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Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung

Der Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung umfasst das Amt für Raumplanung und das Bauinspektorat. Mit den Tätigkeitsbereichen Baubewilligungsverfahren, Raumplanung und Denkmalpflege sowie Lärmschutz garantiert der Bereich die Umsetzung der Strategie des Regierungsrats in beiden Amtsstellen und koordiniert deren Arbeiten.

Ein wichtiges Ziel ist die Sicherung und Förderung der Standortqualität des Kantons. Gezielte raumplanerische Massnahmen im Verbund mit einem modernen, kundenfreundlichen und speditiven Baubewilligungsverfahren sollen dazu beitragen, dass die Attraktivität des Kantons sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bevölkerung erhalten werden kann. Mit einer gezielten Arealentwicklungsstrategie, einer angepassten Organisation und der Vereinfachung der administrativen Abläufe im Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung sollen im Jahr 2016 prioritär folgende Ziele erreicht werden:

1. Revision des kantonalen Richtplanes auf der Basis des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes.

(RP2012-2015: R-IW-1, BUD-IW-1, BUD-IW-2/BUD1)

2. Entwicklung und Umsetzung der Arealstrategie als Teil der Wirtschaftsoffensive. (RP2012-2015: R- IW-1, BUD-IW-2, VGD-IW-3)

3. Einführung und Weiterentwicklung einer online-Plattform für das elektronische Baubewilligungswesen als wichtiger Baustein der kantonalen eGovernment-Strategie zur Vereinfachung der administrativen Abläufe, was als positiver Standortfaktor für Wirtschaft und Bevölkerung zählt (RP2012-2015: R- IW-2, VGD-IW-4, BUD-IW-3). Die Umstellung der Bewilligungsprozesse hin zu einem elektronischen Bewilligungsverfahren ist ein mehrjähriges Projekt. Dieses erfolgt in Koordination mit der Ein- und Fortführung der kantonalen e-Government-Strategie. 2016 wurden die notwendigen Prozessvisualisierungen und Detailspezifikationen erarbeitet um erste Teilprojekte ab 2017 im Rahmen des kantonalen e-Government-Prozesses zu realisieren (LRV 2016-288).

4. Verbesserung der Bearbeitungsmethoden und Anpassung der Prozesse im Baubewilligungsverfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der "E-Government-Strategie Schweiz" des Bundes (RP2012-2015: R-SH-3, BUD30).

Im Zuge der Überarbeitung des Internetauftritts der kantonalen Verwaltung wurde 2016 auch die Website des Bauinspektorats modernisiert, der Informationsgehalt gesteigert und die Benutzerfreundlichkeit verbessert um einen besseren Kundenservice zu gewährleisten und das Internet stärker in den gesamten Beratungs- und

Bewilligungsprozess einzubinden.

Erfolgsrechnung

Rechnung 2015 Rechnung 2016 Budget 2016 Abw. Absolut Abw. %

30 Personalaufwand 7'397'787 7'216'526 7'389'548 -173'022 -2%

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 951'289 506'691 891'642 -384'951 -43%

34 Finanzaufwand 1'528 1'586 500 1'086 217%

36 Transferaufwand 1'811'194 1'906'782 1'880'000 26'782 1%

37 Durchlaufende Beiträge 566'301 420'669 100'000 320'669 321%

42 Entgelte -5'018'830 -4'801'791 -4'871'850 70'059 1%

44 Finanzertrag -96 -13 -12 -1 -9%

46 Transferertrag -45'923 -14'915 -62'500 47'585 76%

47 Durchlaufende Beiträge -566'301 -420'669 -100'000 -320'669 -321%

-8%

10'728'100 -5'631'149

10'052'254 -5'237'388

10'261'690 -5'034'362

-209'435 -203'026 5'227'328

4'814'867

5'096'950 -412'461

-4%

Total Aufwand Total Ertrag

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

-2%

Personal

besetzte Stellen besetzte Stellen Sollstellenplan Abw.

Absolut Abw. % 2016

per 31.12.2015 per 31.12.2016

-5.1%

47.4 47.6 50.2 -2.6

Anzahl Vollstellen

BUD

Auftrag und Zielsetzungen

Grosse Lebensqualität, attraktive Landschaften, hervorragende Standortgunst sind zentrale Anliegen. Raumplanung ist bewahrende und gestaltende Auseinandersetzung mit dem politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Geschehen im Raum.

Mit der Raumplanung wird dem Finanz- und Sachbezug des staatlichen Handelns auch der Raumbezug beigefügt. Das ARP erstellt in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen Entscheidungsgrundlagen für die Regierung zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft. Die Richtplanung ist das Instrument für die Koordination aller raumwirksamen und abzustimmenden Tätigkeiten quer über die fachlichen und politischen Grenzen hinweg.

Der Richtplan ist eines der Führungsinstrumente des Regierungsrates. Das zielorientierte Prüfen der räumlichen Planung der Gemeinden vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Raumentwicklung ist eine Hoheitsaufgabe. Dazu gehören Erstellen der Genehmigungsanträge an die Regierung und Beraten der Gemeinden bei ihren räumlichen Aufgaben.

Damit erbringt das Amt wichtige Leistungen zur Verbesserung der Standortgunst des Kantons und der Region – insbesondere durch laufende Erhöhung der Qualität des Siedlungs- und des Landschaftsraumes und der Erschliessung für eine lebenswerte Region.

Erfolgsrechnung (ohne Verpflichtungskredite und Transfers)

Kt. Bezeichnung Rechnung 2015 Rechnung 2016 Budget 2016 Abw. Absolut Abw. % B

125%

300 Behörden, Kommissionen und Richter 5'480 5'893 -23'640 29'533

0%

301 Löhne des Verw- und Betriebspersonals 2'487'860 2'447'555 2'453'290 -5'734

9%

304 Zulagen 26'494 28'412 26'092 2'320

-5%

305 Arbeitgeberbeiträge 505'497 487'456 514'298 -26'842

-43%

309 Übriger Personalaufwand 4'564 7'277 12'700 -5'423

-46%

310 Material- und Warenaufwand 46'259 34'592 64'405 -29'813

-47%

311 Nicht aktivierbare Anlagen 40'175 19'571 37'100 -17'529

-14%

313 Dienstleistungen und Honorare 316'185 203'012 236'200 -33'188

1%

314 Baulicher und betrieblicher Unterhalt 68'358 60'320 60'000 320

X

315 Unterhalt Mobilien/immaterielle Anlagen 12'370 12'370

X

316 Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgeb 4'340 834 834

-53%

317 Spesen, Anlässe, Lager, Exkursionen 21'843 19'040 40'695 -21'655

X

318 Wertberichtigungen auf Forderungen -90 -90

319 Verschiedener Betriebsaufwand 847 392 600 -208 -35%

X

340 Zinsaufwand 1'129 1'118 1'118

341 Realisierte Kursverluste -55 55 55 X

370 Durchlaufende Beiträge 1'610

421 Gebühren für Amtshandlungen -842 -842 X

426 Rückerstattungen -34'061

470 Durchlaufende Beiträge -1'610

3'530'585

Ergebnis Erfolgsrechnung (ohne VK und Transfers)

Transferaufwand und -ertrag

Kt. Bezeichnung Rechnung Rechnung Budget Abw.

Absolut Abw.

% B Transfer 2016

2015 2016

463 Beiträge von Gemeinwesen

und Dritten -15'529 -10'000 -20'000 10'000 50%

Lärmmessungen

463 Beiträge von Gemeinwesen und Dritten

-16'272 Beiträge Raumplanung

463 Beiträge von Gemeinwesen

und Dritten -10'000 10'000 100%

Plangenehmigung Bund

BUD

Kt. Bezeichnung Rechnung Rechnung Budget Abw.

Absolut Abw.

% B Transfer 2016

2015 2016

461 Entschädigungen von Gemeinwesen & Dritte

-14'122 -4'915 -22'500 17'585 78%

Beitrag Kt. BS an Regionalplanungsstelle

-45'923 -14'915 -52'500 37'585 -52'500

Kt. Bezeichnung Rechnung Rechnung Budget Abw.

Absolut Abw.

% B Verpflichtungskredit 2016

2015 2016

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand

132'554 17'948 219'000 -201'052 -92% 1 VK Salina Raurica

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand

13'611 17'551 30'000 -12'449 -42%

VK Neusignalisation Wanderwegnetz

146'165 35'500 249'000 -213'500 249'000

1 Die Differenz zwischen Budget und Rechnung ist in einer Projekt-Verzögerung begründet: Die Testplanung für das Gebiet

«Salina Raurica Ost» konnte nicht wie geplant 2016 durchgeführt werden, weil die Zonenplanung der Gemeinde Pratteln nicht abgeschlossen werden konnte. Genehmigung der Planung und Durchführung der Testplanung sind deshalb neu für 2017 vorgesehen.

Personal

besetzte Stellen besetzte Stellen Sollstellenplan Abw.

Absolut Abw. % 2016

per 31.12.2015 per 31.12.2016

-5.5%

18.8 18.0 19.1 -1.1

Anzahl Vollstellen

Die Abweichung per Stichdatum 31.12.2016 ist einerseits auf Fluktuationen, welche bereits 2017 wiederbesetzt werden konnten, und andererseits auf die Reduktion des Personalaufwands im Zusammenhang mit Dir-WOM-2 per 01.01.2017 zurückzuführen.

2307.011 Kantonaler Richtplan

Planung Umsetzung

Nebst der Umsetzung als Daueraufgabe muss der kantonale Richtplan als Folge der vom Volk

angenommenen RPG-Revision angepasst werden. Dies betrifft die Integration des Raumkonzepts in den Kantonalen Richtplan, aber auch die Festsetzung siedlungslenkender Massnahmen mit Blick auf die Entwicklung nach innen und die Bauzonengrösse.

Gleichzeitig sind die räumlichen Aspekte der

Wirtschaftsoffensive in den Richtplan zu integrieren und mit anderen Massnahmen abzustimmen. Zudem ist zu prüfen, ob allenfalls eine Teilrevision des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes notwendig wird.

Schliesslich werden die ersten «Prototypen» der kantonalen Nutzungspläne zur Ausscheidung des Gewässerraums gemäss Gewässerschutzgesetzgebung und teilrevidiertes Raumplanungs- und Baugesetz entwickelt werden.

Der Entwurf der Richtplan-Anpassung als Folge der Revision des Eidg. Raumplanungsgesetzes mit der Festsetzung siedlungslenkender Massnahmen und der abschliessenden Grösse der Bauzonen wurde im ersten Quartal 2016 in die öffentliche Vernehmlassung gegeben.

Es gingen 150 Rückmeldungen ein. Thematisiert wurde hauptsächlich die Abstimmung zwischen Kanton und Gemeinden bzw. die jeweiligen raumplanerischen Kompetenzen, aber auch jene Lücken im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), welche für die Umsetzung des bundesrechtlichen Auftrags zu füllen sind.

Die öffentliche Vernehmlassung zu dieser RBG-Teilrevision soll im ersten Quartal 2017 beginnen.

Im Herbst 2016 hat die BUD für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler (Los 1) den Kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum gemäss §12a RBG beschlossen und während 30 Tagen aufgelegt. Betroffen sind 1200 Grundeigentümer, davon sprachen 56 ein. In den kommenden Jahren sollen die übrigen Gemeinden bearbeitet und für diese Teilräume der kantonale Jahresprogramm

BUD

2307.012 Raum- / Umweltbeobachtung

Planung Umsetzung

Die Umweltbeobachtung beschränkt sich auf die Entwicklung der Lärmbelastung. Ergebnis der Raumbeobachtung sind periodisch erstellte Berichte (Entwicklung Lärmbelastung).

Die Umweltbeobachtung fokussiert auf die Entwicklung der Lärmbelastung. Daraus ergeben sich periodisch erstellte Berichte über die Entwicklung der Lärmbelastung.

Künftig (ab 2018) wird die Lärmbelastung in einem Online-Lärmbelastungskataster dargestellt werden.

2307.013 Agglomerationsprogramm

Planung Umsetzung

Zur Umsetzung des Agglomerationsprogramms hat der Landrat im Jahr 2010 der Schaffung einer Trägerschaft und der Einrichtung einer Geschäftsstelle im Amt zugestimmt. Seit 1. Juli 2014 ist das

Agglomerationsprogramm als ein selbstständiger Verein;

administrativ bleibt er dem Amt für Raumplanung unterstellt.

Das 3. Agglo-Programm wurde dem zuständigen Bundesamt für Raumentwicklung am 9. Dezember 2016 in Bern zur Prüfung und Antragsstellung an den Bundesrat eingereicht.

2307.014 Salina Raurica

Planung Umsetzung

Nach Genehmigung des Richtplanes durch den Bundesrat im September 2010 läuft die Projektierung der

Infrastrukturmassnahmen und der Nutzungsplanungen in den Gemeinden auf Hochtouren. Die revidierten

Zonenpläne von Augst und Pratteln werden Mitte 2015 auf der Basis des Richtplanes genehmigungsreif. Die Verlegung der Kantonsstrasse hat im 3. Quartal des Jahres 2014 die Stufe 'Bauprojekt' erreicht.

Auf der Basis des durch den Bundesrat im September 2010 genehmigten Richtplans sind 2016 wesentliche Projekte – Bauprojekt ‚Verlegung der Rheinstrasse‘, Vorprojekt ‚Tramverlängerung Pratteln-Augst‘ - und die Nutzungsplanungen in den Gemeinden Augst und Pratteln abgeschlossen worden.

2307.016 Lärmsanierung Gemeindestrassen

Planung Umsetzung

Ca. 50 Gemeindestrassen sind sanierungspflichtig.

Gemeinden erarbeiten Lärmsanierungsprojekte. Dazu werden Messungen des Strassenbelages und Kalibrationsmessungen zur Überprüfung des Rechenmodells vorgenommen. Sicherstellung der Umsetzung der eidgenössischen und kantonalen Sanierungsvorgaben bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen im Jahre 2018. Genehmigung und Erwirken der Verfügungen durch ARP als kantonale Vollzugsbehörde.

Bis Ende 2016 konnten acht Gemeindestrassen saniert werden. Noch weitere acht Gemeindestrassen sind bis 31.

März 2018 zu sanieren. Davon sind zwei bereits in Bearbeitung. Sicherstellung der Umsetzung der

eidgenössischen und kantonalen Sanierungsvorgaben bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen im Jahr 2018 durch enge Begleitung der Gemeindebehörden. Genehmigung und Erwirken der Verfügungen durch ARP als kantonale Vollzugsbehörde.

2307.017 Lärmsanierung Kantonsstrassen

Planung Umsetzung

Auf Grundlage des Lärm-Immissionskatasters des ARP werden zusammen mit dem Tiefbauamt die notwendigen Lärmsanierungsprojekte erarbeitet. Dazu werden

Messungen des Strassenbelages und Kalibrationsmessungen zur Überprüfung des Rechenmodells vorgenommen. Sicherstellung der Umsetzung der eidgenössischen und kantonalen Sanierungsvorgaben bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen im 2018. Genehmigung und Erwirken der Verfügungen durch ARP als kantonale Vollzugsbehörde.

Bis Ende 2016 konnte der grösste Teil der Kantonsstrassen saniert werden. Es sind noch für rund 15 Kantonsstrassen Lärmsanierungsprojekte zu erstellen, weitere 15

Kantonsstrassen bedürfen einer genaueren

Lärmbeurteilung, um mit ausreichender Sicherheit die Frage der Grenzwerte beantworten zu können. Die Umsetzung ist gemäss der eidgenössischen und kantonalen Sanierungsvorgaben bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen im 2018 sicherzustellen.

Genehmigung und Erwirken der Verfügungen durch ARP als kantonale Vollzugsbehörde.

2307.018 Wirtschaftsoffensive, Teilprojekt Arealentwicklung

Planung Umsetzung

Die Arealdatenbank der Wirtschaftsoffensive wird laufend auf dem aktuellen Stand gehalten. Daneben engagiert sich das Amt bei der konkreten Umsetzung einzelner

Die Arealdatenbank der Wirtschaftsoffensive wird laufend durch Abteilung Rauminformation auf dem aktuellen Stand gehalten. Daneben engagiert sich das Amt bei der

BUD

Fokus-Areale etwa im Dreispitz, in Birsfelden oder entlang der Ergolzachse.

konkreten Beplanung und Nutzung einzelner Fokus-Areale etwa im Dreispitz, in Birsfelden oder entlang der

Ergolzachse.

2307.019 Projekt «3D-Visualisierung»

Planung Umsetzung

In Zusammenarbeit mit der GIS-Fachstelle des Amtes für Geoinformation werden in diesem Projekt die Grundlagen geschaffen, Geoinformationen auch in der dritten Dimension zu erfassen, zu verwalten und darzustellen. Ziel ist es unter anderem die Gebäude kantonsweit in

LoD2-Qualität (Gebäudekubus plus Dachform) zur Verfügung zu stellen.

Die praktischen Arbeiten des Projekts sind abgeschlossen.

Erste konkrete Resultate sind:

- Die GIS-Fachstelle betreibt heute eine produktive Datenbank, welche fähig ist 3-dimensionale Geodaten in allen fünf Levels of Detail (LoD 0-4) zu bewirtschaften.

- Es wurde ein Datensatz erarbeitet, welcher sämtliche Gebäude des Kantons BL mit Dachformen inklusive Überhänge beinhaltet. Ausgangsdaten waren die Laserscan-Daten des Kantons BL aus 2012. Der Datensatz wurde schon von mehreren Firmen angefordert und in deren Planungsarbeiten eingesetzt.

Bis Ende Februar 2017 wird nun die Dokumentation vervollständigt und ein Abschlussbericht verfasst.