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Leistungsbild Gebäude und Innenräume

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rechnungs- Ver- Ver-einheiten

10.1  Leistungsbild Gebäude und Innenräume

i) Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewäs-sergüte und -morphologie, Bodenanalysen

 

j) Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung

 k) Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften

 

l) Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmi-gungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anre-gungen Dritter.

 

 

 

Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und

In-nenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten (Fundstelle: BGBl. I 2013, 2333 - 2340)

 

10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Grundleistungen Besondere Leistungen

LPH 1 Grundlagenermittlung

a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund-lage der Vorgaben oder der Bedarfspla-nung des Auftraggebers

 b) Ortsbesichtigung

 

c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

 

d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 e) Zusammenfassen, Erläutern und Doku-mentieren der Ergebnisse

 

– Bedarfsplanung

 – Bedarfsermittlung

 

– Aufstellen eines Funktionsprogramms

 – Aufstellen eines Raumprogramms

 

– Standortanalyse

 – Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -be-schaffung und -übertragung

 – Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben er-heblich sind

 – Bestandsaufnahme

 

– technische Substanzerkundung

 – Betriebsplanung

 

Grundleistungen Besondere Leistungen – Prüfen der Umwelterheblichkeit

 

– Prüfen der Umweltverträglichkeit

 – Machbarkeitsstudie

 

– Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 – Projektstrukturplanung

 

– Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizie-rungssystemen

 

– Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen

 

LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

a) Analysieren der Grundlagen, Abstim-men der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

 

b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hin-weisen auf Zielkonflikte

 

c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersu-chen, Darstellen und Bewerten von Va-rianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts

 d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Be-dingungen

(zum Beispiel städtebauliche, gestalte-rische, funktionale, technische, wirt-schaftliche, ökologische, bauphysika-lische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)

 e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Ko-ordination und Integration von deren Leistungen

 

f) Vorverhandlungen über die Genehmi-gungsfähigkeit

 

g) Kostenschätzung nach DIN 276, Ver-gleich mit den finanziellen Rahmenbe-dingungen

– Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Ab-wicklung der Programmziele

 – Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach ver-schiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbe-wertung

 

– Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zer-tifizierungssystems

 

– Durchführen des Zertifizierungssystems

 – Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund be-sonderer Anforderungen

 – Aufstellen eines Finanzierungsplanes

 

– Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaf-fung

 

– Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

 – Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)

 

– Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwen-dig sind, zum Beispiel

– Präsentationsmodelle

 – Perspektivische Darstellungen

 

– Bewegte Darstellung/Animation

 – Farb- und Materialcollagen

 

– digitales Geländemodell

 

Grundleistungen Besondere Leistungen h) Erstellen eines Terminplans mit den

wesentlichen Vorgängen des Planungs-und Bauablaufs

 

i) Zusammenfassen, Erläutern und Doku-mentieren der Ergebnisse

 

  – 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building

Information Modelling BIM)

 

– Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Po-sitionen einzelner Gewerke

 

– Fortschreiben des Projektstrukturplanes

 – Aufstellen von Raumbüchern

 

– Erarbeiten und Erstellen von besonderen bau-ordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugen-den und organisatorischen Brandschutz bei bau-lichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Be-standsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung

 

LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentli-chen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen

(zum Beispiel städtebauliche, gestalte-rische, funktionale, technische, wirt-schaftliche, ökologische, soziale, öffent-lich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die er-forderlichen öffentlich-rechtlichen Ge-nehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fach-lich Beteiligter.

Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksich-tigung aller fachspezifischen Anforde-rungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei In-nenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20

 

b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der

– Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wer-tung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)

 – Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

– Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kos-tenberechnung

 

– Fortschreiben von Raumbüchern

 

Grundleistungen Besondere Leistungen Planung fachlich Beteiligten sowie

Ko-ordination und Integration von deren Leistungen

 

c) Objektbeschreibung

 d) Verhandlungen über die Genehmi-gungsfähigkeit

 e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung

 f) Fortschreiben des Terminplans

 

g) Zusammenfassen, Erläutern und Doku-mentieren der Ergebnisse

 

LPH 4 Genehmigungsplanung

a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffent-lich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der An-träge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Bei-träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

b) Einreichen der Vorlagen

 c) Ergänzen und Anpassen der Pla-nungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

 

– Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zu-stimmung

 – Nachweise, insbesondere technischer, konstrukti-ver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung be-hördlicher Zustimmungen im Einzelfall

 

– Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren

 

LPH 5 Ausführungsplanung

a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und text-lich) auf der Grundlage der Entwurfs-und Genehmigungsplanung bis zur aus-führungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

 

b) Ausführungs-, Detail- und Konstrukti-onszeichnungen nach Art und Grö-ße des Objekts im erforderlichen Um-fang und Detaillierungsgrad unter Be-rücksichtigung aller fachspezifischen

– Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leis-tungsprogrammx)

 

– Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungspro-gramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Über-einstimmung mit der Entwurfsplanungx

 

– Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form

 – Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)

Grundleistungen Besondere Leistungen bäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum

Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1

 

c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Pla-nung fachlich Beteiligten, sowie Ko-ordination und Integration von deren Leistungen

 d) Fortschreiben des Terminplans

 

e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Be-arbeitung während der Objektausfüh-rung

 

f) Überprüfen erforderlicher Montageplä-ne der vom ObjektplaMontageplä-ner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruk-tiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

 

– Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstim-mung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufs-tellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leis-tungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

 

x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbe-schreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilwei-se Grundleistung. In dieteilwei-sem Fall entfallen die entsp-rechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

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