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Nachsorgender Opferschutz durch die Arbeit der Vereine der freiwilligen Straffälligen- und Bewährungshilfe

G. Nachsorgender Opferschutz

I. Nachsorgender Opferschutz durch die Arbeit der Vereine der freiwilligen Straffälligen- und Bewährungshilfe

1. ZEBRA – Zentrum für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit

Nachsorgende Täterarbeit dient dem nachhaltigen Schutz von Opfern vor Straftaten.

Insbesondere im Bereich der Vorbereitung der Entlassung aus der Haft (Sozialdienst im Justizvollzug) und der Haftentlassungshilfe (Sozialer Dienst der Justiz und freie Straffälligenhilfe) kommt einer effektiven Abstimmung der Hilfen im Übergangsmanagement eine besondere Bedeutung zu. Die Sicherstellung der Fortführung der bereits in der Haft begonnenen Maßnahmen ohne Betreuungsbrüche trägt dazu bei, Rückfälle zu vermeiden.

Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass aus der Strafhaft Entlassene große Schwierigkeiten haben, sozial integriert zu werden und sich Grundlagen einer selbstbestimmten wirtschaftlichen Existenz aufzubauen.

Neben den staatlichen Diensten - Sozialer Dienst der Justiz und Sozialdienst im Justizvollzug – engagiert sich in Sachsen-Anhalt eine Vielzahl von Vereinen in der freien Straffälligenhilfe. Mit Landesmitteln für ihre Projektarbeit gefördert, bilden sie eine wichtige Säule in einem dualen Hilfesystem. Das Zusammenwirken von staatlicher und privater Straffälligenhilfe hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und zu einem funktionsfähigen Hilfenetzwerk entwickelt.

Resozialisierung - duales Hilfesystem

Freie Straffälligenhilfe

Sozialer Dienst der Justiz

Sozialdienst im Justizvollzug

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Mit der durch das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und den freien Trägern der Straffälligenhilfe 2007 erarbeiteten Rahmenkonzeption „ZEBRA - Zentrum für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit“ ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages getan worden.

Die Rahmenkonzeption soll den Vereinen Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Leitideen und fachlicher Standards für die Arbeit in der freien Straffälligenhilfe sowie Kriterien zur transparenten Darstellung des Hilfeprozesses (Falldokumentation) und zur einheitlichen Statistikerhebung geben.

Den Kern der Rahmenkonzeption bildet die Zusammenführung verschiedener Projektangebote freier Träger mit dem Arbeitsschwerpunkt „Straffälligenbetreuung“

unter einem organisatorischen Dach. Das organisatorische Dach ist mit der „AG Zebra“

als gemeinsames Gremium der „ZEBRA-Vereine“, in dem Mitarbeiter aller Vereine die Grundsatzfragen ihrer Tätigkeit selbst erörtern und lösen, geschaffen worden.

Ergänzend hierzu soll mit „ZEBRA“ das ehrenamtliche Engagement für die Arbeit in der Straffälligenhilfe gefördert und gestärkt werden.

In eigens durch die freien Träger eingerichteten zentralen Beratungszentren werden als Hilfsangebote die Beratung und Betreuung Straffälliger und deren Angehöriger und die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe vorgehalten. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Beratungszentren besteht in der Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter.

Die nachfolgend benannten Hilfeeinrichtungen gehören der Arbeitsgemeinschaft

„ZEBRA“ an:

• Rückenwind Bernburg e. V.

Fachvermittlungsstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit Nienburger Str. 24

06406 Bernburg

• Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe für Anhalt e. V.

Friedrich-Naumann-Str. 12 06844 Dessau-Roßlau

• Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V.

Tannenweg 17 39638 Gardelegen

• Verein „Hoffnung“ für Straffälligen- und Bewährungshilfe Halberstadt e. V.

Bahnhofstr. 7 38820 Halberstadt

• Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Halle/Saalkreis e. V.

Hordorfer Str. 5

06112 Halle (Saale)

• Freie Straffälligenhilfe e. V. Halle Moritzzwinger 17

06108 Halle (Saale)

• Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e. V.

Fachvermittlungsstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit Max-Josef-Metzger-Str. 1 a

39104 Magdeburg

• Verband für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe e. V. Magdeburg Leipzigerstr. 65

39112 Magdeburg

• Internationaler Bund e. V. - Bildungszentrum Naumburg Friedrich-Nietzsche-Str. 1

06618 Naumburg

• Verein für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe Stendal e. V.

Altes Dorf 22

39576 Hansestadt Stendal

• Reso-Witt e. V. Wittenberg Große Bruchstr. 17

06886 Wittenberg

Für die Hilfeleistung sind landeseinheitliche Fachstandards entwickelt worden. Sie richten sich hauptsächlich an den berufsethischen Grundprinzipien sozialarbeiterischen Handelns aus. Die sozialen Hilfen sind so zu gestalten, dass der Hilfesuchende seine persönlichen Schwierigkeiten lösen kann (Individualitätsprinzip). Die Hilfe soll den Klienten befähigen, seine Angelegenheiten selbst zu regeln (Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe). Eigeninitiative ist zu stärken und zu fördern.

Methodische Grundlagen sind die soziale Einzelhilfe, die soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit, Fall- und Sozialmanagement.

2. Beratung Straffälliger und ihrer Angehörigen

a) Angebote für Gefangene im Rahmen der Haftentlassungshilfe

Die Hilfeleistung beginnt in der Regel drei Monate vor einer voraussichtlichen Entlassung aus der Haft. Sie wird primär durch den Sozialdienst im Justizvollzug erbracht.

In der vollzuglichen Betreuungsphase sind nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen vor allem die nachfolgenden Unterstützungsleistungen durch die Zentrale Beratungsstelle möglich:

• Begleitung von Gefangenen bei Vollzugslockerungen zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte;

• Hilfestellung im Rahmen von Sonderausgang und –urlaub zur Vorbereitung der Entlassung (z. B. Erledigung von Behördengängen, Kontaktaufnahme zu Berufsbildungseinrichtungen, Arbeitgebern und Wohnungsvermietern);

• Vorbereitungsmaßnahmen zur Übernahme der Anschlussbetreuung durch die örtlich zuständige Zentrale Beratungsstelle.

b) Hilfsangebote für nichtinhaftierte Straffällige

Die Hilfsangebote der Zentralen Beratungsstelle richten sich auch an Straffällige, die keine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugseinrichtung verbüßen oder verbüßt haben (z. B. aus dem Maßregelvollzug Entlassene, zu Geldstrafen Verurteilte und von Verurteilung Bedrohte).

Zu den vorrangigen Hilfeleistungen der Zentralen Beratungsstellen sind zu zählen:

• Beratung und Betreuung im Rahmen psychosozialer Einzelfallhilfe;

• Soziale Gruppenarbeit;

• Information und Aufklärung über sozialrechtliche Ansprüche;

• Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen (zur Sicherung des Lebensunterhalts);

• Hilfen im Umgang mit Behörden und Institutionen, persönliche Begleitung;

• Mitwirkung bei der Wohnraumbeschaffung;

• Hilfe in Mietangelegenheiten;

• Beratung und Betreuung in Beziehungs- und Familienangelegenheiten;

• Unterstützung bei der Arbeitssuche, Hilfe bei der Aufnahme einer beruflichen Aus- und Weiterbildung;

• Hilfe in Fällen der Suchterkrankung oder sonstiger medizinischer Angelegenheiten;

• Unterstützung in Schuldensachen.

c) Beratungs- und Betreuungsangebote für Angehörige

Neben den bereits aufgezeigten Leistungen hält die Zentrale Beratungsstelle für Angehörige von Straffälligen ein besonderes Betreuungsangebot vor.

Hierzu kann gehören:

• Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen und Folgen der Inhaftierung (das kann auch zur Organisation von Beistandschaften führen);

• Hilfestellung zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte während der Inhaftierung;

• Beratung in Familienangelegenheiten.

3. Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit

Als Teilaufgabe des Tätigkeitsfeldes „Gerichtshilfe“ kommt dem Sozialen Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt bei der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit eine federführende Rolle zu.

Im Rahmen hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung werden den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes durch den originär zuständigen Sozialen Dienst der Justiz landesweit und flächendeckend Beschäftigungsstellen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Verfügung gestellt. Er ist unmittelbarer Ansprechpartner der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Neben dieser Dienstleistung übernimmt der Soziale Dienst der Justiz Kontroll- und Aufsichtsfunktionen für die Vollstreckungsbehörden. Im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen wird der Soziale Dienst der Justiz von den Zentralen Beratungsstellen unterstützt.

4. Ehrenamtliche Arbeit

Grundlage eines bürgerschaftliches Engagements in der Straffälligenhilfe ist die Bereitschaft, Mitbürgern zu helfen, keine weiteren Straftaten zu begehen. Eine eigene straffreie Lebensführung (durch Führungszeugnis nachgewiesen) ist hierfür eine unverzichtbare Voraussetzung.

Der ehrenamtlich tätige Bürger hat oftmals unmittelbareren Zugang zu den straffällig gewordenen Tätern als es staatlichen Einrichtungen, die immer in einem gewissen staatlichen Autoritätskontext stehen, oftmals gelingen kann. Insoweit legt das ZEBRA- Konzept ein Hauptaugenmerk auf die Förderung und den Ausbau ehrenamtlicher Tätigkeit.

Für die ehrenamtliche Betreuung kommen ausgewählte Klienten in Betracht. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der möglichst langfristigen ganzheitlichen Betreuung einzelner Hilfesuchender.

Das Schaffen geeigneter Kooperationsstrukturen und Hilfeangebote am Ort soll helfen, die Lebenssituation der Straffälligen zu verbessern und somit ihre Chancen für eine Integration zu vergrößern. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Prävention geleistet. Großer Wert wird hierbei auf die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Sozialen Dienst der Justiz und den Haftanstalten gelegt.

Das Rahmenkonzept ZEBRA ist Bestandteil der Qualitätsentwicklungsmaßnahmen (QE) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.

Die nachfolgend aufgeführten Statistiken verdeutlichen, dass die ZEBRA-Vereine einen bedeutsamen Beitrag zum Opferschutz leisten.

5. Arbeitsergebnisse 2009

Standorte Langzeit­ Kurzzeit- Betreuung von

betreuungen betreuungen Angehörigen Gesamt

von Ersatz- Geleistete Arbeitsauflagen

Geleistete