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Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales

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Academic year: 2022

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Bewertungsbericht

zum Antrag der

Pädagogischen Hochschule Freiburg, Fakultät für Bildungswissenschaften,

auf Akkreditierung des Master-Studiengangs

„Psychologie des Lernens und Lehrens” (Master of Science, M. Sc.) Akkreditierungsagentur

im Bereich Gesundheit und Soziales

AHPGS Akkreditierung gGmbH Sedanstr. 22 79098 Freiburg

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Gutachtende

Herr Prof. Dr. Roland Brünken, Universität des Saarlandes Herr Dr. Felix Kapp, Technische Universität Dresden

Frau Renate Wittmann, Haufe Akademie GmbH & Co. KG, Freiburg Markus Stracke, Philipps-Universität Marburg

Vor-Ort-Begutachtung 14.07.2017 Beschlussfassung 21.09.2017

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(4)

1  Einführung in das Akkreditierungsverfahren ... 5 

2  Sachstand zur Vor-Ort-Begutachtung ... 7 

2.1  Verfahrensbezogene Unterlagen ... 7 

2.2  Studiengangskonzept ... 8 

2.2.1  Strukturdaten des Studiengangs ... 8 

2.2.2  Qualifikationsziele, Arbeitsmarkt und Berufschancen ... 10 

2.2.3  Modularisierung und Prüfungssystem ... 12 

2.2.4  Zulassungsvoraussetzungen ... 16 

2.3  Studienbedingungen und Qualitätssicherung ... 16 

2.3.1  Personelle Ausstattung ... 16 

2.3.2  Sächliche und räumliche Ausstattung ... 18 

2.3.3  Qualitätssicherung im Studiengang ... 19 

2.4  Institutioneller Kontext ... 23 

3  Gutachten ... 26 

3.1  Vorbemerkung ... 26 

3.2  Eckdaten zum Studiengang ... 27 

3.3  Vor-Ort-Bericht der Gruppe der Gutachtenden ... 28 

3.3.1  Qualifikationsziele ... 28 

3.3.2  Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem ... 30 

3.3.3  Studiengangskonzept ... 31 

3.3.4  Studierbarkeit ... 33 

3.3.5  Prüfungssystem ... 34 

3.3.6  Studiengangbezogene Kooperationen ... 35 

3.3.7  Ausstattung ... 35 

3.3.8  Transparenz und Dokumentation ... 36 

3.3.9  Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ... 36 

3.3.10 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch... 37 

3.3.11 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit ... 38 

3.4  Zusammenfassende Bewertung ... 38 

4  Beschluss der Akkreditierungskommission ... 40 

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1 Einführung in das Akkreditierungsverfahren

Die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen wird in den „Län- dergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010) verbindlich vorgeschrieben und in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder auf unterschiedliche Weise als Vor- aussetzung für die staatliche Genehmigung eingefordert.

Die Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachtenden und die Akkredi- tierungsentscheidung der Akkreditierungskommission der Akkreditierungsagen- tur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) orientieren sich an den vom Akkreditierungsrat in den „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung” (beschlossen am 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013, Drs. AR 20/2013) vorgegebenen Kriterien. Von Bedeutung ist dabei, ob der zu akkreditierende Studiengang ein schlüssiges und kohärentes Bild im Hinblick auf gesetzte und zu erreichende Ziele ergibt.

Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens erfolgt in drei Schritten:

I. Antragstellung durch die Hochschule

Die Geschäftsstelle der AHPGS prüft den von der Hochschule eingereichten Akkreditierungsantrag und die entsprechenden Anlagen auf Vollständigkeit und bezogen auf die Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates und der Vor- gaben der Kultusministerkonferenz. Sie erstellt dazu eine zusammenfassende Darstellung des Sachstands (siehe 2.1 bis 2.4), die von der Hochschule ge- prüft und freigegeben und zusammen mit allen Unterlagen den Gutachtenden zur Verfügung gestellt wird.

II. Vor-Ort-Begutachtung (Peer-Review)

Die Vor-Ort-Begutachtung umfasst Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Dekanat bzw. der Fachbereichsleitung, den Programmverantwortlichen und den Studierenden. Sie liefert der Gruppe der Gutachtenden über die schriftli- chen Unterlagen hinausgehende Hinweise zum Studiengang. Aufgabe der Gutachterinnen und Gutachter im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung ist die Überprüfung und Beurteilung der Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen. Die Gruppe der Gutachtenden erstellt nach

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achten (siehe 3). Das Gutachten geht der Hochschule ohne Beschlussempfeh- lung (siehe 3.4) zur Stellungnahme zu. Zusammen mit allen von der Hochschu- le eingereichten Unterlagen dient das Gutachten als Grundlage für die Akkredi- tierungsentscheidung der Akkreditierungskommission (siehe 4).

III. Beschlussfassung der Akkreditierungskommission der AHPGS

Die Beschlussfassung der Akkreditierungskommission erfolgt auf Basis der von der Hochschule eingereichten Unterlagen, der von der Geschäftsstelle erstell- ten zusammenfassenden Darstellung des Sachstandes zur Vor-Ort- Begutachtung, dem abgestimmten Votum der Gutachtenden und unter Be- rücksichtigung der von der Hochschule nachgereichten Unterlagen und der Stellungnahme zum sachlichen Teil des Gutachtens.

Nach der Beschlussfassung der Akkreditierungskommission wird der Bewer- tungsbericht, der den von der Hochschule freigegebenen Sachstand zum Zeit- punkt der Vor-Ort-Begutachtung, das Gutachten und den Beschluss der Ak- kreditierungskommission enthält, gemäß den „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung” (beschlossen am 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013, Drs. AR 20/2013) veröffentlicht.

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2 Sachstand zur Vor-Ort-Begutachtung 2.1 Verfahrensbezogene Unterlagen

Der Antrag der Pädagogischen Hochschule Freiburg auf Akkreditierung des Master-Studiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens” wurde am 27.04.2017 bei der AHPGS eingereicht.

Die Freigabe der zusammenfassenden Darstellung des Sachstandes durch die Hochschule erfolgte am 02.06.2017.

Neben dem Antrag auf Akkreditierung des Master-Studiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens” finden sich folgende Anlagen:

Anlage 01 Modulverantwortliche, Modulkatalog und Modulübersicht Anlage 02 Liste der Lehrenden und Lehrverflechtungsmatrix

Anlage 03 Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Teil I und II (Entwurf)

Anlage 04 Zulassungssatzung und Satzung zur Festsetzung der Zulassungszah- len (Entwurf)

Anlage 05 Anrechnung außerhochschulischer Leistungen Anlage 06 Diploma Supplement (englisch + deutsch)

Anlage 07 Satzung für die Evaluation von Lehre, Studium und Weiterbildung Anlage 08 Evaluationsbericht

Anlage 09 Förmliche Erklärung der Hochschulleitung zur Sicherung der sächli- chen, räumlichen und apparativen Ausstattung

Anlage 10 Rechtsprüfung der Studien- und Prüfungsordnung Anlage 11 Handreichung Praktikum

Der Sachstand zur Vor-Ort-Begutachtung, das Gutachten sowie die Beschluss- fassung der Akkreditierungskommission bilden die Grundlage für den Bewer- tungsbericht.

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2.2 Studiengangskonzept

2.2.1 Strukturdaten des Studiengangs

Hochschule Pädagogische Hochschule Freiburg Fakultät Bildungswissenschaften

Studiengangstitel Psychologie des Lernens und Lehrens“

Abschlussgrad Master of Science (M.Sc.) Art des Studiums Vollzeit

Regelstudienzeit Vier Semester Credit Points (CP) nach

dem European Credit Transfer System (ECTS)

120 CP

Stunden/CP 30 Stunden/CP Workload Gesamt:

Kontaktzeiten:

Selbststudium:

Praxis:

3600 Stunden 615,75 Stunden 2.984,25 Stunden

600 Stunden (sind im Selbststudi- um enthalten)

CP für die Abschlussarbeit 24 CP Anzahl der Module Neun erstmaliger Beginn des

Studiengangs

Wintersemester 2017/2018

Zulassungszeitpunkt Jeweils zum Wintersemester Anzahl der Studienplätze 20

Anzahl bisher immatriku- lierter Studierender

Im vorangegangenen Master-Studium „Bildungspsy- chologie“ waren, im Zeitraum vom Wintersemester 2012 bis zum Wintersemester 2015, 44 Studierende immatrikuliert (Stand August 2016).

Anzahl bisherige Absolvie- rende

Im vorangegangenen Master-Studium „Bildungspsy- chologie“ haben, im Zeitraum vom Wintersemester 2012 bis zum Wintersemester 2015, 18 Studierende das Studium erfolgreich abgeschlossen (Stand August 2016).

Studiengebühren Keine Tabelle 1: Strukturdaten des Studiengangs

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Der von der Pädagogischen Hochschule (PH) Freiburg zur Erstakkreditierung eingereichte konsekutive Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Lehrens ” wurde zum Wintersemester 2011/2012 unter der Studiengangsbe- zeichnung „Bildungspsychologie“ an der PH eingeführt.

Der Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Lehrens” schließt kon- zeptionell an den Studiengang „Bildungspsychologie“ an, setzt aber teilweise andere Schwerpunkte, die im Antrag unter 1.3.1 ausführlich erläutert werden.

Insbesondere sind die Zielsetzungen des neuen Konzepts auf (1) die stärkere Profilierung der Psychologie, (2) die Schwerpunktsetzung auf den Einsatz neu- er Medien und (3) die bessere Bewerbung des Studiengangs hinsichtlich der Berufsaussichten und Berufsfelder ausgerichtet.

Nach Angaben der Hochschule soll der neue Titel die psychologische Ausrich- tung des Studiengangs stärker zur Geltung kommen lassen. Ferner ist, nach Aussagen der Antragstellerin, der neue Titel aussagekräftiger bezüglich der Fokussierung des Studiengangs auf Lern- und Lehrprozesse und vermeidet dadurch zu hohe Erwartungen der Studierenden bezüglich der Bandbreite der psychologischen Aspekte von Bildung. Die Gestaltung von Lernumgebungen für Erwachsene steht im Studiengang im Mittelpunkt. Hinsichtlich der Hand- lungsebene wird, wie im vorherigen Studiengang, die Fokussierung auf der Mikroebene bleiben und insbesondere das selbstregulative Lernen und die damit verbundenen motivational-affektiven Aspekte sollen in den Vordergrund rücken. Eine weitere neue Schwerpunktsetzung besteht in der Vermittlung von Kompetenzen bezüglich neuer Medien, welchen eine immer größere Bedeutung zuteilwird. Das neue Studiengangskonzept mit seiner klaren psychologischen Ausrichtung soll laut Hochschule dazu beitragen, den Anteil von Bachelorab- solvierenden aus den Bereichen der Psychologie im Studiengang zu erhöhen.

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden von ursprünglich 30 im Studiengang „Bildungspsychologie“ auf 20 heruntergesetzt, um eine bessere Auslastung sowie die Qualität und die intensive Betreuung im Studiengang zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer für die Hochschule zu geringen studentischen Nachfrage des vorherigen Master-Studiengangs „Bildungspsy- chologie“ plant die Hochschule eine offensivere Bewerbung des Master- Studiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens“. Spezifisch sollen den Bewerberinnen und Bewerbern die Berufsaussichten und die Berufsfelder ge-

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Für den Zeitraum 2012 bis 2015 liegt ein Evaluationsbericht (Anlage 08) für den Studiengang „Bildungspsychologie“ vor. In dem Studiengang wurden bislang (Stand: August 2016) 44 Studierende immatrikuliert. Im Studiengang gab es bislang (Stand: August 2016) 18 Absolventinnen und Absolventen.

Die Master-Urkunde und das Master-Zeugnis werden durch ein Diploma Supp- lement (Anlage 06) ergänzt, welches Auskunft über das dem Abschluss zu- grunde liegende Studium gibt. Die Anerkennung von Prüfungen oder Prüfungs- teilen sowie die Anrechnung von außerhochschulischen Leistungen werden im Zeugnis kenntlich gemacht.

2.2.2 Qualifikationsziele, Arbeitsmarkt und Berufschancen

Nach Aussagen der Antragstellerin soll der Studiengang „Kompetenzen vermit- teln, die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, Lehr- und Lernar- rangements theoriegeleitet und evidenz-basiert zu konzipieren, zu implementie- ren, zu evaluieren und eigene Forschungsarbeiten in diesem Feld durchzuführen“ (vgl. Anlage 03 §114, Nr. 1). Unter 1.3.2 im Antrag fasst die Antragstellerin die avisierten Qualifikationsziele im Studiengang zusammen.

Die zu vermittelnden Kompetenzen werden von der Hochschule in vier Berei- che unterteilt. (1) Fachliche Kompetenzen, die das methodische Vorgehen, den aktuellen nationalen und internationalen Forschungstand, elementare Konzepte im Bereich der Psychologie des Lernens und Lehrens, Modelle mediengestütz- ter Lehr –und Lernumgebungen, Methoden der Diagnostik sowie organisati- onspsychologische Gesichtspunkte in der Implementierung der vermittelten Inhalte umschließen. (2) Fachpraktische Kompetenzen, die darauf abzielen, die fachlichen Kompetenzen in der Praxis umzusetzen. (3) Forschungsmethodische Kompetenzen, die vertieftes Wissen im Bereich der empirischen Lehr- und Lernforschung, dessen selbständige Umsetzung, Bewertung, Evaluation und Qualitätssicherung zum Gegenstand haben. (4) Selbst- und Sozialkompeten- zen, in welchen Studierende in der Reflexion, Optimierung und Analyse der eigenen persönlichen und/oder wissenschaftlichen Entwicklung geschult wer- den. Ferner beinhalten diese Kompetenzen die Fähigkeit, Arbeitsprozesse in den unterschiedlichsten Konstellationen mitzugestalten, Zielgruppen zu bera- ten sowie Konzepte und Ergebnisse adäquat zu kommunizieren und medienba- siert zu präsentieren (vgl. Antrag 1.3.3).

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Kompetenzen in der Persönlichkeitsentwicklung sind im didaktischen Kern des Studiengangs, der auf dem Prinzip der „Selbstanwendung“ fußt, integriert.

Nach dem gleichen Prinzip entwickeln Absolvierende eine reflektierend- kritische Haltung hinsichtlich der im Studiengang behandelten Themen.

Dadurch können Absolvierende im Bereich der Psychologie des Lernens und Lehrens gestaltend Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen nehmen und lernen, Probleme und Kontexte zu verstehen und zu kommunizieren, so die Antragstellerin. Anhand des primären Qualifikationsziels, Lernende zu fördern, leistet der Studiengang laut Antragstellerin einen Beitrag zur Weiterentwick- lung des Gemeinwesens.

Das Qualifikationsniveau richtet sich laut Antragstellerin nach dem Qualifikati- onsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse der KMK vom 21.05.2005 (Alte Fassung. Die aktuelle ist vom 16.02.2017), welcher gewährleistet, dass die Qualifikationsziele und die Kompetenzkategorien dem Masterniveau ent- sprechen (vgl. Antrag 1.2.1).

Aus Evaluationsergebnissen (vgl. Anlage 08 Abs. 5.6.1 Kap. 2.4.3) des vo- rangegangen Master-Studiengangs „Bildungswissenschaften“ geht hervor, dass 50 % der Absolvierenden im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig werden. Auch im Arbeitsfeld Wissenschaft und Forschung sind nach Ver- bleistudien ein Drittel der Absolvierenden beschäftigt. Zehn Prozent der Absol- vierenden waren im Bereich Evaluation und Qualitätssicherung von Lehr- und Lernarrangements tätig.

Die Berufsaussichten für Absolvierende der Psychologie sind im Allgemeinen, mit einer Arbeitslosenquote von 2,4 %, als sehr gut zu bezeichnen. Speziell in den drei Handlungsfeldern – Fort- und Weiterbildung, Evaluation und Quali- tätssicherung sowie Forschung – auf die der Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Lehrens“ vornehmlich vorbereitet, geht die Antragstellerin von einer weiter wachsenden Nachfrage aus (vgl. ausführlich Antrag 1.4.2).

Insbesondere die neuen Schwerpunktsetzungen im vorliegenden Studiengang werden, laut Antragstellerin, einen gewichtigen Beitrag zu aktuellen Entwick- lungen in den avisierten Berufsfeldern leisten. Daher zielt eine transparentere öffentlich wirksame Aufklärung hinsichtlich der Berufsaussichten darauf ab, den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern die guten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln.

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2.2.3 Modularisierung und Prüfungssystem

Insgesamt sind im Studiengang neun Module vorgesehen, von denen alle stu- diert werden müssen. Es handelt sich bei allen Modulen um Pflichtmodule. Pro Semester sind insgesamt 30 CP vorgesehen. Alle Module werden innerhalb von ein bis zwei Semestern abgeschlossen. Mobilitätsfenster sind gegeben und werden von der Hochschule für das dritte bzw. das vierte Semester emp- fohlen.

Folgende Module werden angeboten:

Nr. Modulbezeichnung Sem. CP

M1.1 Kognitives Lernen 1 6

M1.2 Wissenschaftliches Informationsmanagement 1 9 M1.3 Konzepte und Methoden empirischer Forschung 1 15

M2.4 Entwicklung von Lernumgebungen 2 15

M2.5 Diagnostik, Evaluation und Qualitätssicherung 2 6 M2.6 Vertiefung und Anwendung empirischer Forschungsme-

thoden

2 9

M3.7 Lernen und Lehren in Organisationen 3 6

M3.8 Berufspraktische Studien 3 24

M4.9 Masterprüfung 4 30

Gesamt 4 120

Tabelle 2: Modulübersicht

Der Modulkatalog enthält Informationen zu Inhalten und Qualifikationszielen, Lehrformen, Position im Studienverlauf, Häufigkeit, Dauer des Moduls, Vo- raussetzung für die Teilnahme und Voraussetzung für die Vergabe von ECTS- Punkten. Weiter werden Modultitel, Modulkennziffer und zu erreichende ECTS- Punkte genannt. Die studentische Arbeitsbelastung ist in Präsenzzeit und Selbststudium aufgeteilt. Die Modulverantwortlichen werden als Anlage im Modulkatalog gelistet (vgl. Anlage 01).

Insgesamt müssen acht Modulprüfungen absolviert werden. Pro Semester sind höchstens drei Modulprüfungen abzulegen. Die Module sind alle studiengangs- spezifisch. Lediglich Veranstaltungen aus dem Bereich „Wissenserwerb, Wis- sensrepräsentationen, Wissensverarbeitung“ im Modul „Kognitives Lernen“

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(M1.1) können auch von Lehramtsstudierenden der Pädagogischen Hochschu- le Freiburg belegt werden. Alle Module werden mit einer veranstaltungsüber- greifenden benoteten Modulprüfung abgeschlossen, welche in die Gesamtbe- wertung einfließt. Im ersten und zweiten Semester werden drei, im dritten Semester zwei Modulprüfungen abgelegt. Die Masterarbeit, das Kolloquium (Dokumentation und Präsentation eigener Forschungsergebnisse) und die mündliche Masterprüfung stellen die Modulprüfung im vierten Semester dar.

Das didaktische Vorgehen im Studiengang fußt auf ein dreistufiges System, das unter dem Prinzip der „Selbstanwendung“ steht (vgl. Antrag 1.2.4). Dabei wird zunächst instruktionsorientiertes Grundlagenwissen vermittelt. Darauf aufbauend soll das vermittelte Wissen an Fallbeispielen situiert und kontextua- lisiert werden, um den Studierenden Beispiele zukünftiger Berufsfelder zu lie- fern. In einem dritten Schritt soll eine sukzessive Übergabe der Lernsteue- rungsprozesse an die Studierenden erfolgen, damit sich das theoretische Wissen situationsadäquat in Handlungskompetenzen äußern kann. Dieses Vorgehen soll den Studierenden, die im beruflichen Kontext selbst Lernumge- bungen konzipieren sollen, exemplarisch als Modell dienen. Als Lehrformen werden zum größten Teil Seminare, drei Projektseminare, eine Vorlesung, ein Praktikum und ein Kolloquium angeboten.

Vor diesem didaktischen Vorgehen soll in den ersten beiden Semestern die Wissensgrundlage für eine möglichst große Bandbreite potentieller Berufsfelder geschaffen werden. Es werden fachliche und überfachliche Kompetenzen vermittelt. Dem forschungsorientiertem Profil (mit anwendungsbezogenen Anteilen) entsprechend, behandeln die fachlichen Kompetenzen vornehmlich psychologische Themenfelder des Lernens und Lehrens sowie empirisch- wissenschaftliche Methoden mit spezieller Fokussierung auf quantitative Da- tenerhebungen. Die überfachlichen Kompetenzen zielen auf eine Professionali- sierung der Studierenden ab. Hierbei werden Fähigkeiten wie „wissenschaftli- ches Arbeiten, Informations- und Dokumentenmanagement, Kommunizieren  und Kooperieren in interdisziplinären Arbeitsteams sowie Beraten, Moderieren und Präsentieren“ entwickelt. Darüber hinaus lernen die Studierenden, digitale Medien für die eigene Gestaltung von Lernumgebungen einzusetzen. Nach dem oben beschriebenen prozessualen Vorgehen werden die Studierenden zunehmend auf Anwendungskontexte vorbereitet.

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Das dritte Semester ist für den Praxisbezug vorgesehen. In einem projektbezo- genem Praktikum bekommen Studierende die Gelegenheit, bereits erworbene Kompetenzen zu erproben und Einblicke in Praxiseinrichtungen ihrer Wahl zu gewinnen. Die Praxiseinrichtungen sind in den Berufsfeldern der Fort- Aus- und Weiterbildung oder der Forschung angesiedelt (vgl. Anlage 11). Das Praktikum wird durch Lehrveranstaltungen begleitet, die, an den Qualifikationszielen ausgerichtet, den Studierenden zur Vorbereitung, Begleitung und Reflexion der gesammelten Erfahrungen dienen. Dem Praktikum geht das Modul „Lernen und Lehren in Organisationen“ (M3.7) voraus, welches in Kompaktphasen und, im Falle von Studierenden, die das Praktikum nicht in Freiburg absolvieren, via Videokonferenz abgehalten wird.

Im vierten Semester wird die Masterarbeit verfasst. Begleitend besuchen die Studierenden eine Lehrveranstaltung, die sie auf die schriftliche Dokumentati- on und mündliche Präsentation ihrer Forschungsergebnisse vorbereitet.

Über die elektronische Lernplattform ILIAS werden die Lehrveranstaltungen durch „unter anderem die Bereitstellung digitaler Lehr- und Lernmaterialien sowie virtueller Kooperations- und Kommunikationswerkzeuge, die Betreuung von Übungs- und Einsendeaufgaben, die Kommunikation mit und unter den Studierenden“ (Antrag 1.2.5) unterstützt.

Der Praxisbezug wird im Antrag unter 1.2.6 ausführlich dargelegt. Im Modul

„Berufspraktische Studien“ (M3.8) absolvieren die Studierenden ein Praktikum, das von den Verantwortlichen in der Praxiseinrichtung und den Lehrenden an der Hochschule betreut wird. Anforderungen, die von der Hochschule an die Praktikumseinrichtung gestellt werden, sind in der „Handreichung Praktikum“

(Anlage 11) für den Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Leh- rens“ geregelt.

Auslandaufenthalte werden von der Hochschule unterstützt und sind prinzipiell in jedem Semester möglich. Nach Angaben der Hochschule eignet sich das dritte Semester mit der Möglichkeit, das Praktikum im Ausland zu verrichten, besonders gut. Die beiden Veranstaltungen im Modul „Lernen und Lehren in Organisationen“ (M3.7) werden vor dem Praktikum im Block angeboten, so- dass für das Praktikum keine Mobilitätshindernisse entstehen. Die Betreuung der Praktikanten von Seiten der Hochschule findet dann über Telekommunika- tionstechnologien statt. Ebenso wird das vierte Semester, mit der Möglichkeit die Masterarbeit im Ausland zu schreiben, empfohlen. Nach Angaben der

(15)

Hochschule wurden diese beiden Optionen von den Studierenden bisher noch nicht oft genutzt (drei Studierende absolvierten das Praktikum im Ausland, eine Studentin verfasste ihre Masterarbeit im Ausland) (vgl. Antrag 1.2.9). Die Hochschule hat eine Internationalisierungsstrategie implementiert, die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Internationalisierung der Lehre formu- liert (vgl. Antrag 1.2.9).

Nach Angaben der Hochschule orientiert sich der Kompetenzerwerb in den Lehrveranstaltungen am aktuellen Forschungsstand. In den Modulen werden Qualifikationen zur Rezeption, Bewertung und Methoden der empirischen For- schung vermittelt (siehe ausführlich Antrag 1.2.7).

Prüfungszeiträume und -formalitäten werden den Studierenden spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit mitgeteilt. Prüfungsformen sind dem Modulkatalog zu entnehmen. In §§ 11 bis 16 StuPO werden die Prüfungsformen gelistet.

Eine Wiederholung der Prüfungen ist gemäß § 24 StuPO möglich. Eine nicht- bestandene Modulprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Master-Arbeit und die mündliche Abschlussprüfung können nach § 25 StuPO jeweils einmal wiederholt werden (vgl. Anlage 03).

Die ECTS-Einstufung entsprechend den Vorgaben des ECTS Users’ Guide ist in

§ 18 Abs.6 StuPO geregelt und wird im Diploma Supplement (Anlage 6) dar- gestellt.

Die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen ist in § 26 StuPO geregelt. Derzeit sieht die Regelung des § 26 Abs.6 eine Einschrän- kung der Anerkennung von Prüfungsleistungen jenseits des wesentlichen Un- terschieds vor.

Die Regelungen zur Anrechnung von außerhochschulisch-erworbenen Leistun- gen sind unter § 27 StuPO und in den studiengangsspezifischen Bestimmun- gen § 115 abgebildet. Des Weiteren sind in einer eigenen Anlage Spezifikatio- nen zur Anrechnung außerhochschulischer Leistungen abgebildet (vgl. Anlage 03).

Regelungen zum Nachteilsausgleich von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium finden sich in § 32 Abs. 5 StuPO.

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2.2.4 Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 2 der der StuPO Teil II (studiengangspezifischen Bestimmungen) ist zum Studium zugelassen, wer ein mindestens sechssemestriges einschlägiges Studium abgeschlossen und erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat. Nach § 2 Abs. 1 StuPO Teil II entscheidet die Auswahlkommission über die Anerkennung der Vorbildung. Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß § 5 Abs.1 StuPO Teil II dann, wenn die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet. Als Nachweis eines einschlägigen Studiums zählt nach § 3 Abs. 2 Nr.3 StuPO Teil II ein Abschluss in (1) Psychologie, (2) einem Studium mit bildungswissenschaftlicher Ausrichtung, in welchem min- destens 12 ECTS-Punkte in empirischen Forschungsmethoden sowie mindes- tens 12 ECTS-Punkte in Psychologie erworben wurden sowie (3) einem Lehr- amtsstudium für allgemeinbildende Schulen, welches mindestens 12 ECTS- Punkte in empirischen Forschungsmethoden sowie mindestens 12 ECTS- Punkte in Psychologie beinhaltet. Des Weiteren ist nach § 3 Abs. 2 Nr.5 Stu- PO Teil II von den Bewerberinnen und Bewerbern ein Motivationsschreiben von 3000 Zeichen anzufertigen, welches Auskunft über anvisierte Berufsziele und den Anschluss des Master-Studiengangs an das vorangegangene Studium gibt.

Die Hochschule begründet die Eingangsqualifikation mit den Erfahrungswerten, die in dem Master-Studiengang „Bildungspsychologie“ gesammelt wurden. In der ursprünglichen Konzipierung des Studiengangs sollte der Fokus auf Absol- vierende psychologischer Studiengänge liegen. Jedoch setzten sich die Absol- vierenden hauptsächlich aus Studierenden mit einer erziehungswissenschaftli- chen Vorbildung zusammen. Durch die neue Schwerpunktlegung auf die psychologischen Aspekte von Bildung, soll der Anteil von Absolvierenden aus der Psychologie von ehemals 20 % auf 30 % erhöht werden (vgl. Antrag 1.5.5).

Zulassungsregelungen für Härtefälle sind unter https://www.ph- freiburg.de/fileadmin/dateien/zentral/studisek/zulassungsinfos.pdf einsehbar.

2.3 Studienbedingungen und Qualitätssicherung 2.3.1 Personelle Ausstattung

Im Studiengang setzen sich die Lehrenden hauptsächlich aus dem Institut für Psychologie zusammen.

(17)

Insgesamt gibt es sieben hauptamtlich Lehrende, darunter vier Professuren.

Die professorale Lehre beläuft sich auf 18 Semesterwochenstunden (SWS) und ca. 45 % der bei Vollauslastung benötigten Lehrnachfrage. In der Lehrver- flechtungsmatrix (Anlage 02) werden für die hauptamtliche Lehre die Lehrde- putate sowie die SWS im vorliegenden Studiengang und in anderen Lehrange- boten angezeigt. Die SWS, die im vorliegenden Studiengang aufgebracht werden, sind den jeweiligen Modulen zugeordnet. Lehrbeauftragte werden nicht angeführt.

Die meisten Lehrenden im vorliegenden Studiengang haben bereits im Master- Studiengang „Bildungspsychologie“ gelehrt und waren bei der Konzipierung des Masterstudiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens“ beteiligt.

Lehrende verfügen nach Angaben der Hochschule über Praxis- und For- schungserfahrungen und haben einschlägig publiziert (vgl. Antrag 2.1.2).

Laut Hochschule ist die Weiterqualifizierung und Förderung des Personals von zentraler Bedeutung. Unter die Förderungsmaßnahmen des akademischen Personals zählen die Teilnahme an nationalen und internationalen Kongressen, die interne Forschungsförderung, wissenschaftliche Publikationen in Fachzeit- schriften und die Kooperation mit internationalen wissenschaftlichen Einrich- tungen, die im Master-Studiengang „Bildungspsychologie“ bereits existierten und ausgebaut werden sollen. Darüber hinaus wurde 2012 eine Stabsstelle

„Gleichstellung, akademische Personalentwicklung und Familienförderung“

gegründet, die u.a. Qualifizierungsangebote und Beratung zur Karriereentwick- lung anbietet. Auch über das seit 1998 bestehende „Zentrum für Weiterbil- dung und Hochschuldidaktik“ können Lehrende auf Bildungspakete zugreifen.

Lehrende können durch die Kooperation mit dem „HochschulDidaktikZentrum der Universitäten des Landes Baden-Württemberg“ (HDZ) unter bestimmten Voraussetzungen an deren Bildungsangeboten teilnehmen. Die Vergabe eines Lehrpreises bietet zusätzlichen Anreiz zur Verbesserung der Lehre. Das nicht- akademische Personal kann an Fort- und Weiterbildungsprogrammen der „Frei- burger Akademie für Universitäre Weiterbildung“ zurückgreifen (vgl. Antrag 2.1.3).

Für die Studiengangskoordination ist das Sekretariat mit einem Stellenumfang von 125 % ausgestattet.

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2.3.2 Sächliche und räumliche Ausstattung

Die förmliche Erklärung der Hochschulleitung über die räumliche, sächliche und apparative Ausstattung liegt in Anlage 09 vor.

Im Antrag unter 2.3 ist die Aufteilung der Räumlichkeiten (Hörsäle, Seminar- räume, Labore, studentische Arbeitsplätze) angezeigt.

Den Studierenden steht die Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Verfügung. Insgesamt beläuft sich der Gesamtbestand auf 310.323 Medi- en. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 407.535 Euro investiert. Die Bibliothek umfasst 252.494 Bücher und Zeitschriften, 21.005 elektronische Zeitschrif- ten, 804 Datenbanken, 16.083 Audiovisuelle Medien und 19.982 E-Books.

Die Bibliothek ist montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags und sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Laut Hochschule haben die Studierenden Online-Zugriff auf die gängigen nationalen und internationalen Fachzeitschriften sowie auf die nationalen und internationalen Datenbanken PSYNDEX, PsycINFO und PsycARTICLES (vgl. Antrag 2.3.2.2).

Das EDV gestützte Arbeiten wird durch frei zugängliche Medienräume mit mehr als 150 Rechnern gesichert. W-LAN ist auf dem gesamten Campus vor- handen. Zudem stehen Audio- und Videoschnittplätze zur freien Verfügung.

Eine genaue Auflistung der Medien- und EDV-Ausstattung der Pädagogischen Hochschule Freiburg befindet sich im Antrag unter 2.3.3.1

Das „Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie” (ZIK) organi- siert die EDV-Versorgung und die Audio-Visuellen Medien der PH Freiburg. Das Medienkompetenzzentrum berät Lehrende sowie Studierende im Rahmen von EDV-gestützter Lehre und Studium. Ein vom ZIK eingerichteter Servicepoint dient zudem als Informationsstelle über das vorhandene Dienstleistungsange- bot (siehe ebd.). Studierende haben darüber hinaus die Möglichkeit einen per- sönlichen Speicherplatz von 1,5 GB zu nutzen.

Nach Aussagen der Hochschule wurden im Jahr 2016 5.142.362,91 Euro Drittmittel erworben. 1.382.900 Euro waren nach dem Haushaltsplan der Hochschule 2016 für Mittel in Lehre und Forschung vorgesehen. 309.400 Euro standen im abgeschlossenen Haushaltsjahr für Qualitätssicherungsmittel zur Verfügung (vgl. Antrag 2.3.4).

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2.3.3 Qualitätssicherung im Studiengang

Ein Qualitätssicherungskonzept an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, welches die diversen, bereits existierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen zusammenfasst, befindet sich laut Antragstellerin derzeit im Aufbau. Im aktu- ellen Struktur- und Entwicklungsplan von 2016, der von 2017 bis 2021 da- tiert ist, wird das Thema angesprochen (vgl. https://www.ph- freiburg.de/fileadmin/dateien/zentral/rektorat/infos/strategie_2017.pdf). Seit 2012 tauschen sich die verschiedenen Stabstellen, welche von einer externen Evaluationsagentur unterstützt und beraten werden, regelmäßig aus. Im Jahr 2003 hat die Pädagogische Hochschule Freiburg Richtlinien zu Selbstkontrolle in der Wissenschaft verabschiedet. Diese beinhalten u.a. Regeln für die wis- senschaftliche Praxis und den richtigen Umgang mit Fehlverhalten in der Wis- senschaft.

Im Rahmen des vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium geförderten Projekts EvaPort von 2012 bis 2015 wurde das Evaluationswesen an der Pädagogischen Hochschule Freiburg entwickelt. Ziel des Projekts be- stand in der Ausstattung von Evaluationsinstrumenten sowie in der Implemen- tierung von Evaluationsprozessen auf Lehrveranstaltungs- Modul- und Studi- engangsebene. Nach Abschluss der Förderphase wurde EvaPort in den Regelbetrieb übernommen. Seit Ende 2015 ist eine halbe Stelle für die Stab- stelle Qualitätssicherung besetzt. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Qualitätssicherung an der Hochschule, die Lehrveranstaltungsevaluationen sowie die Abstimmung eines Instruments zur Studierendenbefragung gehört zum Arbeitsbereich der Stelle. Ebenso unterstützt die Stabsstelle Qualitätssi- cherung das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bei der Durchführung der Absolvierendenbefragungen an den Pädagogischen Hochschulen im Bun- desland.

Die Hochschule führt Evaluationen von Lehre, Studium und Weiterbildung durch. Dabei wird zwischen Eigen- und Fremdevaluationen unterschieden.

Eigenevaluationen gehen von der Hochschule selbst aus. Fremdevaluationen werden vom Land, dem Rektorat oder externen Institutionen initiiert. Die 2014 verabschiedete Evaluationssatzung (Anlage 07) der Pädagogischen Hochschule Freiburg beschreibt die Rahmenregelungen gemäß den gesetzlichen Regelun- gen für die Durchführung von Evaluationen. An der Hochschule werden Evalu-

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Abs. 5). Auftraggeber der Eigenevaluationen können „das Rektorat, die Fakul- tätsräte, die Dekanate, die Studiendekaninnen und Studiendekane, die Studi- enkommission, die studentischen Vertreter/innen aus den Gremien der Hoch- schule, Teilstudien- und Studiengangsleitungen sowie Modulbeauftragte und der Ausschuss für Lehre und Studium“ (ebd. § 5 Abs. 1) sein. Studierende können bei diesen genannten Stellen Evaluationsanliegen anbringen. Eine Eva- luationskommission ist für die Sicherung der Evaluierungsprozesse zuständig.

Die Studiengangleitung ist dafür verantwortlich, dass die Evaluationen der Studiengänge regelmäßig durchgeführt werden.

Das Evaluationskonzept des vorliegenden Studiengangs fügt sich in das des bisherigen Master-Studiengangs „Bildungspsychologie“ ein. Bei diesem wurden Modulevaluationen, Studiengangsevaluationen, Abschlussbefragungen und Absolvierendenbefragungen durchgeführt. Bei den Evaluationen werden quan- titative und qualitative Methoden angewendet. Die verschiedenen Qualitätssi- cherungsmaßnahmen gehen aus dem Evaluationsbericht des vorherigen Mas- ter-Studiengangs „Bildungspsychologie“ hervor. Besonders hervorzuheben sind nach Aussagen der Antragstellerin die qualitativen Erhebungen, in welchen Studierende während und nach Abschluss ihres Studiums in Einzelinterviews zu Inhalten, Strukturen, Prozessen und Organisationsmodalitäten befragt wur- den. Aus Sicht der Antragstellerin ergeben die Befragungen der Absolvieren- den die aufschlussreichsten Ergebnisse hinsichtlich der Bewertung des Studi- engangs, weshalb diese verstärkt durchgeführt wurden.

Anhand des Evaluationsberichts wird deutlich, dass die Zahl der Studienplatz- bewerbungen seit Implementierung des Studiengangs stetig anstieg. Vermut- lich aufgrund von Mehrfachbewerbungen und des vergleichsweise späten Immatrikulationsverfahrens der Pädagogischen Hochschule Freiburg, waren durchschnittlich jedoch nur ein Drittel der 30 Studienplätze besetzt. Im Evalua- tionsbericht (Anlage 08) unter 1.2.1.2 wird ersichtlich, aus welchen Fachrich- tungen die Bachelor-Bewerbungen kamen und ob diese ihren Abschluss an der Pädagogischen Hochschule Freiburg oder an anderen Hochschulen erworben haben.

Die Hochschule beschreibt die Praxisrelevanz in einem forschungsorientiertem Master-Studiengang als „eine beständige Aufgabe der Studiengangsleitung“

(Antrag 1.6.4, S. 56). Zum einen wird die Praxisrelevanz, mit Bezug auf die im Studiengang gewonnenen Qualifikationen, im Rahmen vom Modul „Berufs-

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praktische Studien“ in den Rückmeldungen der Praxiseinrichtungen sowie der Studierenden stetig überprüft. Laut Hochschule erwerben die Studierenden über die Praktika erweiterte Kenntnisse in Puncto Forschungsmethoden und umfassende Einblicke in die beruflichen und/oder berufsvorbereitenden Anfor- derungen (vgl. Antrag 1.6.4).

Angaben zum Absolvierendenverbleib sind im Evaluationsbericht unter 5.6.1 Kap. 2.4.3 abgebildet. In dem Studiengang wurden bislang (Stand: August 2016) 44 Studierende immatrikuliert. Im Studiengang gab es bislang 18 Ab- solventinnen und Absolventen. Der überwiegende Teil schließt den Studien- gang in Regelstudienzeit ab. Exmatrikulationsgründe und –zahlen sind eben- falls in einer Tabelle abgebildet (vgl. Anlage 08, 1.2.2). Neun Studierende sind aus anderen Gründen als dem Studienabschluss ausgeschieden und 17 befin- den sich noch im Studium.

Die Absolvierendenbefragung bezieht sich auf die Absolvierenden der Kohorten 2012/2013 und 2013/2014 und umschließt 18 Personen. Elf Personen wur- den direkt befragt, zu den verbleibenden sieben wurden Informationen ergänzt, insofern sie der Hochschule bekannt waren (vgl. Anlage 08, 2.4.2 n9). Zu erwähnen ist, dass die avisierten Berufsfelder – insbesondere der Bereich Fort- Aus- und Weiterbildung sowie Forschung – von den Absolvierenden als Tätig- keitsfelder angegeben wurden. Der Bereich Evaluation ist in geringerem Maß vertreten. Eine detaillierte Auswertung der einzelnen Module findet sich im Evaluationsbericht. Anhand der quantitativen Datenerhebung lässt sich festhal- ten, dass die Gesamtbewertung des Studiengangs zwischen „gut“ und „be- friedigend“ ausgefallen ist. Dabei fällt auf, dass die Bewertung bei fortge- schrittener Dauer und von Kohorte zu Kohorte positiver ausfällt. Nach Aussagen der Hochschule wurden die Verbesserungsvorschläge der Studie- renden in der Konzeption des neuen Master-Studiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens“ berücksichtigt (siehe ausführlich ebd., 2.1.5).

Absolvierende beurteilen die studentische Arbeitsbelastung als angemessen (vgl. ebd. 2.4.3.4.3). Nach Aussagen der Hochschule, konstatierten die Stu- dierenden, die dem Studiengang eine zu hohe Arbeitsbelastung zuschrieben, auf Nachfrage, dass die Arbeitsbelastung „40 Wochenstunden über das Se- mester hinweg nicht überschritten […]“ (ebd.).

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chologie des Lernens und Lehrens“ sind im Evaluationsbericht unter Punkt 3 zusammengefasst.

Informationen zum Studiengang und Studienverlauf finden sich in Informa- tionsflyern und Plakaten sowie auf der Website unter http://psyll.ph- freiburg.de. Die Website enthält Informationen zu Struktur, Studieninhalten, Lehrenden und beruflichen Perspektiven. Es ist geplant, die Studien- und Prü- fungsordnung, inklusive Informationen bezüglich des Nachteilsausgleichs, das Modulhandbuch, die Zulassungssatzung und das Vorlesungsverzeichnis auf der Website zu verlinken. Des Weiteren betreibt die Hochschule diverse Maßnah- men zur Bewerbung des Studiengangs außerhalb der Hochschule (siehe aus- führlich Antrag 1.6.7).

Hinsichtlich fachlicher Fragen zum Studiengangskonzept, Studienverlauf und Berufseinstiegschancen können die Studierenden sich an die Studiengangslei- tung wenden. Die Studiengangsleitung informiert alle Studienanfängerinnen und -anfänger in der Woche vor Vorlesungsbeginn in einer speziellen Veran- staltung zu allen organisatorischen Fragen zum Studienverlauf und zur inhaltli- chen Ausrichtung des Studiums. Die Lehrenden nutzen für die Kommunikation mit den Studierenden auch die Lernplattform ILIAS. Für Modulfragen sind die Modulverantwortlichen zuständig. Das Studiensekretariat und allgemeine Stu- dienberatung steht den Studierenden für allgemeine formale Fragen zur Verfü- gung (vgl. Antrag 1.6.8).

Die Pädagogische Hochschule verfügt über einen Gleichstellungsplan. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für das wissenschaftliche Personal und die Studierenden. Sie unterstützt die Hochschule bei der Umset- zung des Gleichstellungsplans und arbeitet mit der „Stabsstelle Gleichstellung, akademische Personalentwicklung und Familienförderung“. Die Stabsstelle unterstützt die Hochschulleitung und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Förderung der Chancengleichheit an der Hochschule. Im aktuellen Gleichstel- lungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 bekennt sich die Hochschule „zum Leitprinzip des Gender-Mainstreaming und verpflichtet sich, bei der Wahrneh- mung aller Aufgaben die Herstellung gleicher Chancen für Frauen und Männer in Wissenschaft und Studium zu fördern, diese als durchgängiges Prinzip zu berücksichtigen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“

(vgl. ausführlich Antrag 1.6.9).

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An der Hochschule gibt es eine Senatsbeauftrage für Studierende mit Behinde- rungen und chronischen Krankheiten und eine Schwerbehindertenvertreterin (für alle Bediensteten). Während der Bewerbungsphase werden allen Studien- interessierten Informationen zu Härtefallregelungen zur Verfügung gestellt (vgl.

Antrag 1.6.10).

2.4 Institutioneller Kontext

Die 1962 aus einer konfessionellen Einrichtung gegründete Pädagogische Hochschule (PH) Freiburg ist mit ca. 352 hauptamtlich Lehrenden, 141 Lehr- beauftragten und etwa 4.661 Studierenden die größte der sechs Pädagogi- schen Hochschulen Baden-Württembergs. Sie besitzt seit 1977 ein eigenes Promotions- und seit 1995 ein Habilitationsrecht und versteht sich als bil- dungswissenschaftliche Hochschule mit den drei Profilbereichen Europa/ Inter- nationalisierung, Medien und Gender. Die Pädagogischen Hochschulen als eigenständiger Hochschultyp sind in Deutschland lediglich in Baden- Württemberg erhalten geblieben.

Die Pädagogische Hochschule gliedert sich in drei Fakultäten: die Fakultät für Bildungswissenschaften, die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften und die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Technik. Als weitere Einrichtungen können exemplarisch das Zentrum für Weiterbildung und Hoch- schuldidaktik, das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie sowie das Akademische Auslandsamt genannt werden (vgl. ausführlich Antrag 3.1.1.3).

Die Pädagogische Hochschule Freiburg bietet derzeit folgende Studiengänge im Bereich des Lehramtes an:

- Lehramt bzw. Europalehramt für Werkreal-, Haupt- und Realschulen, zu- künftig: Bachelor- und Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe 1 (BA seit WS 2015/16)

- Lehramt bzw. Europalehramt für Grundschulen, zukünftig: Bachelor- und Masterstudiengang Lehramt Primarstufe (BA seit WS 2015/16)

- Ein Integrierter Studiengang in Kooperation mit der Université de Haute- Alsace, Mulhouse

Abgesehen von der Lehrerbildung bietet die Hochschule auch folgende Ba-

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- In Kooperation mit der Hochschule Offenburg (HSO): Bachelor-/Master- studiengänge in den fünf Fachrichtungen Elektrotechnik/Informations- technik; Mechatronik; Medientechnik/Wirtschaft; Informatik/Wirtschaft;

Elektrische Energietechnik/Physik (B.Eng. bzw. B.Sc. und M.Sc., konseku- tiv),

- Erziehungswissenschaft (B.A. und M.A., konsekutiv), - Gesundheitspädagogik (B.Sc. und M.Sc., konsekutiv), - DaZ/DaF (B.A. und M.A., konsekutiv),

- Kindheitspädagogik (B.A.)

- Bildungspsychologie (M.A., ab Wintersemester 2017/2018 unter dem Titel

„Psychologie des Lernens und Lehrens“, konsekutiv)

- Unterrichts- und Schulentwicklung (M.A., weiterbildend und berufsbeglei- tend).

Mittlerweile studiert mehr als ein Drittel der Studierenden der Pädagogischen Hochschule Freiburg in Studiengängen außerhalb des Lehramtes. Darüber hinaus verfügt die Pädagogische Hochschule Freiburg noch über verschiedene Kontaktstudienangebote (Abschluss Hochschulzertifikat) und das Seniorenstu- dium (aktuell mit ca. 500 Studierenden).

Der Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Lehrens“ wird an der Fakultät für Bildungswissenschaften studiert werden. Die Fakultät umfasst das Institut für Erziehungswissenschaft, das Institut für Medien und Bildung, das Institut für Psychologie und das Institut für Soziologie. Das Institut für Medien und Bildung wird zum 30.09.2017 aufgelöst und durch die Abteilung „Lernen mit Medien“ am Institut für Psychologie ersetzt.

An der Fakultät für Bildungswissenschaften studieren 990 Studierende in folgenden Studiengängen:

- Erziehungswissenschaft (B.A. und M.A., konsekutiv), - Frühe Bildung (B.A. läuft aus)

- Kindheitspädagogik (B.A.)

- Medien in der Bildung (M.A. in Kooperation mit der Hochschule Offenburg, läuft aus)

- Bildungspsychologie (M.A., wird in „Psychologie des Lernens und Lehrens“

umbenannt)

- Unterrichts- und Schulentwicklung (M.A.)

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Die Fakultät für Bildungswissenschaften ist außerdem für die Gestaltung der bildungswissenschaftlichen Anteile aller Lehramtsstudiengänge verantwortlich.

Zusätzlich kann seit dem Wintersemester 2015/2016 ein Hochschulzertifikat

„Pädagogischer Umgang mit Heterogenität in Schule und Unterricht“ erworben werden.

Die Forschungsaktivitäten der Institute und Abteilungen der Hochschule sind in dem Forschungsbericht von 2012 detailliert abgebildet. Aktuelle Entwicklun- gen an der Fakultät für Bildungswissenschaften zeichnen sich in einer Neupro- filierung der Bildungswissenschaften durch neuberufene Professuren in der Erziehungswissenschaft und Soziologie, der Entwicklung neuer Studiengänge und der Schaffung neuer Forschungsstrukturen, die eine engere Vernetzung und Bündelung vorhandener Ressourcen in den Bildungswissenschaften zum Ziel hat, ab (vgl. ausführlich Antrag 3.2.1).

Der vorliegende Studiengang wird hinsichtlich der Lehrangebote vom Institut für Psychologie angeboten

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3 Gutachten 3.1 Vorbemerkung

Die Vor-Ort-Begutachtung des von der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Akkreditierung eingereichten konsekutiven Master-Studiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens“ (Vollzeitstudium) fand am 14.07.2017 an der Päda- gogischen Hochschule Freiburg statt.

Die Akkreditierungskommission hat folgende Gutachterin und Gutachter beru- fen:

als Vertreter der Hochschulen:

Herr Prof. Dr. Roland Brünken, Universität des Saarlandes Herr Dr. Felix Kapp, Technische Universität Dresden als Vertreterin der Berufspraxis:

Frau Renate Wittmann, Haufe Akademie GmbH & Co. KG, Freiburg als Vertreter der Studierenden:

Herr Markus Stracke, Philipps-Universität Marburg

Gemäß den vom Akkreditierungsrat beschlossenen „Regeln für die Akkreditie- rung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013; Drs. AR 20/2013) besteht die Aufgabe der Gutachterinnen und Gutachter im Akkredi- tierungsprozess in der Beurteilung des Studiengangkonzeptes und der Plausibi- lität der vorgesehenen Umsetzung. Insbesondere geht es dabei um die Qualifi- kationsziele des Studiengangs, die konzeptionelle Einordnung des Studien- gangs in das Studiensystem, das Studiengangskonzept, die Studierbarkeit, das Prüfungssystem, studiengangbezogene Kooperationen, die (personelle, sächli- che und räumliche) Ausstattung, Transparenz und Dokumentation, die Umset- zung von Ergebnissen der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Weiterent- wicklung des Studienganges (insbesondere sind Evaluationsergebnisse und Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs vorzulegen und im Rahmen der Weiterentwicklung des Studienganges zu berücksichtigen und zu dokumentieren) sowie die Um- setzung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit. Bei Studien- gängen mit besonderem Profilanspruch sind zudem die damit verbundenen Kriterien und Anforderungen zu berücksichtigen und zu überprüfen.

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Der Vor-Ort-Bericht der Gutachtenden gliedert sich nach den vom Akkreditie- rungsrat vorgegebenen „Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen“

gemäß den „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013; Drs. AR 20/2013) und wird nach der Beschlussfas- sung durch die Akkreditierungskommission als Teil des Bewertungsberichts veröffentlicht.

3.2 Eckdaten zum Studiengang

Der von der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Fakultät für Bildungswissen- schaften, angebotene Studiengang „Psychologie des Lernens und Lehrens“ ist ein konsekutiver Master-Studiengang, in dem insgesamt 120 Credit Points (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben werden. Ein CP entspricht einem Workload von 30 Stunden. Das Studium ist als ein vier Semester Regelstudienzeit umfassendes Vollzeitstudium konzipiert. Der ge- samte Workload beträgt 3.600 Stunden. Er gliedert sich in 615,75 Stunden Präsenzstudium und 2.984,25 Stunden Selbststudium. Der Selbstlernzeit zu- geordnet ist ein Praktikum im Bereich Forschung oder Aus-, Fort und Weiter- bildung, das 600 Stunden umfasst. Der Studiengang ist in neun Module ge- gliedert, die alle erfolgreich absolviert werden müssen. Das Studium wird mit dem Hochschulgrad „Master of Science“ (M.Sc.) abgeschlossen. Zulassungs- voraussetzung für den Studiengang ist in der Regel ein erster berufsqualifizie- render Hochschulabschluss in Psychologie. Absolvierende aus Fächern mit einem bildungswissenschaftlichen Hintergrund sowie dem Lehramt können ebenfalls zugelassen werden, insofern sie den Nachweis von 12 ECTS-Punkten in Psychologie sowie 12 ECTS-Punkten in empirischen Forschungsmethoden nachweisen können. Zudem müssen Studienbewerbende ein Motivations- schreiben von 3.000 Zeichen anfertigen, welches Auskunft über avisierte Berufsziele und den Anschluss des Master-Studiengangs an das vorangegan- gene Studium gibt. Dem Studiengang stehen insgesamt 20 Studienplätze pro Jahr zur Verfügung. Die Zulassung erfolgt jeweils zum Wintersemester. Die erstmalige Immatrikulation von Studierenden erfolgt zum Wintersemester 2017/2018.

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3.3 Vor-Ort-Bericht der Gruppe der Gutachtenden

Die Gruppe der Gutachtenden traf sich am 13.07.2017 zu einer Vorbespre- chung. Dabei wurden die zuvor versandten Unterlagen und die sich daraus ergebenden Fragen diskutiert. Des Weiteren wurde die am folgenden Tag stattfindende Vor-Ort-Begutachtung an der Hochschule strukturiert.

Die Vor-Ort-Begutachtung am 14.07.2017 wurde nach dem vorgegebenen Zeitplan durchgeführt. Die Gruppe der Gutachtenden wurde von Mitarbeiten- den der AHPGS begleitet.

Die Gutachtenden führten Gespräche mit der Hochschulleitung, mit Vertrete- rinnen und Vertretern der Fakultät, den Programmverantwortlichen und Leh- renden sowie mit einer Gruppe von Studierenden. Nach den Gesprächen fand eine Besichtigung der Räumlichkeiten (Computerraum, Seminarraum, Biblio- thek, Institut für Psychologie sowie Campus) der Pädagogischen Hochschule Freiburg statt, um die für die Durchführung des Studienprogramms notwendi- ge Ausstattung zu prüfen. Dabei wurde deutlich, dass die räumlichen und sächlichen Bedingungen für die Realisierung der Studienangebote ausreichend sind.

Im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung wurden den Gutachtenden die folgen- den weiteren Unterlagen zur Einsichtnahme gestellt:

- Sieben Abschlussarbeiten, - Acht Forschungspublikationen,

- Jahresbericht des Rektorats 2015/2016, - Studieninformationsflyer.

3.3.1 Qualifikationsziele

Der hier zu akkreditierende konsekutive Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Lehrens“ wurde bislang unter der Bezeichnung „Bildungspsycho- logie“ geführt. Der vorliegende Studiengang schließt konzeptuell an den alten Studiengang an. Die neue Bezeichnung des Master-Studiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens“ soll den Gegenstand des Studiengangs deutlicher herausstellen und die stärker psychologische Ausrichtung betonen. Des Weite- ren erläutert die Hochschule, dass mit der neuen Konzeption eine klare Fokus- sierung auf das Erwachsenenalter intendiert ist und der Einbezug der neuen Medien eine größere Rolle spielen soll.

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Nach Aussagen der Hochschule hat der Studiengang für die Pädagogische Hochschule einen hohen Stellenwert. Durch die psychologische Ausrichtung bildet der Studiengang eine Ergänzung zu dem von der Pädagogischen Hoch- schule Freiburg angebotenen Master-Studiengang „Erziehungswissenschaft“

mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung, welcher pädagogisch ausgerichtet ist. Aus Sicht der Gutachtenden ergänzt die ausdrücklich psychologische Aus- richtung des Studiengangs das bildungswissenschaftliche Profil und korres- pondiert mit Forschungsschwerpunkten der Hochschule bzw. des Instituts für Psychologie.

Übergeordnetes Qualifikationsziel im Studiengang ist die Begleitung und Initiie- rung von Lehr-Lernprozessen auf der Grundlage kognitions- und motivations- psychologischer Kompetenzen. Ferner erwerben Studierende vertiefende Kom- petenzen in empirischen Forschungsmethoden, um Lehr-Lernarrangements auszuwerten und eigene Forschungsarbeiten durchzuführen. Die Kompetenz- vermittlung hinsichtlich neuer Medien im Lehr- Lernkontext ist darüber hinaus ein weiteres Qualifikationsziel des Studiengangs. Dabei hebt die Hochschule hervor, dass die Medienkompetenz keine explizite Spezialisierung im Studium, sondern eine die Module begleitende Qualifikation darstellt. Durch das for- schungsstarke psychologische Institut und die enge Anbindung der Studieren- den an die Forschungsprojekte der Lehrenden ist den Gutachtenden insbeson- dere die Forschungsorientierung (mit anwendungsbezogenen Anteilen) des Studiengangs überzeugend vermittelt worden. Dementsprechend sehen die Gutachtenden die wissenschaftliche Befähigung im Studiengang als erfüllt an.

Da es sich hier um eine Erstakkreditierung handelt, liegen bislang zwar für diesen Studiengang keine Daten bzgl. des Absolventinnen und Absolventen- verbleibs vor, dieser ist jedoch für die Absolventinnen und Absolventen des Vorgängerstudiengangs „Bildungspsychologie“ im vorgelegten Evaluationsbe- richt ausführlich dokumentiert. Absolvierende des Master-Studiengangs „Bil- dungspsychologie“ sind vornehmlich in die Bereiche Fort- und Weiterbildung, Forschung und Qualitätssicherung eingemündet. Nach Aussagen der Hoch- schule sind dies auch weiterhin die Tätigkeitsfelder für die die Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs „Psychologie des Lernens und Lehrens“ qualifiziert werden. Aus Sicht der Gutachtenden vermittelt der Studi- engang Qualifikation, die für eine Erwerbstätigkeit in diesen Bereichen not-

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Hinsichtlich der Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement verweist die Hochschule nachvollziehbar auf das prinzipielle Qualifikationsziel des Studien- gangs, Lernende zu fördern. Die Persönlichkeitsentwicklung wird nach Ein- schätzung der Gutachtenden durch das didaktische Prinzip der „Selbstanwen- dung“, welches Studierende mit einer reflektierend-kritischen Haltung ausstattet, befördert.

Die zu Einsicht ausgelegten Master-Arbeiten umfassen nach Einschätzung der Gutachtenden ein breites Spektrum an Themen und belegen das Master- Niveau.

Nach Auffassung der Gutachtenden sind die Anforderungen des Kriteriums erfüllt.

3.3.2 Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem Der Master-Studiengang „Psychologie des Lernens und Lehrens“ wird als Voll- zeitstudium angeboten und ist vollständig modularisiert. Der Studiengang wird in vier Semestern Regelstudienzeit angeboten und umfasst 120 ECTS-Punkte.

Die Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) ist gegeben.

Der Studiengang ist in neun Module gegliedert, die alle erfolgreich absolviert werden müssen. Alle Module werden innerhalb eines Semesters abgeschlos- sen. Die Module sind kompetenzorientiert aufgebaut und beschrieben. Dabei sind die Anforderungen des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulab- schlüsse vom 16.02.2017 erfüllt.

Im vorliegenden Studiengangskonzept wird der Abschlussgrad „Master of Science“ vergeben. Der Wechsel des Abschlussgrades von „Master of Arts“

zu „Master of Science“ wurde schon in dem vorangegangenen Master- Studiengang „Bildungspsychologie“ durchgeführt. Die Hochschule begründet den Wechsel des Abschlussgrades mit der psychologischen Ausrichtung des Studiengangs. Aus Sicht der Gutachtenden sind die psychologischen Anteile im Studiengang in einem ausreichenden Maß vorhanden, sodass der Ab- schlussgrad „Master of Science“ angemessen ist.

Die Gutachtenden halten fest, dass der Studiengang den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 10.10.2003 in der aktuell gültigen Fassung, den landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengänge, sowie der verbindlichen Auslegung und Zusammen-

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fassung der vorgenannten Dokumente durch den Akkreditierungsrat ent- spricht.

Nach Auffassung der Gutachtenden sind die Anforderungen des Kriteriums erfüllt.

3.3.3 Studiengangskonzept

Der Master-Studiengang wird in Vollzeit angeboten und umfasst vier Studien- bereiche: Forschungsmethodische Aspekte der Psychologie des Lernens und Lehrens, kognitive, motivationale und instruktionale Aspekte des Lernens und Lehrens, berufsfeldbezogene Praxis des Lernens und Lehrens sowie die Ab- schlussprüfung. Jeder Studienbereich umfasst 30 CP.

Der Studiengang ist nach Einschätzung der Gutachtenden dabei in drei Teile gegliedert. Die ersten beiden Semester dienen der Theorievermittlung, die Semester drei und vier sind primär für die Praxisphase und Erstellung der Mas- ter-Thesis vorgesehen und bewirken eine größere Individualisierung des Studi- engangs. Es sind keine Wahlmodule vorgesehen. Die Hochschule erläutert jedoch, dass Binnendifferenzierungen innerhalb der Module möglich sind und Forschungsprojekte individuell gewählt werden können, um den Studierenden eigene Profilbildungen zu ermöglichen.

Das dritte Semester ist für die Theorie-Praxisverschränkung vorgesehen. Stu- dierende suchen sich, ggf. mit Unterstützung der Hochschule, projektbezogene Praktikumsplätze in Einrichtungen der freien Wirtschaft und in Forschungsein- richtungen. Dem Praktikum geht ein Modul im Umfang von sechs ECTS- Punkten voraus, um die Studierenden auf Organisationsstrukturen vorzuberei- ten. Das Praktikum umfasst 600 Stunden und 20 ECTS-Punkte und wird von einer Lehrveranstaltung im Umfang von vier ECTS-Punkten begleitet. In Bezug auf das Praktikum heben die Gutachtenden positiv hervor, dass 25 % der Arbeitszeit im Praktikum für ein eigenständiges Forschungsvorhaben der Stu- dierenden vorgesehen ist. Diese Regelung ist im Praktikumsvertrag verankert.

Damit entspricht der Studiengang nach Meinung der Gutachtenden dem Profil

„forschungsorientiert mit anwendungsbezogenen Anteilen“.

Die Gutachtenden kommen dementsprechend zu der Auffassung, dass das Studiengangkonzept die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem

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auf formulierte Qualifikationsziele aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Betreuung und Beratungssystem sind aus Sicht der Gutach- tenden in einem adäquaten Umfang vorhanden. Die Studienorganisation ge- währleistet nach Meinung der Gutachtenden die Umsetzung des Studiengang- konzeptes.

Den Studiengang studieren Absolventen und Absolventinnen aus Fachrichtun- gen mit einem bildungswissenschaftlichen Hintergrund, der Psychologie sowie aus den Lehramtsstudiengängen. Der unterschiedlichen Vorbildung der Studie- renden wird anhand einer Blockveranstaltung im ersten Semester entgegen- gewirkt. In dieser mehrtägigen Blockphase werden insbesondere quantitative und qualitative Forschungskompetenzen vermittelt. Aus Sicht der Gutachten- den spricht nichts gegen eine unterschiedliche Vorbildung - diese kann sogar bereichernd sein. Die Blockveranstaltung hat das Ziel alle Studierenden trotz unterschiedlicher Voraussetzungen auf ein adäquates Anfangsniveau zu brin- gen. Darüber hinaus ist für die Zulassung zum Studium der Nachweis von empirischen Forschungsmethoden sowie in Psychologie in einem Umfang von jeweils 12 ECTS-Punkten vorzuweisen. Im Gespräch mit den Studierenden erläutern diese, dass der Workload für die Erlangung dieser 12 ECTS-Punkte im Vorfeld zum Studium hoch ist, wenn diese zusätzlich erworben werden müssen. Des Weiteren merken die Studierenden an, dass zu Beginn des Studi- ums Grundlagen in den Forschungsmethoden vermittelt werden und sich daher die Inhalte der Blockveranstaltung sowie der zuvor zu erbringenden Leistungen im Umfang von 12 ECTS-Punkten im Studium wiederholen. Um Redundanzen zu vermeiden, empfehlen die Gutachtenden daher, den Umgang mit der Hete- rogenität in der Studieneingangsphase individueller von den bereits vorhande- nen Kenntnissen der Studierenden abhängig zu machen. Darüber hinaus emp- fehlen die Gutachtenden, anhand von Evaluationen, den Umgang mit der Angleichung des Wissensstandes in der Studieneingangsphase zu beobachten und ggf. anzupassen.

Für den Studiengang sind die Zugangsvoraussetzungen definiert und in der Zulassungssatzung vom 15.05.2017 veröffentlicht. Das Auswahlverfahren ist in der Satzung beschrieben. Die Gutachtenden erachten die Zugangsvoraus- setzungen sowie das Auswahlverfahren als adäquat. Für das Aufnahmeverfah- ren sind Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung getroffen (Härtefallregelungen).

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Regelungen zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten sind in § 27 der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) und in den studiengangspezifischen Bestimmungen in § 115 geregelt. Gemäß den studi- engangspezifischen Bestimmungen ist für definierte berufliche Kenntnisse (mindestens drei Jahre umfassende berufliche Tätigkeit im Bereich des Lehrens bzw. Unterrichtens, in der Aus-, Fort-, und Weiterbildung, in der Gestaltung von Lernumgebungen oder in der Diagnostik) eine Anrechnung definierter Mo- dule im Umfang von bis zu 14 CP grundsätzlich möglich. Über die Anrechnung entscheidet das Prüfungsamt.

Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon-Konvention werden von der Hochschule in der derzeit vorliegen- den Studien- und Prüfungsordnung nicht erfüllt. § 26 Abs. 6 StuPO sieht mo- mentan eine Einschränkung in der Anerkennung von Prüfungsleistungen jen- seits des wesentlichen Unterschieds vor.

Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung werden getroffen.

Nach Auffassung der Gutachtenden sind die Anforderungen des Kriteriums teilweise erfüllt. Die Anrechnung von an anderen Hochschulen erworbenen Studienleistungen ist entsprechend der Lissabon-Konvention in der Prüfungs- ordnung zu regeln.

3.3.4 Studierbarkeit

Der Studiengang wird in einer Regelstudienzeit von vier Semestern Vollzeit angeboten.

Die Studierbarkeit erscheint unter Berücksichtigung der erwarteten Eingangs- qualifikationen als gegeben.

Der Studiengang wird von Studierenden unterschiedlicher Vorbildung studiert, was zu einer gewissen Heterogenität im Studiengang hinsichtlich der vorhan- denen Qualifikationsstufen führt. Wie in Kriterium 3 erläutert, begegnet die Hochschule dieser Herausforderung mit dem Nachweis von insgesamt 24 ECTS-Punkten in Psychologie und empirischen Forschungsmethoden sowie einer Blockveranstaltung am Anfang des ersten Semesters. Nach Ansicht der Gutachtenden wird durch diese Maßnahmen eine adäquate Studierbarkeit des

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Die Betreuung der Studierenden sowie die fachliche und überfachliche Studi- enberatung durch die Lehrenden (Professoren/-innen, wissenschaftliche Mitar- beiter/-innen) und hochschulischen Einrichtungen (Prüfungsamt, Akademisches Auslandsamt etc.) sind aus Sicht der Gutachtenden gegeben. Die anwesenden Studierenden bestätigen die Studierbarkeit des Studiengangs und heben die Betreuung durch die Verantwortlichen des Studiengangs positiv hervor.

Der Studiengang ist aus Sicht der Gutachtenden anspruchsvoll konzipiert. Die sorgfältige Auswahl der Studierenden, die Maßnahmen zur Homogenisierung des Wissenstands zu Beginn des Studiums sowie die enge Betreuung durch die Lehrenden bewirken ein konstruktives und wissenschaftlich anspruchsvol- les Klima, welches von den Studierenden und den Evaluationsergebnissen bestätigt wird. Die studentische Arbeitsbelastung wird somit von den Gutach- tenden als angemessen befunden.

Die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit werden nach Einschätzung der Gutachtenden berücksichtigt. Insgesamt er- scheint die Studierbarkeit des Studiengangs nach Einschätzung der Gutach- tenden gegeben.

Nach Auffassung der Gutachtenden sind die Anforderungen des Kriteriums erfüllt.

3.3.5 Prüfungssystem

Jedes der im Studiengang angebotenen Module schließt mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Sie sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert. In §§ 11-15 der Prüfungsordnung sind die möglichen Arten von studienbegleitenden Prüfungsleistungen definiert (münd- liche Modulprüfungsleistungen, schriftliche Modulprüfungsleistungen, andere Formen von Modulprüfungsleistungen und Studienleistungen und studienbe- gleitende Modulprüfungsleistungen unter Einsatz der Neuen Medien).

Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbe- gleitenden Leistungsnachweisen ist sichergestellt und in § 16 Absätze 6 und 7, § 21 Absätze 1 und 4 sowie § 32 Absätze 5 bis 8 verankert. Die Prüfungs- ordnung wurde einer Rechtsprüfung unterzogen.

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Nach Auffassung der Gutachtenden sind die Anforderungen des Kriteriums erfüllt.

3.3.6 Studiengangbezogene Kooperationen

Der Studiengang wird in der alleinigen Verantwortung der PH Freiburg durch- geführt.

Für die im dritten Semester vorgesehenen „Berufspraktischen Studien“ stehen Projekte der Hochschule bzw. der Hochschullehrer zur Verfügung. Bei externen Projekten wird die qualitative Betreuung durch die Einrichtung / den Projekt- partner überprüft.

Nach Auffassung der Gutachtenden sind die Anforderungen des Kriteriums erfüllt.

3.3.7 Ausstattung

Die Hochschule hat eine förmliche Erklärung zur Sicherung der räumlichen, sächlichen und apparativen Ausstattung für den Studiengang eingereicht.

Für den Studiengang und die Studierenden stehen an der Pädagogischen Hochschule Freiburg ausreichend, medial gut ausgestattete Räume zur Verfü- gung. Die Bibliothek ist auf den Studiengang bezogen gut ausgestattet. Zudem können die Studierenden auf den Buchbestand der Universitätsbibliothek so- wie anderer Hochschulen in Freiburg zurückgreifen. Der Zugang zu relevanten Datenbanken ist sichergestellt. Bei einem Rundgang um den Campus konnten die Gutachtenden sich von der angemessenen Ausstattung der Räumlichkeiten überzeugen.

Die Durchführung des Studiengangs ist aus Sicht der Gutachtenden hinsicht- lich der qualitativen und quantitativen sächlichen, räumlichen und auch media- len Ausstattung gewährleistet.

Am Master-Studiengang sind hauptsächlich Lehrende aus dem Institut für Psychologie beteiligt. Insgesamt sind sieben hauptamtlich Lehrende in die Lehre eingebunden, davon vier Professuren. Bei Vollauslastung beläuft sich die professorale Lehre auf 45 % und die hauptamtliche Lehre auf 95 %.

Abschließend wird festgehalten, dass die adäquate Durchführung des Studien-

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