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2.8.1 Methode 2.8.1.1 Erfassung

Untersuchungen zum Vorkommen von Libellen wurden an insgesamt 8 Probestellen im Bereich der Fischteiche (ehemalige Abbaugewässer) sowie im Bereich der Gräben durchgeführt (s. Abb. 38 und Tab. 18). Eine Fotodokumentation zu den bearbeiteten Probestellen findet sich im Anhang.

Dazu wurden bei 5 Begehungen bei geeigneten Witterungsbedingungen (trocken, schwacher Wind) zwischen dem 24.05. und dem 17.08.2018 adulte Tiere erfasst (Käscherfänge) und die Fundorte kartographisch festgehalten. Bei der Geländebegehung wurden gleichzeitig Beobachtungen zur Bodenständigkeit wie Eiablagen oder schlüpfende Tiere registriert. Stellenweise wurde hierfür zusätz-lich nach Larven gekäschert.

Abb. 38: Lage der Probestellen Li1 - Li8

Tab. 18: Kurzbeschreibung der Probestellen zur Erfassung der Libellenfauna Probestelle Lebensraum Größe / Länge der

Probestrecke

Zur Bewertung der Befunde wird die Bewertung nach Handlungsanleitung (ILN 2006) durchgeführt. Zu-sätzlich wird eine differenzierte Bewertung in Anlehnung an BRINKMANN (1998) nach dem Schema in Tab. 19 vorgenommen. Für die Bewertung wird die regionale Rote Liste von Niedersachsen und Bremen für das Flachland herangezogen (ALTMÜLLER & CLAUSNITZER 2010). Dabei werden nur Libellennachweise mit Reproduktionshinweis berücksichtigt.

Tab. 19: Bewertungsrahmen zur Bewertung von Libellenlebensräumen in Anlehnung an BRINKMANN(1998)

Wertstufe Definition

Wertstufe 5 -

(sehr hohe Bedeutung)

• Nachweis von FFH-Arten (Anh. II oder Anh. IV)

• Nachweis von 1 vom Aussterben bedrohten Art

• Nachweis von mehreren stark gefährdeten Arten Wertstufe 4

(hohe Bedeutung)

• Nachweis von 1 stark gefährdeten Art

• Nachweis mehreren gefährdeten Arten Wertstufe 3 -

(mittlere Bedeutung)

• Nachweis von 1 gefährdeten Art

• Nachweis von mehreren Arten der Vorwarnliste

• Gewässer mit einer hohen Artenzahl (> 12 Arten) Wertstufe 2 -

(eingeschränkte Bedeutung)

• Nachweis von 6 oder mehr eurytopen Arten ohne RL-Status

• Nachweis von 1 Art der Vorwarnliste Wertstufe 1 -

(geringe Bedeutung) • Nachweis von 1-2 eurytopen Arten ohne RL-Status Wertstufe 0 -

(ohne Bedeutung) • keine Libellen-Nachweise

2.8.2 Ergebnisse und Bewertung 2.8.2.1 Bestand

Bei den Untersuchungen wurden insgesamt 19 Libellenarten festgestellt. Die Ergebnisse sind in Tab.

20 zusammenfassend dargestellt.

Keine der nachgewiesenen Arten wird im Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie geführt.

Von den nachgewiesenen Arten sind 16 Arten im Gebiet auch bodenständig. Von der Becher-Azurjung-fer, der Kleinen Königslibelle und der Feuerlibelle wurden keine Larven oder Exuvien im Gebiet festge-stellt.

Tab. 20: Ergebnisse der Erfassungen der Libellen an den Probestellen Li1 - Li8; für die blau unter-legten Zellen wurden Nachweise mit Bodenständigkeit der jeweiligen Art erbracht; Angabe der Häufigkeiten in Häufigkeitsklassen

Die Kleine Königslibelle und die Feuerlibelle gelten in Niedersachsen und Bremen als extrem selten (Kategorie „R“). Dabei ist die Feuerlibelle eine ursprünglich mediterrane Libellenart, die erst im Laufe der Klimaveränderungen seit 10 Jahren auch in Norddeutschland zunehmend häufiger wird. Auch die Kleine Königslibelle ist eine ursprünglich südliche Art. Beide Arten wurden bei einer einmaligen Be-obachtung am ehemaligen Abbaugewässer festgestellt.

Keine der sonstigen Arten wird auf der Roten Liste der gefährdeten Libellen in Niedersachsen und Bre-men (ALTMÜLLER & CAUSNITZER 2010) geführt.

Die meisten der nachgewiesenen Arten stellen nur wenige Ansprüche an das Habitat und besiedeln häufig vegetationsreiche Gewässer. Hierzu gehört z. B. das Kleine Granatauge, das bis vor ca. 20 Jah-ren in Niedersachsen als vom Aussterben bedroht galt. Die Art hat - vermutlich aufgrund der Klimaer-wärmung - seitdem ihr Areal erweitert. Wichtig für ein Vorkommen der Art ist flutende Vegetation in den Gewässern.

Der Plattbauch ist die einzige nachgewiesene Art, die vegetationsarme oder -freie Gewässer bevorzugt.

Sie besiedelte den Graben, in dem sie auftrat, am Rande der Vegetationsflächen.

Insgesamt ist das vorkommende Artenspektrum typisch für ein Grünland-Graben-System, besonders empfindliche Arten sind nicht darunter.

2.8.2.2 Bewertung

Nach den Vorgaben der „Handlungsanleitung“ für Bremen haben die untersuchten Gewässer eine all-gemeine Bedeutung für die Libellenfauna.

Die Bewertung der bearbeiteten Gewässer nach dem Bewertungsschema von BRINKMANN ist in Tab.

21 zusammengefasst.

Tab. 21: Bewertung der Libellengewässer

Li1 Li2 Li3 Li4 Li5 Li6 Li7 Li8

Die Gewässer Li1, Li2 und Li7 haben eine mittlere Bedeutung für die Libellenfauna. Dabei liegen die Probestellen Li1 und Li7 beide im ehemaligen Abbaugewässer. Alle anderen Gewässer, an denen weniger als 12 Arten auftraten, haben eine eingeschränkte Bedeutung für die Tiergruppe. Ausschlag-gebend für diese eher nur untergeordnete Bedeutung der Gräben für die Libellenfauna ist die ungüns-tige Ausprägung der Vegetation. So fehlt Schwimmblattvegetation weitgehend (s. a. Fotos im Anhang), die Gräben sind häufig im Hochsommer mit einer dichten Decke von Wasserlinsen bedeckt. Auch wenn im Sommer teilweise sehr hohe Sauerstoffsättigungen auftreten (s. a. Kap. 2.7.2.1), ist davon auszuge-hen, dass unter der Vegetationsdecke zehrende Verhältnisse herrschen: Aufgrund des fehlenden Licht-einfalls durch die dichte Vegetationsdecke ist eine Photosynthese unter der Wasserlinsendecke nicht möglich. Für aquatische Wirbellose können so ungünstige Habitatbedingungen entstehen.

2.8.3 Zusammenfassende Betrachtung

 Untersuchungen zum Vorkommen von Libellen wurden an insgesamt 8 Probestellen im Bereich der Fischteiche sowie im Bereich der Gräben durchgeführt.

 Bei den Untersuchungen wurden insgesamt 19 Libellenarten festgestellt, an den einzelnen Pro-besstellen wurden zwischen 8 - 16 Arten nachgewiesen. Davon waren zwischen 5 und 13 Arten jeweils in den Gewässern bodenständig.

 Aufgrund der vegetationsarmen Struktur der Gräben und der Fischteiche ist die Libellenfauna relativ artenarm ausgeprägt.

 Arten der Roten Liste waren mit der Kleinen Königslibelle und der Feuerlibelle vertreten; beide Arten gelten in Niedersachsen und Bremen als extrem selten (Kategorie „R“).

 Die Libellenfauna des Untersuchungsgebietes hat nach Handlungsanleitung Bremen eine all-gemeine naturschutzfachliche Bedeutung.

 Nach der Bewertung von BRINKMANN haben die Probestellen Li 3 bis Li 6 sowie Li 8 eine eingeschränkte Bedeutung für die Artengruppe. Die Probestellen Li 1 und Li 2 sowie Li 7 haben aufgrund der höheren Artenzahl sowie teilweise des Vorkommens von „extrem seltenen“ Arten eine mittlere Bedeutung.