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Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den guten Zu- Zu-stand zu erreichen

Abbildungen und Tabellen

6. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den guten Zu- Zu-stand zu erreichen

6.1 Grundsätze der Maßnahmenplanung im dritten Bewirtschaftungszyklus

Die Erreichung der Ziele der WRRL ist bis 2027 vorgeschrieben. Im Maßnahmenprogramm für den dritten Bewirtschaftungszeitraum müssen somit alle Maßnahmen enthalten sein, die nach derzeiti-gem Kenntnisstand erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Es muss eine soge-nannte Vollplanung vorgelegt werden. Lediglich in Bezug auf die flussgebietsspezifischen Schad-stoffe und einige prioritäre Stoffe sind die Ziele erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen (vgl.

Kap. 7.2).

Die Maßnahmenumsetzung erfolgt in ganz Deutschland eher schleppend. Es ist absehbar, dass die erforderlichen Maßnahmen bis 2027 nicht vollständig umgesetzt werden können. Dennoch hält es die Umweltministerkonferenz (UMK) für unverzichtbar, dass an den Zielen und Anforderungen sowie am bestehenden Zielniveau und an den wesentlichen Eckpunkten und Instrumenten der WRRL fest-gehalten wird und nicht im großen Umfang weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen werden. Nur in Fällen, in denen deutlich absehbar ist, dass die Bewirtschaftungsziele auch langfristig über 2027 hinaus nicht zu erreichen sind, sollen für den anstehenden Bewirtschaftungszyklus weni-ger strenge Ziele formuliert werden.

Für die Fälle, in denen zwar eine Zielerreichung im Wasserkörper grundsätzlich möglich ist, die Maß-nahmen allerdings nicht alle bis 2027 umgesetzt bzw. ergriffen werden können, hält die geltende WRRL keine Lösungsmöglichkeiten bereit. Eine Fristverlängerung der Zielerreichung ist nach 2027 in der WRRL nicht mehr vorgesehen. Die Inanspruchnahme weniger strenger Umweltziele für diese Wasserkörper würde das Niveau der Ziele herabsetzen, was von der UMK explizit nicht gewollt ist.

Die LAWA hat sich deshalb auf die Anwendung des sogenannten Transparenz-Ansatzes verstän-digt. Danach wird für jeden Wasserkörper, in dem die Ziele der WRRL erreicht werden können (al-lerdings erst nach 2027), eine vollständige Identifizierung und Benennung aller zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen vorgenommen (Vollplanung). Zusätzlich werden die Maßnahmen mit ei-nem konkreten Umsetzungsplan inkl. Zeitpunkt der erwarteten Zielerreichung und einer Kostenschät-zung versehen. Diese Angaben werden während der Auslegungszeit in 2021 abgeleitet werden und im Bremischen Beitrag ergänzt. Auf diese Weise wird die weitere beabsichtigte Vorgehensweise zur Zielerreichung in transparenter und nachvollziehbarer Weise in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen dargelegt. Der Ehrgeiz, die Ziele der WRRL auch in diesen Wasserkörpern ungeschmälert zu erreichen, wird weiter aufrechterhalten.

Bei der Aufstellung des vorliegenden Maßnahmenprogramms für die 3. Bewirtschaftungsplanperiode hat Bremen sich an diese Vorgehensweise gehalten. Der für die Zielerreichung erforderliche Maß-nahmenbedarf in Bezug auf die Struktur, die Durchgängigkeit und die Reduzierung der Nähr- und Schadstoffbelastung ist grundsätzlich identifiziert worden. Bis 2027 sollen so viele Maßnahmen wie möglich umgesetzt oder zumindest ergriffen werden, so dass wenigstens ein Teil der bremischen Wasserkörper die Ziele entweder bis 2027 erreicht oder zumindest alle erforderlichen Maßnahmen

umgesetzt sind (ggf. kann sich die Zielerreichung aufgrund natürlicher Entwicklungszeiten verzö-gern).

Für die übrigen Wasserkörper wird der oben benannte Transparenz-Ansatz angewendet. Das heißt im Rahmen einer Vollplanung (s.o.) wurde der Maßnahmenbedarf für jeden Wasserkörper auf bre-mischem Landesgebiet vollständig quantifiziert und ein Zeitplan erarbeitet, der die Umsetzungszeit-räume soweit möglich konkretisiert und transparent darstellt, bis wann die Bewirtschaftungsziele voraussichtlich erreicht werden können. Diese Zeitplanung geht deutlich über das Jahr 2027 hinaus.

Liegen für bestimmte Wasserkörper konkretere Maßnahmenideen vor, die hohe Umsetzungschancen haben, so werden diese exemplarisch als Einzelmaßnahmen in Form von Steckbriefen konkret vor-gestellt (vgl. Anlage 6.3).

6.2 Maßnahmenbedarf zur Erreichung des guten Zustands der Oberflächengewässer

6.2.1 Maßnahmenbedarf zur Erreichung des guten ökologischen Zustands

6.2.1.1 Beseitigung von Strukturdefiziten

Die Gewässerstruktur ist eine wesentliche Größe, die die Besiedlung eines Gewässers beeinflusst.

Korrelationen von Gewässerstrukturen mit ermittelten ökologischen Zuständen bzw. Potenzialen ha-ben einen deutlichen Hinweis auf den Zusammenhang zwischen guter Struktur und guter ökologi-scher Bewertung insbesondere der Qualitätskomponenten Makrophyten und Makrozoobenthos ge-zeigt. Deshalb wird davon ausgegangen, dass bei Herstellung bestimmter Strukturen in ausreichen-der Menge die Zielerreichung für die biologischen Qualitätskomponenten möglich ist.

Für die Quantifizierung des Maßnahmenbedarfs hat Bremen ein vom Niedersächsischen Landesbe-trieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgeleitetes Verfahren angewendet.

Hierdurch wird ein einheitliches Vorgehen der beiden eng zusammenarbeitenden Länder gewährleis-tet und für grenzübergreifende Wasserkörper ein identischer Maßstab angesetzt.

Das Verfahren basiert bestenfalls auf den Daten der detaillierten Strukturkartierung der einzelnen Wasserkörper; liegen diese nicht vor werden hilfsweise Daten der Überblickskartierung herangezo-gen. Der Ist-Zustand der Gewässermorphologie wird bei der Strukturkartierung einem gewässertyp-spezifischen Zielzustand gegenübergestellt. Die aktuelle strukturelle Ausprägung wird differenziert für die Komponenten Sohle, Ufer und Land (Auenbereich) betrachtet. Die jeweils schlechteste Teil-bewertung dient als Grundlage für die Ermittlung des Maßnahmenbedarfs. Der wasserkörperscharf zu definierende Maßnahmenbedarf ergibt sich dabei in Abhängigkeit von der Gewässerkategorie (na-türlicher, erheblich veränderter oder künstlicher Wasserkörper). Für jede Kategorie wurde eine

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höher angesetzt als bei erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern. Auch die Maßnah-mentypen (Einbeziehung der Aue oder nur Maßnahmen im vorhandenen Gewässerprofil) unterschie-den sich je nach Kategorie des Wasserkörpers. Tab. 18 zeigt die entsprechenunterschie-den quantitativen und qualitativen Ziele für verschiedene Gewässerkategorien und benennt die vorgesehenen Maßnahmen-typen nach LAWA-BLANO-Maßnahmenkatalog.

Tab. 18: Ziele und vorgesehenen Maßnahmentypen gemäß LAWA-BLANO-Maßnahmenkatalog für die verschiedenen Gewässerkategorien in Bremen.

Kategorie Ziele Umzusetzende LAWA

Maß-nahmentypen

(Beschreibung siehe unterhalb Tabelle) Natürliche Gewässer (NWB) Mindestens 20 % der

Stre-cke in den Strukturgüteklas-sen 1 (unverändert) bis 2 (gering verändert) und (HMWB) mit Priorisierung in NI3 (außer Marschengewässer Typen (HMWB) ohne Priorisierung in NI3 und tideoffene

Beschreibung der LAWA-Maßnahmentypen des LAWA/BLANO-Maßnahmenkatalogs (LAWA 2020)

70) Habitatverbesserung durch Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässer-entwicklung: Bauliche oder sonstige (z.B. Flächenerwerb) Maßnahme mit dem Ziel, dass das Ge-wässer wieder eigenständig Lebensräume wie z. B. Kolke, Gleit- und Prallhänge oder Sand- bzw.

Kiesbänke ausbilden kann. Dabei wird das Gewässer nicht baulich umverlegt, sondern u.a. durch Entfernung von Sohl- und Uferverbau und Einbau von Strömungslenkern ein solcher Prozess initiiert.

3 Priorisierung bei grenzübergreifenden Gewässern durch Niedersachsen, in Bremen werden keine expliziten Priorisierungen vorgenommen.

71) Habitatverbesserung im vorhandenen Profil: Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der