• Keine Ergebnisse gefunden

Modularisierung und Prüfungssystem

2   Sachstand zur Vor-Ort-Begutachtung

2.2   Studiengangskonzept

2.2.3   Modularisierung und Prüfungssystem

Insgesamt sind im Studiengang neun Module vorgesehen, von denen alle stu-diert werden müssen. Es handelt sich bei allen Modulen um Pflichtmodule. Pro Semester sind insgesamt 30 CP vorgesehen. Alle Module werden innerhalb von ein bis zwei Semestern abgeschlossen. Mobilitätsfenster sind gegeben und werden von der Hochschule für das dritte bzw. das vierte Semester emp-fohlen.

Folgende Module werden angeboten:

Nr. Modulbezeichnung Sem. CP

M1.1 Kognitives Lernen 1 6

M1.2 Wissenschaftliches Informationsmanagement 1 9 M1.3 Konzepte und Methoden empirischer Forschung 1 15

M2.4 Entwicklung von Lernumgebungen 2 15

M2.5 Diagnostik, Evaluation und Qualitätssicherung 2 6 M2.6 Vertiefung und Anwendung empirischer

Forschungsme-thoden

2 9

M3.7 Lernen und Lehren in Organisationen 3 6

M3.8 Berufspraktische Studien 3 24

M4.9 Masterprüfung 4 30

Gesamt 4 120

Tabelle 2: Modulübersicht

Der Modulkatalog enthält Informationen zu Inhalten und Qualifikationszielen, Lehrformen, Position im Studienverlauf, Häufigkeit, Dauer des Moduls, Vo-raussetzung für die Teilnahme und VoVo-raussetzung für die Vergabe von Punkten. Weiter werden Modultitel, Modulkennziffer und zu erreichende ECTS-Punkte genannt. Die studentische Arbeitsbelastung ist in Präsenzzeit und Selbststudium aufgeteilt. Die Modulverantwortlichen werden als Anlage im Modulkatalog gelistet (vgl. Anlage 01).

Insgesamt müssen acht Modulprüfungen absolviert werden. Pro Semester sind höchstens drei Modulprüfungen abzulegen. Die Module sind alle studiengangs-spezifisch. Lediglich Veranstaltungen aus dem Bereich „Wissenserwerb, Wis-sensrepräsentationen, Wissensverarbeitung“ im Modul „Kognitives Lernen“

(M1.1) können auch von Lehramtsstudierenden der Pädagogischen Hochschu-le Freiburg beHochschu-legt werden. AlHochschu-le ModuHochschu-le werden mit einer veranstaltungsüber-greifenden benoteten Modulprüfung abgeschlossen, welche in die Gesamtbe-wertung einfließt. Im ersten und zweiten Semester werden drei, im dritten Semester zwei Modulprüfungen abgelegt. Die Masterarbeit, das Kolloquium (Dokumentation und Präsentation eigener Forschungsergebnisse) und die mündliche Masterprüfung stellen die Modulprüfung im vierten Semester dar.

Das didaktische Vorgehen im Studiengang fußt auf ein dreistufiges System, das unter dem Prinzip der „Selbstanwendung“ steht (vgl. Antrag 1.2.4). Dabei wird zunächst instruktionsorientiertes Grundlagenwissen vermittelt. Darauf aufbauend soll das vermittelte Wissen an Fallbeispielen situiert und kontextua-lisiert werden, um den Studierenden Beispiele zukünftiger Berufsfelder zu lie-fern. In einem dritten Schritt soll eine sukzessive Übergabe der Lernsteue-rungsprozesse an die Studierenden erfolgen, damit sich das theoretische Wissen situationsadäquat in Handlungskompetenzen äußern kann. Dieses Vorgehen soll den Studierenden, die im beruflichen Kontext selbst Lernumge-bungen konzipieren sollen, exemplarisch als Modell dienen. Als Lehrformen werden zum größten Teil Seminare, drei Projektseminare, eine Vorlesung, ein Praktikum und ein Kolloquium angeboten.

Vor diesem didaktischen Vorgehen soll in den ersten beiden Semestern die Wissensgrundlage für eine möglichst große Bandbreite potentieller Berufsfelder geschaffen werden. Es werden fachliche und überfachliche Kompetenzen vermittelt. Dem forschungsorientiertem Profil (mit anwendungsbezogenen Anteilen) entsprechend, behandeln die fachlichen Kompetenzen vornehmlich psychologische Themenfelder des Lernens und Lehrens sowie empirisch-wissenschaftliche Methoden mit spezieller Fokussierung auf quantitative Da-tenerhebungen. Die überfachlichen Kompetenzen zielen auf eine Professionali-sierung der Studierenden ab. Hierbei werden Fähigkeiten wie „wissenschaftli-ches Arbeiten, Informations- und Dokumentenmanagement, Kommunizieren  und Kooperieren in interdisziplinären Arbeitsteams sowie Beraten, Moderieren und Präsentieren“ entwickelt. Darüber hinaus lernen die Studierenden, digitale Medien für die eigene Gestaltung von Lernumgebungen einzusetzen. Nach dem oben beschriebenen prozessualen Vorgehen werden die Studierenden zunehmend auf Anwendungskontexte vorbereitet.

Das dritte Semester ist für den Praxisbezug vorgesehen. In einem projektbezo-genem Praktikum bekommen Studierende die Gelegenheit, bereits erworbene Kompetenzen zu erproben und Einblicke in Praxiseinrichtungen ihrer Wahl zu gewinnen. Die Praxiseinrichtungen sind in den Berufsfeldern der Fort- Aus- und Weiterbildung oder der Forschung angesiedelt (vgl. Anlage 11). Das Praktikum wird durch Lehrveranstaltungen begleitet, die, an den Qualifikationszielen ausgerichtet, den Studierenden zur Vorbereitung, Begleitung und Reflexion der gesammelten Erfahrungen dienen. Dem Praktikum geht das Modul „Lernen und Lehren in Organisationen“ (M3.7) voraus, welches in Kompaktphasen und, im Falle von Studierenden, die das Praktikum nicht in Freiburg absolvieren, via Videokonferenz abgehalten wird.

Im vierten Semester wird die Masterarbeit verfasst. Begleitend besuchen die Studierenden eine Lehrveranstaltung, die sie auf die schriftliche Dokumentati-on und mündliche PräsentatiDokumentati-on ihrer Forschungsergebnisse vorbereitet.

Über die elektronische Lernplattform ILIAS werden die Lehrveranstaltungen durch „unter anderem die Bereitstellung digitaler Lehr- und Lernmaterialien sowie virtueller Kooperations- und Kommunikationswerkzeuge, die Betreuung von Übungs- und Einsendeaufgaben, die Kommunikation mit und unter den Studierenden“ (Antrag 1.2.5) unterstützt.

Der Praxisbezug wird im Antrag unter 1.2.6 ausführlich dargelegt. Im Modul

„Berufspraktische Studien“ (M3.8) absolvieren die Studierenden ein Praktikum, das von den Verantwortlichen in der Praxiseinrichtung und den Lehrenden an der Hochschule betreut wird. Anforderungen, die von der Hochschule an die Praktikumseinrichtung gestellt werden, sind in der „Handreichung Praktikum“

(Anlage 11) für den Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Leh-rens“ geregelt.

Auslandaufenthalte werden von der Hochschule unterstützt und sind prinzipiell in jedem Semester möglich. Nach Angaben der Hochschule eignet sich das dritte Semester mit der Möglichkeit, das Praktikum im Ausland zu verrichten, besonders gut. Die beiden Veranstaltungen im Modul „Lernen und Lehren in Organisationen“ (M3.7) werden vor dem Praktikum im Block angeboten, so-dass für das Praktikum keine Mobilitätshindernisse entstehen. Die Betreuung der Praktikanten von Seiten der Hochschule findet dann über Telekommunika-tionstechnologien statt. Ebenso wird das vierte Semester, mit der Möglichkeit die Masterarbeit im Ausland zu schreiben, empfohlen. Nach Angaben der

Hochschule wurden diese beiden Optionen von den Studierenden bisher noch nicht oft genutzt (drei Studierende absolvierten das Praktikum im Ausland, eine Studentin verfasste ihre Masterarbeit im Ausland) (vgl. Antrag 1.2.9). Die Hochschule hat eine Internationalisierungsstrategie implementiert, die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Internationalisierung der Lehre formu-liert (vgl. Antrag 1.2.9).

Nach Angaben der Hochschule orientiert sich der Kompetenzerwerb in den Lehrveranstaltungen am aktuellen Forschungsstand. In den Modulen werden Qualifikationen zur Rezeption, Bewertung und Methoden der empirischen For-schung vermittelt (siehe ausführlich Antrag 1.2.7).

Prüfungszeiträume und -formalitäten werden den Studierenden spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit mitgeteilt. Prüfungsformen sind dem Modulkatalog zu entnehmen. In §§ 11 bis 16 StuPO werden die Prüfungsformen gelistet.

Eine Wiederholung der Prüfungen ist gemäß § 24 StuPO möglich. Eine nicht-bestandene Modulprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Master-Arbeit und die mündliche Abschlussprüfung können nach § 25 StuPO jeweils einmal wiederholt werden (vgl. Anlage 03).

Die ECTS-Einstufung entsprechend den Vorgaben des ECTS Users’ Guide ist in

§ 18 Abs.6 StuPO geregelt und wird im Diploma Supplement (Anlage 6) dar-gestellt.

Die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen ist in § 26 StuPO geregelt. Derzeit sieht die Regelung des § 26 Abs.6 eine Einschrän-kung der Anerkennung von Prüfungsleistungen jenseits des wesentlichen Un-terschieds vor.

Die Regelungen zur Anrechnung von außerhochschulisch-erworbenen Leistun-gen sind unter § 27 StuPO und in den studiengangsspezifischen Bestimmun-gen § 115 abgebildet. Des Weiteren sind in einer eiBestimmun-genen Anlage Spezifikatio-nen zur Anrechnung außerhochschulischer Leistungen abgebildet (vgl. Anlage 03).

Regelungen zum Nachteilsausgleich von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium finden sich in § 32 Abs. 5 StuPO.