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Leitparameter Sichttiefe

8.3 Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit

8.3.3.3 Beschreibung des Bestands

8.3.3.3.7 Leitparameter Sichttiefe

Durch IBL Umweltplanung wurden im Rahmen der Fisch- und Rundmaulerfassung (Herbst 2009, Frühjahr 2010) Ermittlungen der Sichttiefe mit der Secchi-Scheibe durchgeführt. Die verwendete Scheibe hat einen Durchmesser von 40 cm. Dieses der Limnologie zuzuordnende visuelle Verfahren kann nur orientierende Werte liefern. Insbesondere bei Wellengang treten zwangsläufig Ungenauig-keiten auf.

In der Abbildung 8.3-49 sind die maximalen Sichttiefen an den Messstellen der Fisch- und Rundmaul-erfassung im Herbst 2009 im Abschnitt von Ems-km 42 bis Ems-km 99 aufgeführt. Die Sichttiefen im Teilbereich „Außenems und Dollart (Ems-km 36,6 bis ca. Ems-km 71,5)“ betragen während des Ebbe-stroms 0,2 m bis 0,5 m. Während des FlutEbbe-stroms wurden Sichttiefen bis ca. 0,9 m ermittelt denn im unterhalb gelegenen Teilbereich „Ems – Küstengewässer“ (ca. Ems-km 71,5 bis ca. Ems-km 100,0) sind die Sichttiefen sowohl während des Ebbe- als auch des Flutstroms deutlich größer und betragen im Bereich der fahrrinnennahen Unterbringungsorte 1,1 bis 2,2 m. Dieses Wasser wird mit dem Flut-strom nach oberFlut-strom verlagert und bedingt dort die o.g. erhöhten Sichttiefen.

Abbildung 8.3-49: Maximale Sichttiefen im Abschnitt von Ems-km 42 bis Ems-km 99 im Herbst 2009

Erläuterung: Grundlage sind Ermittlungen der Sichttiefe im Rahmen der Fisch- und Rundmaulerfassungen. Unter-0,0

Die Ergebnisse der im Frühjahr 2010 im gleichen Abschnitt durchgeführten Ermittlungen der Sichttiefe sind in der Abbildung 8.3-50 dargestellt. Die ermittelten Sichttiefen sind vergleichbar mit den Sichttie-fen, die während der Herbsterfassung festgestellt wurden. An einzelnen Stationen werden größere Sichttiefen erreicht. Wie bei der Herbsterfassung sind im Teilbereich „Ems – Küstengewässer“ (ca.

Ems-km 71,5 bis ca. Ems-km 100,0) die Sichttiefen sowohl während des Ebbe- als auch des Flut-stroms deutlich größer und erreichen bei der Klappstelle 2 (Kl 2) ca. 2,8 m.

Abbildung 8.3-50: Maximale Sichttiefe im Abschnitt von Ems-km 42 bis Ems-km 99 im Früh-jahr 2010

Erläuterung: Grundlage sind Messungen der Sichttiefe im Rahmen der Fisch- und Rundmaulerfassungen. Gemes-sen wurden Quertransekte im Bereich der Fahrrinne sowie Längstransekte im Bereich der Klappstel-len.

Aus den Teilbereichen oberhalb Ems-km 42 liegen keine Sichttiefenmessungen vor. Aus sporadi-schen Messungen während einer Emsbereisung im September 2009 (IBL & IMS, unpubl.) wurde deut-lich, dass die in Abbildung 8.3-49 bei Ems-km 42 angegebenen Sichttiefen weiter nach oberstrom unterschritten werden können.

8.3.3.3.8 Planerischer Ist-Zustand

Andere Vorhaben im Untersuchungsgebiet, die derzeit geplant und die bis zum geplanten Baubeginn zur Vertiefung der Außenems bis Emden realisiert sein werden, sind im Sinne eines planerischen Ist-Zustands (PIZ) in der vorliegenden UVU zu berücksichtigen. Die methodische Vorgehensweise zur Bearbeitung des planerischen Ist-Zustands ist in Kap. F 2.3 beschrieben. In Tabelle 2.4-2 sind die genehmigten oder die planerisch verfestigten Vorhaben aufgelistet, die Bestandteil des PIZ sind.

Von den im PIZ zu berücksichtigenden Vorhaben sind die Verbesserung des Fahrwassers Eemshaven – Nordsee (Vorhaben Nr. 1), die bereichsweise Anpassung der Unterems und des Dort-mund-Ems-Kanals (Vorhaben Nr. 2), der Ausbau des Eemshavens (Vorhaben Nr. 3), die Soleeinlei-tung bei Rysum (Vorhaben Nr. 4), Kraftwerks-Bauvorhaben in Eeemshaven (Vorhaben Nr. 5, 6, 7), die Planänderung zum Vorhaben „Neubau eines Dalbenliegeplatzes mit Ro/Ro-Anlage an der Emspier im Außenhafen Emden“ (Vorhaben Nr. 8) sowie die zwei Probestaus in der zweiten Septemberhälfte 2012 und 2014 (Vorhaben Nr. 9) im aquatischen Bereich angesiedelt und führen zu einer veränderten Gewässermorphologie im Bereich der Unter- und Außenems, die sich auf das Schutzgut Wasser – Hydrologie im Betrachtungsraum auswirken können.

Die Ausbaumaßmaßnahmen an Fahrrinnen und Häfen führen zu einer veränderten Gewässermorpho-logie im Bereich der Unter- und Außenems (vgl. RWS 2009, vgl. Regionalplan & uvp/Diekmann &

0,0

Mosebach 2007). Durch diese Vorhaben sind jedoch keine erheblich nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit – zu erwarten.

Das Vorhaben Nr. 4 führt zu einer Beeinflussung der Salzgehalte in der Umgebung der Einleitstellen (vgl. BAW 2008b, LBEG 2009). Der Betrieb von Kraftwerken mit Kühlwasserentnahme und -rückgabebauwerken in Eemshaven (Vorhaben Nr. 5, 6, 7) führt zu einer Beeinflussung durch die Abwärmeeinleitung und Abwassereinleitung zu einer Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit in der Umgebung geplanter Einleitstellen (vgl. Arcadis 2009, Buro Bakker 2007a, 2007b). Durch das Vorha-ben Nr. 9 können vorübergehend erhöhte Salzgehalte sowohl sohlnah als auch (zeitlich versetzt) oberflächennah oberhalb des Emssperrwerkes auftreten. Durch dieses Vorhaben ist jedoch keine erheblich nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit zu erwarten (NLWKN 2012c).

Die dargestellten Veränderungen durch genannte Vorhaben werden bei der Bestandsbewertung des Schutzgutes Wasser – Wasserbeschaffenheit berücksichtigt.

8.3.3.4 Bewertung des Bestands

Die methodischen Grundlagen zur Bewertung des Bestands sind in Kap. F 2 der UVU beschrieben.

Die schutzgutbezogene Bewertung des Ist-Zustands folgt gemäß WSD Nordwest (2009) der Anlage 4 des BMVBS-Leitfadens (BfG 2011) mit einem Bewertungsrahmen auf der Basis des sogenannten gebietsbezogenen Referenzsystems37.

Referenzsystem (Referenzzustand) des Schutzgutes Wasser – Wasserbeschaffenheit

Die Bewertung des Schutzgutes Wasser – Wasserbeschaffenheit wird mittels der in dieser UVU ver-wendeten fünfstufigen Bewertungsskala durchgeführt. Die Wertstufe 5 wird, BfG (2011) folgend, als Referenzzustand bezeichnet und „beschreibt meist einen Zustand, der von keinen bis höchstens ge-ringfügigen Belastungen durch den Menschen geprägt ist“. Der Referenzzustand für das Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit lässt sich gemäß BfG (2011) mittels der in der – OGewV38 genann-ten Hintergrundwerte konkretisieren.

Die bearbeiteten Leitparameter des Schutzgutes Wasser – Wasserbeschaffenheit (s. WSD Nordwest 2009) sind gemäß OGewV den physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten zuzuordnen. Zu die-sen werden allgemeine Einstufungskriterien für den sehr guten Zustand der physikalisch-chemischen Komponenten der Kategorien Flüsse, Übergangs- und Küstengewässer (betr. alle Oberflächengewäs-ser des Betrachtungsraums mit Ausnahme der KleingewäsOberflächengewäs-ser im Deichvorland) definiert: „Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind. […] und zeigen keine An-zeichen anthropogener Störungen […]“. Der Referenzzustand gilt für physikalisch-chemische Quali-tätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands natürlicher Oberflächengewässer. Für hydrologisch und morphologisch erheblich veränderte Gewässer (s. Art. 2, Nr. 9 WRRL) gilt folgendes:

„Die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen des Oberflächengewässertyps, der mit dem betreffenden künstlichen oder er-heblich veränderten Gewässer am ehesten vergleichbar ist […]“.

37 Im Untersuchungsrahmen (WSD Nordwest 2009) findet sich beim Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit die nachfol-gend zitierte Vorgabe: „Als Bewertungsmaßstab ist die Richtlinie 2006/7/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung zu berücksichtigen (s.a. Schutzgut Mensch, Kap. F 3.3.3.1.2). Die entsprechenden relevanten Parameter sind zu untersuchen und auszuwerten“. Die Richtlinie 2006/7/EG bezieht sich auf die Qualität von Badegewässern und nicht auf die Leitparameter des Schutzgutes Wasser –

Erläuterungen zur Bewertungsmethodik gemäß Anlage 4 des BMVBS (BfG 2011)

Der Bewertungsrahmen nach BfG (2011) umfasst die drei Bewertungskriterien „Biologische Qualitäts-komponenten“, „Sauerstoffhaushalt“ und „Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten“. Gegen-stand der Bewertung des Schutzgutes Wasser – Wasserbeschaffenheit sind jedoch ausschließlich Leitparameter, die gemäß WSD Nordwest (2009) beim Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit zu bearbeiten sind. Diese lassen sich dem Kriterium „Sauerstoffhaushalt“ und dem Kriterium „physika-lisch-chemische Qualitätskomponenten“39 zuordnen. „Biologische Qualitätskomponenten“, zu denen BfG (2011) Phytoplankton und Phytobenthos zählt, werden in Kap. F 4 beschrieben und bewertet.

Kriterium „Sauerstoffhaushalt“

Nach BfG (2011) werden „im Bewertungskriterium Sauerstoffhaushalt […] die Kenngrößen Sauer-stoffgehalt, organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) und biologischer Sauerstoffbedarf (BSB) nach fünf Tagen bewertet“. In Anlage 4 von BfG (2011) sind Grundlagentabellen zu diesen Parametern für die Bewertung des Sauerstoffhaushalts aufgeführt, die jeweils nach Gewässertypen differenzierte Richtwerte für Kenngrößen des Sauerstoffgehaltes, TOC und BSB5 enthalten. Diese gewässertypspe-zifischen Richtwerte sind nach BfG (2011) an die Orientierungswerten der OGewV angelehnt.

Richtwerte werden jedoch lediglich für die Kategorie „Fließgewässer“ und damit die Gewässerab-schnitte oberhalb von Leerort (Gewässertypen Marschgewässer – Typ 22), vorgegeben. Für Oberflä-chenwasserkörper der Kategorie Übergangsgewässer und Küstengewässer (unterhalb von Leerort) werden keine Werte definiert bzw. sind gemäß BfG (2011) noch zu erarbeiten. Die für die Fließgewäs-ser (hier: MarschgewäsFließgewäs-ser) genannten Richtwerte zum Sauerstoffgehalt werden hilfsweise auf die Gewässerkategorie Übergangs- und Küstengewässer angewendet. Der Bewertungsrahmen für das Kriterium „Sauerstoffhaushalt“ ist in der Tabelle 8.3-30 aufgeführt.

Tabelle 8.3-30: Bewertungsrahmen für das Kriterium Sauerstoffhaushalt

Wertstufe Definition d. Wertstufe Ausprägung

Sauer-stoffgehalt Ausprägung TOC-Gehalt BSB nach 5 Tagen 5 sehr

hoch

Bereich mit sehr hoher Bedeutung für die Wasserbeschaffenheit 4 hoch Bereich mit hoher Bedeutung für die

Wasserbeschaffenheit 3 mittel Bereich mit mittlerer Bedeutung für

die Wasserbeschaffenheit Sauerstoffgehalt:

>3,5 mg/l Median des

TOC-Gehaltes: <20 mg/l Median des BSB5:

<8 mg/l 2 gering Bereich mit geringer Bedeutung für

die Wasserbeschaffenheit

Bereich mit sehr geringer Bedeutung für die Wasserbeschaffenheit Erläuterung: Quelle: BfG (2011).

Nachfolgend werden ergänzende Erläuterungen zur Bewertung der Kenngrößen gegeben:

• Leitparameter Sauerstoffgehalte und –zehrung: Nach BfG (2011) sind „je nach Datengrundlage das 10-Perzentil der Tagesminima (bei Dauermessungen, April-Oktober) oder der Minimumwert (bei Einzelmessungen)“ für die Bewertung ausschlaggebend.

Die Beschreibung der Sauerstoffgehalte und -zehrung basiert auf Daten des NLWKN (2009b, 2010, 2011, 2012b). Für den Parameter Sauerstoffgehalt werden das 10-Perzentil der Sauerstoff-gehaltstagesminima auf Grundlage der zu den Messstationen vorliegenden 30-Minuten-Mittelwerte der letzten 5 Jahre (2007 – 2011) im Zeitraum April – Oktober herangezogen. Für

39 Gemäß OGewV gehören auch die in BfG (2011) genannten Komponenten des Sauerstoffhaushaltes zu den physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten.

Teilbereiche, zu denen keine entsprechenden Daten vorliegen, werden die Minima der Sauer-stoffgehalte auf Grundlage von Schöpfproben herangezogen. Da diese Daten nur monatlich oder seltener erhoben werden, werden die letzten 12 Jahre (2000 – 2011, April – Oktober) zugrunde gelegt. Für den Parameter Sauerstoffzehrung stehen ebenfalls Daten aus Schöpfproben zur Ver-fügung. Als Grundlage der Bewertung werden für den Parameter Sauerstoffzehrung jeweils die Mediane, bezogen auf die letzten 12 Jahre (2000 – 2011), herangezogen.

• Leitparameter TOC/DOC: Gemäß BfG sollen nach „Möglichkeit“ Mittelwerte des TOC im Zeitraum April bis Oktober herangezogen werden. Die für die Bewertung erforderlichen Kenngrößen werden auf Grundlage der Daten des NLWKN (2009b, 2010, 2011, 2012b) in Kap. F 8.3.3.4.1 gesondert zusammengestellt. Als Kenngröße wird an Stelle des Mittelwertes der Median verwendet.

Die Gesamtbewertung des Bewertungskriteriums Sauerstoffhaushalt erfolgt gemäß BfG (2011) „durch Mittelwertbildung der Wertstufen der einzelnen Parameter. Erhält dabei die Gesamtbewertung eine bessere Wertstufe als der Einzelparameter Sauerstoffgehalt (z. B. wenn der Mittelwert die Wertstufe 3 ergibt, der Parameter Sauerstoff jedoch mit Wertstufe 2 bewertet wird), so ist die Wertstufe der Ge-samtbewertung jener des Parameters Sauerstoffgehalt gleichzusetzen […]. Der Grund hierfür ist die entscheidende Bedeutung des Sauerstoffgehalts im Gewässer“. Dieser Vorgabe wird gefolgt.

Kriterium „Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten“

Nachfolgend werden Erläuterungen zur Bewertung gemäß Anlage 4 des BMVBS (BfG 2011) für die Leitparameter, die dem Kriterium „Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten“ zuzuordnen sind, gegeben:

• Leitparameter Salzgehalte/Leitfähigkeit: Im Betrachtungsraum des Schutzgutes Wasser – Wasserbeschaffenheit kommen ausschließlich Oberflächengewässer mit natürlichem Meeres- bzw. Brackwassereinfluss vor. Zu den Oberflächengewässern mit Meeres- und Brackwasserein-fluss sind neben den Küstengewässern und Übergangsgewässern auch die tidebeeinBrackwasserein-flussten

„Marschengewässer“ zu zählen. Diese sind infolge des Tidenregimes zumindest teilweise durch marin bedingte Salzgehalte beeinflusst. Beurteilungswerte für Salzbelastungen gem. BfG (2011) sind dementsprechend für alle Oberflächengewässer des Betrachtungsraums nicht anwendbar.

Auf eine Bewertung des Leitparameters Salzgehalte/Leitfähigkeit wird daher verzichtet.

Leitparameter Nährstoffe: In BfG (2011) werden nach Gewässerkategorien (Fließ-, Übergangs- und Küstengewässer) differenzierte Referenzwerte angegeben. Die Zuordnung dieser Referenz-werte für Nährstoffe zu den einzelnen Wertstufen erfolgt gemäß BfG in Tabelle 8.3-31.

Die Bewertung des Leitparameters Nährstoffe basiert auf Schöpfprobendaten des NLWKN Aurich (2009b, 2010, 2011, 2012b) und Ministerie van Verkeer en Waterstaat (Waterbase 2010, 2012).

Da diese Daten nur monatlich oder seltener erhoben werden, werden die 12 Jahre (2000 – 2011) zugrunde gelegt (Jahresmediane bzw. Mediane des Zeitraums November – Februar). Für die Pa-rameter Gesamt-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff und Gesamt-Phosphor empfiehlt BfG (2011) die Jahresmittelwerte für die Bewertung heranzuziehen. An Stelle des Mittelwertes wird hier der Me-dian verwendet. Zur Bewertung der Parameter ortho-Phosphat-P und Nitrat-N werden die Media-ne des Zeitraums November – Februar (vgl. BfG 2011) verwendet.

• Leitparameter Temperatur: Für die Temperatur liegt nach BfG (2011) noch kein „geeignetes Be-wertungsschema“ vor. Auf die Bewertung des Leitparameters Temperatur wird daher verzichtet (Hinweis: das Vorhaben wirkt auf diesen Leitparameter nicht).

• Leitparameter pH-Wert: BfG (2011) gibt nach Gewässertypen differenzierte Referenzwerte an.

im Betrachtungsraum unterhalb von Leerort vorhandenen Oberflächenwasserkörper der Kategorie Übergangsgewässer und Küstengewässerwerden keine Referenzwerte genannt. Dem pH-Wert ordnet BfG (2011) keine Wertstufen zu. Ein Über- oder Unterschreiten des Referenzwertes für den pH-Wert wird jedoch bei der „Endbewertung“ berücksichtigt.

Der Leitparameter Sichttiefe wird in BfG (2011) nicht behandelt. Gemäß Wasserrahmenrichtlinie (s.

Anhang V) ist die Bewertung der Komponente Sichttiefe in Fließgewässern nicht vorgesehen. Für Übergangs- und Küstengewässer, zu denen die Teilbereiche des Betrachtungsraums unterhalb Leerort gehören, liegen keine Hintergrund- und Orientierungswerte vor, die zur Aufstellung eines Be-wertungsrahmens herangezogen werden könnten. Auf eine Bewertung des Leitparameters Sichttiefe wird daher verzichtet.

BfG (2011) stellt zusammenfassend fest, dass „die Endbewertung der physikalisch-chemischen Quali-tätskomponente durch Mittelwertbildung der für die einzelnen Kenngrößen erhaltenen Wertstufen (Chlorid, Gesamtphosphat, Orthophosphat, Ammonium, Temperatur) [erfolgt]. Bei der Kenngröße pH-Wert kommt es nicht zu einer Bewertung anhand von pH-Wertstufen, sondern zu einer Abwertung des vorgenannten Mittelwertes bei über- oder unterschreiten des Referenzwertes für den pH-Wert um 0,25. Für die Kenngröße Temperatur muss noch ein geeignetes Bewertungsschema erarbeitet wer-den.“ Im Betrachtungsraum lassen sich ausschließlich die Leitparameter Nährstoffgehalte und der pH-Wert in die Endbewertung nach BfG (2011) einbeziehen. Für die anderen Leitparameter liegen keine geeigneten Referenzwerte für die Gewässerkategorien oder Gewässertypen des Betrachtungsraums vor.

Tabelle 8.3-31: Bewertungsrahmen für das Kriterium „Physikalisch-chemische

Erläuterungen: Verwendete Abkürzungen: NH4-N = Ammonium, OPO4-P = gelöstes Phosphat, GP = Gesamt-Phosphor, GN = Gesamt-Stickstoff, NO3-N = Nitrat.

Hinweis I: In BfG (2011) sind Werte für Nitrat, Ammonium und gelöstes Phospat angegegen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Angaben jeweils auf den Stickstoff- bzw. Phosphoranteil beziehen.

Hinweis II: In BfG (2011) sind teilweise widersprüchliche Referenzwerte für die Übergangsgewässer angegeben. Es wird jeweils der größere Wert als maßgebender Referenzwert verwendet.

Quelle: BfG 2011.

8.3.3.4.1 Ergebnisse

Die Ergebnisse der Bewertung des Kriteriums „Sauerstoffhaushalt“ sind in Tabelle 8.3-32 aufgeführt.

Die Ergebnisse der Bewertung des Kriteriums „Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten“ sind in Tabelle 8.3-33 aufgeführt. Die Bewertung erfolgt zunächst differenziert nach Messstationen bzw.

Messstellen. Diese Teilergebnisse werden anschließend zu einer Bewertung von Teilbereichen des Betrachtungsraums zusammengefasst (gemittelt).

Tabelle 8.3-32: Bewertungsergebnisse für das Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit, Erläuerterung: * = zur Bewertung des Teilbereichs „Leda-Sperrwerk bis Emsmündung“ ist auf die Messstelle

Leer/Leda zu verweisen. Die Messstelle liegt unmittelbar oberhalb des Leda-Sperrwerkes.

** = Die Gesamtbewertung des Bewertungskriteriums Sauerstoffhaushalt erfolgt gemäß BfG (2011)

„durch Mittelwertbildung der Wertstufen der einzelnen Parameter. Erhält dabei die Gesamtbewertung eine bessere Wertstufe als der Einzelparameter Sauerstoffgehalt […], so ist die Wertstufe der Ge-samtbewertung jener des Parameters Sauerstoffgehalt gleichzusetzen […]“.

10-P = 10-Perzentile der Tagesminima der Sauerstoffgehalte auf Grundlage der 30-Minuten-Mittelwerte des NLWKN (2009b, 2010, 2011, 2012b) von 2007 – 2011, Zeitraum April – Oktober; Min.

= Minima von 2000 – 2011.

Tabelle 8.3-33: Bewertungsergebnisse für das Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit, Kriterium „Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten“

Fließgewässer

Teilbereich Messstelle/-station NH4-N WS GP WS OPO4-P WS

Gesamt Teilbereich Messstelle/-station GN WS

NO3-N WS GP WS

Erläuterung: * = zur Bewertung des Teilbereichs „Leda-Sperrwerk bis Emsmündung“ ist auf die Messstelle Leer/Leda zu verweisen. Die Messstelle liegt unmittelbar oberhalb des Leda-Sperrwerkes.

** = kein Abzug, weil die Mediane des pH-Wertes den Referenzwert nicht über- oder unterschreiten).

Verwendete Abkürzungen: NH4-N = Ammonium-Stickstoff, OPO4-P = gelöstes Phosphat, GP = Ge-samt-Phosphor, GN = Gesamt-Stickstoff, NO3-N = Nitrat-Stickstoff.

Gesamtbewertung

Die abschließende Gesamtbewertung erfolgt nach BfG (2011) durch Mittelwertbildung der Wertstufen der einzelnen Bewertungskriterien (Kriterium „Sauerstoffhaushalt“: s. Tabelle 8.3-32, Kriterium „Physi-kalisch-chemische Qualitätskomponenten“: s. Tabelle 8.3-33). Die Ergebnisse der Bewertung der Gesamtwertung sind in der Tabelle 8.3-34 aufgeführt.

Tabelle 8.3-34: Ergebnisse der Gesamtbewertung des Schutzgutes Wasser – Wasserbeschaffenheit

„Ems Wehr Herbrum bis Papenburg“ Wertstufe 1 Wertstufe 3 Wertstufe 2

„Ems Papenburg bis Leer“ Wertstufe 1 Wertstufe 3 Wertstufe 2

„Leda-Sperrwerk bis Emsmündung“ Wertstufe 1 Wertstufe 3 Wertstufe 2

„Leda und Jümme“ Wertstufe 3 Wertstufe 3 Wertstufe 3

„Ems Leer bis Dollart“ Wertstufe 1 Wertstufe 1 Wertstufe 1

„Außenems und Dollart“ Wertstufe 4 Wertstufe 1 Wertstufe 3

„Ems – Küstengewässer“ Wertstufe 4 Wertstufe 3 Wertstufe 4

8.3.4 Beschreibung und Bewertung vorhabensbedingter Auswirkungen

Die Prognose vorhabensbedingter Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit erfolgt differenziert nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen.

8.3.4.1 Baubedingte Auswirkungen

Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Wasserbeschaffenheit sind durch die folgen-den Vorhabensmerkmale möglich:

• Baggern von Sedimenten: Im Teilbereich „Außenems und Dollart (Ems-km 36,2 bis ca. Ems-km 71,5) sind Baggerungen zur Herstellung der Ausbautiefe (Fahrrinne und Wendestelle) erforderlich.

Das Baggervolumen umfasst ca. 3,56 Mio. m³ und besteht aus Schlick und Sand. Durch das Lö-sen und Laden mittels Nassbaggerverfahren40. kommt es am Hopperbaggerkopf sowie am Über-lauf des Hopperbaggers zum Eintrag von Sedimenten in die Wassersäule.

• Unterbringung von Sedimenten: Die Unterbringung des Baggergutes aus der Erstherstellung ist auf mehrere Klappstellen geplant. Im Untersuchungsrahmen (WSD Nordwest 2009) wird ausge-führt: „Wenn die bestehenden Klappstellen durch das geplante Vorhaben über die bisher übliche, an den Vorgaben der HABAK ausgerichtete, Nutzung hinaus beansprucht werden (z. B. hinsicht-lich der Art des Baggerguts, der Qualität der Unterbringung und der jährhinsicht-lichen Baggermenge), sind die durch die vorhabensbedingte Inanspruchnahme dieser Klappstellen entstehenden Aus-wirkungen im Rahmen der UVU schutzgutbezogen zu berücksichtigen.“

Ca. 2,2 Mio. m³ des Baggerguts sollen landseitig auf dem Wybelsumer Polder sowie auf der Klappstelle K2 „Dollartmund“ untergebracht werden41. Das restliche im Rahmen der Erstbaggerung anfallende Baggergut (ca. 1,4 Mio. m³) soll auf die bereits eingerichteten Unter-bringungsorte (Klappstellen 2, 4, 5 und 7) verbracht werden. Diese vorhabensbedingte Inan-spruchnahme geht „über die bisher übliche“ Nutzung der genannten Unterbringungsorte hinaus (vgl. WSD Nordwest 2009). Klappstelle 2 und 4 sollen ausschließlich mit sandigem Material, Klappstelle 5 und 7 mit schlickigem Material beaufschlagt werden. Durch die Unterbringung des Baggergutes kommt es zum Eintrag von Sedimenten in die Wassersäule.

Nachfolgend werden die baubedingten Auswirkungen, differenziert nach den in WSD Nordwest (2009) aufgeführten Leitparametern, beschrieben und bewertet.

8.3.4.1.1 Leitparameter Salzgehalte/Leitfähigkeit

Baubedingte Auswirkungen auf die Salzgehalte/die Leitfähigkeit sind nicht zu erwarten.

BfG (Unterlage J 3, Kap. F 8.4) stuft das Baggergut, das bei der Absenkung der Sohle anfällt, als un-eingeschränkt umlagerungsfähig ein. Die Salzgehalte der beprobten Porenwässer des Baggergutes lagen in der Ausbaustrecke zwischen 17 und 24 PSU (Unterlage J 3, s.a. Kap. F 8.4). Durch die Um-lagerung des Baggergutes sind Veränderungen der Salzgehalte bzw. der Leitfähigkeit auszuschlie-ßen.

40 Im Einzelfall kommen auch andere Techniken wie Wasserstrahlinjektion zum Einsatz.

41 Das Nutzungspotenzial der Klappstelle K2 Dollartmund ist in Bioconsult (2012) gesondert umweltbezogen untersucht und bewertet worden und daher nicht Gegenstand dieses Vorhabens. Die Einrichtung und der Betrieb der Spülfeldinfrastruktur Wybelsumer Polder ist über eine eigenständige Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Emden abgesichert und daher ebenfalls nicht Gegenstand dieses Vorhabens.

8.3.4.1.2 Leitparameter Nährstoffgehalte

Nährstoffreisetzungen durch das Baggern von Sedimenten

Durch die Baggerungen zur Absenkung der Sohle im Abschnitt der Baggerstrecke Ems-km 40,7 bis 52 werden vorwiegend feinkörnige Sedimente (Schlick) gebaggert (vgl. Unterlage J 3, s.a. Kap. F 8.4).

Ein geringer Anteil des feinkörnigen Materials kann am Hopperbaggerkopf und am Überlauf in das Wasser suspendieren und verdriften (s. Kap. F 8.2.4.1). Dabei können Nährstoffe freigesetzt werden.

Die Untersuchung von Sedimenten des Baggerabschnitts Ems-km 40,7 bis 52 (BfG, Unterlage J 3, Kap. F 8.4) hat folgendes ergeben: „Die hohen TOC-Anteile (< 1,5 %) korrelieren mit hohen Feinkorn-anteilen 41-91 % an den Stationen 1-9. Alle diese Sedimente weisen eine Überschreitung des Richt-wertes 1 für den Gesamt-P-Gehalt auf. Die Stationen 1-7 weisen auch bezogen auf den Gesamt-N-Gehalt eine Überschreitung des RW1-Wertes auf. Die eluierbaren Nährstoffe zeigen allerdings nur für den Stickstoff (= Ammonium) an 2 Stationen (3 und 4) eine leichte Überschreitung des RW1-Wertes an. Daraus lässt sich schließen, dass die Sedimente nur gering reduktiv sind und keine umfangrei-chen Nährstoffanreichungen im Porenwasser oder hohe Mengen adsorbiert an den Feststoffen vorlie-gen. Daher ist bei der Umlagerung der Sedimente auch nur mit einer geringen Freisetzung von Nähr-stoffen zu rechnen und das Eutrophierungspotential somit als gering einzustufen.“

Im Bereich der Wendestelle hat BfG (Unterlage J 3, Kap. F 8.4) in einzelnen Baggergutproben höhere Mengen an organischem Kohlenstoff (mit erhöhten Gehalte von Gesamt-Stickstoff und Ammonium, Überschreitungen des RW1-Wertes) nachgewiesen. In der abschließenden Bewertung der BfG (Un-terlage J 3, Kap. F 8.4) wird ausgeführt, dass das Material aus der Wendestelle trotz „der erhöhten Nährstoffkonzentrationen der zum Teil torfigen Schichten […] ohne Einschränkungen auf die

Im Bereich der Wendestelle hat BfG (Unterlage J 3, Kap. F 8.4) in einzelnen Baggergutproben höhere Mengen an organischem Kohlenstoff (mit erhöhten Gehalte von Gesamt-Stickstoff und Ammonium, Überschreitungen des RW1-Wertes) nachgewiesen. In der abschließenden Bewertung der BfG (Un-terlage J 3, Kap. F 8.4) wird ausgeführt, dass das Material aus der Wendestelle trotz „der erhöhten Nährstoffkonzentrationen der zum Teil torfigen Schichten […] ohne Einschränkungen auf die