rechnungs- Ver- Ver-einheiten
10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
i) Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewäs-sergüte und -morphologie, Bodenanalysen
j) Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
k) Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
l) Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmi-gungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anre-gungen Dritter.
Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und
In-nenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten (Fundstelle: BGBl. I 2013, 2333 - 2340)
10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Grundleistungen Besondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund-lage der Vorgaben oder der Bedarfspla-nung des Auftraggebers
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Doku-mentieren der Ergebnisse
– Bedarfsplanung
– Bedarfsermittlung
– Aufstellen eines Funktionsprogramms
– Aufstellen eines Raumprogramms
– Standortanalyse
– Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -be-schaffung und -übertragung
– Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben er-heblich sind
– Bestandsaufnahme
– technische Substanzerkundung
– Betriebsplanung
Grundleistungen Besondere Leistungen – Prüfen der Umwelterheblichkeit
– Prüfen der Umweltverträglichkeit
– Machbarkeitsstudie
– Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
– Projektstrukturplanung
– Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizie-rungssystemen
– Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen, Abstim-men der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hin-weisen auf Zielkonflikte
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersu-chen, Darstellen und Bewerten von Va-rianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Be-dingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalte-rische, funktionale, technische, wirt-schaftliche, ökologische, bauphysika-lische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Ko-ordination und Integration von deren Leistungen
f) Vorverhandlungen über die Genehmi-gungsfähigkeit
g) Kostenschätzung nach DIN 276, Ver-gleich mit den finanziellen Rahmenbe-dingungen
– Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Ab-wicklung der Programmziele
– Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach ver-schiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbe-wertung
– Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zer-tifizierungssystems
– Durchführen des Zertifizierungssystems
– Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund be-sonderer Anforderungen
– Aufstellen eines Finanzierungsplanes
– Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaf-fung
– Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
– Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
– Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwen-dig sind, zum Beispiel
– Präsentationsmodelle
– Perspektivische Darstellungen
– Bewegte Darstellung/Animation
– Farb- und Materialcollagen
– digitales Geländemodell
Grundleistungen Besondere Leistungen h) Erstellen eines Terminplans mit den
wesentlichen Vorgängen des Planungs-und Bauablaufs
i) Zusammenfassen, Erläutern und Doku-mentieren der Ergebnisse
– 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building
Information Modelling BIM)
– Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Po-sitionen einzelner Gewerke
– Fortschreiben des Projektstrukturplanes
– Aufstellen von Raumbüchern
– Erarbeiten und Erstellen von besonderen bau-ordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugen-den und organisatorischen Brandschutz bei bau-lichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Be-standsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentli-chen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalte-rische, funktionale, technische, wirt-schaftliche, ökologische, soziale, öffent-lich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die er-forderlichen öffentlich-rechtlichen Ge-nehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fach-lich Beteiligter.
Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksich-tigung aller fachspezifischen Anforde-rungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei In-nenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der
– Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wer-tung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
– Wirtschaftlichkeitsberechnung
– Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kos-tenberechnung
– Fortschreiben von Raumbüchern
Grundleistungen Besondere Leistungen Planung fachlich Beteiligten sowie
Ko-ordination und Integration von deren Leistungen
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmi-gungsfähigkeit
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
f) Fortschreiben des Terminplans
g) Zusammenfassen, Erläutern und Doku-mentieren der Ergebnisse
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffent-lich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der An-träge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Bei-träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Pla-nungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
– Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zu-stimmung
– Nachweise, insbesondere technischer, konstrukti-ver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung be-hördlicher Zustimmungen im Einzelfall
– Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und text-lich) auf der Grundlage der Entwurfs-und Genehmigungsplanung bis zur aus-führungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
b) Ausführungs-, Detail- und Konstrukti-onszeichnungen nach Art und Grö-ße des Objekts im erforderlichen Um-fang und Detaillierungsgrad unter Be-rücksichtigung aller fachspezifischen
– Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leis-tungsprogrammx)
– Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungspro-gramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Über-einstimmung mit der Entwurfsplanungx
– Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
– Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
Grundleistungen Besondere Leistungen bäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum
Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Pla-nung fachlich Beteiligten, sowie Ko-ordination und Integration von deren Leistungen
d) Fortschreiben des Terminplans
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Be-arbeitung während der Objektausfüh-rung
f) Überprüfen erforderlicher Montageplä-ne der vom ObjektplaMontageplä-ner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruk-tiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
– Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstim-mung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufs-tellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leis-tungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbe-schreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilwei-se Grundleistung. In dieteilwei-sem Fall entfallen die entsp-rechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.