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Für den Zeitraum 2021-2027 geplante Strukturmaßnahmen

Abbildungen und Tabellen

ZHK-UQN [µg/l]

7. Welche Ziele können bis 2027 erreicht werden

7.2 Zielerreichung für die Oberflächengewässer

7.2.1 Ökologischer Zustand / Ökologisches Potenzial

7.2.1.1 Für den Zeitraum 2021-2027 geplante Strukturmaßnahmen

Für die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials müssen wie in Kap. 6.2.1.1 dargelegt gut 30 Gewässerkilometer deutlich in ihrer Struktur verbessert werden.

Diese Verbesserungen sollen sukzessive an einzelnen Gewässerabschnitten erfolgen. Hierzu ist u.a.

eine Strategie zur Verbesserung der Flächenverfügbarkeit erforderlich (vgl. auch Kap. 7.1), z.B.

durch Schaffung eines Flächenpools oder Initiieren einer Flurbereinigung.

Wie in Kap. 6.1 bereits dargelegt, wird die Umsetzung der erforderlichen Strukturmaßnahmen nicht bis zum Ende des dritten Bewirtschaftungszyklus in allen Wasserkörpern möglich sein. Für die fol-genden 3 Wasserkörper soll die Umsetzung aber bis 2027 realisiert werden und damit die Grundvo-raussetzungen in Bezug auf die Struktur für die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw.

Potenzials schaffen sollen. Bei diesen Wasserkörpern handelt es sich um:

 24070 - Maschinenfleet

 23030 - Ochtum, Huchting

 23007 - Klosterbach Unterlauf / Varreler Bäke

Im Anschluss an die Maßnahmenumsetzung wird von einer erforderlichen Entwicklungszeit der Ge-wässer von etwa 10 Jahren bis zur Zielerreichung ausgegangen. Für die Wasserkörper würden dann ab 2027 Fristverlängerungen aufgrund von natürlichen Gegebenheiten in Anspruch genommen wer-den. Für alle anderen Wasserkörper werden die erforderlichen Strukturmaßnahmen (siehe auch Tab.

20 in Kapitel 6.2.1.1) sukzessive in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt.

In Tab. 29 in Kapitel 7.2.1.4 ist der Zeitpunkt angegeben, zu dem alle Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials in den einzelnen Oberflä-chenwasserkörpern ergriffen sein sollen, sowie der erwartete Zeitpunkt der Zielerreichung der bio-logischen Komponenten. Dieser Zeitpunkt wurden bei den gemeinsamen Wasserkörpern mit Nieder-sachsen abgestimmt. Dadurch, dass sehr wenige der gemeinsamen Wasserkörper eine Priorität in Niedersachsen aufweisen, ist die Zielerreichung oft sehr spät vorgesehen.

Tab. 20 in Kapitel 6.2.1.1 zeigt den Längenbedarf an Strukturverbesserungsmaßnahmen für das Land Bremen in den einzelnen Wasserkörpern, die ganz oder teilweise auf bremischem Landesgebiet liegen. In Tab. 28 sind die Wasserkörper aufgeführt, in denen Teilstrecken im dritten Bewirtschaf-tungszyklus verbessert werden sollen. Auch die Streckenlänge ist angeben. Nicht angegeben sind in dieser Tabelle flächige Maßnahmen, die die Gewässeraue mit einbeziehen; sie werden im Text unter der Tabelle beschrieben.

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Tab. 28: Wasserkörper, in denen auf bremischem Gebiet im 3. Bewirtschaftungszyklus 2021-2027 Strukturmaßnahmen im Gewässerlauf durchgeführt werden sollen.

Wasserkörper Abgeleiteter

Bedarf auf bremischem Gebiet [km]

für die ausge-wählten WK

Geplante Umsetzung 2021-2027 [km]

Rein bremische Wasserkörper

24052 - Kleine Wümme Stadt 2,14 0,5

24070 - Maschinenfleet - 0,25

Gemeinsame Wasserkörper mit Niedersachsen

23001 - Ochtum Tidebereich 1,05 0,3

23017 - Huchtinger Fleet Oberlauf mit Große Wasserlöse 1,20 0,68

Summe 4,39 km 1,73 km

Aus der Tabelle wird deutlich, dass Bremen an den folgenden Wasserkörpern Strukturmaßnahmen mit einer Gesamtlänge von gut 1,75 km im dritten Bewirtschaftungszyklus von 2021-2027 vorgese-hen hat:

 24052 - Kleine Wümme Stadt

 24070 - Maschinenfleet

 23001 - Ochtum Tidebereich

 23017 - Huchtinger Fleet Oberlauf mit Große Wasserlöse

Die gemeldete Gesamtmaßnahmenstrecke von 1,75 km ist zwar bisher größtenteils noch nicht ver-ortet, soll aber nach Möglichkeit komplett umgesetzt oder zumindest „ergriffen“ werden. Unter einer

„ergriffenen Maßnahme“ ist zu verstehen, dass für diese mindestens ein Konzept mit detaillierten Angaben, was, wo, wann und durch wen umzusetzen ist. Dieses Konzept hat administrative oder rechtliche Verbindlichkeit.

Für das Maschinenfleet (WK 24070) sind streng genommen keine weiteren Strukturverbesserungen erforderlich, da der Wasserkörper das gute ökologische Potenzial bereits erreicht. Dennoch wird die geplante Maßnahme im Bereich der Mündung des Waller Fleets noch umgesetzt (siehe auch Kap. 3.1.1). Hierdurch soll eine Stabilisierung des bisherigen guten Ergebnisses erreicht werden.

Die weiteren erforderlichen knapp 29 km Strukturverbesserung sollen so schnell wie möglich umge-setzt werden, für einen Großteil wird dieses aber erst in den Jahren nach 2027 realisierbar sein.

Dabei sieht SKUMS es als realistische Größe an, wenn im jedem Bewirtschaftungszyklus (der 6 Jahre dauert) 6 km Gewässer verbessert werden. Ergeben sich darüber hinaus Chancen von weiteren

frühzeitigen Verbesserungen (zum Beispiel durch veränderte Rahmenbedingungen, s. auch Kapi-tel 7.1), so sollen diese nach Möglichkeit auch umgesetzt werden.

Neben den noch nicht verorteten Verbesserungen im Gewässerlauf und Uferbereich, die im obigen Absatz benannt sind, sind für den nächsten Bewirtschaftungszyklus 2021 bis 2027 auch einige bereits verortete große Maßnahmen in den Auenbereichen der Gewässer geplant, die in Tab. 28 nicht mit angegeben sind. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um die naturnahe Umgestaltung der Mittelwe-ser im Bereich Atlas-See/Hemelinger See, um die Öffnung des Polders Neustädter Hafen zur Unter-weser und um eine Maßnahme an der Wümme im Bereich der Schweineweiden. Alle drei Maßnahmen werden im Folgenden kurz vorgestellt, die beiden Maßnahmen an der Weser werden zudem in Form von Steckbriefen in Anlage 6.3 genauer dargestellt.

An der Mittelweser wird ergänzend zu den bereits in den letzten 10 Jahren durchgeführten Maßnah-men (Auenrevitalisierung in Habenhausen, Renaturierung des Weserufers zwischen Fuldahafen und Atlas-See) ein ständig schwach durchströmter Nebenarm auf der Halbinsel vor dem Atlassee zum Hemelinger See angelegt, wodurch die Mittelweser in diesem Abschnitt von ihrem ausbaubedingten Einbettgerinne zu einem naturraumtypischen Mehrbettgerinne unterschiedlicher Wassertiefen um-gestaltet und die Grundbedingungen für eine naturnahe Gewässerentwicklung geschaffen werden.

Abb. 31: Mittelweser im Bereich Hemelingen in den Jahren 2009 (links) und 2019 (rechts) (Quelle Luftbild: GeoInforma-tion Bremen).

In der Unterweser wird aktuell die Öffnung des Polders Neustädter Hafen für eine regelmäßig ein-schwingende Tide unter Schutz der naturschutzfachlich wichtigen Strukturen im Polder geprüft, wodurch Flachwasserbereiche und damit Strukturen geschaffen würden, die in der Unterweser deut-lich zu selten vorkommen. Weiterhin ist die Schaffung eines Nebenarms der Wümme im Bereich der

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dieses vom Tidenhub deutlich belasteten Gewässers darstellen. Obwohl die Strukturkartierung der Wümme relativ gute Ergebnisse erbracht hat, ist die Zielerreichung dennoch aufgrund des deutlichen Tidenhubs aktuell nicht möglich. Von Seiten Niedersachsens sind für den gemeinsamen Wasserkör-per Wümme vorerst nur konzeptionelle Maßnahmen vorgesehen.

Für die Schönebecker Aue wollen Niedersachsen und Bremen gemeinsam einen Gewässerentwick-lungsplan (GEPL) aufstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen für eine Zielerreichung des Gewäs-sers benennt und die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung durch Vorabstimmung mit den Beteiligten begünstigen wird (s. auch Kap. 6.4). Gewässerentwicklungspläne sind auch für andere Gewässer ein sinnvolles Instrument um den erforderlichen Maßnahmenbedarf zielgerichtet und effi-zient umsetzen zu können.

Für die Geesteniederung in Bremerhaven ist die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes geplant.

Dieses Konzept soll eine flächige Verbesserung der Uferstrukturen sowie die Schaffung von Flach-wasserbereichen direkt im Geestefluss und eine Verbesserung der Durchgängigkeit zwischen der Geeste und dem Spadener Markfleth und dem Grabensystem beinhalten. Ein weiterer Aspekt ist die Verbesserung der Wasserqualität im Bereich nördlich der Geeste. Betrachtet wird insbesondere die Reduzierung von Stoffeinträgen durch Regenwassereinleitungen, aber auch weitere Bausteine zur Verbesserung, wie ein angepasstes Nutzungskonzept zur Verminderung von Nährstoffeinträgen und strukturelle Aufwertung von Nebengewässern. Das Entwicklungskonzept baut auf die bereits vorlie-gende Machbarkeitsstudie zur Geesteniederung auf.

In Bezug auf die Bundeswasserstraßen und Schifffahrtsstraßen des Bundes (in Bremen Weser, Le-sum, Wümme) stellt das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“, welches im Februar 2017 durch die Bunderegierung beschlossen wurde, einen Handlungsrahmen für die Renaturierung an Wasserstraßen für die kommenden Jahrzehnte dar. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesumweltministeriums, seine Umsetzung, die auch die Aufstellung von Förderrichtlinien beinhaltet, läuft aktuell noch. Zentrales Ziel des Blauen Bandes ist es, die stark gefährdeten Lebensräume in und an den Bundeswasserstraßen zu verbessern und damit einen Biotopverbund von nationalerer Bedeutung aufzubauen. Um die Potenziale und Grenzen des „Blauen Bandes“ zu ermitteln, haben das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Bundesum-weltministerium (BMU) die WSV mit der Planung und Durchführung von fünf Modellprojekten beauf-tragt. Eines davon ist das Projekt „Rechter Nebenarm Unterweser“, das die Reaktivierung eines ver-schlickten Weser-Nebenarmes“ zum Ziel hat.

Als problematisch für die Umsetzung von Maßnahmen an denBundeswasserstraßen hat sich in der Vergangenheit immer wieder das Fehlen einer klaren Zuständigkeit bezüglich der Durchführung er-wiesen. Aus diesem Grund wurde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) am 09. Juni 2021 mit dem „Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“ und Änderung des Bun-deswasserstraßengesetzes (WaStrG) ein klarer Auftrag zur Umsetzung auch ökologischer Projekte an den Wasserstraßen übertragen. Damit sollen Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirt-schaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen zugunsten der Erreichung der Ziele der WRRL genutzt werden. Die WSV ist durch dieses Gesetz beauftragt, Ausbaumaßnahmen durchzuführen, die für eine Erreichung der Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind. Der Auftrag bezieht sich auf die Binnenwasserstraße, deren Grenze in der Regel von der Uferlinie bzw. der Linie des

Mittelwasserstandes (bei tidebeeinflussten Gewässern die Linie des mittleren Tidehochwasserstan-des) bestimmt wird. Es werden auch Maßnahmen einbezogen, die im räumlichen Zusammenhang mit der Binnenwasserstraße stehen. Die Maßnahmen werden zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtent-wicklung und Wohnungsbau intensiv abgestimmt.

7.2.1.2 Für den Zeitraum 2021-2027 geplante Maßnahmen zur