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2003: AktionCourage, Polizeiübergrif-fe auf Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland 2000-2003, Bonn, S.

59-63

1997: Institut für Bürgerrechte & öffentli-che Siöffentli-cherheit, Aus- und Fortbildung bei der Berliner Polizei, Berlin, S. 156-169 1996: ders., Grundlagen für eine bünd-nisgrüne Politik „Innere Sicherheit“, Bonn/Berlin, S. 113-117

1993: Kommission zur Untersuchung des Reformbedarfes in der niedersächsi-schen Polizei, Polizeireform in Nieders-achsen. Empfehlungen der Reformkom-mission, Hannover, S. 70-101

1992: ders., Arbeitsgruppe 4 Aus- und Fortbildung, Hannover

1 NAPAP – Non-Government Orga-nizations and the Police against Pre-judices

2 Angelehnt an den Begriff „street corner society“, der insbesondere durch die gleichnamige Studie von W.

F. Whyte Eingang in die kriminalsozio-logische Debatte über jugendliche De-linquenz fand.

3 Nach Hüttermann (2000: 534) stellt dieser Beamtentypus eine besondere Ausprägung der street cops dar, die er als Street Corner-Polizei bezeichnet.

4 Hüttermann (2000: 533f.) konsta-tiert, dass „die ‚management cop cul-ture’ ... von sacharbeitenden und ma-nagerialen Polizisten und solchen amten getragen (wird), welche die Be-hörde nach außen beispielsweise in der korporativen Welt und der medialen Öffentlichkeit repräsentieren. Demge-genüber stehen die Beamten der ‚street cop culture’ mit einem Bein in der kor-porativen und mit dem anderen Bein in der leibhaftigen Welt.“

5 Darunter ist die Observation von Tatverdächtigen zu verstehen.

6 Hiermit sind Mitarbeiter des Wach- und Wechseldienstes bzw. der Krimi-nalkommissariate gemeint.

7 Behr (2000: 227) konstatiert, dass

„neben dem fi rst code des Rechts noch eine Polizistenkultur existiert, deren second code in Form von

subkulturel-len Handlungsmustern für die Beam-ten ebenfalls normative Bindungswir-kung entfaltet. Diese bilden das Schar-nier zwischen institutioneller Struktur und individueller Handlung.“ Diese Handlungsmuster sind „aber in ihrer ethischen Grundlage nicht eindeutig:

Sie erklären zwar das Funktionieren von Polizeiarbeit, dies schließt aber auch deviantes Verhalten ein.“

8 Von Steven Spitzer geprägter Be-griff, der Gesellschaftsmitglieder be-schreibt, „die im kapitalistischen Pro-duktionssystem keine wesentliche Rol-le spieRol-len“ (Fattah 2002: 959).

9 Eine der Fragen lautete, Wortpaare mit entgegengesetzten Eigenschaften (stark vs. hilfsbedürftig, gelassen vs.

launisch usw.) anhand einer 7er-Skala auf die Personengruppe der Prostitu-ierten zu übertragen.

10 Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stichtag 31.12.2003) stellen die Türken die stärkste Grup-pe unter den ausländischen Staatsan-gehörigen mit 1,9 Millionen, von de-nen mehr als ein Drittel in Deutsch-land geboren wurde, gefolgt von den Italienern mit rund 600.000 und den Jugoslawen mit rund 570.000.

In Deutschland leben rund 2,5 Millio-nen türkischstämmige PersoMillio-nen und 3,3 Millionen Muslime; im Ruhrgebiet gibt es etwa 340.000 Türkischstämmi-ge, in NRW rund 820.000 und in Du-isburg rund 60.000. Diese Daten wer-den nicht nach Städten erfasst, da die

Eingebürgerten wie die Aussiedler als Deutsche gezählt und Abwanderun-gen aus den Städten nicht erfasst wer-den. Mittlerweile leben knapp 4,4 Mil-lionen Aussiedler in Deutschland, von denen über 2,2 Millionen aus der ehe-maligen UdSSR kommen (vgl. Strasser/

Zdun 2004).

11 Zu unterscheiden sind funktiona-le und strukturelfunktiona-le Segregation. Ers-tere beinhaltet eine zeitliche Begren-zung, in der z. B. Spätaussiedler oder neu zugewanderte Türken versuchen, in der fremden Umgebung Vertrautes aus ihrer Herkunftsgesellschaft wieder zu fi nden. Bei struktureller Segregati-on entsteht dagegen ein „Dauer-provi-sorium“, in dem sich Migranten in den vorhandenen ethnischen Subkultu-ren dauerhaft einrichten (vgl. Anhut/

Heitmeyer 2000: 42).

12 In den Niederlanden werden Aus-länder mit dem wertneutraleren Begriff

‚Allochthone’ beschrieben. Autochtho-ne sind die Einheimischen. Allochtho-ne sind die ‚Anderen’. Viele AllochthoAllochtho-ne haben die niederländische Staatsbürger-schaft, als Kriterien gelten dann, dass sie entweder selbst im Ausland geboren sind oder mindestens ein Elternteil ha-ben, das im Ausland geboren worden ist.

In Deutschland bezieht sich der Begriff Ausländer auf die Staatsangehörigkeit und wird angesichts des neuen Staats-bürgerrechts immer weniger aussage-kräftig. Der Begriff ‚Allochthone’ wird aber im Moment häufi g kritisiert, weil er doch stigmatisierend wirkt. So hat

Fußnoten

die Stadt Den Haag sich vor kurzem da-zu entschlossen, in ihren schriftlichen Äußerungen die unterschiedlichen Be-völkerungsgruppen mit spezifi schen Begriffen anzusprechen, beispielsweise.

Haagener türkischer Herkunft.

13 Management-cop-culture ist die Kultur, die von oben gepredigt wird und zum vorherrschenden Diskurs der Führungskräfte geworden ist. Die Street-cop-culture wird bei denjenigen, die die eigentlichen Aufgaben erledi-gen, sichtbar.

14 Der ‚second code’ ist nur versteckt anwesend hinter dem ‚fi rst code’ der Führungskräfte, dafür ist er aber für die Mehrheit der Mitarbeitenden rich-tungweisend für das Verhalten.

15 Zur Erklärung: Rheinland-Pfalz setzt in der Polizei die zweigeteilte Lauf bahn um und stellt nur noch Be-werberinnen und Bewerber mit Abitur/

Fachabitur ein, die über das Studium in den gehobenen Dienst einsteigen. Mit der erfolgreichen Teilnahme an einer neunmonatigen Aufstiegsausbildung (ASA) können gleichzeitig Angehörige des mittleren Polizeidienst in den geho-benen Polizeidienst aufsteigen.

16 Meint: Den symbolischen Zaun, den man um eine bestimmte Gruppe von Personen gezogen hat, aufmachen, das eine weiße Schaf raus lassen und den Zaun wieder schließen, also ein Stereotyp über eine Gruppe von Men-schen bewahren, aber einzelne positive Ausnahmen zulassen.

17 Aus Gründen der besseren Les-barkeit wird auf die weibliche Form verzichtet.

18 Dieser Auf bau besteht, mit Fort-schreibungen durch die Evaluationser-gebnisse, seit 1998.

19 Von einer internen Arbeitsgrup-pe wurden über drei Jahre sämtliche Schüler und Ausbilder sowie der „Kun-de“ Polizeinzeldienst mit standardisier-ten Fragebögen befragt.

20 Bezogen auf die Staatsangehörig-keit, überwiegend aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien.

21 Zu denken ist hier insbesondere an soziale Randgruppen, Opfer von Straf-taten etc.

22 Dieser Beitrag orientiert sich am gehaltenen Vortrag.

23 Multikulturell: lt. DUDEN: viele Kulturen, Angehörige mehrerer Kultu-ren umfassend.

Günter Friesenhahn, Interkulturell – ein Begriff macht Kariere

(geschrie-ben für den Internationalen Jugend-austausch und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland: Kultur ist ein Orientierungssystem, dass un-ser Denken, Fühlen, Wahrnehmen und Handeln beeinfl usst und handlungso-rientierend wirkt. Die Kenntnis die-ses Orientierungssystems und seiner Symbole (Sprache, Werte, Regeln, Ta-bus, Lebensstile) schafft eine gewisse Sicherheit, erzeugt Wir-Gefühle und grenzt nach außen ab.

24 Personengleichheitswert: VTK Training: In der Polizeiarbeit erfahren alle Menschen die gleiche Wertschät-zung als Grundannahme. (Soziale Kompetenz).

25 veränderte Schwerpunkte im VTK Training: Stärkerer Abgleich über zu vermittelnde Inhalte mit den Fachgrup-pen und dem VTK Training (Verstärkte Praxisorientiertheit)

26 UAFEK: Bericht im Auftrag der In-nenministerkonferenz (IMK): Projekt-gruppe „Polizei und Fremde“ Abschluss-bericht Wiesbaden, Otober 1996.

27 Damit berücksichtigen wir in ers-ter Linie Bevölkerungsgruppen, die ne-ben anderen Gruppen durch das Dis-kriminierungsverbot in Art. 13 Ams-terdamer Vertrag geschützt werden.

Hier handelt es sich um ethnische und religiöse Minderheiten, Behinder-te, Homosexuelle, Transsexuelle und Frauen.

28 Um zu berücksichtigen, dass die Leitung des Trainings der gesellschaft-lichen Realität in der Bevölkerung ge-recht wird, wird das Geschlechterver-hältnis und die Repräsentanz von Mi-grationshintergründen zum Kriterium der Teamzusammensetzung gemacht.

29 Zur strukturellen und institutio-nellen Diskriminierung gehören Ge-setze und Verordnungen, die z.B. nur für BürgerInnen nicht-deutscher Her-kunft gelten und ihnen weniger Rech-te zugesRech-tehen als deutschen Staatsan-gehörigen, wie das Ausländergesetz, Asylsachleistungsgesetz, Art. 9 GG über die Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG über die Freizügigkeit, Art. 12 GG über die Freiheit der Berufswahl und Berufsausbildung und andere.

30 Vgl. kultur-spezifi sche und nicht-spezifi sche Trainingseinsätze bei Ale-xander Thomas, A. (1996), Psychologie interkulturellen Handelns. Göttingen:

Hogrefe.

Seit 1987 führt die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspfl ege Berlin (FHVR) jährlich die sogenannten „Gli-enicker Gespräche“ durch, neuerdings in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wissenstransfer in Verwaltung und Rechtspfl ege Berlin e. V. (IWVR) und dem Hitit-Verlag. Der Name rührt vom mehrfachen Tagungsort „Jagdschloss Gli-enicke“ in Berlin-Zehlendorf her. Bei die-sen Tagungen treffen Dozenten von Fach-hochschulen für den öffentlichen Dienst mit Vertretern der Praxis, aus anderen Hochschulen und von Verbänden zusam-men und setzen sich mit Fragen der Leh-re und Forschung auseinander. Am Ende der Tagung werden jeweils die sogenann-ten „Glienicker Thesen“ verabschiedet, die einen Impuls zur Weiterentwicklung der FHöD geben sollen.

Das 15. Glienicker Gespräch fand im April 2004 statt. Rahmenthema: „Der Bologna-Prozess – Chancen, Risiken und Hand-lungsoptionen für die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst“.

(mehr zu den Glienicker Gespraechen auf der Homepage der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspfl ege Berlin: http:

//www.f hvr.berlin.de/)

Allgemeine Thesen zum