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Mietwertübersicht für freifinanzierte Wohnungen Stand 01.01.2016

8. FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHE DATEN

8.5 Mieten

8.5.2 Mietwertübersicht für freifinanzierte Wohnungen Stand 01.01.2016

Stadt Mietwerte in €/m² Wohnfläche

in den Zentralorten (Kernstädte - mittlere Wohnlage) Baujahr bzw. Jahr der Totalsanierung

1959 bis 1960

Die vorstehende Mietwertübersicht wurde auf Grundlage der bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Höxter geführten Mietdatei er-stellt. Die Mietwertübersicht stellt eine Orientierungshilfe dar. Sie ist unverbind-lich, aus ihr können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Nettokaltmiete

Die in der Tabelle angegebenen monatlichen Mietwerte sind Grundmieten (Nettokalt-mieten) ohne Nebenkosten bzw. Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskosten-verordnung - BetrKV.

Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören:

Grundsteuer

Kosten der Wasserversorgung

Kosten der Entwässerung

Kosten des Betriebs der Heizungsanlage

Kosten des Betriebs der Warmwasserversorgungsanlage

Kosten des Betriebs des Personenaufzugs

Kosten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr

Kosten der Hausreinigung

Kosten der Gartenpflege

Kosten der Beleuchtung

Kosten der Schornsteinreinigung

Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Kosten für den Hauswart

Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage/des Breitbandkabels

Sonstige Betriebskosten

Wohnfläche

Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterfläche der im eigentli-chen Sinne zum Wohnen bestimmten Räume, also ohne Zusatzräume wie Keller, Bo-den, Waschküche oder Garage. Für die Wohnflächenberechnung ist die Wohnflächen-verordnung – WoFlV anzuwenden. Die Mietwertübersicht unterstellt abgeschlossene Wohnungen.

Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen

Die Beschaffenheit eines Mietwohnhauses bzw. einer Wohnung wird in der Mietwert-übersicht durch das Baujahr bzw. das Jahr der Bezugsfertigkeit ausgedrückt. Die Be-schaffenheit einer Wohnung wird wesentlich durch den Baustil der entsprechenden Bauepoche geprägt. Bei totalsanierten Mietshäusern ist für die Baujahresbestimmung das Jahr der Totalsanierung anzusetzen. Bei teilmodernisierten Gebäuden kann mit Hil-fe der nachfolgenden Tabellen zunächst der Modernisierungsgrad und anschließend das fiktive Baujahr bestimmt werden:

Modernisierungselemente max.

Punkte Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung 4

Modernisierung der Fenster und Außentüren 2

Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2

Modernisierung der Heizungsanlage 2

Wärmedämmung der Außenwände 4

Modernisierung von Bädern 2

Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen 2

Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung 2

Tabelle 8.5.2 - 2

Aus der Summe der Punkte ergibt sich der Modernisierungsgrad. Liegen die Maßnah-men weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellen-wert anzusetzen ist. Sofern nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen An-sprüchen genügen, sind entsprechende Punkte zu vergeben.

1 Punkt = nicht modernisiert, Renovierungsmaßnahmen aber regelmäßig durchgeführt 4 Punkte = kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung

8 Punkte = mittlerer Modernisierungsgrad 13 Punkte = überwiegend modernisiert

≥ 18 Punkte = umfassend modernisiert

Je nach erreichter Punktzahl ergibt sich dann das fiktive Baujahr zu:

tatsächliches

Berücksichtigung der Wohnungsgröße

Die Mietangaben beziehen sich auf Wohnungen mit einer Wohnfläche (WFL) von 70 m². Die Quadratmeter-Miete einer Wohnung fällt in der Regel mit steigender Wohn-fläche bzw. steigt mit abnehmender WohnWohn-fläche. Auf Grundlage der registrierten Mie-ten wurden die folgenden UmrechnungskoeffizienMie-ten (UK) für WohnraummieMie-ten bei unterschiedlichen Wohnflächen ermittelt:

WFL UK WFL UK WFL UK

25 1,077 65 1,009 105 0,942 30 1,068 70 1,000 110 0,933 35 1,060 75 0,992 115 0,925 40 1,051 80 0,984 120 0,917 45 1,043 85 0,975 125 0,908 50 1,034 90 0,967 130 0,900 55 1,026 95 0,958

60 1,017 100 0,950 Tabelle 8.5.2 - 4

Innerhalb der vorstehenden Tabelle kann interpoliert werden.

Mietwerteinfluss der Lage in der Kernstadt

Eine Untersuchung der in der Mietdatei geführten Vergleichsmieten ergab, dass wesent-liche Mietpreisunterschiede allein aufgrund der Lage in der Kernstadt nicht abgeleitet werden können. In den Kleinstädten des Kreises Höxter können daher plausible Miet-preiszonen innerhalb der Kernstädte nicht gebildet werden. Lagebedingte Mietpreisun-terschiede ergeben sich im Einzelfall nur durch Besonderheiten der unmittelbaren Nachbarschaft. Auch die Lage im direkten Zentrum wird in aller Regel unterschiedlich beurteilt. Einige Mieter legen hohen Wert auf kurze Wege zu den Geschäften, andere Mieter bevorzugen hingegen die ruhige Lage in den Wohngebieten am Stadtrand.

Zwischen der Lage in einer Kernstadt und der Lage in einem Stadtteil sind jedoch Miet-preisunterschiede vorhanden.

Berücksichtigung der Lage in einem Stadtteil

Die in der Mietwerttabelle angegebenen Mieten beziehen sich auf die Kernstädte. In den Stadtteilen (Dörfer) der jeweiligen Städte sind Mietabschläge in Höhe bis ca. 20 % an-gemessen. Da die Lagequalität ein entscheidendes Kriterium für die Höhe der Miete und auch für die Höhe des Wohnbaulandrichtwertes ist, können die unter Nr. 7.5.1 aufgelis-teten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland der mittleren Lage für die Orientie-rung innerhalb der genannten Bandbreite herangezogen werden. Mit Hilfe einer aus

"Wohnbaulandrichtwert Stadtteil / Wohnbaulandrichtwert Kernstadt" ermittelten Rela-tionszahl kann der für den jeweiligen Stadtteil zu berücksichtigende Mietabschlag mit Hilfe der folgenden Regressionsgleichung ermittelt werden:

y = Mietabschlag in %

x = relativer Wohnbaulandrichtwert der mittleren Lage des Stadtteils (BRW-S) im Vergleich zum Wohnbaulandrichtwert der mittleren Lage in der Kernstadt (BRW-K):

Garagen- oder Stellplatzmieten

Garagen- oder Stellplatzmieten sind in der Mietwertübersicht nicht enthalten. Im Regel-fall betragen die monatlichen Mieten:

Art von bis Stadt Steinheim. Die Wohnung befindet sich in einem 1960 bezugsfertig gewordenen Mehrfamilienhaus. Zum Mietumfang gehört eine Garage. Auf Grund der durchgeführ-ten Maßnahmen ergeben sich 8 Modernisierungspunkte (Tabelle 8.5.2-2).

1. Schritt: Aus dem tatsächlichen Baujahr (1960) und dem Modernisierungsgrad mit 8 Punkten (Tabelle 8.5.2-2) ergibt sich das fiktive Baujahr zu 1977 (Tabelle 8.5.2-3).

2. Schritt: Mit Hilfe des fiktiven Baujahrs (1977) wird aus der Mietwerttabelle (Tabelle 8.5.2-1) die mittlere Miete für eine Mietwohnung in der Kernstadt Steinheim zu 4,25 €/m² Wohnfläche entnommen.

3. Schritt: Die in der Mietwerttabelle angegebenen Mieten beziehen sich auf 70 m² große Wohnungen. Der Umrechnungskoeffizient für eine 95 m² große Wohnung beträgt 0,958 (Tabelle 8.5.2-4). Hieraus ergibt sich zunächst ein Mietwertansatz von 4,07 €/m² (= 4,25 €/m² x 0,958).

4. Schritt: Der unter Schritt 3 ermittelte Mietwert bezieht sich auf eine Wohnung in der Kernstadt Steinheim. Gesucht wird jedoch der Mietwert einer Wohnung in dem Stadtteil Vinsebeck. Der Wohnbaulandrichtwert beträgt in der mittleren Lage der Kernstadt Steinheim (BRW-K) = 58 €/m² und der in der mittleren Lage des Stadtteils Vinsebeck (BRW-S) = 37 €/m² (Nr. 7.5.1). Hieraus ergibt sich der "relative Wohnbaulandrichtwert" zu:

%

und der zu berücksichtigende Mietabschlag wegen der Lage im Stadtteil Vinsebeck zu:

Der mittlere Mietwertansatz für die 95 m² große Wohnung in einem familienhaus im Stadtteil Vinsebeck mit einem auf Grund von ten Modernisierungen anzusetzenden fiktiven Baujahr 1977 beträgt somit 4,02 €/m² - 8,93 % = 3,71 €/m² Wohnfläche.

Die im Mietumfang enthaltene Garage hat einen mittleren Bau- und Aus- stattungsstandard. Zusätzlich werden hierfür monatlich 35,00 € tigt (Tabelle 8.5.2 - 5).

5. Schritt: Entsprechend der in der Mietwertübersicht angegebenen Bandbreite kann der so ermittelte mittlere Mietwertansatz im Einzelfall, je nach vorhandenen objektspezifischen Vor- oder Nachteilen, um ± 0,30 €/m² Wohnfläche schwanken.