplatzes erforderlichenfalls auch im Prüfvolumen Absorber an-geordnet werden. Um auf dem Boden stehende Geräte (Einrichtungen), die nicht in eine Höhe über die Bodenfläche angehoben werden können, aufnehmen zu können, ist es zulässig, dass die Ausleuchtung bis zu einer Höhe von 30 cm durch die auf der leitfähigen Bodenfläche angeordneten Absorber eingeschränkt wird.

Während der Messung der Aussendung von auf dem Boden stehenden Prüflingen müssen Bodenabsorber, die beim Nachweisverfahren für die Eignung des Messplatzes verwendet wurden, in der unmittelbaren Um-gebung (Standfläche) des Prüflings und in einem Bereich von bis zu 10 cm um die Standfläche des Prüflings herum entfernt werden.

Auf Messplätzen, bei denen sich das Prüfvolumen oberhalb der Absorberhöhe befindet, wie dies für Mess-plätze typisch ist, die für die Prüfung von Tischgeräten benutzt werden, können die Absorber sowohl für das Nachweisverfahren für die Eignung des Messplatzes als auch für die Prüfung des Gerätes (der Einrichtung) unterhalb des Prüfvolumens angeordnet sein. Fotos, die die Anordnung der Absorber und die Aufstellorte der Sende- und Empfangsantenne zeigen, müssen in den Bericht über die Ergebnisse des Nachweisverfahrens zur Eignung des Messplatzes (Validierungsbericht) aufgenommen werden.

Der Nachweis der Eignung des Messplatzes wird mit Hilfe von Messungen des sogenannten Spannungs-Stehwellenverhältnisses (SVSWR) durchgeführt. Mit dem Eignungsverfahren wird ein festgelegtes Prüfvolumen für die spezifische Kombination aus dem Messplatz selbst, der Empfangsantenne, dem Messabstand (beschrieben in IEC/CISPR 16-2-3, 7.3.6.1) und dem auf der leitfähigen Bodenfläche angeordneten Absorbermaterial, soweit benötigt, um das Kriterium nach8.2.1 einzuhalten, untersucht. Einflüsse des Masts für die Empfangsantenne, der an dem für den Eignungsnachweis vorgesehenen Ort aufgestellt ist, und der dauerhaft im Prüfvolumen untergebrachten Gegenstände (wie z. B. eines fest installierten Drehtischs) werden beim Nachweisverfahren untersucht und in das Verfahren eingeschlossen. Gegenstände, die entfernt werden können, wie z. B. ein transportabler Prüftisch, müssen während der Durchführung des Eignungsnachweis-verfahrens für den Messplatz nicht anwesend sein, falls ihr Einfluss mit Hilfe der zusätzlichen Verfahren nach 5.8 getrennt bestimmt werden muss.

IEC/CISPR 16-2-3 liefert eine Beschreibung des für Frequenzen zwischen 1 GHz und 18 GHz für Prüflinge verwendeten Messverfahrens. Zweck des SVSWR-Verfahrens ist es, den Einfluss von Reflexionen zu prüfen, die auftreten können, wenn ein Prüfling beliebiger Größe und Form innerhalb des Prüfvolumens angeordnet wird, das mit diesem Verfahren untersucht wurde.

Das Stehwellenverhältnis SVSWR ist das Verhältnis des Höchstwerts des empfangenen Signals zum Mindest-wert des empfangenen Signals, das durch die Interferenz zwischen dem direkten (erwünschten) Signal und dem reflektierten Signal verursacht wird: Dabei sind Emax und Emin der Höchstwert bzw. der Mindestwert des empfangenen Signals, und Umax sowie Umin sind die zugehörigen gemessenen Spannungen, wenn zur Messung ein Messempfänger oder Spek-trumanalysator verwendet wird.

Bei den nachfolgend beschriebenen Verfahren werden für die Messgrößen und die berechneten Größen oft Einheiten in Dezibel (dB) eingesetzt. In diesem Fall ist SVSWR gegeben durch:

U E welches Messgerät oder welcher Signaldetektor verwendet wird.

ANMERKUNG 2 Der Wert von SVSWR oder SVSWR (dB) wird getrennt vom Höchstwert bzw. Mindestwert des empfangenen Signals verarbeitet, der in einer Reihe von sechs Messungen für jede Frequenz und Polarisation, wie in 8.2.2 be-schrieben, erhalten wurde.

8.2.1 Akzeptanzkriterium für die Eignung des Messplatzes

Das Stehwellenverhältnis (SVSWR) ist direkt proportional zum Einfluss von unerwünschten Reflexionen. Das Akzeptanzkriterium für die Eignung von Messplätzen im Frequenzbereich 1 GHz bis 18 GHz ist

VSWR 2 : 1 bzw. VSWR(dB) 6,0 dB

SS

wenn SVSWR in Übereinstimmung mit den Verfahren nach 8.2.2 gemessen wird.

8.2.2 Verfahren für den Eignungsnachweis von Messplätzen

In diesem Abschnitt wird das für die Ermittlung des SVSWR erforderliche Verfahren beschrieben.

8.2.2.1 Antennenanforderungen

Zur Ausleuchtung aller reflektierenden Oberflächen während der Eignungsprüfung und zur Nachbildung mög-licher, von vielen realen Prüflingen gezeigten niedrigen Richtwirkungs-Gewinnen legt dieser Abschnitt Eigen-schaften der während der SVSWR-Prüfung verwendeten Einrichtungen fest. Zur Untersuchung, ob die Anforde-rungen dieses Abschnitts an die Prüfeinrichtung eingehalten sind, können vom Hersteller bereitgestellte Daten genutzt werden.

8.2.2.1.1 Messeinrichtung für das Standard-SVSWR-Verfahren (8.2.2.3)

Die Empfangsantenne muss linear polarisiert und vom gleichen Typ sein wie diejenige, die für die Messun-gen der AussendunMessun-gen von PrüflinMessun-gen benutzt wird. Bei der Sendeantenne ist der 0°-Bezugswinkel in den Strahlungscharakteristiken derjenige, bei dem die Antenne zur Empfangsantenne zeigt (parallele Apertur-ebenen). Diese Richtung wird auch als „Messachse“ B (en: bore-sight direction B) bezeichnet.

Die als Strahlungsquelle genutzte Antenne muss linear polarisiert sein und eine dipolartige Strahlungs-charakteristik mit nachfolgenden Detaileigenschaften aufweisen. Daten zur StrahlungsStrahlungs-charakteristik müssen für eine Frequenzschrittweite, die kleiner oder gleich 1 GHz ist, verfügbar sein3).

8.2.2.1.1.1 Strahlungscharakteristik der Ebene des E-Felds für die Sendeantenne

Die Strahlungscharakteristik der Ebene des E-Felds einer Antenne mit einfacher linearer Polarisation kann in einer von mehreren Schnittebenen (konstanter Azimutwinkel) um die Abstrahlungssphäre gemessen werden.

Die Schnittebene für Messungen der Strahlungscharakteristik muss deshalb durch den Antennenhersteller ausgewählt und im Antennencharakterisierungsbericht beschrieben werden. Eine zweckdienliche Wahl stellt die Ebene dar, in der sich der Antennenanschluss und die Kabelführung befinden.

a) Wähle eine Hauptstrahlrichtung M für die rechte und die linke Seite jedes Strahlungsdiagramms aus: M muss zwischen 0° ± 15° bzw. 180° ± 15° liegen.

b) Zeichne die „verbotenen Bereiche“ symmetrisch zu den Hauptstrahlrichtungen in beide Seiten des Strahlungsdiagramms4), in denen die Amplitude ≤ – 3 dB für ± 15° ist, ein.

c) Die Ebene des E-Felds darf nicht in die „verbotenen Bereiche“ hineinragen.

Bild 15 zeigt ein beispielhaftes Strahlungsdiagramm, das die vorstehenden Anforderungen zur Strahlungs-charakteristik der Ebene des E-Felds erfüllt.

3) Es wird angenommen, dass die Antenne auch die Anforderungen bei anderen Frequenzen, die bei der SVSWR-Prüfung verwendet werden, erfüllt.

4) Diese Begrenzung stellt ein ausgeglichenes (glattes) Strahlungsdiagramm im Bereich der Messachse und

ANMERKUNG Die beispielhafte Darstellung gilt für eine Antenne, die die Anforderungen zur Strahlungscharakteristik der Ebene des E-Felds nach 8.2.2.1.1.1 erfüllt. Die Hauptstrahlrichtungen M für die rechte und linke Seite jedes Strah-lungsdiagramms liegen zwischen 0° ± 15° bzw. 180° ± 15°. Die schattierten Bereiche stellen die „verbotenen Bereiche“

dar, in denen die Amplitude ≤ – 3 dB für ± 15° jeder Hauptstrahlrichtung sein würden. Das Strahlungsdiagramm der Antenne darf nicht in die „verbotenen Bereiche“ hineinragen.

Bild 15 – Beispiel für das Strahlungsdiagramm der Ebene des E-Felds für eine Sendeantenne (nur zur Information)

8.2.2.1.1.2 Strahlungscharakteristik der Ebene des H-Felds für die Sendeantenne

Es existiert nur eine mögliche Ebene, in der die Strahlungscharakteristik der Ebene des H-Felds gemessen werden kann, dies ist die Ebene, die senkrecht auf der Dipolachse steht und den Mittelpunkt des Dipols schneidet. Diese Ebene kann einen Symmetrierübertrager (Balun), einen Antennen-Speiseanschluss und das Antennen-Speisekabel enthalten, abhängig davon, ob ein metallischer oder ein Lichtwellenleiter benutzt wird.

Der Antennenhersteller muss im Prüfbericht der Antenne die zur Messung der Strahlungscharakteristik zu verwendende Anordnung einschließlich der Verkabelung der Antennenspeisung und der Lage der An-schlüsse beschreiben.

a) Mittle die Daten der Strahlungscharakteristik (in dB) über den Bereich von ± 135° (wobei 0° der Winkel in Messachsenrichtung ist). Die größte Schrittweite für diese Strahlungscharakteristik im Frequenzbereich von 1 GHz bis 6 GHz beträgt 5°, und im Frequenzbereich von 6 GHz bis 18 GHz beträgt sie 1°.

b) Die Strahlungscharakteristik darf nachfolgende Abweichungen vom Mittelwert des ± 135°-Bereichs nicht überschreiten:

Winkelbereich 1 GHz bis 6 GHz 6 GHz bis 18 GHz

–60° bis +60° ± 2 dB ± 3 dB

–60° bis –135°, +60° bis +135° ± 3 dB ± 4 dB 99–135° bis –180°, +135° bis +180° < 3 dB < 4 dB

ANMERKUNG Obwohl in der Strahlungscharakteristik der Ebene des H-Felds außerhalb von ± 135° keine untere Grenze festgelegt ist, ist es wünschenswert, dass die Strahlungscharakteristik der Ebene des H-Felds bei ± 180° keine Nullstelle aufweist, sondern so gut wie möglich rundstrahlend ist. Anleitungen und Hinweise des Antennenherstellers für die Verlegung des Speisekabels und für den Antennenmast sollten, soweit sie verfügbar sind, beachtet werden, um mögliche Einflüsse auf die Strahlungscharakteristik der Ebene des H-Felds außerhalb von ± 135° auf ein Minimum einzu-schränken.

Bild 16 zeigt ein beispielhaftes Strahlungsdiagramm, das die vorstehenden Anforderungen zur Strahlungs-charakteristik der Ebene des H-Felds erfüllt.

Bild 16a – 1 GHz bis 6 GHz

Bild 16b – 6 GHz bis 18 GHz

ANMERKUNG Die beispielhafte Darstellung gilt für eine Antenne, die die Anforderungen zur Strahlungscharakteristik der Ebene des H-Felds nach 8.2.2.1.1.2 erfüllt. Die schattierten Bereiche stellen die in 8.2.2.1.1.2 ausgewiesenen maximal zulässigen Abweichungen dar. Die beispielhafte Antenne erfüllt die Anforderungen, da ihr Strahlungsdiagramm nicht in die schattierten Bereiche hineinragt.

Bild 16 – Beispiel für das Strahlungsdiagramm der Ebene des H-Felds für eine Sendeantenne (nur zur Information)

8.2.2.1.2 Messeinrichtung für das reziproke SVSWR-Verfahren (8.2.2.4)

Die im Prüfvolumen verwendete Sendeantenne muss vom gleichen Typ sein wie diejenige, die später für Messungen der Aussendungen verwendet wird. Die verwendete isotrope Feldsonde muss eine rund-strahlende Charakteristik mit einer Gleichförmigkeit von 3 dB oder besser aufweisen.

8.2.2.2 Geforderte Positionen für die Prüfung der Eignung des Messplatzes

Die Prüfung der Eignung des Messplatzes muss innerhalb eines zylinderförmigen Volumens durchgeführt werden. Die Fläche, auf der der Prüfling aufgestellt wird, bildet den Boden des Zylinders. Die Oberkante des Zylinders ist so auszuwählen, dass die größte Höhe des Prüflings und dessen vertikale obere Verkabelung mit erfasst wird. Der Durchmesser des Zylinders muss dem größten Durchmesser entsprechen, der not-wendig ist, um den Prüfling einschließlich dessen Kabel zu umschließen. Für Kabel, die aus dem Prüf-volumen herausführen, müssen zur Ermittlung der Abmessungen des PrüfPrüf-volumens 30 cm zusätzlich berück-sichtigt werden. Um auf dem Boden stehende Geräte (Einrichtungen), die nicht in eine Höhe über die Bodenfläche angehoben werden können, aufnehmen zu können, ist es zulässig, dass die Ausleuchtung bis zu einer Höhe von 30 cm durch die auf der leitfähigen Bodenfläche angeordneten Absorber eingeschränkt wird. Entsprechend dem Verfahren nach 8.2.2.3 wird das Stehwellenverhältnis (SVSWR) bestimmt, indem die Empfangsantenne an der Stelle platziert wird, an der der Eignungsnachweis für das Volumen geführt werden soll, und die Sendequelle über die definierten Positionen bewegt wird. Alternativ – bei Nutzung des rezi-proken Verfahrens nach 8.2.2.4 – werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Positionen zur Platzierung der Feldsonde im Prüfvolumen verwendet.

Die für die Durchführung der SVSWR-Messungen notwendigen Positionen hängen von den Abmessungen des Prüfvolumens ab. Einzelheiten zu Anforderungen an Prüfpositionen, in denen unter bestimmten Bedingungen geprüft werden muss, werden in 8.2.2.5 angegeben. Das Stehwellenverhältnis SVSWR wird für jede geforderte Position und Polarisation mittels einer Abfolge von sechs Messungen auf einer Linie zum Bezugspunkt der Empfangsantenne bestimmt. In Bild 17 und Bild 18 sind alle möglichen geforderten einschließlich der in 8.2.2.5 beschriebenen Positionen, in denen unter bestimmten Bedingungen geprüft werden muss, dargestellt.

Die Abfolge der sechs Messungen entlang der Linie zur Empfangsantenne wird in diesen Bildern durch Punkte angezeigt.

Bild 17 – Messpositionen in einer horizontaler Ebene zur Messung des Stehwellenverhältnisses – zur Beschreibung siehe 8.2.2.2.1

8.2.2.2.1 Beschreibung der SVSWR-Messpositionen in einer horizontaler Ebene (Bild 17)

a) Frontpositionen 1 bis 6 (F1 bis F6): Die Frontpositionen befinden sich auf einer Linie vom Mittelpunkt des Prüfvolumens zum Bezugspunkt der Empfangsantenne. Zur Bestimmung dieser Positionen wird zuerst F6 festgelegt, die sich auf der Messachse im Messabstand d vom Bezugspunkt der Empfangsantenne am Umfang der Vorderfront des Prüfvolumens befindet.

Die Positionen F5 bis F1 werden mit wachsendem Abstand zur Empfangsantenne relativ zu F6 wie folgt

b) Rechte Positionen 1 bis 6 (R1 bis R6): Diese Positionen werden relativ zur Position R6 angeordnet. R6 wird durch Bestimmung der rechten Grenze des Umfangs des Prüfvolumens (Position R1) und das Abtragen von 40 cm auf einer Linie in Richtung des Bezugspunkts der Empfangsantenne ermittelt (siehe Bild 17).

Die Positionen R5 bis R1 werden mit wachsendem Abstand zur Empfangsantenne relativ zu R6 wie folgt gemessen:

c) Linke Positionen 1 bis 6 (L1 bis L6): Diese Positionen werden relativ zur Position L6 angeordnet. L6 wird durch Bestimmung der linken Grenze des Umfangs des Prüfvolumens (Position L1) und das Abtragen von 40 cm auf einer Linie in Richtung des Bezugspunkts der Empfangsantenne ermittelt (siehe Bild 17).

Die Positionen L5 bis L1 werden mit wachsendem Abstand zur Empfangsantenne relativ zu L6 wie folgt gemessen:

Position M6 befindet sich im Mittelpunkt des Prüfvolumens. Prüfungen in den Positionen M1 bis M6 sind erforderlich, wenn das Prüfvolumen einen Durchmesser von mehr als 1,5 m hat (siehe 8.2.2.5).

Die Positionen M5 bis M1 werden mit wachsendem Abstand zur Empfangsantenne relativ zu M6 wie

8.2.2.2.2 Beschreibung der zusätzlichen Messpositionen für die Messung des Stehwellenverhältnisses (Bild 18)

Bei der Messung des Stehwellenverhältnisses kann in Abhängigkeit von der Höhe des Prüfvolumens zusätzlich zu den in Bild 17 angegebenen Positionen eine Prüfung in der Höhe der oberen Begrenzung des Prüfvolumens erforderlich werden. Das folgende Bild 18 zeigt die zusätzliche Höhenforderung für SVSWR -Messungen. Die Prüfung in dieser zweiten Höhe ist nur in der Frontposition durchzuführen.

Legende

ha der Teil des Prüfvolumens, der durch die auf dem Boden angeordneten Absorber gestört wird (höchstens 30 cm)

h1 Höhe, die sich entweder in der Mitte des Prüfvolumens oder 1,0 m oberhalb des Bodens des Prüf-volumens befindet, je nachdem, welche Höhe geringer ist

h2 Höhe, die sich in Höhe der oberen Begrenzung des Prüfvolumens befindet; Prüfungen in dieser Höhe sind erforderlich, wenn der Abstand zwischen h1 und h2 mindestens 0,5 m beträgt (für Einzelheiten siehe 8.2.2.5)

Bild 18 – SVSWR-Messpositionen (Höhenanforderungen)

Die folgende Tabelle 5 enthält die Zusammenstellung der Prüfpositionen. Sie sind in Tabelle 5 nach Höhe (h1,h2) und Ort (Front, links, rechts, Zentrum) gruppiert. Zur Nutzung für die nach Gleichung (16) geforderten Berechnungen wird für jeden Ort eine Bezugsposition angegeben.

Tabelle 5 – Messpositionen für die Messung des Stehwellenverhältnisses SVSWR Frontpositionen (Front, h1) auf der ersten Höhe

F1h1H Front h1 horizontal F6h1 + 40 cm von der Empfangsantenne weg F1h1V Front h1 vertikal F6h1 + 40 cm von der Empfangsantenne weg F2h1H Front h1 horizontal F6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg F2h1V Front h1 vertikal F6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg F3h1H Front h1 horizontal F6h1 + 18 cm von der Empfangsantenne weg F3h1V Front h1 vertikal F6h1 + 18 cm von der Empfangsantenne weg F4h1H Front h1 horizontal F6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg F4h1V Front h1 vertikal F6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg F5h1H Front h1 horizontal F6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg F5h1V Front h1 vertikal F6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg F6h1H Front h1 horizontal F6h1 = Bezugsposition (Front, h1)

F6h1V Front h1 vertikal F6h1 = Bezugsposition (Front, h1) Zentrale Positionen (Zentrum, h1) auf der ersten Höhe (soweit gefordert – siehe 8.2.2.5)

M1h1H Zentrum h1 horizontal M6h1 + 40 cm von der Empfangsantenne weg M1h1V Zentrum h1 vertikal M6h1 + 40 cm von der Empfangsantenne weg M2h1H Zentrum h1 horizontal M6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg M2h1V Zentrum h1 vertikal M6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg M3h1H Zentrum h1 horizontal M6h1 + 18 cm von der Empfangsantenne weg M3h1V Zentrum h1 vertikal M6h1 + 18 cm von der Empfangsantenne weg M4h1H Zentrum h1 horizontal M6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg M4h1V Zentrum h1 vertikal M6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg M5h1H Zentrum h1 horizontal M6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg M5h1V Zentrum h1 vertikal M6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg M6h1H Zentrum h1 horizontal M6h1 = Bezugsposition (Mittelpunkt, h1) M6h1V Zentrum h1 vertikal M6h1 = Bezugsposition (Mittelpunkt, h1) Rechte Positionen auf der ersten Höhe

R2h1H rechts h1 horizontal R6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg R2h1V rechts h1 vertikal R6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg R3h1H rechts h1 horizontal R6h1 + 18 cm von der Empfangsantenne weg

Tabelle 5 – Messpositionen für die Messung des Stehwellenverhältnisses SVSWR(fortgesetzt) R4h1H rechts h1 horizontal R6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg R4h1V rechts h1 vertikal R6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg R5h1H rechts h1 horizontal R6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg R5h1V rechts h1 vertikal R6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg R6h1H rechts h1 horizontal R6h1 = Bezugsposition (rechts, h1)

R6h1V rechts h1 vertikal R6h1 = Bezugsposition (rechts, h1)

L2h1H links h1 horizontal L6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg L2h1V links h1 vertikal L6h1 + 30 cm von der Empfangsantenne weg L3h1H links h1 horizontal L6h1 + 18 cm von der Empfangsantenne weg L3h1V links h1 vertikal L6h1 + 18 cm von der Empfangsantenne weg L4h1H links h1 horizontal L6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg L4h1V links h1 vertikal L6h1 + 10 cm von der Empfangsantenne weg L5h1H links h1 horizontal L6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg L5h1V links h1 vertikal L6h1 + 2 cm von der Empfangsantenne weg L6h1H links h1 horizontal L6h1 = Bezugsposition (links, h1)

L6h1V links h1 vertikal L6h1 = Bezugsposition (links, h1) Frontpositionen (Front, h2) auf der zweiten Höhe (soweit gefordert – siehe 8.2.2.5)

F1h2H Front h2 horizontal F6h2 + 40 cm von der Empfangsantenne weg F1h2V Front h2 vertikal F6h2 + 40 cm von der Empfangsantenne weg F2h2H Front h2 horizontal F6h2 + 30 cm von der Empfangsantenne weg F2h2V Front h2 vertikal F6h2 + 30 cm von der Empfangsantenne weg F3h2H Front h2 horizontal F6h2 + 18 cm von der Empfangsantenne weg F3h2V Front h2 vertikal F6h2 + 18 cm von der Empfangsantenne weg F4h2H Front h2 horizontal F6h2 + 10 cm von der Empfangsantenne weg F4h2V Front h2 vertikal F6h2 + 10 cm von der Empfangsantenne weg F5h2H Front h2 horizontal F6h2 + 2 cm von der Empfangsantenne weg F5h2V Front h2 vertikal F6h2 + 2 cm von der Empfangsantenne weg F6h2H Front h2 horizontal F6h2 = Bezugsposition (Front, h2)

F6h2V Front h2 vertikal F6h2 = Bezugsposition (Front, h2)

8.2.2.3 Nachweisverfahren für die Eignung des Messplatzes – Standard-SVSWR-Verfahren

Für das nachfolgend beschriebene Verfahren werden die Positionen mit Pmnopq bezeichnet, wobei die Indizes mit den in Tabelle 5 aufgeführten Positionsnamen korrespondieren. Das in der jeweiligen Position ge-messene Signal S ist das empfangene E-Feld oder die gege-messene Spannung und wird in gleicher Weise mit Smnopq bezeichnet. So würde z. B. PF1h1H die Position F1 in der Höhe h1 bei horizontaler Polarisation be-zeichnen, und das gemessene Signal (in dB) würde als SF1h1H bezeichnet werden.

a) Stelle die Sendequelle mit ihrem Bezugspunkt in der Frontposition 6 in der Höhe 1 in horizontaler Polarisation auf (PF1h1H). Stelle die Empfangsantenne ebenfalls mit horizontaler Polarisation in der von der Quelle zum Bezugspunkt der Empfangsantenne gemessenen Messentfernung D auf. Beachte, dass sich die Empfangsantenne bei allen Messungen auf derselben Höhe wie die Sendequelle befindet.

b) Weise nach, dass das angezeigte Empfangssignal über den gesamten zu messenden Frequenzbereich mindestens 20 dB über dem Hintergrundrauschen und über dem vom Messempfänger oder Spektrum-analysator angezeigten Rauschen liegt. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann es notwendig sein, andere Geräte (Antennen, Kabel, Signalgeneratoren, Vorverstärker) und/oder entsprechende Teilfre-quenzbereiche zu verwenden, um den Abstand zum angezeigten Grundrauschen von 20 dB beizubehal-ten.

c) Zeichne den gemessenen Signalpegel SF1h1H auf jeder zu bewertenden Frequenz auf. Hierzu können durchgestimmte oder in Frequenzschritten durchlaufende Messungen genutzt werden. Sofern das Ver-fahren der Erhöhung in Frequenzschritten verwendet wird, muss die Schrittweite 50 MHz oder weniger sein.

d) Wiederhole die Schritte a) und b) mit der Sendequelle in den fünf anderen in Tabelle 6 (siehe 8.2.2.6) für die Frontseite, Höhe 1 und horizontale Polarisation angegebenen Positionen. Insgesamt ergeben sich damit für die Frontseite, Höhe 1 und horizontale Polarisation sechs Messungen (SF1h1H bis SF6h1H), deren Abstand von der Empfangsantenne in den in Tabelle 5 gezeigten Schrittweiten variiert.

e) Ändere nun die Polarisation der Sendequelle und der Empfangsantenne in vertikale Polarisation und wiederhole die obige Vorgehensweise in den Positionen PF1h1V bis PF6h1V, um SF1h1V bis SF6h1V zu erhalten.

f) Normalisiere für alle Messungen die gemessenen E-Feldstärken oder Spannungen auf den Abstand zu der in Tabelle 5 angegebenen Bezugsposition mit Hilfe der Gleichung (16):

mnopq

Dabei ist Dmnopq der tatsächliche Abstand der Messposition, Dref der gegenüber der Bezugsposition ge-messene Abstand und Smnopq das gemessene Signal (E-Feld oder Spannung am Empfänger) in dB.

Beachte, dass jede Messposition eine andere Bezugsposition, die mit der Position 6 korrespondiert, besitzt, wie in Tabelle 5 für Pmnopq angegeben.

g) Berechne das Stehwellenverhältnis SVSWR für die horizontale Polarisation unter Verwendung der Glei-chung (14) oder GleiGlei-chung (15). Mit Hilfe der GleiGlei-chung (15) ergibt sich SVSWR, dB durch Subtraktion des Mindestwerts des empfangenen Signals Smin, dB vom Höchstwert des empfangenen Signals Smax, dB, nachdem die Korrekturen für die Abstände (Schritt f)) für die sechs Positionen durchgeführt wurden.

Wiederhole die Berechnung für die für vertikale Polarisation erhaltenen Messergebnisse.

h) Das Stehwellenverhältnis SVSWR muss für jede Polarisation das Akzeptanzkriterium nach 8.2.1 erfüllen.

h) Das Stehwellenverhältnis SVSWR muss für jede Polarisation das Akzeptanzkriterium nach 8.2.1 erfüllen.

Im Dokument DIN EN (VDE ) (Seite 51-64)