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Lissabon-Strategie der Europäischen Union

Im Dokument Wachstum und Beschäftigung in Europa (Seite 36-44)

1. Wachstum und Beschäftigung

Zum Erreichen der Lissabonziele und für Wachstum und Beschäftigung benötigt Europa eine Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik.

Zentrales Element für eine wachstums- und beschäftigungsorientierte Neuausrichtung der europäischen Wirtschaftspolitik ist aus Sicht des DGB ein konjunkturstabilisierender makroökonomischer Policy-Mix. Hierzu bedarf es einer Neuausrichtung der makroöko-nomischen Hebel: Die Geldpolitik ist nicht mehr einseitig auf Geldwertstabilität, sondern auch auf das Beschäftigungsziel auszurichten und das Handlungspotenzial der Fiskal-politik zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auszuweiten.

Im Sinne einer effizienteren Koordinierung der makroökonomischen Disziplinen unterstützt der DGB die im Makroökonomischen Dialog entwickelten Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit. Darüber hinaus ist die Einrichtung nationaler Makroökonomischer Dialoge sowohl auf technischer als auch politischer Ebene ein geeignetes Mittel, die euro-päische Dimension in der nationalen Politik verstärkt zu verankern und makroökonomische Politikansätze für die anhaltende Wachstums- und Beschäftigungskrise zu entwickeln.

2. Innovationspolitik

Der DGB fordert eine europäische Innovationspolitik, die sich an der Komplexität des Innovationsgeschehens ausrichtet. Im Mittelpunkt von Innovationspolitik muss der Mensch stehen mit seiner Kreativität. Forschung und Bildung, aber auch Arbeitsorgani-sation und Unternehmenskulturen sind elementare Bestandteile von Innovationspolitik.

Zentral ist dabei eine bessere Koordinierung der Maßnahmen auf den Ebenen der EU und der Mitgliedstaaten. Parallelstrukturen müssen vermieden werden, Förderinstrumente komplementär eingesetzt werden.

Im Zeitalter der Globalisierung und im Zuge des Strukturwandels, in dem auch in der industriellen Produktion die Verknüpfung mit Dienstleistungen und die Wissensorientie-rung an Bedeutung gewinnen, müssen die richtigen Zusammenhänge zwischen Wachstum, Ressourcennutzung, technologischer Entwicklung, sozialer Sicherheit, Arbeit, Mitbestim-mung, Lebensgestaltung und Beschäftigung beachtet und Synergien genutzt werden.

In diesem Zusammenhang geht der vorliegende Vorschlag einer Rahmenrichtlinie zum Binnenmarkt für Dienstleistungen in die falsche Richtung und wird dem skizzierten Anspruch nach hoher Arbeitsqualität nicht gerecht, die den Nährboden für die Schaf-fung eines echten „Innovationsmilieus“ bildet. Für den Bereich der Innovationspolitik muss ein Weg gefunden werden, wie EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Wirtschafts- und Sozialpartner in einer abgestimmten Strategie gemeinsam eine Innovationspolitik betreiben können, in der alle notwendigen Maßnahmen angemessen enthalten sind.

3. Bildungspolitik

Der DGB begrüßt die Anstrengungen zur Schaffung eines grenzüberschreitenden und europäischen Bildungsraumes. Dazu muss eine Entwicklungsperspektive eröffnet wer-den, die eine tatsächliche Verbesserung für Auszubildende, Studierende, Erwerbstätige sowie ältere Menschen beinhaltet. Im Kern geht es darum, die Selektivität der Bildungs-systeme zu überwinden, ihre Durchlässigkeit national und transnational herzustellen und insbesondere die Beteiligungschancen zu erhöhen.

Maßstab für die herzustellende Gleichwertigkeit zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung in Europa bleibt die volle und gleichrangige Integration der betriebsgebunde-nen beruflichen Ausbildung. Um insbesondere den Prozess des lebenslangen Lerbetriebsgebunde-nens zu einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz zu führen, muss die Verknüpfung der beruf-lichen Bildung mit dem Beschäftigungssystem gesichert werden.

Die Einführung von Leistungspunkten und eines Europäischen Qualifikationsrahmens wird begrüßt, um Qualifikationen und Kompetenzen europaweit transparent und ver-gleichbar zu gestalten. Auf dieser Grundlage scheinen realistische Impulse für Mobilität und Beschäftigung möglich.

Nur über eine deutliche Steigerung der Investitionen in Bildung und Qualifizierung – entlang der vereinbarten Benchmarks auf EU-Ebene – wird ein breiter bildungspoli-tischer Aufbruch gelingen und eine sozial gerechtere Partizipation Wirklichkeit werden.

Dazu fordert der DGB, sowohl die Mittel des Integrierten Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens aufzustocken als auch national die notwendigen Komple-mentärfinanzierungen sicherzustellen.

Damit der erwartete Beitrag von Bildung und Qualifizierung innerhalb der Lissabon-Strategie tatsächlich erreicht wird, sind verstärkte Maßnahmen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten zu unternehmen, um Qualität, Attraktivität und Wirksamkeit der (Berufs)Bildungssysteme zu steigern. Es bleibt eine dringende Aufgabe, Modell- und Umsetzungsprojekte zur Etablierung lebensbegleitender Beratungsstrukturen europa-weit zu schaffen und gleichzeitig für die Bürger zugänglich zu machen. Dafür sind grundlegende und stetig aktualisierte Erkenntnisse über Qualifikationsbedarfe nötig (Früherkennung). Die Herausforderungen Europas werden sich nur über eine chancen-reiche Partizipation seiner Bürger bewältigen lassen.

4. Nachhaltigkeit

Das Ziel des wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraums muss im Sinne wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit konkretisiert werden. Die europäische Nach-haltigkeitsstrategie sollte die „road map“ für die Integration von Energie- und Verkehrs-politik, von Agrar- und FischereiVerkehrs-politik, von Finanz- und Regionalpolitik bilden. Dabei ist der „Wissensträger Mensch“ gestaltender Akteur. Er leistet als Arbeitnehmer, Dienst-leister, Produzent, Nutzer oder Verbraucher seinen Beitrag zu nachhaltigen Innovationen und Wachstum. Angesichts fehlender Erfolge besteht gegenwärtig die Gefahr, dass die Lissabon-Agenda ungeachtet der Prozesse von Göteborg und Cardiff wieder auf Wirt-schaftswachstum als einziges Politikziel reduziert wird. Der DGB fordert deshalb, das Leitbild nachhaltiger Entwicklung als übergeordneten Strategieansatz für wirtschaft- lichen, sozialen und ökologischen Fortschritt umzusetzen.

Zugleich ist Wettbewerbsfähigkeit stärker unter global nachhaltiger Perspektive zu ver-folgen, woraus sich für den DGB auch die politische Gestaltung der Globalisierung als zentrale Aufgabe der EU ergibt. Die Stärkung des multilateralen Systems und des zivil-gesellschaftlichen Engagements sollte in der Klima- und Entwicklungspolitik wie bei der notwendigen institutionellen Flankierung der WTO-Verhandlungen vorangetrieben wer-den. Die EU muss z. B. beim Zugang der Menschen zur Wasserversorgung, bei der Durch-setzung korrekter Preise im Verkehr, bei der Zulassung von Chemikalien (REACH) und beim langfristigen Klimaschutz (Post-Kyoto-Prozess) auch ihrer globalen Verantwortung gerecht werden. Das europäische Sozialmodell muss angesichts neuer Armutsrisiken, bildungspolitischer und demografischer Herausforderungen weiterentwickelt werden.

Die EU muss glaubwürdig für globale Umwelt- und Sozialstandards werben. Alle Bemühungen um Entschuldung, Frieden und „good governance“ bauen auf diesen globalen Gerechtigkeitsfragen auf.

Aus Sicht des DGB sind nur finanziell handlungsfähige Staaten in der Lage, die notwen-digen Rahmenbedingungen für gesellschaftlich nachhaltige Win-Win-Situationen bei der Schaffung und Nutzung von Infrastrukturen und Ressourcen durchzusetzen. Wir fordern deshalb, mit einem europaweiten öffentlichen Investitionsprogramm einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft neue Schubkraft zu verleihen.

Für eine nachhaltige Entwicklung des europäischen Binnenmarktes ist ein neuer Ziel-rahmen erforderlich. Notwendige strukturelle Richtungsentscheidungen im Sinne einer sozial-ökologischen Modernisierung können nur durch die Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors durchgesetzt werden, der Markt alleine wird es nicht richten.

5. Arbeitsmarktpolitik

Der DGB fordert, die positiven Ansätze präventiver und aktiver Arbeitsmarktpolitik der EU-Beschäftigungsleitlinien in den Vordergrund zu rücken. Mit Strukturreformen am Arbeitsmarkt und bei den sozialen Sicherungssystemen allein wird die Arbeitslosigkeit nicht nachhaltig verringert werden können. Der DGB fordert daher die Verstärkung

aktiver und präventiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, insbesondere für Jugendliche, Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer und Frauen,

der beruflichen Aus- und Weiterbildung als lebenslanger Prozess, um veränderten Arbeitsanforderungen gewachsen zu sein,

der Verbesserung der Qualität der Arbeit als Voraussetzung für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben und die Vermeidung von vorzeitigem Ausscheiden, von Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen am Arbeits-markt, insbesondere durch Bereitstellung ausreichender Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige ältere Menschen.

6. Sozialpolitik

Die Zielsetzung von Lissabon, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum zur Schaffung von mehr und qualitativ hochwertiger Beschäftigung mit größerem sozialen Zusammenhalt zu verbinden, muss eingelöst werden. Die Sozialpolitik muss daher als eigenständiges Handlungsfeld auf europäischer Ebene gestärkt werden, und zwar durch

eine aktive Politik zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung unter besonderer Berücksichtigung neuer Armutsrisiken

die Vertiefung des Erfahrungsaustauschs über Reformstrategien in der sozialen Sicherung mit dem Ziel, den Erhalt ihrer sozialen Funktion mit der nachhaltigen Sicherung ihrer Finanzierungsgrundlagen in Einklang zu bringen

Durchsetzung sozialer Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zur Wahrung ihrer Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sowie die der betrieblichen Interessenvertretungen

Bestehende Richtlinien bedürfen der Überprüfung, mit dem Ziel der Anhebung des Schutzniveaus. Dies betrifft zum Beispiel die EU-Richtlinien zum Schutz bei Massenent-lassungen, beim Betriebsübergang, zur Gestaltung der Arbeitszeit, zur Arbeitnehmer-entsendung und zu Europäischen Betriebsräten (EBR). Ebenso ist eine EU-weite Rege- lung der Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften erforderlich, die den Gleichbehand-lungsgrundsatz mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebes durchsetzt. Die Beratungen müssen wieder aufgenommen werden.

Der DGB kritisiert den Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur Arbeitszeitrichtlinie, da er die Flexibilisierungsmöglichkeiten im Interesse der Unternehmen erweitert, die unzumutbare Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ermöglicht und damit dem Ziel der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Verein-barkeit von Beruf und Familie zuwiderläuft. Ansätze, die EU-weiten sozialen Standards zurückzudrehen, müssen bekämpft werden.

Glossar

Amsterdamer Vertrag:

Mit diesem im Oktober 1997 geschlossenen Vertrag, seit dem 1. Mai 1999 in Kraft, wurden zahlreiche europäische Politikfelder neu gestaltet. So wurde unter anderem mit der Auf-nahme eines Beschäftigungskapitels in den Gemeinschaftsvertrag der Grundstein für die iBeschäftigungsstrategie der EU gelegt. Festgelegt wurde auch, dass es zu den Zielen der EU gehört, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Politikfeldern zu erreichen.

Arbeitsmarktpolitik:

Die EU-Arbeitsmarktpolitik basiert auf dem präventiven und aktiven Ansatz der beschäftigungs-politischen Leitlinien. Insbesondere gefördert werden sollen Jugendliche, Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer/innen und Frauen. Weitere Schwerpunkte liegen bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Förderung des lebenslangen Lernens, dem Einsatz für qualitativ bessere Arbeit und den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen (Seite 50 ff).

Beschäftigungsstrategie:

Mit dem iAmsterdamer Vertrag wurde die rechtliche Grundlage für eine gemeinsame euro-päische Beschäftigungspolitik gelegt. Sie wurde im Dezember 1997 auf dem Luxemburger Gipfel begründet. Seitdem werden auf europäischer Ebene beschäftigungspolitische Leitlinien festgelegt. Wie die Mitgliedsländer diese Ziele erreichen, bleibt ihnen überlassen. Allerdings werden die Fortschritte ihrer „Nationalen Aktionspläne” überprüft. Diese Methode nennt sich i„offene Koordinierung”. Die EU-Kommission erstellt einen Europäischen Beschäftigungs-bericht, der unter Verweis auf die jeweils drei besten Mitgliedstaaten spezifische Empfehlungen für einzelne Länder enthält (Best Practise, Benchmarking).

2003 erfolgte die erste Reform mit dem Ziel, die Beschäftigungsstrategie stärker auf den Lissabon-Prozess auszurichten. Die Leitlinien wurden neu formuliert und auf zehn begrenzt.

Die Mitgliedstaaten erarbeiteten einen „strategischen nationalen Aktionsplan”, der jeweils die aktuelle Situation beschreibt und die geplanten Maßnahmen bis 2006 auflistet.

Bildungspolitik:

Ziel der EU im Bereich der Bildungspolitik soll ein grenzüberschreitender europäischer Bildungsraum sein. Die Selektivität der Bildungssysteme soll überwunden werden; sowohl national wie auch transnational soll es mehr Durchlässigkeit der Bildungssysteme geben (Seite 30 ff).

7. Rolle der Gewerkschaften

Die Sozialpartner sind wichtige Akteure im Lissabon-Prozess. Sie gestalten Bereiche wie die Lohnpolitik aber auch Arbeitsbedingungen eigenständig mit. Dies gilt auch für den europäischen Sozialen Dialog, der durch eigenständige Verhandlungen der Sozial-partner Subsidiarität in der EU sichert („horizontale Subsidiarität“). Sie können daher mit gemeinsamen Initiativen zum Erfolg der Lissabon-Strategie im oben beschriebenen Sinne beitragen.

Die Mitgliedstaaten der EU und die europäischen Institutionen sind gefordert, eine gemeinsame Politik aus einem Guss für qualitatives Wachstum und Beschäftigung in ganz Europa zu entwickeln. Die umfassenden Ziele der Lissabon-Strategie verlangen auch einen umfassenden wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Ansatz.

Die Sozialpartner müssen verbindlichen Einfluss auf die Zielbestimmung, Politikgestal-tung und Umsetzung der Lissabon-Strategie nehmen können. Nur dann können sie ihrer Rolle als Partner in der Lissabon-Strategie gerecht werden. Die Gewerkschaften werden eigene Initiativen ergreifen, um im Sinne eines Bottom-up-Ansatzes der euro-päischen Politik neue Impulse zu geben und diese näher an die Menschen zu bringen.

wie Verbraucher oder Landwirte. Bevor die EU Beschlüsse über Wirtschafts- und Sozialpolitik fällt, muss die Stellungnahme des EWSA eingeholt werden.

Europäisches Sozialmodell:

Was der Europäische Rat darunter versteht, haben die Staats- und Regierungschefs 2002 in Barcelona definiert: „Das Europäische Sozialmodell stützt sich auf gute Wirtschaftsleistungen, ein hohes Niveau sozialer Sicherung, einen hohen Bildungs- und Ausbildungsstand und sozialen Dialog.”

Geldpolitik:

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist aus Sicht der Gewerkschaften bisher zu einseitig auf das Ziel der Geldwertstabilität fixiert. Sie wurde deshalb ihrer Verantwortung für Wachstum und Beschäftigung nur unzureichend gerecht. Die Wachstumsdynamik wurde durch hohe Realzinsen gedrosselt (Seite 10ff).

Gleichstellungspolitik:

Um Europa wettbewerbsfähiger zu machen, ist eine bessere Beteiligung von Frauen im Arbeits-leben Voraussetzung. Davon waren die Staats- und Regierungschefs beim Lissabonner Gipfel 2000 überzeugt und setzten in der Lissabon-Strategie auch gleichstellungspolitisch ehrgeizige Ziele für 2010. Nicht nur die Frauenbeschäftigungsquote soll auf mindestens 60 Prozent (EU-Schnitt 1. Quartal 2005: 55,8 %, Männer 70,6 %) erhöht, sondern auch die Qualität der Frauenerwerbsarbeit soll verbessert werden. Gefordert wurden unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen in allen Altersstufen und zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Um die Rahmenbedingungen für eine bessere Verein-barkeit von Beruf und Familie zu verbessern, hat der EU-Gipfel in Barcelona zudem Ziele für das Kinderbetreuungsangebot formuliert: Bis 2010 sollen EU-weit für 90 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen und für ein Drittel aller Kinder unter drei Betreuungsangebote vorhanden sein.

Goldene Regel:

Die Goldene Regel der Finanzpolitik besagt, dass eine Neuverschuldung dann unproblematisch ist, wenn sie der Finanzierung von Investitionen dient. Dieser Betrag darf nach Ansicht des DGB nicht bei der Defizitberechnung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes berück- sichtigt werden.

Göteborg-Prozess:

Der Europäische Rat beschloss im Juni 2001 in Göteborg die EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und leitet damit den Göteborg-Prozess ein (iNachhaltigkeit).

Bologna-Prozess:

In der Erklärung von Bologna vom Juni 1999 verpflichteten sich die Bildungsminister von 29 europäischen Staaten, bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Die Hochschulabschlüsse sollen europaweit auf Bachelor und Master umgestellt, Mobilitätshemmnisse beseitigt, sowie Maßnahmen zur Sicherung von Qualitätsstandards eingeleitet werden.

Cardiff-Prozess:

Beim EU-Rat in Cardiff im Juni 1998 wurde beschlossen, regelmäßig nationale wie die EU umfassende Berichte zur Wirtschaftspolitik zu erarbeiten. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig einen Bericht zu Wirtschafts- und Strukturreformen. Zum Cardiff-Prozess zählen zudem Strategien zur Einbeziehung umweltpolitischer Aufgaben in verschiedene Politik-bereiche.

Dienstleistungsrichtlinie:

Sie ist eng mit der Lissabon-Strategie verknüpft und soll für den „Abbau der bürokratischen Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit Europas” sorgen und den Markt für Dienstleistungen in der EU umfassend liberalisieren. Für die Gewerkschaften und zahlreiche andere Kritiker ist sie sozialpolitischer Sprengstoff. Sie kritisieren, dass das im Entwurf der EU-Kommission vor-gesehene so genannte Herkunftslandprinzip einen europaweiten Unterbietungswettbewerb auslösen könnte. Nach diesem Prinzip soll die Erbringung von Dienstleistungen im Wesent-lichen den Standards und Gesetzen unterliegen, die am Firmensitz des Dienstleisters gelten.

www.dienstleistungsrichtlinie.dgb.de Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB):

Dem EGB gehören 79 Gewerkschaftsdachverbände aus 35 Staaten Europas an. Mit rund 60 Millionen Mitgliedern ist der 1973 gegründete EGB die größte gemeinsam agierende poli-tische Kraft in Europa. Ziel des EGB ist es, Arbeitnehmerrechte in der europäischen Integration durchzusetzen und die wirtschaftliche Dimension der EU um ein soziales Europa zu ergänzen.

Der EGB vertritt die gewerkschaftlichen Interessen gegenüber Kommission, Parlament und Rat.

Gleichzeitig verhandelt der EGB auch mit den privaten und öffentlichen Arbeitgeberverbänden UNICE und CEEP im iSozialen Dialog.

www.etuc.org

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA):

Er ist ein beratendes Organ der EU-Kommission und des Rates. Ein Drittel der Mitglieder stellen die Gewerkschaften, ein Drittel die Arbeitgeberverbände, ein Drittel andere Interessengruppen

Lissabon-Strategie:

Im März 2000 beschloss der EU-Gipfel in Lissabon einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für Wirtschaft, Soziales, Beschäftigung, Bildung und Umwelt, mit dem die EU bis 2010 zum

„dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt” werden sollte. Die EU-Staats- und Regierungschefs waren überzeugt: Im globalen Wettbewerb hat Europa nur eine Chance, wenn es gelingt, die Innovationsfähigkeit zu erhalten. Ziel der Lissabon-Strategie sollte „ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt” sein.

Halbzeitbilanz:

Fünf Jahre später fiel die Halbzeitbilanz durchwachsen aus: Die Beschäftigungsquoten in den meisten Mitgliedstaaten stagnieren. Mit einer EU-weiten Beschäftigungsquote von 63 Prozent Anfang 2005 ist die EU dem in Lissabon gesetzten Ziel, bis 2010 die 70-Prozent-Marke zu überschreiten, kaum näher gekommen. Die Wachstumsraten liegen deutlich unter den angestrebten drei Prozent jährlichem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes. Die Qualität der Arbeitsplätze hat sich im Durchschnitt nicht verbessert, und die sozialen Differenzen in Europa haben zugenommen, nicht abgenommen.

Bewertung durch die Gewerkschaften:

Für die Gewerkschaften sind die Ursachen für die durchwachsene Halbzeitbilanz offen-sichtlich: Statt in Bildung und in mehr und bessere Arbeitsplätze zu investieren und auf ein qualitatives Wachstum zu setzen, musste die Lissabon-Strategie europaweit vor allem für unausgewogene Strukturreformen herhalten. Lissabon drohe zu scheitern, heißt es in einer Entschließung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) Ende 2004, „weil man es auf ein neoliberales Projekt reduziert hat, bei dem der ungezügelte Wettbewerb und ein unkontrollierter freier Markt die einzigen Leitsätze sind”. Entsprechend fordert der DGB in seiner Halbzeitbilanz (Seite 68 ff), die Lissabon-Strategie wieder ins Gleichgewicht bringen und nicht auf eine eng verstandene Wettbewerbsfähigkeit zu reduzieren. Zentrales Element für eine wachstums- und beschäftigungsorientierte Neuausrichtung der europäischen Wirtschaftspolitik ist aus Sicht des DGB ein konjunkturstabilisierender makroökonomischer Policy-Mix.

Neuausrichtung:

Um die Lissabon-Strategie neu zu beleben, sprach sich die EU-Kommission im Februar 2005 für eine Fokussierung auf Wachstum und Beschäftigung aus. Beschlossen wurde sie auf dem EU-Frühjahrsgipfel 2005.

Innovationspolitik:

Innovation ist einer der Schlüsselbegriffe der Lissabon-Strategie.

Der Grundgedanke: Ein rohstoffarmer Kontinent wie Europa kann im globalen Wettbewerb nur erfolgreich sein, wenn es ihm gelingt, seine Innovationsfähigkeit zu erhalten. Als Ziel hat die EU unter anderem festgelegt, dass EU-weit bis 2010 der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung mindestens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Aus Sicht des DGB ist Innovationspolitik komplexer. Neben Forschung und Bildung sind Arbeitsorganisation und Unternehmenskulturen elementare Bestandteile von Innovationspolitik. Im Mittelpunkt soll immer der Mensch mit seiner Kreativität stehen (Seite 20 ff).

http://www.dgb.de/themen/innovation/index_html Kok-Bericht:

Unter Vorsitz des früheren niederländischen Ministerpräsidenten Wim Kok legte eine hoch-rangige Sachverständigengruppe der EU im November 2004 unter dem Titel “Die Heraus-forderung annehmen” eine erste Zwischenbilanz der Lissabon-Strategie vor (Seite 7). Bereits im Mai 2004 schloss die Gruppe ihren Bericht zur Zukunft der Sozialpolitik in der erweiterten Europäischen Union ab. Ebenfalls unter dem Vorsitz von Kok stand die „Task Force Beschäf-tigung”, die im November 2003 unter dem Titel „Jobs, Jobs, Jobs: Mehr Beschäftigung in Europa schaffen” Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik abgab (Seite 51 ff).

http://europa.eu.int/growthandjobs/group/index_de.htm

http://europa.eu.int/comm/employment_social/news/2004/jun/hlg_social_elarg_de.pdf http://europa.eu.int/comm/employment_social/employment_strategy/pdf/etf_de.pdf) Kopenhagen-Prozess:

Beim Gipfel 2002 in Kopenhagen wurden Grundsätze für die Berufsbildung im Lissabon-Prozess beschlossen. Dazu gehört, die europäische Dimension der Berufsbildung zu stärken, mehr Transparenz und Qualitätsstandards zu schaffen (Seite 30 ff).

Lebenslanges Lernen:

Das ist eine der Komponenten der Lissabon-Strategie. Lebenslanges Lernen zu fördern heißt,

Das ist eine der Komponenten der Lissabon-Strategie. Lebenslanges Lernen zu fördern heißt,

Im Dokument Wachstum und Beschäftigung in Europa (Seite 36-44)