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2311 Lufthygieneamt beider Basel

Auftrag und Zielsetzungen

Das eidgenössische Umweltschutzgesetz verlangt den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen und lästigen Luftverunreinigungen und Strahlung (z. B. durch Antennen, Licht). Das Lufthygieneamt (LHA) ist in BL und BS

verantwortlich für den Vollzug der Gesetzgebung in der Luftreinhaltung, bei nichtionisierender Strahlung (NIS) und bei Lichtimmissionen.

Die Luftqualität wird kontinuierlich und flächendeckend überwacht. Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte wird der Luftreinhalteplan nachgeführt und umgesetzt.

Die Einhaltung der Grenzwerte für industrielle und gewerbliche Anlagen wird bei Neuanlagen im Rahmen der

Bewilligung geprüft und anschliessend periodisch gemessen und kontrolliert. Bei Nichteinhaltung werden Sanierungen veranlasst.

Im Bereich NIS wird die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt; im Bewilligungsverfahren für Neuanlagen und nach Inbetriebnahme durch Kontrollen und Messungen.

Für den Schutz vor Lichtimmissionen werden bis 2017 Grundlagen - nach Vorgabe des Bundes und parlamentarischer Aufträge in BL und BS - erarbeitet.

Insgesamt sind diese Aufgaben dem Schwerpunktfeld Natur- und Klimawandel des Regierungsrates, insbes. dem Legislaturziel R-NK-2 «Lebenswichtige Ressourcen werden geschont» zuzuordnen; sie werden anhand des Zielindikators NK-4 «Luftqualität» und den Berichtsindikatoren NK-11, NK-12, NK-13 «Emissionszielwerte gemäss Luftreinhalteplan» gemessen.

Erfolgsrechnung (ohne Verpflichtungskredite und Transfers)

Kt. Bezeichnung Rechnung 2015 Rechnung 2016 Budget 2016 Abw. Absolut Abw. % B

-4%

301 Löhne des Verw- und Betriebspersonals 1'788'659 1'680'071 1'741'583 -61'512 -15%

304 Zulagen 24'632 21'971 25'776 -3'805

-2%

305 Arbeitgeberbeiträge 339'936 355'574 361'121 -5'547

-6%

309 Übriger Personalaufwand 6'084 6'577 7'000 -423

-39%

310 Material- und Warenaufwand 77'610 57'172 93'500 -36'328

46%

311 Nicht aktivierbare Anlagen 63'327 99'125 68'000 31'125

312 Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV 8'676 3'954 7'700 -3'746 -49%

-59%

313 Dienstleistungen und Honorare 74'460 39'610 95'625 -56'015 1

315 Unterhalt Mobilien/immaterielle Anlagen 120'690 98'247 111'000 -12'753 -11%

-12%

316 Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgeb 5'734 5'711 6'500 -789

317 Spesen, Anlässe, Lager, Exkursionen 29'851 23'808 24'196 -389 -2%

X

318 Wertberichtigungen auf Forderungen -1'004 1'774 1'774

319 Verschiedener Betriebsaufwand 1'594 2'706 2'000 706 35%

X

341 Realisierte Kursverluste 7'678 933 933

421 Gebühren für Amtshandlungen -345'708 -338'089 -358'000 19'911 6%

425 Erlös aus Verkäufen -4'500

X

426 Rückerstattungen -85 -85

X

440 Zinsertrag -491 -207 -207

2'547'925

Ergebnis Erfolgsrechnung (ohne VK und Transfers)

1 Es handelt sich um Drittleistungen die dem Verursacher weiterverrechnet und hier als Aufwandminderung gebucht wurden.

BUD

Kt. Bezeichnung Rechnung Rechnung Budget Abw.

Absolut Abw.

% B Transfer 2016

2015 2016

461 Entschädigungen von

Gemeinwesen & Dritte -16'148 -16'168 -20'000 3'832 19%

Beiträge SO an Leistungen LHA

463 Beiträge von Gemeinwesen

und Dritten -556'370 -563'165 -556'000 -7'165 -1%

Luftmessungen/Vollzug Lenkungsabgabe VOC

461 Entschädigungen von Gemeinwesen & Dritte

-1'057'813 -977'968 -1'074'694 96'726 9%

Betriebskostenanteil BS Lufthygieneamt

-1'630'331 -1'557'301 -1'650'694 93'393 -1'650'694

besetzte Stellen besetzte Stellen Sollstellenplan Abw.

Absolut Abw. % 2016

per 31.12.2015 per 31.12.2016

-9.9%

15.1 14.2 15.7 -1.6

Anzahl Vollstellen

Die Abweichung per Stichdatum 31.12.2016 ist einerseits auf Fluktuationen und andererseits auf die Reduktion des Personalaufwands insbesondere im Zusammenhang mit Dir-WOM-2 per 01.01.2017 zurückzuführen.

2311.022 Vollzug der Luftreinhalteverordnung bei kleinen Holzfeuerungen

Planung Umsetzung

Die ursprünglich vorgesehene periodische

Holzfeuerungskontrolle bei kleinen Holzfeuerungen (kleiner 70kW; entspricht dem Wärmebedarf von 7 EFH) kam wegen Vorbehalten des Kaminfegermeisterverbandes BL nicht zustande; und eine Kontrolllösung ohne

Unterstützung der Kaminfeger kommt aus Effizienzgründen nicht in Frage.

Folgendes alternatives Vollzugsmodell soll nun umgesetzt werden: Information und Beratung der Anlagenbetreiber durch die Gemeinden und den Kanton. Spezifischer hoheitlicher Vollzug z. B. bei Reklamationen, Anfragen, Verdachtsfällen in der Zuständigkeit der Gemeinden und fachliche Unterstützung durch zugelassene

Holzfeuerungsfachleute.

Der reaktive Vollzug ist im Rahmen der Klagenbearbeitung sichergestellt. Beratung und Infomaterialien sollen den Gemeinden ab 2018 angeboten werden.

2311.023 Qualitätssicherung und Optimierung bei der Emissionsüberwachung

Planung Umsetzung

Zur Verbesserung der Qualität bei der

Emissionsüberwachung wird das im 2015 zu erarbeitende QS-Konzept umgesetzt. Es ist (nach heutigem

Kenntnisstand; April 2015) im gemeinsam mit dem Bund und Kantonen erarbeiteten Konzept vorgesehen, dass sich private und behördliche Messfachstellen in Anlehnung an ISO 17025 akkreditiert werden.

Die Prüfung der Akkreditierung integriert im Amt für Lebensmittelsicherheit (ALV / Umweltanalytik) wurde aufgenommen; Prozessdokumentation wurde weitergeführt. Beteiligung am nationalen Projekt „QS Emissionsmessungen“ im Auftrag der "Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz" (KVU);

Realisierung bis 2018.

2311.024 Luftreinhalteplan 2016

Planung Umsetzung

Der Luftreinhalteplan 2016 (LRP), als Nachführung des LRP 2010, wird abgeschlossen und den Regierungen BL und BS zur Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält eine Standortbestimmung zur Umsetzung der bisherigen Massnahmen, die Nachführung des Emissionskatasters und der Mehrjahres-Immissionskarten, den allfälligen Handlungsbedarf und, abhängig davon, allfällig notwendige neue Massnahmen.

Der Entwurf zum Luftreinhalteplan (LRP) 2016 beider Basel liegt vor und soll im 2017 beschlossen werden. Der LRP zeigt Ist-Situation, Entwicklung und Handlungsbedarf auf, und schlägt neun neue Massnahmen vor in den Bereichen Verkehr, Holzfeuerungen, Energie, Landwirtschaft, Raumplanung & Stadtklima und internationale Zusammenarbeit.

Jahresprogramm

BUD

2312 Sicherheitsinspektorat

Auftrag und Zielsetzungen

Im Vollzug der Störfallverordnung (StFV), der Einschliessungsverordnung (ESV), der Freisetzungsverordnung (FrSV) und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist das Sicherheitsinspektorat für Bevölkerung, Industrie- und

Gewerbebetriebe, Wirtschaftsverbände, Verwaltungsstellen und Ereignisdienste von Gemeinden, Kantonen und dem Bund kompetente Ansprechstelle.

Das Sicherheitsinspektorat führt eine umfassende Übersicht über die Gefahren und Risiken, die von chemischen und biologischen Stoffen ausgehen. Es überwacht die Umsetzung der Eigenverantwortung der Betriebe bezüglich ihrer technischen Risiken und die Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik.

Die Tätigkeit des Sicherheitsinspektorats orientiert sich am Leitsatz: Keine Lebensgefährdung und kein bleibender Schaden für Mensch und Umwelt.

Es setzt sich kompetent dafür ein, dass Risiken verantwortungsbewusst erkannt, beurteilt und optimiert werden. Dabei berücksichtigt es die ökologischen und die ökonomischen Folgen. Es fördert die Sicherheitskultur und den Risikodialog in unserem Kanton.

Erfolgsrechnung (ohne Verpflichtungskredite und Transfers)

Kt. Bezeichnung Rechnung 2015 Rechnung 2016 Budget 2016 Abw. Absolut Abw. % B

-19%

300 Behörden, Kommissionen und Richter 3'915 3'660 4'500 -840

301 Löhne des Verw- und Betriebspersonals 552'621 540'603 545'056 -4'453 -1%

-3%

304 Zulagen 10'677 9'983 10'279 -296

0%

305 Arbeitgeberbeiträge 114'621 112'148 112'665 -517

-89%

309 Übriger Personalaufwand 8'960 670 6'000 -5'330

-54%

310 Material- und Warenaufwand 10'409 8'924 19'400 -10'476

-6%

311 Nicht aktivierbare Anlagen 1'330 847 900 -53

-89%

313 Dienstleistungen und Honorare 253'565 2'467 22'600 -20'133

-55%

317 Spesen, Anlässe, Lager, Exkursionen 8'566 4'938 11'000 -6'062

401%

318 Wertberichtigungen auf Forderungen -10 501 100 401

-171%

421 Gebühren für Amtshandlungen -59'014 -94'744 -35'000 -59'744 1

964'653

Ergebnis Erfolgsrechnung (ohne VK und Transfers)

1 Höhere Einnahmen aus vermehrten Störfällen und den daraus folgenden Kontrollen gemäss Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV 814.012).

Personal

besetzte Stellen besetzte Stellen Sollstellenplan Abw.

Absolut Abw. % 2016

per 31.12.2015 per 31.12.2016

-11.1%

4.5 4.0 4.5 -0.5

Anzahl Vollstellen

Die Abweichung per Stichdatum 31.12.2016 ist auf eine Fluktuation, welche bereits 2017 wiederbesetzt werden konnte, zurückzuführen.

2312.001 Umfassender Risikokataster chemischer und biologischer Risiken

Planung Umsetzung

Natur und Klimawandel: Das Schadenpotenzial durch Naturgefahren und Störfällen wird durch eine effiziente Prävention minimiert. Weiterführung der laufenden Arbeiten zur Zusammenführung und zeitgemässen Kommunikation der chemischen und biologischen Risiken

Die Datenbank für das Risikokataster „OnlineRisk“ wurde nach der Revision der Störfallverordnung angepasst. Für die kantonalen Planungsbehörden wurden die

Konsultationsbereiche der störfallrelevanten Anlagen eingeführt und ab 2017 auch öffentlich im kantonalen Jahresprogramm

BUD

ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen von Konflikten zwischen Raumplanung und Störfallrisiken und

vereinfacht die Planungsprozesse. Somit können in einem Frühstadium der Planung erforderliche Massnahmen mit einbezogen werden. Das Risikokataster kann durch die Öffentlichkeit eingesehen werden. Im Rahmen der Umsetzung der Revision der Störfallverordnung 2015 werden die kantonalen Risikokataster harmonisiert.

2312.002 Bekämpfung invasiver Neobiota

Planung Umsetzung

Natur und Klimawandel: Nachhaltiger Erhalt der

Erholungs- und Rückzugsräume. Biodiversität: Die gemäss RRB Nr. 877 vom 10. Juni 2014 und LRB Nr. 2501 vom 15. Januar 2015 genehmigte Strategie zum Vorgehen gegen ungehinderte Ausbreitung invasiver Neobiota, wird im Rahmen der bewilligten Mittel umgesetzt. Mit der konsequenten Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der invasiven Neobiota, koordiniert durch das

Sicherheitsinspektorat und unterstützt durch die Fachgruppe Neobiota, wird ein grundlegender Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet.

Die Bekämpfung der Neobiota im Verantwortungsbereich der kantonalen Verwaltung wurde unter Koordination des SIT von den Dienststellen weitergeführt. Zusätzlich wurden eine Bekämpfungsaktion mit Schulklassen des KV BL Reinach und eine Sensibilisierungskampagne mit dem Gärtnermeisterverband beider Basel durchgeführt.

Ausserdem wurde der Einsatz von Asylsuchende für die Neobiotabekämpfung geprüft. Dieses Pilotprojekt verlief vielversprechend und wird durch die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) mit Unterstützung des SIT 2017 fortgeführt.

BUD