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Möglichkeiten zur Beschäftigungsförderung bei haushaltsbezogenen Dienstleistungen

Im Dokument Dienstleistungspools NRW (Seite 13-16)

Land 0 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre Schulalter

Belgien 27 95 k. A.

Dänemark 48 82 6

Deutschland 6 91 12

Finnland 21 53 5

Frankreich 23 99 30

Griechenland 3 64 < 5

Großbritannien 2 60 < 5

Irland 2 55 < 5

Italien 6 91 k. A.

Luxemburg 6 91 k. A.

Niederlande 8 71 < 5

Österreich 2 75 6

Portugal 12 48 10

Spanien 2 84 k. A.

Schweden 33 72 64

Tabelle 2

Versorgungsgrad mit Kinderbetreuungseinrichtungen in Europa

(in % aller Kinder der jeweiligen Altersstufe)

Quelle: Thenner 2000: 107

Da die Ausweitung der regulären Beschäftigung in Privathaushalten sehr komplex und nicht ein-fach zu realisieren ist, sind sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland verschiedene Maßnahmen ergriffen worden, die diese Zielsetzung verfolgen. Dazu werden meistens Subventio-nen gewährt, die sich entweder auf das Angebot an haushaltsbezogeSubventio-nen Dienstleistungen oder deren Nachfrage konzentrieren; teilweise werden beide Varianten auch miteinander kombiniert.

Das Spektrum der Ausgestaltungsmöglichkeiten ist breit: So können die Subventionen dauerhaft oder auch nur zeitlich gewährt oder an bestimmte „Auflagen“ geknüpft werden (z.B. können ggf.

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zeitlich befristete Anschubfinanzierung, um die Gründung von Unternehmen und Initiativen zu fördern;

dauerhafte Subventionierung der Preise der verkauften Dienstleistungen bzw. Arbeitsstunden;

Gewährung von (meist zeitlich befristeten) Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung bestimmter Zielgruppen unter den Beschäftigten (z.B. Langzeitarbeitslose).

In der ersten Variantewerden Subventionen gewährt, um die Zeit, bis sich das neue Angebot bzw. der Markt entwickelt hat, zu überbrücken. In der Aufbauphase sollen diese zeitlich begrenz-ten Mittel dazu beitragen, die Kosbegrenz-ten für das Management, Verwaltung und Sachmittel zu decken.

Eine solche Förderung wird z.B. in Österreich von der Arbeitsverwaltung und anderen staatlichen Institutionen (z.B. Kommunen) gewährt. Damit kann aber i.d.R. allein nicht gewährleistet wer-den, dass sich solche Angebote auf Dauer am Markt halten können.

Dies zu ermöglichen, steht im Mittelpunkt der zweiten Fördervariante,bei der die Preise der verkauften Dienstleistungen bzw. Arbeitsstunden ohne eine zeitliche Befristung subventioniert werden. Ein solcher Ansatz wird in Dänemark im Rahmen des Förderprogramms „HomeService“, das zwischen 1994 und 1997 auf experimenteller Basis erprobt worden ist und seit 1998 dauerhaft läuft, umgesetzt (vgl. auch Übersicht 2). Die Förderung zielt darauf ab, insbesondere Familien und Älteren Unterstützung im Haushalt zu bieten, Schwarzarbeit zurückzudrängen und mittelfristig 10.000 legale Vollzeitarbeitsplätze in diesem Bereich zu schaffen (vgl. Schlegel 1999: 5f.).

7Voraussetzungen für die Er-teilung einer solchen Lizenz

9Diese im Vergleich zur Zahl der Arbeitsplätze sehr hohe Zahl dürfte auch die-jenigen Haushalte beinhal-ten, die einmalig oder unre-gelmäßig den Service nut-zen bzw. genutzt haben.

10Leider liegt uns keine Information darüber vor, ob diese Absicht inzwischen tatsächlich umgesetzt wor-den ist.

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nur spezielle Dienstleistungen oder bestimmte Gruppen wie Familien mit Kindern oder älteren Menschen subventioniert werden).

Je nach Art der Ausgestaltung unterscheiden sich daher der finanzielle Aufwand, die potenzi-ellen Beschäftigungseffekte und die Verteilungswirkungen der Förderung (vgl. Weinkopf 1998d:

486). Wir stellen zunächst die beiden unterschiedlichen Förderansätze vor und gehen dabei auch darauf ein, welche konkreten Beispiele es hierfür in anderen europäischen Ländern gibt (vgl. auch Übersicht 1).5In 2.3stehen dann die Förderansätze, die in Deutschland derzeit erprobt werden, im Mittelpunkt.

2.2.1 Subventionierung des Angebotes

Angebotsbezogene Subventionen werden Unternehmen und Initiativen, die haushaltsbezogene Dienstleistungen für Privathaushalte erbringen, gewährt, um sich am Markt etablieren zu können bzw. um ihnen zu ermöglichen, ihre Dienstleistungen zu günstigeren Preisen anzubieten. Im Wesentlichen sind hierbei drei Varianten denkbar, die auch miteinander kombiniert werden können:

5Auf die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleis-tungen, die von der EU-Kommission vorgeschlagen worden ist und in einigen Ländern u.a. auch im Bereich haushaltsbezogener Dienstleistungen erprobt wird, gehen wir in 7.1.4 noch ausführlich ein.

6In Finnland wurden die beiden genannten Ansätze in zwei Regionen zwischen 1997 und 1999 modellhaft erprobt. Wir gehen hierauf nicht detaillierter ein, weil es sich einerseits um ähnli-che Maßnahmen wie in Dä-nemark bzw. Frankreich

Maßnahmen und Programme zur Förderung haushaltsbezogener Dienstleistungen in verschiedenen Ländern

Quelle: Eigene Recherchen; http://www.ias-berlin.de; Weber 1999

angebotsbezogen Unter-nehmen und Initiativen, die Langzeit-arbeitslose einstellen (RSP)

Abzug von der Steuerschuld (für Haushaltshilfen und Dienste von Unternehmen)

Es werden staatliche Zuschüssen an bestehende und neu gegründete Unternehmen gewährt, die haushaltsbezogene Dienstleistungen anbieten und über eine entsprechende Lizenz verfü-gen.7

Subventioniert werden etwa 50 % der Kosten der Dienstleistungsstunde (inklusive Umsatz-steuer).

Förderbare Dienstleistungen sind Einkaufen, Haushaltsreinigung, Fensterputzen, Kochen, Spülen, Wäschepflege und Bügeln, Schneeräumen, Fegen, gewöhnliche Gartenarbeiten, Ein-und Auspacken bei Umzügen, Haustierbetreuung sowie andere Arten gewöhnlicher Hausar-beit.8

Nach vorliegenden Informationen waren 1998 etwa 4.000 Unternehmen lizensiert und etwa 300.000 dänische Haushalte nutzten das Förderprogramm (jeder achte).9 In einzelnen Berei-chen wie z. B. beim Fensterputzen ist die Nachfrage sogar so hoch, dass hierfür ab Anfang 2000 eine Reduzierung des Förderbetrages vorgesehen war.10

Bis Mitte 1999 waren durch das Programm etwa 8.000 bis 10.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstanden, wobei es sich weit überwiegend um Teilzeitarbeitsplätze handelte. Dies ent-spricht umgerechnet etwa 4.000 Vollzeitarbeitsplätzen.

Bislang sind offenbar vorrangig Kleinstunternehmen im Rahmen des Programms tätig. Eine stärkere Professionalisierung durch die Gründung von Service-Centern einerseits und durch eine stärkere Einbeziehung von größeren Reinigungsunternehmen andererseits wird aller-dings seit Jahren angestrebt (vgl. Schlegel 1998: 8f.).

Quelle: Eigene Zusammenstellung nach dem im Text genannten Quellen © IAT 2001

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ebenso wie die zuvor beschriebenen Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung bestimmter Ziel-gruppen, aber auch für Arbeitsplätze mit niedrigem Einkommen gewährt werden; teilweise wird auch beides miteinander kombiniert. Die Subventionen können entweder dauerhaft oder zeitlich befristet sein und sowohl für bestehende als auch für neu geschaffene Arbeitsplätze bewilligt wer-den. Auf Seiten der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber verringern sich hierdurch die Arbeitskos-ten, was in Form niedrigerer Preise für die Dienstleistungen zur Steigerung der Nachfrage an die Kundenhaushalte weitergegeben werden kann. Auf Beschäftigtenseite sollen die Anreize zur Auf-nahme einer niedrig entlohnten Tätigkeit gesteigert werden, indem ihnen durch die Subvention ein höheres Nettoeinkommen verbleibt.12Allerdings ist uns bislang kein Land bekannt, in dem dieser Ansatz gezielt zur Beschäftigungsförderung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen ein-gesetzt wird.

Nicht unerwähnt bleiben sollen an dieser Stelle auch die entsprechenden Maßnahmen in Belgien,die allerdings nicht auf die Schaffung regulärer Arbeitsplätze abzielen, sondern auf kom-munaler Ebene Langzeitarbeitslosen im Bereich haushaltsbezogener Dienstleistungen in begrenz-tem Umfang Zuverdienstmöglichkeiten eröffnen sollen (vgl.Übersicht 4). Für die Organisation sind kommunale Agenturen (agences pour l’emploi – ALE) zuständig. Die Abwicklung erfolgt über so genannte „ALE-Schecks“. Auf die ergänzende steuerliche Förderung gehen wir in 2.2.2ein.

12Ähnliche Absichten werden mit so genannten

„Einkommensbeihilfen“

bzw. „Kombilöhnen“ für gering Verdienende verfolgt (vgl. ausführlich Weinkopf 1999c: 35ff.), die inzwischen in einigen Bundesländern modellhaft erprobt werden.

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In der dritten Variante,in der die angebotsseitige Förderung an besondere Anforderungen geknüpft wird, werden den Unternehmen zeitlich befristet Lohnkostenzuschüsse für die Beschäf-tigung bestimmter Personengruppen gewährt. Lohnkostenzuschüsse sind eigentlich ein traditio-nelles Instrument der Arbeitsmarktpolitik, um die Wiedereingliederung von bestimmten Grup-pen wie z.B. Langzeitarbeitslosen oder Älteren zu fördern. Einige Kommunen gewähren derartige Lohnkostenzuschüsse auch an Betriebe, wenn sie Personen einstellen, die zuvor Sozialhilfe bezo-gen haben (vgl. Weinkopf 1999c: 27f.; Seligmann 1996).

Solche Lohnkostenzuschüsse können jedoch auch gezielt eingesetzt werden, um die Schaf-fung neuer Arbeitsplätze im Bereich haushaltsbezogener Dienstleistungen zu fördern, wie das Bei-spiel der Niederlandezeigt. Projekten oder Unternehmen, die haushaltsbezogene Dienstleistungen anbieten, werden hier seit einigen Jahren für eine Dauer von bis zu zwei Jahren Lohnkostenzu-schüsse für die Beschäftigung von zuvor Langzeitarbeitslosen mit Sozialhilfeanspruch gewährt. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Dienstleistungen zu Preisen anzubieten, die in etwa den Kosten für Schwarzarbeit entsprechen. Die Lohnkostenzuschüsse sind 1996/97 zunächst regional begrenzt erprobt worden und werden seit 1998 im Rahmen eines regulären Förderpro-gramms („strukturelle Beihilferegelung zur Beschäftigung im Bereich häuslicher Dienstleistun-gen“ - RSP) gewährt (vgl.Übersicht 3). Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Sozialhilfehaus-haltes.

Grundsätzlich wäre es darüber hinaus auch möglich, die Beschäftigung im Bereich haus-haltsbezogener Dienstleistungen durch die Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten und/oder Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern zu fördern. Dieser Ansatz wird in Deutschland seit einigen Jahren vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplät-zen für gering Qualifizierte verstärkt diskutiert (vgl. z.B. Scharpf 1997; Schreiner 1998) und in einigen Ländern in unterschiedlichen Varianten bereits seit längerem erprobt (vgl. Weinkopf 1999c: 30, Übersicht 3). Das Erlassen bzw. die Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge kann

11Neuere Zahlen liegen uns leider nicht vor.

Übersicht 3

Das Förderprogramm RSP in den Niederlanden

Im Rahmen des Programms RSP werden Projekten oder Unternehmen, die haushaltsbezoge-ne Dienstleistungen anbieten, Lohnkostenzuschüsse für die Beschäftigung von zuvor Lang-zeitarbeitslosen mit Sozialhilfeanspruch gewährt.

Die geförderten Beschäftigten müssen sozialversicherungspflichtig mit einer Wochenarbeits-zeit von bis zu 32 Wochenstunden beschäftigt werden.

Die Förderung wird für bis zu zwei Jahre gewährt. Der maximale Zuschuss pro Jahr beträgt maximal 19.500 hfl (8.848,71 ) pro Arbeitsplatz.

Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihnen im Umfang der Arbeitszeit der geförder-ten Beschäftiggeförder-ten Dienstleistungsverträge mit Privathaushalgeförder-ten vorliegen (vgl. http://www.ias-berlin.de/ERSEP/NL_D/00804070.html vom 17. Juli 2000).

Die Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Privathaushalten Dienstleistungen zu einem Stundensatz von 17,8 hfl (8,08 ) (inkl. Mehrwertsteuer) anzubieten.

Ende 1998 gab es etwa 600 durch RSP geschaffene Stellen.11

Quelle: Eigene Zusammenstellung nach dem im Text genannten Quellen © IAT 2001

Übersicht 4

Die kommunalen Agenturen (ALE) in Belgien

Die Arbeitseinsätze können sowohl in privaten Haushalten als auch in öffentlichen Einrich-tungen, bei nicht-gewerblichen Vereinen und Bildungseinrichtungen sowie im Land- und Gartenbausektor erfolgen.

Der Preis der Dienstleistungsstunde lag 1994 bei mindestens 200 BEF (4,96 ) und maximal 300 BEF (7,44 ); für Garten- und landwirtschaftliche Arbeiten bei 220 BEF (5,45 ).

Die Dienstleistungseinsätze werden von Langzeitarbeitslosen (mindestens drei Jahre ohne Beschäftigung bzw. bei Jugendlichen mindestens zwei Jahre ohne Beschäftigung) erbracht.

Es handelt sich nicht um reguläre Arbeitsverhältnisse, sondern um einen Zuverdienst zur Arbeitslosenunterstützung. Pro gearbeitete Stunde werden 150 BEF (3,72 ) ausgezahlt.

Maximal können monatlich also 6.750 BEF (167,33 ) hinzuverdient werden, wobei diese ebenso wie das Arbeitslosengeld zu versteuern sind.

Die Arbeitseinsätze sollen pro Person und Monat 45 Stunden nicht übersteigen, wobei aller-dings Ausnahmen möglich sind. Im Gartenbau darf bis zu 65 Tage pro Jahr gearbeitet wer-den, und in zwei Kalendermonaten dürfen hier bis zu 90 Arbeitsstunden geleistet werden.

Bei Weigerung, eine geeignete Arbeit aufzunehmen oder bei vorzeitiger Aufgabe können Sperrzeiten verhängt werden. Umgekehrt kann durch das Ableisten von ALE-Arbeiten ein Anspruch auf die Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld erworben werden (um je einen Monat für jeweils 90 geleistete Arbeitsstunden).

Angaben zur Inanspruchnahme des ALE-Schecks liegen uns leider nicht vor.

Quelle: Eigene Zusammenstellung nach dem im Text genannten Quellen © IAT 2001

Im Dokument Dienstleistungspools NRW (Seite 13-16)